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   OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16   

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OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16 (https://dejure.org/2016,16791)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.06.2016 - 3 U 18/16 (https://dejure.org/2016,16791)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 3 U 18/16 (https://dejure.org/2016,16791)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Sternchen-Hinweis in Print-Werbung mit Verweis auf Homepage nicht ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer in Print-Medien blickfangmäßig herausgestellten Verkaufsförderungsmaßnahme mit lediglich in einer Internetseite enthaltenen Einschränkungen

  • online-und-recht.de

    Sternchen-Hinweis in Print-Angabe mit Verweis auf weitere Angaben online nicht ausreichend

  • Betriebs-Berater

    Blickfangwerbung in Print-Medien - Anforderungen an Informationen bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung

  • rabüro.de

    Sternchenhinweis in Printwerbung zur Website des Anbieters für weitere Angaben nicht ausreichend

  • rewis.io

    Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme - Sternchenhinweis in Printwerbung auf Erläuterungen im Internet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlauterer Wettbewerb; Transparenzgebot; Irreführung durch Vorenthalten wesentlicher Informationspflichten; analoge Anwendung der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr; zeitliche und räumliche Beschränkung des Kommunikationsmediums; Blickfangwerbung; ...

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit einer in Print-Medien blickfangmäßig herausgestellten Verkaufsförderungsmaßnahme mit lediglich in einer Internetseite enthaltenen Einschränkungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweis auf Internetseite für Einschränkungen einer Blickfang-Werbung in Printmedium nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sternchen-Hinweis in Print-Werbung mit Verweis auf Homepage

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Infos zu Printwerbung im Internet regelmäßig nicht ausreichend

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Blickfangwerbung in Print-Medien - Anforderungen an Informationen bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einschränkungen für Produktangebote müssen in Anzeige stehen, Verweis auf Online-Seite genügt nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verweis in Fußnote auf Internetseite mit genauen Angebotsbedingungen ausreichend?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Einschränkung eines in Printmedien beworbenen Angebots durch Verweis auf Homepage = unlautere geschäftliche Handlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 348
  • MMR 2017, 41
  • BB 2016, 1858
  • WRP 2016, 1147
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
    Die in § 4 Nr. 4 UWG 2008 vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, stand nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH GRUR 2010, 649 Tz. 15 - Preisnachlass nur für Vorratsware; ausführlich in GRUR 2009, 1064 Tz. 16-19 -Geld-zurück-Garantie II; Urt. v. 30.04.2009 - I ZR 148/07, juris Tz. 11).

    Daher hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Geld-zurück-Garantie II (GRUR 2009, 1064) im Falle der Fernsehwerbung die Möglichkeit, hinsichtlich der Bedingungen der Inanspruchnahme auf eine Internetseite zu verweisen, grundsätzlich für zulässig erachtet, ebenso in der Entscheidung vom 21.07.2011- Treppenlift (GRUR 2012, 402, Tz. 18).

    Diese Rechtsprechung hat durch die bereits in Bezug genommene Entscheidung des BGH GRUR 2009, 1064 - Geld-zurück-Garantie II, Tz. 39 keine Änderung oder Einschränkung erfahren: Dort ist für unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen die Parallele gezogen worden zu blickfangmäßig herausgestellten, mit Sternchenhinweis versehenen Angaben, die für sich genommen nicht unrichtig oder missverständlich sein dürfen.

    Der Bundesgerichtshof hat aber bereits in seiner Entscheidung vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06 - Geld-zurück-Garantie II (GRUR 2009, 1064, Tz. 19) sowie in der Entscheidung vom 09.07.2009, Az. I ZR 64/07 - FIFA-WM-Gewinnspiel (GRUR 2010, 158 Tz. 16) maßgeblich auf den Rechtsgedanken des Art. 6 der Richtlinie 2000/31/EG abgestellt.

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
    Der hier auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung - am 09.07.2014 - wettbewerbswidrig war (BGH GRUR 2005, 442 - Direkt ab Werk; GRUR 2010, 649 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Die in § 4 Nr. 4 UWG 2008 vorgesehene Pflicht, über die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen zu informieren, stand nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Richtlinie 2005/29/EG in Einklang (BGH GRUR 2010, 649 Tz. 15 - Preisnachlass nur für Vorratsware; ausführlich in GRUR 2009, 1064 Tz. 16-19 -Geld-zurück-Garantie II; Urt. v. 30.04.2009 - I ZR 148/07, juris Tz. 11).

    Dementsprechend hat der Werbende darüber zu informieren, wenn der Preisnachlass nur für bestimmte Waren oder Produktgruppen gilt, da dies eine für die Entscheidung des Verbrauchers wesentliche Information sein kann (BGH GRUR 2010, 649, Tz. 18 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Der Kunde muss daher über die Beschränkungen einer angekündigten Preisvergünstigung unmissverständlich informiert werden (BGH GRUR 2010, 649 - Preisnachlass nur für Vorratsware, Tz. 20).

  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
    Weder die Entscheidung des BGH vom 18.12.2014, Az. I ZR 129/13 - Schlafzimmer komplett noch die Neufassung des UWG mit Wirkung zum 10.12.2015 rechtfertigten eine andere Beurteilung.

    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2014, Az. I ZR 129/13 - Schlafzimmer komplett (GRUR 2015, 698) ergibt sich keine andere rechtliche Beurteilung.

    Nur aufgrund dieser besonderen Umstände des Einzelfalles gelangte der Bundesgerichtshof zur Auffassung, dass sich der interessierte und situationsadäquat aufmerksame Verbraucher durch diese weiteren in der Anzeige enthaltenen Angaben davon abhalten lasse, eine auf Irreführung beruhende geschäftliche Entscheidung, zu der auch das Betreten eines Geschäfts gehört, zu treffen (BGH GRUR 2015, 698 Tz. 20 a. E.).

  • OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14

    Unlauterer Wettbewerb: Transparenzgebot - zeitliche und räumliche Beschränkung

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
    Da in Print-Medien blickfangmäßig herausgestellte und mit sog. Sternchenhinweis versehene Angaben einer Verkaufsförderungsmaßnahme für sich genommen nicht unrichtig oder missverständlich sein dürfen, ist zur Erläuterung dieser Angaben die bloße Verweisung auf eine Internetseite nicht ausreichend (Bestätigung Senat WRP 2015, 459 = GRUR-RR 2015, 211 = NJW-RR 2015, 934).

    Die hiergegen gerichtete Berufung hat der Senat durch Endurteil vom 18.02.2015 (Az. 3 U 210/14) zurückgewiesen.

    Der Senat hat bereits im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 3 U 210/14; LG Bamberg Az. 2 O 344/14) einen Unterlassungsanspruch des Klägers aus §§ 2, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 4 UKlaG in Verbindung mit §§ 8 Abs. 3 Nr. 3; 3 Abs. 1 UWG 2008 wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG 2008 bejaht.

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
    Maßgebend sind jedoch in jedem Fall die jeweiligen Umstände des Einzelfalles (vgl. EuGH vom 12.05.2011, C-122/10 - Konsumentenombudsmannen /S. GRUR 2011, 930).

    Das gilt insbesondere für Werbung mittels Fernsehen, Hörfunk und Telefon (vgl. EuGH GRUR 2011, 930 Rn. 45 -Konsumentenombudsmannen /S.).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21.07.2011, Az. I ZR 192/09 -Treppenlift GRUR 2012, 402 Tz. 16/17) müssen die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme schon zum Zeitpunkt der Werbung mitgeteilt werden, weil die Anlockwirkung, die der Unternehmer mit der Verkaufsförderungsmaßnahme bezweckt, den Verbraucher bereits durch die Werbung für die angekündigte Maßnahme erreicht.

    Daher hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Geld-zurück-Garantie II (GRUR 2009, 1064) im Falle der Fernsehwerbung die Möglichkeit, hinsichtlich der Bedingungen der Inanspruchnahme auf eine Internetseite zu verweisen, grundsätzlich für zulässig erachtet, ebenso in der Entscheidung vom 21.07.2011- Treppenlift (GRUR 2012, 402, Tz. 18).

  • LG Bamberg, 24.10.2014 - 2 O 344/14

    Anzeigenwerbung, Gewinnspielteilnahme, Rabattaktion

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
    Auf Antrag des Klägers erließ das Landgericht am 11.08.2014 im Verfahren Az. 2 O 344/14 eine einstweilige Verfügung, mit der der Beklagten die beanstandete Werbung untersagt wurde; nach Widerspruch wurde die Unterlassungsverfügung durch Endurteil des Landgerichts vom 24.10.2014 bestätigt.

