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   EuGH, 22.01.2015 - C-441/13   

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https://dejure.org/2015,297
EuGH, 22.01.2015 - C-441/13 (https://dejure.org/2015,297)
EuGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - C-441/13 (https://dejure.org/2015,297)
EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - C-441/13 (https://dejure.org/2015,297)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • webshoprecht.de

    Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum "fliegenden" Gerichtsstand bei der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • Europäischer Gerichtshof

    Hejduk

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 3 - Besondere Zuständigkeiten im Fall einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Urheberrechte - Entmaterialisierter Inhalt - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hejduk

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 3 - Besondere Zuständigkeiten im Fall einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Urheberrechte - Entmaterialisierter Inhalt - ...

  • aufrecht.de

    Internationale Zuständigkeit bei Urhberrechtsverletzungen im Internet

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Verordnung (EG) Nr. 44/2001; Art. 5 Nr. 3; Besondere Zuständigkeiten im Fall einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist; Urheberrechte; Entmaterialisierter Inhalt; Veröffentlichung im ...

  • online-und-recht.de

    Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pez Hejduk/EnergieAgentur.NRW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet wenn die Webseite im jeweiligen Mitgliedsstaat aufrufbar ist - Zielgruppe der Webseite unbeachtlich

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zuständiges Gericht bei Online-Urheberrechtsverletzungen

  • delegedata.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Zur internationalen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Zuständiges Gericht bei Urheberrechtsverletzung im Internet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen durch Website

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen durch Website

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Der internationale "fliegende" Gerichtsstand

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Heimspiel für den Verletzten im Urheberrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Internationale Zuständigkeit: Dann verklag ich Dich halt in Österreich!

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der "fliegende Gerichtsstand" in der EU

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Hejduk

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Handelsgericht Wien - Auslegung von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 296
  • GRUR Int. 2015, 288
  • EuZW 2015, 398
  • MMR 2015, 187
  • K&R 2015, 183
  • afp 2015, 141
  • WRP 2015, 332
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-441/13
    Sie können daher in jedem der Mitgliedstaaten nach dem dort anwendbaren materiellen Recht verletzt werden (vgl. Urteil Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 39).

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits festgestellt, dass der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs im Sinne dieser Bestimmung in Abhängigkeit von der Natur des Rechts variieren kann, das verletzt worden sein soll, und dass die Gefahr, dass sich ein Schadenserfolg in einem bestimmten Mitgliedstaat verwirklicht, voraussetzt, dass das Recht, dessen Verletzung geltend gemacht wird, in diesem Mitgliedstaat geschützt ist (vgl. Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 32 und 33).

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 im Gegensatz zu Art. 15 Abs. 1 Buchst. c dieser Verordnung, der in dem Urteil Pammer und Hotel Alpenhof (C-585/08 und C-144/09, EU:C:2010:740), ausgelegt wurde, nicht verlangt, dass die fragliche Website auf den Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts "ausgerichtet" ist (vgl. Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 42).

    Da jedoch der vom Mitgliedstaat des vorlegenden Gerichts gewährte Schutz von Urheber- und verwandten Schutzrechten nur für das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats gilt, ist das angerufene Gericht in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verursacht worden ist, zu dem es gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 45).

    Die Gerichte anderer Mitgliedstaaten sind nämlich nach Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 und dem Territorialitätsgrundsatz grundsätzlich für die Entscheidung über einen im Hoheitsgebiet ihres jeweiligen Mitgliedstaats im Hinblick auf Urheber- und verwandte Schutzrechte verursachten Schaden zuständig, da sie am besten in der Lage sind, zu beurteilen, ob diese vom betreffenden Mitgliedstaat gewährleisteten Rechte tatsächlich verletzt worden sind, und die Natur des verursachten Schadens zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 46).

  • EuGH, 05.06.2014 - C-360/12

    Coty Germany (früher Coty Prestige Lancaster Group) - Justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-441/13
    Vorab ist zum einen daran zu erinnern, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 autonom und eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Coty Germany, C-360/12, EU:C:2014:1318, Rn. 43 bis 45).

    Kapitel II Abschnitt 2 der Verordnung Nr. 44/2001 sieht nur als Ausnahme von dem in ihrem Art. 2 Abs. 1 aufgestellten tragenden Grundsatz, der die Zuständigkeit den Gerichten des Mitgliedstaats zuweist, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine Reihe besonderer Zuständigkeiten vor, darunter die nach Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (Urteil Coty Germany, EU:C:2014:1318, Rn. 44).

    Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist mit der Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (Urteil Coty Germany, EU:C:2014:1318, Rn. 46).

    Insoweit beruht die Zuständigkeitsregel in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung nach ständiger Rechtsprechung darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (Urteil Coty Germany, EU:C:2014:1318, Rn. 47).

    Da die Ermittlung eines der Anknüpfungspunkte, die nach der in Rn. 18 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung anerkannt sind, es erlauben muss, die Zuständigkeit des Gerichts zu begründen, das objektiv am besten beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Haftung des Beklagten vorliegen, kann demzufolge nur das Gericht zulässigerweise angerufen werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der relevante Anknüpfungspunkt liegt (Urteil Coty Germany, EU:C:2014:1318, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-441/13
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 im Gegensatz zu Art. 15 Abs. 1 Buchst. c dieser Verordnung, der in dem Urteil Pammer und Hotel Alpenhof (C-585/08 und C-144/09, EU:C:2010:740), ausgelegt wurde, nicht verlangt, dass die fragliche Website auf den Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts "ausgerichtet" ist (vgl. Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 42).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-441/13
    Erstens ist festzustellen, dass das ursächliche Geschehen, das als das Ereignis definiert ist, auf dem der behauptete Schaden beruht (vgl. Urteil Zuid-Chemie, C-189/08, EU:C:2009:475, Rn. 28), für die Begründung der Zuständigkeit des mit einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens befassten Gerichts nicht maßgeblich ist.
  • EuGH, 19.04.2012 - C-523/10

    Wintersteiger - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus EuGH, 22.01.2015 - C-441/13
    Ausgelöst wird eine etwaige Verletzung der Urheberrechte somit durch das Verhalten des Inhabers dieser Website (vgl. entsprechend Urteil Wintersteiger, C-523/10, EU:C:2012:220, Rn. 34 und 35).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    An seiner abweichenden Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 14 - Vorschaubilder I) hält der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen wegen Verletzungen des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO (jetzt Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO) nicht fest (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, GRUR 2014, 100 Rn. 42 = WRP 2013, 1456 - Pinckney/Mediatech; Urteil vom 22. Januar 2015 - C-441/13, GRUR 2015, 296 Rn. 32 = WRP 2015, 332 - Hejduk/EnergieAgentur; offengelassen für Markenverletzungen BGH, Urteil vom 5. März 2015 - I ZR 161/13, GRUR 2015, 1004 Rn. 15 = WRP 2015, 1219 - IPS/ISP; zu Wettbewerbsverletzungen vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, GRUR 2015, 1129 Rn. 12 = WRP 2015, 1326 - Hotelbewertungsportal).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    d) Die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" meint sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 19 - Wintersteiger/Products 4U; EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-360/12, GRUR 2014, 806 Rn. 46 = WRP 2014, 1047 - Coty/First Note Perfumes; Urteil vom 22. Januar 2015 - C-441/13, GRUR 2015, 296 Rn. 18 = WRP 2015, 332 - Hejduk/EnergieAgentur).

    Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO wegen behaupteter Markenverletzungen im Internet überhaupt erforderlich ist, dass sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß (auch) auf das Inland richtet (ablehnend für Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, GRUR 2014, 100 Rn. 42 = WRP 2013, 1456 - Pinckney/Mediatech; EuGH, GRUR 2015, 296 Rn. 32 - Hejduk/EnergieAgentur; BGH, Urteil vom 21. Februar 2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 Rn. 18 = WRP 2016, 1114 - An Evening with Marlene Dietrich, mwN).

  • EuGH, 17.10.2017 - C-194/16

    Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Diese besondere Zuständigkeitsregel beruht darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (vgl. u. a. Urteile vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 40, sowie vom 22. Januar 2015, Hejduk, C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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