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   OLG Köln, 18.10.2013 - I-6 U 75/13   

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OLG Köln, 18.10.2013 - I-6 U 75/13 (https://dejure.org/2013,37700)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.2013 - I-6 U 75/13 (https://dejure.org/2013,37700)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - I-6 U 75/13 (https://dejure.org/2013,37700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenmäßige Benutzung eines Kennzeichens durch Anbringung eines dekorähnlichen Zeichens auf einem Pullover

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Ab. 2; MarkenG § Nr. 2
    Markenmäßige Benutzung eines Kennzeichens durch Anbringung eines dekorähnlichen Zeichens auf einem Pullover

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dreiecksmuster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung von Marken auf T-Shirts ("Fun-Shirts”)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Verwendung von Marken auf T-Shirts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertrieb eines mit so genannten Fischer-Dreiecken dekorierten Pullovers ist markenrechtlich unbedenklich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertrieb eines mit so genannten Fischer-Dreiecken dekorierten Pullovers ist markenrechtlich unbedenklich

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Reine Verzierung ist keine markenmäßige Benutzung

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung: Zur Verwendung von Marken auf T-Shirts (Fun-Shirts)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 148
  • WRP 2014, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09

    Medusa

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    a) Eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn das streitgegenständliche Zeichen im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung von Waren des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient (BGH GRUR 2012, 618 Tz. 17 - Medusa ; BGH GRUR 2010, 838 Tz. 19 - DDR-Logo ).

    Diese Feststellungen sind von dem Tatrichter zu treffen (BGH GRUR 2012, 618 Tz. 18 - Medusa ; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte, BGH GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung I ).

    Zutreffend ist bei dieser Würdigung der Ausgangspunkt, dass die Frage, ob der Verkehr ein Motiv nur als dekoratives Element oder (auch) als Herkunftshinweis auffasst, von der Kennzeichnungskraft und dem Bekanntheitsgrad der Klagemarke abhängt (vgl. BGH GRUR 2012, 618 Tz. 24 - Medusa; BGH GRUR 2010, 838 Tz. 20 - DDR-Logo ).

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    a) Eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn das streitgegenständliche Zeichen im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung von Waren des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient (BGH GRUR 2012, 618 Tz. 17 - Medusa ; BGH GRUR 2010, 838 Tz. 19 - DDR-Logo ).

    Ob eine solche Wahrnehmung gegeben ist, bedarf vielmehr einer Beurteilung im jeweiligen Einzelfall (vgl. BGH GRUR 2010, 838 Tz. 20 - DDR-Logo).

    Zutreffend ist bei dieser Würdigung der Ausgangspunkt, dass die Frage, ob der Verkehr ein Motiv nur als dekoratives Element oder (auch) als Herkunftshinweis auffasst, von der Kennzeichnungskraft und dem Bekanntheitsgrad der Klagemarke abhängt (vgl. BGH GRUR 2012, 618 Tz. 24 - Medusa; BGH GRUR 2010, 838 Tz. 20 - DDR-Logo ).

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    cc) Schließlich rechtfertigt auch das von der Antragsstellerin in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofes in der Sache Adidas (vgl. BGH GRUR 2001, 158) kein anderes Ergebnis .
  • OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Produktbezug bei Aufdruck

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Anderes gilt jedoch dann, wenn dem Zeichen vom Verkehr ein konkreter Sinngehalt beigemessen wird (vgl. BGH GRUR 210, 838 - DDR-Logo, OLG Hamburg GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht" auf einem Babystrampler bzw. OLG Hamburg, BeckRS 2009, 18504, - "Zicke").
  • OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04

    "Ahoj-Brause"

