Rechtsprechung
BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
UrhG § 69d Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
UsedSoft II
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 69d Abs 1 UrhG, Art 4 Abs 2 EGRL 24/2009, Art 5 Abs 1 EGRL 24/2009
Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen: Voraussetzungen einer Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung einer mit Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Internet auf einen Datenträger heruntergeladenen Programmkopie; Nacherwerb einer "erschöpften" Programmkopie und ... - Telemedicus
Weitervertrieb "gebrauchter" Softwarelizenzen - Usedsoft II
- webshoprecht.de
Zum Nacherwerb einer "erschöpften" Programmkopie und Beschränkung des Rechts zur bestimmungsgemäßen Benutzung - UsedSoft II
- webshoprecht.de
Zum Nacherwerb einer "erschöpften" Programmkopie und Beschränkung des Rechts zur bestimmungsgemäßen Benutzung - UsedSoft II
- IWW
- JurPC
"UsedSoft II"
- R&W Online
UsedSoft II: Voraussetzungen für rechtmäßigen Software-Weiterverkauf
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts bzgl. einer Computersoftware; Weiterverkauf der von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie; Gefahr für widerrechtliche Verfielfältigungen bei Werbung für den Kauf ...
- kanzlei.biz
UsedSoft II
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
UsedSoft II
§ 69d Abs. 1 UrhG
- rewis.io
Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen: Voraussetzungen einer Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung einer mit Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Internet auf einen Datenträger heruntergeladenen Programmkopie; Nacherwerb einer "erschöpften" Programmkopie und ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts bzgl. einer Computersoftware; Weiterverkauf der von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie; Gefahr für widerrechtliche Verfielfältigungen bei Werbung für den Kauf ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UsedSoft II
- datenbank.nwb.de
Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen: Voraussetzungen einer Erschöpfung des Rechts zur Verbreitung einer mit Zustimmung des Rechtsinhabers aus dem Internet auf einen Datenträger heruntergeladenen Programmkopie; Nacherwerb einer "erschöpften" Programmkopie und ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (33)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Usedsoft - Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Zum Handel mit Gebrauchtsoftware
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Verkauf gebrauchter Software ist grundsätzlich zulässig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Weiterverkauf von Softwarelizenzen bei heruntergeladener Software zulässig - Zu den Voraussetzungen der Erschöpfung des Verbreitungsrechts - UsedSoft II
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zum Weiterverkauf gebrauchter Software auf Grundlage der EuGH-Rechtsprechung - UsedSoft II
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
BGH, I ZR 129/08 - UsedSoft II
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
»UsedSoft II«: BGH verweist Rechtsstreit an Berufungsgericht zurück
- heise.de (Pressebericht, 03.02.2014)
BGH begründet Rechtmäßigkeit des Gebrauchtsoftware-Handels
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
"Gebrauchte" Softwarelizenzen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Used Soft II
- lto.de (Kurzinformation)
Streit über gebrauchte Softwarelizenzen - Kein Verfahrensende in Sicht
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen (UsedSoft II)
- zip-online.de (Leitsatz)
Zur Weiterveräußerung gebrauchter Softwarelizenzen ("UsedSoft II")
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen (UsedSoft II)
- Jurion (Kurzinformation)
Berechtigung zur Vervielfältigung eines Computerprogramms durch den Zweiterwerber einer Nutzungslizenz nach Erschöpfung des Verbreitungsrechts
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen - UsedSoft II
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit des Weiterverkaufs gebrauchter Software - UsedSoft II
- sueddeutsche.de (Pressemeldung, 17.07.2013)
Firma darf gebrauchte Software weiterverkaufen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen
- cr-online.de (Kurzinformation)
Neue Etappe im Rechtsstreit Used Soft
- angster.net (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter” Softwarelizenzen
- kommunen-in-nrw.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Zum Vertrieb von Gebrauchtsoftware
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Der Handel mit gebrauchter Software ist zulässig (Used Soft II)
- it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)
Gebrauchtsoftware: Rechtsstreit im Fall usedSoft an das OLG München zurückgewiesen
- ra-staemmler.de (Kurzinformation)
UsedSoft II: Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Zulässigkeit des Vertriebs"gebrauchter" Softwarelizenzen
- beck.de (Kurzinformation)
Revision in Sachen gebrauchter Software zugelassen
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen - UsedSoft II
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Kauf von gebrauchter Software
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Vertrieb von "gebrauchten" Softwarelizenzen
Besprechungen u.ä. (8)
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
BGH entscheidet erneut im Streit um UsedSoft
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
UsedSoft II
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
UrhG § 69d Abs. 1, § 69c Nr. 1; RL 2009/24/EG Art. 4, 5
Zur Weiterveräußerung gebrauchter Softwarelizenzen ("UsedSoft II") - judiz.de (Entscheidungsbesprechung)
Klarheit im Software-Antiquariat?
