Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2564
OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13 (https://dejure.org/2014,2564)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.02.2014 - 3 U 192/13 (https://dejure.org/2014,2564)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 3 U 192/13 (https://dejure.org/2014,2564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Zur irreführenden Lebensmittelwerbung durch gesundheitsbezogene Angaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer ergänzenden bilanzierenden Diät

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bewerbung einer ergänzenden bilanzierenden Diät

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fernsehwerbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben ist unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fernsehwerbung für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben ist unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung für eine ergänzende Diät

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gesundheitsbezogene Angaben nur zulässig, soweit sie in Verbindung mit dem Stoff oder Produkt gemacht werden, für den sie gestattet wurden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 419
  • WRP 2014, 609
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
    Soweit das Landgericht annehme, dass die Aussagen nicht gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB ausreichend wissenschaftlich gesichert seien, widerspreche dies der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17.01.2013, Az. I ZR 5/12 - Ar.).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.01.2013, Az. I ZR 5/12, GRUR 2013, 958, - Vi., Tz. 18 - in diesem Fall in Bezug auf Art. 10 Abs. 1 HCVO - klargestellt, dass der Verwender einer gesundheitsbezogenen Angabe in einem Prozess über deren Zulässigkeit nicht erst dann gehalten ist, ihre Richtigkeit zu belegen, wenn der Kläger diese substantiiert in Frage stellt.

    134 Im Hinblick darauf verstoßen die unter Ziffer 1.1 bis 1.4 beanstandeten Werbeaussagen gegen Art. 10 Abs. 1 HCVO, der eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt (BGH Urteil vom 17.01.2013, Az. I ZR 5/12, GRUR 2913, 958 Tz. 22).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die an bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen leidenden Personen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter Nährstoffe einen besonderen Nutzen ziehen können (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 220/05, GRUR 2008, 1118 Tz. 16 = WRP 2008, 1513 - Mo.-Kapseln).

    Dies folgt bereits aus der Entscheidung des BGH vom 02.10.2008, Az. I ZR 220/05 - Mo.-Kapseln, Tz. 17, der dies aus Art. 3 Satz 2 der Richtlinie 1999/21/EG und der darauf basierenden richtlinienkonformen Auslegung von § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV herleitet (im Anschluss daran OLG Düsseldorf Urteil vom 24.11.2009, Az. 20 U 194/08 = Magazindienst 2010, 170 Tz. 23; bestätigt durch BGH Beschluss vom 01.06.2011, Az. I ZR 199/09 = Magazindienst 2011, 583; BGH Urteil vom 15.03.2012, Az. I ZR 44/11, Magazindienst 2012, 977, Tz.18).

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 194/08
    Auszug aus OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
    Das Landgericht legt insoweit die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24.11.2009, Az. 20 U 194/08 (= MD 2010, 170) zugrunde; die seitens der Verfügungsbeklagten angeführte Entscheidung des OLG München vom 05.10.2011, Az. 29 W 1826/11, hat es abgelehnt.

    Dies folgt bereits aus der Entscheidung des BGH vom 02.10.2008, Az. I ZR 220/05 - Mo.-Kapseln, Tz. 17, der dies aus Art. 3 Satz 2 der Richtlinie 1999/21/EG und der darauf basierenden richtlinienkonformen Auslegung von § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV herleitet (im Anschluss daran OLG Düsseldorf Urteil vom 24.11.2009, Az. 20 U 194/08 = Magazindienst 2010, 170 Tz. 23; bestätigt durch BGH Beschluss vom 01.06.2011, Az. I ZR 199/09 = Magazindienst 2011, 583; BGH Urteil vom 15.03.2012, Az. I ZR 44/11, Magazindienst 2012, 977, Tz.18).

  • LG Aschaffenburg, 05.09.2013 - 1 HKO 87/13
    Auszug aus OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 05.09.2013, Az. 1 HK O 87/13, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Tenor unter Ziffer I. am Ende wie folgt heißen muss: "jeweils wenn dies geschieht wie in der Werbesendung vom 28.05.2013, deren Niederschrift wiedergegeben ist in der dem Urteil beigefügten Anlage A1".