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Eine andere Auslegung folgt nicht aus der von der Antragsstellerin zitierten Entscheidung Ahoj Brause des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 258, 259).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Ebenfalls verneint hat der BGH eine markenmäßige Verwendung in einem Fall, in dem auf der Vorderseite eines Pullovers zahlreiche Marken nebeneinander aufgedruckt waren (vgl. BGH GRUR 1994, 635 - Pulloverbeschriftung).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Entscheidend ist die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise (EUGH GRUR 2007, 318 - Opel ).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Diese Feststellungen sind von dem Tatrichter zu treffen (BGH GRUR 2012, 618 Tz. 18 - Medusa ; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte, BGH GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung I ).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13
    Diese Feststellungen sind von dem Tatrichter zu treffen (BGH GRUR 2012, 618 Tz. 18 - Medusa ; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte, BGH GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung I ).
  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 191/15

    Markenzeichenschutz: Markenmäßige Verwendung einer dem Verkehr nicht als

    Sie hat nach vorgerichtlicher Abmahnung eine einstweilige Unterlassungsverfügung des Landgerichts Köln erwirkt, die zunächst vollstreckt, auf die Berufung der Klägerin durch das OLG Köln jedoch mit der Begründung wieder aufgehoben worden ist, es fehle an einer markenmäßigen Benutzung (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 148 = WRP 2014, 204) .

    (2) Das Oberlandesgericht Köln hat in der zwischen den Parteien ergangenen Entscheidung im Verfügungsverfahren festgestellt, bei dem angegriffenen Zeichen handele es sich um eine einfache geometrische Form (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 148, 149).

  • KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15

    Kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks "Tussi ATTACK" auf T-Shirts; prägende

    Insbesondere als Bekleidungsmotiv aufgetragene "Fun-Sprüche" oder andere bekenntnishafte Aussagen, die von Dritten als persönliche Äußerung der in dieser Weise bekleideten Person aufgefasst werden sollen, sind dem Publikum als bloßes dekoratives Element vertraut (BPatG, aaO, juris Rn. 16; OLG Köln, WRP 2014, 204 juris Rn. 23 - Dreiecksmuster; OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht"; BeckRS 2009, 18504 - Zicke; Senat, MarkenR 2011, 560 juris Rn. 12).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2014 - 34 O 9/14
    Auf die Berufung der Klägerin hob das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 18.10.2013 (6 U 75/13) die einstweilige Verfügung vom 28.01.2013 auf und wies den Antrag auf ihren Erlass zurück.

    Die markenmäßige Benutzung ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Verkehr das Zeichen ausschließlich als Verzierung wahrnimmt (OLG Köln, Urteil vom 18.10.2013, 6 U 75/13, Seite 5).

  • LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16

    Markenverletzung: Markenmäßige Verwendung von Kennzeichen auf Bekleidungsstücken;

    Insbesondere als Bekleidungsmotiv aufgetragene "Fun-Sprüche" oder andere bekenntnishafte Aussagen, die von Dritten als persönliche Äußerung der in dieser Weise bekleideten Person aufgefasst werden sollen, sind dem Publikum als bloßes dekoratives Element vertraut (BPatG, aaO, juris Rn. 16; OLG Köln, WRP 2014, 204 juris Rn. 23 - Dreiecksmuster; OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht"; BeckRS 2009, 18504 - Zicke; Senat, MarkenR 2011, 560 juris Rn. 12).
  • BPatG, 30.11.2017 - 30 W (pat) 7/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Dreiecke (Bildmarke)" -

    Zur Begründung hat sie zunächst ausgeführt, dass es sich bei der verfahrensgegenständlichen Bildmarke - welche die zweite Stufe des sog. Sierpinski-Dreiecks darstelle - um eine als solche nicht unterscheidungskräftige, einfache geometrische Grundform handele, wie es etwa auch das OLG Köln in der zwischen den Parteien ergangenen Entscheidung im Verfügungsverfahren im Hinblick auf die dort angegriffene Verletzungsform unter dem Gesichtspunkt des markenmäßigen Gebrauchs angenommen hat (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 148, 149 - Dreicksmuster; vgl. auch BGH, GRUR 2017, 730, 733, Rn 26 - Sierpinski Dreieck).
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