- ifross.org (Entscheidungsbesprechung)
UsedSoft II: Der Lizenzvertrag definiert die bestimmungsgemäße Benutzung
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Handel mit Gebrauchtsoftware
- deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit des Zweiterwerbs von Software - "UsedSoft II"
Verfahrensgang
- LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
- OLG München, 03.07.2008 - 6 U 2759/07
- BGH, 12.11.2009 - I ZR 129/08
- BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2012 - C-128/11
- EuGH, 24.04.2012 - C-128/11
- EuGH, 03.07.2012 - C-128/11
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08
- OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
Papierfundstellen
- NJW 2014, 777
- NJW-RR 2014, 360
- ZIP 2013, 59
- ZIP 2014, 527 (Ls.)
- MDR 2014, 417
- GRUR 2014, 264
- MMR 2014, 232
- K&R 2014, 189
- ZUM 2014, 326
- WRP 2014, 308
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 11.12.2014 - I ZR 8/13
UsedSoft III
Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den Kopien eines Computerprogramms tritt unabhängig davon ein, ob der Rechtsinhaber der Veräußerung einer bestimmten Anzahl körperlicher Datenträger zustimmt oder ob er dem Anfertigen einer entsprechenden Anzahl von Kopien durch Herunterladen einer Kopie des Computerprogramms und dem Anfertigen weiterer Kopien von dieser Kopie zustimmt (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Juli 2013, I ZR 129/08, GRUR 2014, 264 = WRP 2014, 308 - UsedSoft II).Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nicht darauf abgestellt, ob der Rechtsinhaber tatsächlich eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung erhalten hat; vielmehr reicht es nach den Vorgaben des Gerichtshofs aus, dass der Rechtsinhaber die Möglichkeit hatte, beim Erstverkauf der betreffenden Kopie eine angemessene Vergütung zu erzielen (…EuGH, GRUR 2012, 904 Rn. 72 - UsedSoft/Oracle; BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08, GRUR 2014, 264 Rn. 60 = WRP 2014, 308 - UsedSoft II).
Bei den einzelnen Lizenzen handelt es sich um jeweils selbständige Nutzungsrechte, die eigenständig übertragen werden können (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 98, 101 f.;… Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel aaO § 69c UrhG Rn. 29; Schneider/Spindler, CR 2012, 489, 497; CR 2014, 213, 219; Marly, EuZW 2012, 654, 657; CR 2014, 145, 148 f.; Hoeren/Försterling, MMR 2012, 642, 645 f.; Stieper, GRUR 2014, 264, 271; aA Hartmann, GRUR-Int. 2012, 980, 981; Stögmüller, K&R 2014, 194, 195; vgl. auch Leistner, WRP 2014, 995, 998 f.).
Allerdings genügt zur Darlegung und zum Nachweis der Unbrauchbarmachung nicht die Vorlage einer notariellen Bestätigung, aus der sich lediglich ergibt, dass dem Notar eine Erklärung der ursprünglichen Lizenznehmerin vorgelegen hat, wonach sie rechtmäßige Inhaberin der Lizenzen gewesen sei, diese vollständig von ihren Rechnern entfernt habe und der Kaufpreis vollständig entrichtet worden sei (vgl. BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 64 - UsedSoft II).
Ist das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers durch die Veräußerung einer körperlichen oder nichtkörperlichen Kopie seines Computerprogramms mit seiner Zustimmung gemäß § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG erschöpft, kann er dem Weiterverkauf ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen (…vgl. EuGH, GRUR 2012, 904 Rn. 77 - UsedSoft/Oracle; BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 30 bis 32, 67 - UsedSoft II).
Was die bestimmungsgemäße Nutzung des Computerprogramms ist, ergibt sich aus dem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber geschlossenen Lizenzvertrag (BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 68 - UsedSoft II).
Das dem Nacherwerber einer "erschöpften" Kopie eines Computerprogramms durch Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG und § 69d Abs. 1 UrhG vermittelte Recht zu dessen bestimmungsgemäßer Nutzung kann nicht durch vertragliche Bestimmungen eingegrenzt werden, die die Verkehrsfähigkeit des Computerprogramms beeinträchtigen (vgl. BGHZ 145, 7, 15 - OEM-Version; BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 32 - UsedSoft II; Bäcker, ZUM 2014, 333, 334 f.).