    Unter Abänderung des am 05.09.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Aschaffenburg, Az. 1 HK O 87/13, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
    Die bloße Bezugnahme auf fremdsprachliche Anlagen hat grundsätzlich keine unmittelbare rechtserhebliche Wirkung (Zöller/ Lückemann, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 184 GVG Rn. 3; vgl. BGH NJW 1982, 532; OLG Nürnberg Urteil vom 26.11.2013, Az. 3 U 78/13, online abrufbar unter juris.de).
  • OLG München, 13.08.2007 - 29 W 2073/07

    Was mir fehlt bist Du

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
    Angesichts dessen und der weiteren Tatsache, dass der Kläger eine Vielzahl derartiger Werbesendungen überprüft, entspricht die im vorliegenden Fall gegebene Zeitdauer einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang (vgl. OLG München NJOZ 2008, 4115/4117).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
    Soweit dort die Auffassung vertreten wird, dass der Verfügungskläger zunächst das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage substantiiert vorzutragen habe, bevor es auf die Darlegungs- und Beweislast der Verfügungsbeklagten ankomme, wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 07.03.1991, Az. I ZR 127/89 -Rh. II, Tz. 14 (GRUR 1991, 848) Bezug genommen.
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
    Dies folgt bereits aus der Entscheidung des BGH vom 02.10.2008, Az. I ZR 220/05 - Mo.-Kapseln, Tz. 17, der dies aus Art. 3 Satz 2 der Richtlinie 1999/21/EG und der darauf basierenden richtlinienkonformen Auslegung von § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV herleitet (im Anschluss daran OLG Düsseldorf Urteil vom 24.11.2009, Az. 20 U 194/08 = Magazindienst 2010, 170 Tz. 23; bestätigt durch BGH Beschluss vom 01.06.2011, Az. I ZR 199/09 = Magazindienst 2011, 583; BGH Urteil vom 15.03.2012, Az. I ZR 44/11, Magazindienst 2012, 977, Tz.18).
  • OLG Hamburg, 21.06.2007 - 3 U 252/06

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung einer Farbmarke

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
    Zu den Anforderungen, die hinsichtlich fremdsprachiger wissenschaftlicher Studien an eine ordnungsgemäße Einführung in den Prozess zu stellen sind, hat das OLG Hamburg in seiner Entscheidung vom 12.07.2007, Az. 3 U 39/07, GRUR-RR 2008, 293, Tz. 45 ausgeführt:.
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 199/09

    Neues Vorbringen in der Berufung: Anwendungsbeobachtung zwecks

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
    Dies folgt bereits aus der Entscheidung des BGH vom 02.10.2008, Az. I ZR 220/05 - Mo.-Kapseln, Tz. 17, der dies aus Art. 3 Satz 2 der Richtlinie 1999/21/EG und der darauf basierenden richtlinienkonformen Auslegung von § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV herleitet (im Anschluss daran OLG Düsseldorf Urteil vom 24.11.2009, Az. 20 U 194/08 = Magazindienst 2010, 170 Tz. 23; bestätigt durch BGH Beschluss vom 01.06.2011, Az. I ZR 199/09 = Magazindienst 2011, 583; BGH Urteil vom 15.03.2012, Az. I ZR 44/11, Magazindienst 2012, 977, Tz.18).
  • EuGH, 28.10.2004 - C-357/03

    Kommission / Österreich

  • OLG Nürnberg, 26.11.2013 - 3 U 78/13

    Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: Verbandsklagebefugnis;

  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02

    Darlegungs- und Beweislast in einem Zivilprozess um die tatsächlichen Wirkungen

  • OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 39/07

    Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Bezeichnung "ALLERSLIT forte"

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Vielmehr dürfen auch mit einer zugelassenen Angabe gleichbedeutende, also inhaltlich übereinstimmende Angaben verwendet werden (vgl. OLG Bamberg, WRP 2014, 609, 614; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 507, 508; Rathke/Hahn in Zipfel/Rathke aaO EL 160 März 2015, Art. 10 Verordnung [EG] Nr. 1924/2006 Rn. 43; Meisterernst in Meisterernst/Haber aaO 20. Lief.

    Die Annahme einer inhaltlichen Übereinstimmung zwischen zugelassener und verwendeter Angabe setzt jedenfalls voraus, dass die zugelassene Angabe und die verwendete Angabe hinsichtlich des Nährstoffs oder der anderen Substanz oder des Lebensmittels oder der Lebensmittelkategorie, für die die Angabe zugelassen wurde bzw. verwendet wird, übereinstimmen (vgl. OLG Bamberg, LMuR 2014, 94, 98 f.; Rathke/Hahn in Zipfel/Rathke aaO EL 160 März 2015, Art. 10 Verordnung EG Nr. 1924/2006 Rn. 45a; Teufer, GRUR-Prax 2012, 476, 477).

