Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 02.07.2015 - 2 U 148/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der Ankündigung der Einlösung von Rabattgutscheinen anderer Marktteilnehmer
- Justiz Baden-Württemberg
Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der Ankündigung der Einlösung von Rabattgutscheinen anderer Marktteilnehmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung der Einlösung von Gutscheinen konkurrierender Unternehmen
- kanzlei.biz
Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen zulässig
- Glücksspiel & Recht
Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen ist rechtlich zulässig
- Betriebs-Berater
Kein Wettbewerbsverstoß bei werbenden Ankündigungen, Fremdgutscheine einzulösen
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Gutscheineinlösung
§ 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG
Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der Ankündigung der Einlösung von Rabattgutscheinen anderer Marktteilnehmer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 4 Nr. 10; UWG § 5
Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung der Einlösung von Gutscheinen konkurrierender Unternehmen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gutscheineinlösung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (25)
- Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)
OLG Stuttgart entscheidet über Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Das Einlösen von Rabattgutscheinen anderer Marktteilnehmer ist nicht unlauter - Wettbewerbszentrale legt Revision ein
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Aufruf zur Einlösung von Rabattgutscheinen eines Mitbewerbers ist wettbewerbsrechtlich zulässig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung mit Einlösen von Gutscheinen von Mitbewerbern ist nicht wettbewerbswidrig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Einlösen von Rabattmarken der Konkurrenz zulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Marketingaktion: Annahme von Konkurrenzgutscheinen rechtens
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen nicht wettbewerbswidrig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen nicht wettbewerbswidrig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kein Wettbewerbsverstoß bei werbenden Ankündigungen, Fremdgutscheine einzulösen
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
OLG Stuttgart erlaubt Werbung für Einlösung von Rabattgutscheinen der Konkurrenz -Wettbewerbszentrale kündigt Prüfung von Rechtsmittel in Grundsatzverfahren an
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Drogeriemarktkette Müller darf Mitbewerber-Gutscheine einlösen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Wettbewerbsbehinderung durch Einlösung fremder Gutscheine
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Zur Einlösung fremder Rabattgutscheine - Wettbewerbszentrale geht in Revision: Rechtssicherheit für den Handel erforderlich
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Wettbewerbszentrale will Klarheit für alle
- haerlein.de (Kurzinformation)
Darf ein Unternehmen anbieten, Rabattgutscheine anderer Unternehmen einzulösen?
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine grundsätzlich zulässig - Wettbewerbszentrale erreicht Klärung für den Einzelhandel
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine - Wettbewerbszentrale will Klarheit für alle
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Einlösung von Rabattgutscheine fremder Unternehmen zulässig
- tw-law.de (Kurzinformation)
Unternehmen darf Rabattgutschein der Konkurrenz einlösen
- otto-schmidt.de (Pressemitteilung)
Einlösung von Rabatt-Coupons von Mitbewerbern ist nicht unlauter
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Man darf auch fremde Gutscheine annehmen
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Zur Werbung mit dem Versprechen, fremde Rabattgutscheine einzulösen
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Werbung mit dem Versprechen, fremde Rabattgutscheine einzulösen
- wettbewerb.law (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Werbung mit der Einlösung fremder Gutscheine
Verfahrensgang
- LG Ulm, 20.11.2014 - 11 O 36/14
- OLG Stuttgart, 02.07.2015 - 2 U 148/14
- BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 72
- MDR 2015, 1089
- GRUR-RR 2016, 16
- BB 2015, 1793
- WRP 2015, 1128
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
Zur Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern
Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart, WRP 2015, 1128). - OLG Köln, 05.01.2017 - 15 U 121/16
Rechtmäßigkeit der Speicherung von Beurteilungen über Ärzte und deren …
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (…vgl. BGH, Urt. v. 17.05.2001, I ZR 216/99, NJW 2001, 3262, 3263 - mitwohnzentrale.de; OLG Stuttgart, Urt. v. 02.07.2015 - 2 U 148/14, WRP 2015, 1128, juris Tz. 52; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 4.8.Zum anderen ist nach Rechtsprechung und Literatur selbst eine Werbung, die bewusst in räumlicher Nähe zur Werbung eines Mitbewerbers angebracht oder verteilt wird mit dem Ziel, den Verbraucher auf das eigene Angebot hin zu lenken, grundsätzlich zulässig (allerdings streitig, so OLG Stuttgart, Urt. v. 02.07.2015 - 2 U 148/14, WRP 2015, 1128, juris Tz. 72 - Revision durch Urteil des BGH vom 23.06.2016 - I ZR 137/15 zurückgewiesen;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 4.29, Ohly, in: Ohly/Sosnitza, UWG, a.a.O. § 4 Rdn. 10/47 - 49, jew. m.w.Nachw.) Werbemaßnahmen in unmittelbarer Nähe zum Mitbewerber sind danach wettbewerbskonform, wenn sie sich darauf beschränken, dem potentiellen Kunden eine Information über andere Kaufmöglichkeiten zu geben, mögen sie auch ihn auch zur Änderung seines Kaufentschlusses veranlassen.
- OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15
Rabattaktion von mytaxi, Rabattaktion für Taxidienstleistungen - …
Die angegriffene 14-tägige Rabattaktion mag zwar in ihrer konkreten Form eine nach den Maßgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02. Juli 2015 - 2 U 148/14, WRP 2015, 1128, m.w.N.; n. rkr., NZB beim BGH zum Az. I ZR 137/15) nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung gewesen sein und außerdem einen unbenannten Lauterkeitsverstoß im Sinne des § 3 UWG beinhalten, wie es der Senat in der mündlichen Verhandlung ausführlich dargelegt hat.