Zwar besteht die ernstliche Gefahr einer Verletzung des Vervielfältigungsrechts des Rechtsinhabers an einem Computerprogramm, wenn der Nacherwerber nicht hinreichend darüber informiert wird, wie die Rechte zur bestimmungsgemäßen Benutzung des Programms ausgestaltet sind (vgl. BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 68 - UsedSoft II).
Betrifft die angegriffene Entscheidung - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist zwar grundsätzlich für jeden Anspruch eine diesen Anforderungen genügende Begründung der Berufung erforderlich (BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429, 432 = WRP 2006, 584 - Schlank-Kapseln; vgl. zu § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 16 - UsedSoft II).
Beruht die Entscheidung über eine Mehrheit von Ansprüchen auf einem einheitlichen, allen Ansprüchen gemeinsamen Grund, genügt es jedoch, wenn die Berufungsbegründung diesen einheitlichen Grund insgesamt angreift (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 150/11, NJW-RR 2012, 1207 Rn. 10; zu § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 18 - UsedSoft II).
Soweit sich das Verbreitungsrecht des Urhebers an körperlichen oder nichtkörperlichen Kopien seines Computerprogramms erschöpft hat, ist grundsätzlich auch das Recht des Markeninhabers erschöpft, seine Marke für solche Produkte zu benutzen (vgl. BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 50 - UsedSoft II).
- BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14
ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2
Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsinhaber tatsächlich eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung erhalten hat; vielmehr reicht es aus, dass er die Möglichkeit hatte, beim Erstverkauf der betreffenden Kopie eine angemessene Vergütung zu erzielen (…EuGH, GRUR 2012, 904 Rn. 62 und 63 - UsedSoft/Oracle; BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08, GRUR 2014, 264 Rn. 60 = WRP 2014, 308 - UsedSoft II).Vielmehr kann eine solche Programmkopie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch in der Weise weiterveräußert werden, dass der Erwerber die ihm vom Weiterverkäufer verkaufte Kopie des Computerprogramms von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers auf seinen Computer herunterlädt (…vgl. EuGH, GRUR 2012, 904 Rn. 47 und 61 - UsedSoft/Oracle; BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 44 bis 46 - UsedSoft II, mwN).
Soweit die Beklagte zu 1 ihre Kunden veranlasst, verbesserte und aktualisierte Fassungen der Computerprogramme von der Internetseite der Klägerin herunterzuladen, trägt sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Voraussetzung erfüllt ist (…vgl. EuGH, GRUR 2012, 904 Rn. 44, 64 bis 68, 84 und 85 - UsedSoft/Oracle; BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 62 - UsedSoft II).
Für die Frage, ob die mit dem Abschluss eines Lizenzvertrags einhergehende Übertragung einer Kopie eines Computerprogramms an einen Nacherwerber durch einen Vorerwerber einen Weiterverkauf einer Programmkopie darstellt, spielt es keine Rolle, ob dem Nacherwerber die Kopie des Computerprogramms über einen materiellen Datenträger wie eine CD-ROM oder DVD oder über das Herunterladen von der Internetseite des Rechtsinhabers zur Verfügung gestellt wird (vgl. BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 44 bis 46 - UsedSoft II, mwN).
Der Weiterverkauf der Kopie eines Computerprogramms, in Bezug auf die sich das Verbreitungsrecht erschöpft hat, setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union jedoch voraus, dass der Weiterverkäufer keine Kopie dieses Computerprogramms zurückbehält (…vgl. EuGH, GRUR 2012, 904 Rn. 70 und 78 - UsedSoft/Oracle; BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 63 bis 65 - UsedSoft II).
Soweit der Vorerwerber sich - wie die Beklagte zu 1 - darauf beruft, dass die Vervielfältigung des Computerprogramms durch den Nachwerber nach § 69d Abs. 1 UrhG nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf, trägt er nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Voraussetzung erfüllt ist (vgl. BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 56 - UsedSoft II).
Die Berechtigung des Nacherwerbers zum Vervielfältigen eines Computerprogramms setzt voraus, dass der Vorerwerber seine Kopien zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht hat (…vgl. EuGH, GRUR 2012, 904 Rn. 70 und 78 - UsedSoft/Oracle; BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 63 bis 65 - UsedSoft II).
