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   OLG Schleswig, 09.04.2015 - 6 U 57/13   

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https://dejure.org/2015,13256
OLG Schleswig, 09.04.2015 - 6 U 57/13 (https://dejure.org/2015,13256)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.04.2015 - 6 U 57/13 (https://dejure.org/2015,13256)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. April 2015 - 6 U 57/13 (https://dejure.org/2015,13256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts nach § 13 UWG gilt auch für Vertragsstrafenansprüche

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Vertragsstrafe-Klagen aus UWG-Verstößen gilt UWG-Zuständigkeit

  • volke2-0.de (Kurzinformation)

    Landgericht für Vertragsstrafe im Wettbewersbrecht unabhängig von Höhe zuständig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Landgerichte für Vertragsstrafenklage zuständig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 358
  • WRP 2015, 1147
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15

    Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen

    Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht den Beklagten antragsgemäß verurteilt (OLG Schleswig, GRUR-RR 2015, 359 = WRP 2015, 1147).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15

    Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher offen lassen können (vgl. zuletzt BGH (B.v. 26.08.2014 - X ARZ 275/14), juris, Leitsatz 3. i.V.m. Rn. 10; BGH (U.v. 15.12.2011 - I ZR 174/10) -Bauheizgerät, juris, Rn. 22 ff. m.w.N. zum Streitstand; siehe auch die Übersicht bei OLG Schleswig-Holstein (U.v. 09.04.2015 - 6 U 57/13) - Kaiserin der Heilpflanzen, juris, Rn. 19, LG Mannheim (B.v. 28.04.2015 - 2 0 46/15 - Zuständigkeit bei Vertragsstrafe, Leitsatz i.V.m. Rn. 6 ff.).

    c) Anderer Ansicht zufolge lassen sich Vertragsstrafenforderungen (jedenfalls) als "Anspruch auf Grund dieses Gesetzes" i.S.d. § 13 Abs. 1 UWG verstehen, zumal die Vertragsstrafe in § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zumindest Erwähnung gefunden habe (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (U.v. 09.04.2015 - 6 U 57/13) -Kaiserin der Heilpflanzen, juris, Rn. 17 ff.; Thüringer Oberlandesgericht (U.v. 01.09.2010 - 2 U 330/10) - Vertragsstrafeforderung, Leitsatz i.V.m. Rn. 7 ff.; LG Mannheim (U. v. 28.04.2015 - 2 0 46/15) - Zuständigkeit bei Vertragsstrafe, juris, Rn. 10 ff. (17); Schmitt-Gaedke/Arz, WRP 2015, 1196, 1201 Rn. 42; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 13 Rn. 2; Goldbeck, WRP 2ßß6, 37, 39 ff.).

    Unter die Gesetzesfassung können ebenso gut Klagen/Ansprüche fallen, die ihre Grundlage nur mittelbar im UWG haben, wie insbesondere wettbewerblich begründeten Vertragsstrafenversprechen ist (ebenso Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (U.v. 09.04.2015 - 6 U 57/13) - Kaiserin der Heilpflanzen, juris, Rn. 21 mit weiteren Ausführungen; LG Mannheim - Zuständigkeit bei Vertragsstrafe, a.a.O., Rn. 14).

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