    Der Senat hat bereits im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 3 U 210/14; LG Bamberg Az. 2 O 344/14) einen Unterlassungsanspruch des Klägers aus §§ 2, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 4 UKlaG in Verbindung mit §§ 8 Abs. 3 Nr. 3; 3 Abs. 1 UWG 2008 wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG 2008 bejaht.

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
    Die nachträgliche Einführung oder Veränderung des Zusatzes stellt daher weder eine Klageänderung noch eine Klageerweiterung noch eine (teilweise) Klagerücknahme dar (BGH GRUR 1991, 772, Tz. 15/17 - Anzeigenrubrik I; Köhler/Bornkamm, UWG § 12 Rn. 2.46).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07

    FIFA-WM-Gewinnspiel

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
    Der Bundesgerichtshof hat aber bereits in seiner Entscheidung vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06 - Geld-zurück-Garantie II (GRUR 2009, 1064, Tz. 19) sowie in der Entscheidung vom 09.07.2009, Az. I ZR 64/07 - FIFA-WM-Gewinnspiel (GRUR 2010, 158 Tz. 16) maßgeblich auf den Rechtsgedanken des Art. 6 der Richtlinie 2000/31/EG abgestellt.
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Einschränkungen in diesem Fall auch am Blickfang teilhaben (BGH GRUR 2007, 981 Tz. 23 - 150% Zinsbonus; vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Ziffer 4.13 a. E.; OLG Stuttgart, WRP 2009, 236 Tz. 51).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2013 - 6 U 57/13
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Möbelhauses für eine Rabattaktion

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einem Preisnachlass für einen

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

  • LG Bamberg, 18.01.2016 - 2 O 343/15

    Verstoß gegen Transparenzgebot durch irreführende Anzeige für Rabattaktion

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Das Berufungsgericht (OLG Bamberg, WRP 2016, 1147) hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass am Ende des Unterlassungstenors die Worte eingefügt werden.
  • LG Essen, 20.09.2018 - 43 O 9/18

    Unterlassungsanspruch der Werbung im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem

    Hinsichtlich der Preisnachlässe (Fußnoten 2) und 3)) benötigt der Verbraucher die Information, welche Waren bzw. Warengruppen vom Preisnachlass ausgenommen sind, um überhaupt entscheiden zu können, ob er das Ladenlokal der Beklagten aufsuchen und ggf. die beworbenen Produkte erwerben möchte (s. OLG München WRP 2018, 623ff., Rn. 34, 43 - 6 U 403/17; BGH WRP 2018, 182ff., Rn. 30; OLG Bamberg WRP 2016, 1147ff., Rn. 57 - 3 U 18/16).

    So sind bei der Prospekt- und Plakatwerbung die Möglichkeiten zur Bereitstellung einer Vielzahl von Informationen nicht unbegrenzt (OLG Bamberg WRP 2016, 1147ff., Rn. 54 - 3 U 18/16).

    Denn der Unternehmer ist nicht schutzbedürftig und dem Verbraucher soll die Mühe erspart bleiben, sich die Informationen anderweitig zu beschaffen (Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 5a UWG, Rn. 6.11; OLG Bamberg WRP 2016, 1147ff., RN. 42 - 3 U 18/16).

  • OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17

    Anspruch auf Unterlassung der unlauteren Bewerbung eines Rabattangebotes

    Bei Preisnachlässen gehört zu den Bedingungen ihrer Inanspruchnahme im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG die Angabe darüber, welche Waren oder Warengruppen mit welchen Preisnachlässen erworben werden können (vgl. Köhler/Bornkamm a.a.O., § 5a Rn. 5.44; OLG Bamberg GRUR-RR 2016, 348 - Sternchenhinweis im Medienbruch, nachgewiesen in juris, Tz. 50 sowie zu § 4 Nr. 4 UWG a.F. BGH GRUR 2010, 69 Tz. 18 - Preisnachlass nur für Vorratsware).
  • LG Essen, 29.08.2019 - 43 O 145/18

    Unlauterer Wettbewerb, Pfand, Pflichtangaben in der Werbung

    So sind bei der Prospekt- und Plakatwerbung die Möglichkeiten zur Bereitstellung einer Vielzahl von Informationen nicht unbegrenzt (OLG Bamberg WRP 2016, 1147ff., Rn. 54 - 3 U 18/16).
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