Es kann daher offenbleiben, ob die Beklagte zu 1 für ein von ihr bewirktes unbefugtes Vervielfältigen des Computerprogramms durch Kunden - was hier vor allem in Betracht kommt - als mittelbarer Täter (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 24. September 2014 - I ZR 35/11, GRUR 2015, 264 Rn. 36 = WRP 2015, 347 - Hi Hotel II, mwN) oder aber als Gehilfe oder Störer (vgl. BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 24 bis 26 - UsedSoft II) haften würde.
Soweit - wie im vorliegenden Fall - das Verbreitungsrecht des Urhebers in Bezug auf körperliche oder nichtkörperliche Kopien seines Computerprogramms erschöpft ist, ist danach grundsätzlich auch das Recht des Markeninhabers erschöpft, seine Marke für solche Produkte zu benutzen (vgl. BGH, GRUR 2014, 264 Rn. 50 - UsedSoft II;… GRUR 2015, 772 Rn. 75 - UsedSoft III).
- BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche …
Betrifft die angegriffene Entscheidung - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist grundsätzlich für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO genügende Begründung der Revision erforderlich (BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08, NJW-RR 2014, 360 Rn. 16;… PG/Ackermann, ZPO, 9. Aufl., § 551 Rn. 9).
- BGH, 24.09.2014 - I ZR 35/11
Hi Hotel II - Urheberrechte an Werbefotos: Bestimmung des anwendbaren Rechts im …
(1) Die Beklagte könnte für das durch die Übergabe der Fotografien und die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten an den in Paris ansässigen Phaidon-Verlag in Frankreich bewirkte Verbreiten und ein von ihr dadurch bewirktes Vervielfältigen und Ausstellen der Fotografien in Deutschland als mittelbarer Täter (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1968 - I ZR 107/66, BB 1969, 292, 293 - Curt-Goetz-Filme II), Teilnehmer (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00, BGHZ 151, 300, 305 - Elektronischer Pressespiegel) oder Störer (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08, GRUR 2014, 264 Rn. 24 bis 26 = WRP 2014, 308 - UsedSoft II) haften, wobei sie als Störer allerdings nur auf Unterlassung und nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden könnte (vgl. zu den Haftungsvoraussetzungen BGH…, Urteil vom 22. Juni 2011 - I ZR 159/10, GRUR 2011, 1018 Rn. 17, 21, 24 und 25 = WRP 2011, 1469 - Automobil-Onlinebörse). - BGH, 19.11.2015 - I ZR 151/13
Urheberrechtsschutz: Höhe der Gerätevergütung; Vergütungspflicht bei …
Der Erwerber der Kopie eines Computerprogramms, an der das Verbreitungsrecht erschöpft ist, kann zur Vervielfältigung dieser Programmkopie berechtigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08, GRUR 2014, 264 Rn. 57 = WRP 2014, 308 - Used Soft II;… Urteil vom 11. Dezember 2014 - I ZR 8/13, GRUR 2015, 772 Rn. 56 = WRP 2015, 867 - Used Soft III). - OLG München, 02.03.2015 - 6 U 2759/07
Handel mit Gebrauchtsoftware
Mit Urteil vom 17. Juli 2013 (GRUR 2014, 264) hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Senats aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.Im Falle einer Veräußerung von -Computerprogrammen würde man selbstverständlich den vom EuGH (GRUR 2012, 904) und vom BGH (GRUR 2014, 264) aufgestellten Vorgaben Rechnung tragen und dies bei Beanstandungen im Einzelfall auch nachweisen.
- OLG Frankfurt, 05.04.2016 - 11 U 113/15
Voraussetzungen der Berechtigung zur Weitergabe eines Produktkeys
Ist Erschöpfung eingetreten, erstreckt sich das Recht zum Weiterverbreiten einer Kopie des Computerprogramms sowohl auf die Weitergabe eines Datenträgers selbst als auch - wie hier - auf die Bekanntgabe des zum Herunterladen des Programms erforderlichen Produktschlüssels (EuGH…, Urteil vom 3.7.2012, C - 128/11 - UsedSoft/Oracle, Rn. 47; BGH…, Urteil vom 09.03.2015 - I ZR 4/14 - Green-IT Rn. 39; BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - UsedSoft II).Neben den Voraussetzungen der Erschöpfung, welche insbesondere die erstmalige Einräumung eines zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechts gegen Zahlung eines angemessenen Entgeltes beinhalten (vgl. EuGH, Urteil vom 3.7.2012 ebd.; BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - UsedSoft II), ist die Berechtigung zum Weiterverkauf daran gebunden, dass der Verkäufer keine Kopie des Computerprogramms zurückbehält (BGH, Urteil vom 19.3.2015 - I ZR 4/14 - Green-IT).