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Die Annahme einer inhaltlichen Übereinstimmung zwischen zugelassener und verwendeter Angabe setzt daher voraus, dass die zugelassene Angabe und die verwendete Angabe hinsichtlich des Nährstoffs oder der anderen Substanz oder des Lebensmittels oder der Lebensmittelkategorie, für die die Angabe zugelassen wurde bzw. verwendet wird, übereinstimmen (BGH, GRUR 2016, 412 Rn. 53 - Lernstark; OLG Bamberg, WRP 2014, 609, 614; Rathke/Hahn in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 162. EL November 2015, Art. 10 Verordnung [EG] Nr. 1924/2006 Rn. 45a).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 15 U 8/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der

    Vielmehr dürfen auch mit einer zugelassenen Angabe gleichbedeutende, mithin inhaltlich übereinstimmende Angaben verwendet werden (BGH, WRP 2016, 471 - Lernstark; OLG Bamberg, WRP 2014, 609; Rathke/Hahn in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 2013, Band II, C 111, EL 160 März 2015, Art. 10 HCVO Rn. 44 m. w. N.).

    Die Annahme einer inhaltlichen Übereinstimmung zwischen zugelassener und verwendeter Angabe setzt daher zumindest voraus, dass die zugelassene Angabe und die verwendete Angabe hinsichtlich des Nährstoffs oder der anderen Substanz oder des Lebensmittels oder der Lebensmittelkategorie, für die die Angabe zugelassen wurde bzw. verwendet wird, übereinstimmen (vgl. OLG Bamberg, LMuR 2014, 94; Rathke/Hahn in: Zipfel/Rathke aaO EL 160 März 2015, Art. 10 HCVO Rn. 45a).

    Diese Auslegung wird ferner dadurch gestützt, dass die verwendete und die zugelassene Angabe im Hinblick auf den Nährstoff, die andere Substanz, das Lebensmittel oder die Lebensmittelkategorie übereinstimmen müssen (siehe oben, OLG Bamberg, LMuR 2014, 94; Rathke/Hahn in: Zipfel/Rathke, aaO, EL 160 März 2015, Art. 10 HCVO Rn. 45a).

  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Dass letztere gleichfalls dringlichkeitsschädlich sein soll, wird unter den Obergerichten - auch mit Blick auf § 11 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 UWG - zunehmend so angenommen (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609, 612; OLG Düsseldorf v. 25.11.2014 - 20 U 154/14 - juris Rn. 19 f.; OLG Hamburg v. 26.05.2011 - 3 U 165/10 - juris Rn. 43 [insoweit nicht abgedruckt in GRUR-RR 2012, 79]; OLG Hamm v. 10.09.2013 - 4 U 48/13 - juris Rn. 82; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2010, 450, 451; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127; OLG Oldenburg v. 19.06.2015 - 6 U 66/15 - juris Rn. 25; OLG Stuttgart GRUR-RR 2014, 251, 252).
  • KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15

    Wettbewerbsverstoß: Bestimmtheit eines Unterlassungstitels mit Bezugnahme auf

    Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).

    Der oben wiedergegebenen, grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn es danach zu der z.B. zugelassenen Angabe "Vitamin C trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" unter der Überschrift "Bedingungen für die Verwendung der Angabe" heißt: "Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Vitamin-C-Quelle ... erfüllen.", besteht schon dem Wortlaut des Registers nach kein Anlass, dies so zu verstehen, dass der Name dieses Vitamins durch den Namen eines Produkts ersetzt werden kann, das dieses Vitamin enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Vitamin C leistet einen Beitrag zu einem normalen Energiestoffwechsel" (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Dieser Hinweis stützt die Auslegung, dass ausschließlich mit den gesundheitsbezogenen Angaben so wie in der Liste angeführt, also mit den einzelnen Nährstoffen oder Substanzen, geworben werden darf und eben nicht mit dem Lebensmittelprodukt, das diese Stoffe enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Dies gilt nicht für eine beanstandete Produktbezeichnung, wenn ihr nicht zu entnehmen ist, welche Nährstoffe in dem Produkt enthalten sind und hilfreich sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609).

  • LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14

    Unlauterer Wettbewerb: Bewerbung einer "Frauen Vitaminkur" in einer

    Das Kammergericht hat in seiner vorgenannten jüngsten Entscheidung hierzu unter Bezugnahme auf die Entscheidung OLG Bamberg WRP 2014, 609 ausgeführt:.

    "Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber ohnehin nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Der oben wiedergegebenen grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn es danach zu der z.B. zugelassenen Angabe "Folat trägt zur normalen psychischen Funktion bei" unter der Überschrift "Bedingungen für die Verwendung der Angabe" heißt: "Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Folatquelle ... erfüllen." besteht schon dem Wortlaut des Registers nach kein Anlass, dies so zu verstehen, dass der Name dieses Vitamins durch den Namen eines Produkts ersetzt werden kann, das dieses Vitamin enthält, (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Folat leistet einen Beitrag zu einer normalen psychischen Funktion." (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Dieser Hinweis stützt die Auslegung, dass ausschließlich mit den gesundheitsbezogenen Angaben so wie in der Liste angeführt, also mit den einzelnen Nährstoffen oder Substanzen, geworben werden darf und eben nicht mit dem Lebensmittelprodukt, das diese Stoffe enthält, (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Diesen Vorgaben genügen die beanstandeten Werbeaussagen über das Produkt "N. V. Q." nicht, da ihnen nicht zu entnehmen ist, welche Nährstoffe in dem Produkt enthalten sind und gegen Frühjahrsmüdigkeit helfen sollen, (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609) Das Informationsbedürfnis des Verbrauchers in diesem Punkt liegt auf der Hand.

  • KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17

    Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung

    Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).

    Der oben wiedergegebenen, grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn es danach zu der z.B. zugelassenen Angabe "Vitamin C trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" unter der Überschrift "Bedingungen für die Verwendung der Angabe" heißt: "Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Vitamin-C-Quelle ... erfüllen.", besteht schon dem Wortlaut des Registers nach kein Anlass, dies so zu verstehen, dass der Name dieses Vitamins durch den Namen eines Produkts ersetzt werden kann, das dieses Vitamin enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Vitamin C leistet einen Beitrag zu einem normalen Energiestoffwechsel." (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Dieser Hinweis stützt die Auslegung, dass ausschließlich mit den gesundheitsbezogenen Angaben so wie in der Liste angeführt, also mit den einzelnen Nährstoffen oder Substanzen, geworben werden darf und eben nicht mit dem Lebensmittelprodukt, das diese Stoffe enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Dies gilt nicht für die beanstandete Produktbezeichnung, da ihr nicht zu entnehmen ist, welche Nährstoffe in dem Produkt enthalten sind und für die Arterien hilfreich sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609).

  • KG, 10.07.2015 - 5 U 24/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

    Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber ohnehin nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Der oben wiedergegebenen grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Folat leistet einen Beitrag zu einer normalen psychischen Funktion." (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

  • KG, 10.07.2015 - 5 U 154/14

    Dieses Produkt macht schlau - Irreführende Nahrungsergänzungsmittelwerbung:

    Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber  nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Der oben wiedergegebenen grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Folat leistet einen Beitrag zu einer normalen psychischen Funktion." (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

  • KG, 11.12.2015 - 5 U 64/15

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit

    Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Der oben wiedergegebenen grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Vitamin C leistet einen Beitrag zu einem normalen Energiestoffwechsel." (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

  • KG, 06.01.2017 - 5 U 137/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels "Arterio Clean" mit

  • KG, 11.12.2015 - 5 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit

  • KG, 11.12.2015 - 5 U 48/15

    Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbsrechtliche

  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 47/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von Erfahrungsberichten für ein

  • OLG München, 21.12.2023 - 29 U 4088/22

    Für ein gesundes Immunsystem

  • LG Düsseldorf, 28.08.2014 - 14c O 138/13

    Zulässige Werbung nach der Health-Claims-Verordnung

  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur

  • OLG Bamberg, 14.01.2015 - 3 U 176/14

    Anforderungen an eine ergänzende bilanzierte Diät

  • OLG Hamm, 24.02.2015 - 4 U 72/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der herzstärkenden Wirkung eines

  • OLG Bamberg, 20.10.2017 - 3 U 117/17

    Unzulässigkeit spezieller gesundheitsbezogener Angaben in der Werbung für

  • VG Bayreuth, 19.06.2019 - B 7 K 17.741

    Grün-Schwarztee-Melange unter der Auslobung "Fit & Schlank"

  • OLG Bamberg, 03.11.2017 - 3 U 118/17

    Unterlassungsanspruch in Bezug auf die gesundheitsbezogene Angabe, der

  • OLG Bamberg, 25.09.2017 - 3 U 117/17

    Verbot von gesundheitsbezogenen Werbeaussagen ohne wissenschaftliche Absicherung

  • OLG Bamberg, 05.09.2018 - 3 U 99/18

    Verbot von Werbeaussagen über die angebliche Wirkungsweise von Nahrungsprodukten

  • LG Hamburg, 06.10.2020 - 416 HKO 34/20

    Wettbewerbsverstoß: Lebensmittelwerbung mit gesundheitsbezogenen Angaben zur

  • KG, 11.09.2015 - 5 U 50/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage wegen unlauterer Lebensmittelwerbung in

  • LG Essen, 26.03.2014 - 41 O 81/13

    Verwendung von gesundheitsbezogenen Aussagen für ein Nahrungsergänzungsmittel mit

  • LG Aschaffenburg, 19.10.2017 - 2 HKO 31/16

    Anspruch auf Unterlassung von Werbeaussagen mit gesundheitsbezogenen Angaben

  • LG Berlin, 15.01.2015 - 52 O 170/14

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

  • LG Düsseldorf, 11.03.2014 - 14c O 12/14

    Verstoß gegen die Marktverhaltensregeln der HCVO bzw. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFBG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht