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OLG Köln, 29.01.2016 - I-6 U 55/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Einbauküchen mit im Preis inbegriffenen Elektrogeräten ohne Angabe der Typenbezeichnung und der Pflichtangaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5a Abs. 3
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Einbauküchen mit im Preis inbegriffenen Elektrogeräten ohne Angabe der Typenbezeichnung und der Pflichtangaben
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Küchenzeilen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.03.2015 - 33 O 222/14
- OLG Köln, 29.01.2016 - I-6 U 55/15
- BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 351
- WRP 2016, 1158
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16
Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen; …
Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, GRUR-RR 2016, 351 = WRP 2016, 1158). - LG Mannheim, 17.11.2016 - 7 O 19/16
Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheit des Patentinhabers …
a) Ob diese Maßstäbe der Kammer vor dem Hintergrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 31. Mai 2016, Az.: 6 U 55/15, der meint, dass eine Evidenzkontrolle des Angebots des SEP-Inhabers einerseits nicht ausreichend sei, andererseits aber ausführt, dem SEP-Inhaber sei bei der Beurteilung, was FRAND sei, ein Entscheidungsspielraum zuzugestehen, und der lediglich eine summarische Prüfung im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil betrifft, im Detail einer Überprüfung unterzogen werden müssen, kann vorliegend offen bleiben. - LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15
Verletzung eines standardessentiellen Patents: Vorprozessuale Pflichten des …
aa) Ob diese Maßstäbe der Kammer vor dem Hintergrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 31. Mai 2016, Az.: 6 U 55/15, der meint, dass eine Evidenzkontrolle des Angebots des SEP-Inhabers einerseits nicht ausreichend sei, andererseits aber ausführt, dem SEP-Inhaber sei bei der Beurteilung, was FRAND sei, ein Entscheidungsspielraum zuzugestehen, und der lediglich eine summarische Prüfung im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil betrifft, einer Überprüfung unterzogen werden müssen, kann vorliegend offen bleiben.