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   BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13   

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https://dejure.org/2013,44129
BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13 (https://dejure.org/2013,44129)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2013 - I ZB 11/13 (https://dejure.org/2013,44129)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13 (https://dejure.org/2013,44129)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 4

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Grill meister - Eine Marke kann zur Täuschung geeignet sein, wenn sie das Symbol "R im Kreis" enthält und dieses nur einem Bestandteil der Marke zugeordnet ist, für den kein gesonderter markenrechtlicher Schutz besteht.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    grill meister

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Grill meister

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer Markenanmeldung: Prüfungsumfang und notwendige Begründung in der Beschwerdeentscheidung des Bundespatentgerichts; Täuschungseignung einer Wortmarke bei Verwendung des Symbols "R im Kreis"; Entbehrlichkeit einer Aufhebung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eignung einer Marke zur Täuschung bei Beinhaltung des Symbols "R im Kreis"

  • kanzlei.biz

    Grill meister - Keine Markeneintragung mit "R im Kreis'

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer Markenanmeldung: Prüfungsumfang und notwendige Begründung in der Beschwerdeentscheidung des Bundespatentgerichts; Täuschungseignung einer Wortmarke bei Verwendung des Symbols "R im Kreis"; Entbehrlichkeit einer Aufhebung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 4
    Eignung einer Marke zur Täuschung bei Beinhaltung des Symbols "R im Kreis"

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 4
    Eignung einer Marke zur Täuschung bei Beinhaltung des Symbols "R im Kreis"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grill meister

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer Markenanmeldung: Prüfungsumfang und notwendige Begründung in der Beschwerdeentscheidung des Bundespatentgerichts; Täuschungseignung einer Wortmarke bei Verwendung des Symbols "R im Kreis"; Entbehrlichkeit einer Aufhebung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei Markenanmeldung müssen alle beantragten Waren- und Dienstleistungsklassen auf Unterscheidungskraft geprüft werden - Zur Anbringung des Symbols "R im Kreis"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "R im Kreis" bezeichnet eine geschützte Marke

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Täuschung durch irreführende Schutzrechtshinweise

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ® - keine Markeneintragung mit "R im Kreis"

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    BPatG muss bei Prüfung von Schutzhindernissen erkennbar sämtliche in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen in Prüfung einbeziehen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BPatG muss bei Prüfung von Schutzhindernissen erkennbar sämtliche in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen in Prüfung einbeziehen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fehlende Unterscheidungskraft der Wort-Bild-Marke "grill meister"

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Die Anmeldung einer Marke mit R im Kreis kann irreführend sein

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragungshindernisse für Zeichen als Marken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 376
  • MIR 2014, Dok. 029
  • WRP 2014, 449
 
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Wird zitiert von ... (614)

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Die ohne Beschränkung auf einen abgrenzbaren Teil zugelassene Rechtsbeschwerde eröffnet dem Rechtsbeschwerdegericht die volle rechtliche Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses, ohne dass es auf die Entscheidung der als Zulassungsgrund angeführten Rechtsfrage beschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 9 = WRP 2014, 449 - grill meister; Beschluss vom 22. Mai 2014 - I ZB 64/13, GRUR 2014, 376 Rn. 6 = WRP 2014, 449 - ECR-Award).

    Ist für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen eine Markenbenutzung möglich, bei der keine Irreführung des Verkehrs erfolgt, liegt das absolute Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG insoweit nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2001 - I ZB 5/99, GRUR 2002, 540, 541 = WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK; Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 78/10, GRUR 2012, 272 = WRP 2012, 321 - Rheinpark-Center Neuss; BGH, GRUR 2014, 376 Rn. 23 - grill meister).

    Die vom Deutschen Patent- und Markenamt angenommenen und im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren von den Beteiligten erörterten Eintragungshindernisse fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) oder einer freihaltebedürftigen beschreibenden Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) können anhand der vom Bundespatentgericht getroffenen Feststellungen nicht bejaht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1997 - I ZB 7/95, GRUR 1998, 394 = WRP 1998, 185 - Active Line; Beschluss vom 3. November 2005 - I ZB 14/04, GRUR 2006, 503 Rn. 8 = WRP 2006, 475 - Casino Bremen; BGH, GRUR 2014, 376 Rn. 28 - grill meister).

    Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (BGH, GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister; BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - I ZB 3/13, GRUR 2014, 569 Rn. 10 = WRP 2014, 573 - HOT; Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 81/13, GRUR 2015, 173 Rn. 15 = WRP 2015, 195 - for you, jeweils mwN).

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    WRP 2010, 364 - Audi [Vorsprung durch Technik]; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 11 = WRP 2014, 449 - grill meister; Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 81/13, GRUR 2015, 173 Rn. 13 = WRP 2015, 195 - for you; Beschluss vom 21. Juli 2016 - I ZB 52/15, BGHZ 211, 268 Rn. 13 - Sparkassen-Rot).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    In Anbetracht der fehlenden Unterscheidungskraft der Wortfolge "Gute Laune Drops" der angegriffenen Marke reichen die festgestellten einfachen graphischen Elemente nicht aus, das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 f. = WRP 2001, 1201 - anti KALK; BGH, GRUR 2010, 640 Rn. 17 - hey!; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 18 = WRP 2014, 449 - grill meister; BGH, GRUR 2014, 569 Rn. 32 - HOT).

    Da das Bundespatentgericht das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG für die hier in Rede stehenden Waren rechtsfehlerfrei bejaht hat, kommt es auf die weiteren Voreintragungen nicht an, weil zum einen aus zu Unrecht vorgenommenen Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (BGH, GRUR 2014, 376 Rn. 19 - grill meister).

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