Da die Entscheidung über die markenrechtlichen Ansprüche auf einem einheitlichen, auch dem Urheberrechtsanspruch zu Grunde liegenden gemeinsamen Grund beruht, genügt es, wenn dieser Grund mit der Berufungsbegründung angegriffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2014 - I ZR 8/13 - Used-Soft III; Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - UsedSoft II).
Auch wenn sich Erschöpfung im Markenrecht zwar grundsätzlich auf körperliche Gegenstände bezieht, ist in entsprechender Anwendung von § 24 MarkenG das Recht des Markeninhabers erschöpft, wenn sich das Verbreitungsrecht des Urhebers auf - markenrechtlich gekennzeichnete - nichtkörperliche Kopien von Computerprogrammen erstreckt und hinsichtlich derartiger Kopien erschöpft ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 (UsedSoft II)).
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 212/14
Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und …
Der Erwerber der Kopie eines Computerprogramms, an der das Verbreitungsrecht erschöpft ist, kann zur Vervielfältigung dieser Programmkopie berechtigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08, GRUR 2014, 264 Rn. 57 = WRP 2014, 308 - Used Soft II;… Urteil vom 11. Dezember 2014 - I ZR 8/13, GRUR 2015, 772 Rn. 56 = WRP 2015, 867 - Used Soft III). - BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische …
Die Erschöpfung tritt nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG ein, wenn das Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wird (vgl. hierzu näher auch BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08, NJW-RR 2014, 360 - "UsedSoft II'). - OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13
Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion; COA
Auch könnten sich die Beklagten auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH (Used Soft GmbH / Oracle) und des BGH (Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - UsedSoft II) auf Erschöpfung berufen, da die Klägerin als Inhaberin dem Herunterladen der Kopie aus dem Internet zugestimmt habe und das Programm zur dauerhaften Nutzung gegen Entgelt überlassen worden sei.Nach dieser Regelung bedarf die Vervielfältigung eines Computerprogramms in Ermangelung spezifischer vertraglicher Regelungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Programms durch den rechtmäßigen Erwerber notwendig ist (BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - UsedSoft II - Rn. 29).
im Ergebnis das gesetzliche Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Computerprogramms, direkt mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten von einem OEM-Hersteller - oder von einer solchen Person, die ihrerseits mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten Kunden eines OEM-Herstellers (vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - Rn. 43f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2012 - 11 U 68/11 -).
Der zweite und jeder weitere Erwerber dieses Rechts zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Programms wären als im Sine von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie "rechtmäßige Erwerber" berechtigt, die ihnen vom Vorerwerber verkaufte Kopie auf seinen Computer herunterzuladen (BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 -Rn. 44, juris).
- OLG Hamburg, 16.06.2016 - 5 W 36/16
Wettbewerbsverstoß: Unlauterkeit des Angebots von Gebrauchtsoftware
- OLG München, 22.09.2016 - 29 U 3449/15
Keine Urheberrechtsverletzung durch Zusendung eines Product-Keys für ein …
- LG München I, 01.09.2015 - 33 O 12440/14
Urheberrechtsverletzung durch Verkauf von "Product Keys"
- OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 117/15
Wettbewerbswidrigkeit einer irreführenden Werbung
- OLG Frankfurt, 27.05.2016 - 6 W 42/16
Irreführung bei Verkauf eines Computerprogramms durch Bekanntgabe eines …
- OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Online-Buchhändlers: Verbandsklage gegen …
- OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 167/16
Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels ohne Recht zur …
- OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22
Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber …
- LG München I, 03.05.2016 - 33 O 11469/15
Urheberrechtsverstoß durch öffentliches Bereithalten von Computerprogrammen zum …
- OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16
Verbotsbefugnis des Gerichts bei einem gegen die konkrete Verletzungsform …
- OLG Nürnberg, 22.04.2021 - 3 U 700/21
Sekundäre Darlegungslast des Werbenden beim Angebot von Aktivierungsschlüsseln …
- LG Frankfurt/Main, 20.04.2016 - 6 O 275/15
Irreführendes Angebot von Produktschlüsseln ohne Nutzungsrecht
- VK Thüringen, 16.12.2015 - 250-4003-6712/2015-N-024-UH