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   OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13   

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OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13 (https://dejure.org/2015,39863)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.10.2015 - 13 U 15/13 (https://dejure.org/2015,39863)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 13 U 15/13 (https://dejure.org/2015,39863)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 245
  • WRP 2016, 119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2015 - 4 U 266/13

    Quecksilbergehalt in Energiesparlampen - Unlauterer Wettbewerb: Überschreitung

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13
    e) Bei § 5 Abs. 1 ElektroG a. F. bzw. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 ElektroStoffV handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Januar 2015 - 4 U 266/13, juris Rn. 8).

    Auch würde das Ziel des Gesundheitsschutzes, das einen engen Bezug zum Verbraucherschutz aufweise und häufig einen Rückschluss auf eine verbraucherschützende Wirkung rechtfertige, häufig in der vorgenannten Richtlinie erwähnt, insbesondere in den Erwägungsgründen Nrn. 1, 4, 5, 6 u. 8 (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Januar 2015, a. a. O., juris Rn. 8; Lustermann, NJW 2006, 3097 (3101); Giesberts in Giesberts/Hilf, a. a. O., § 5 Rn. 14 a; Prelle in Prelle/Thärichen/Versteyl, ElektroG, § 5 Rn. 35).

    Ferner ergebe sich die Marktrelevanz der Grenzwertregelung daraus, dass durch die jeweilige Richtlinie in den Erwägungsgründen Nr. 1 zu der Richtlinie 2002/95/EG bzw. Erwägungsgründen Nr. 2 zu der Richtlinie 2011/65/EU Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Beschränkungsregelungen vermieden werden sollen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Januar 2015, a. a. O., juris Rn. 10).

    cc) Im Übrigen kann sich die Beklagte nicht darauf berufen, dass bei der Überprüfung der Energiesparlampen jeweils nur drei Prüfkörper untersucht worden seien und nicht das in der Entscheidung der EU-Kommission vom 9. September 2002 (2002/747/EG) vorgeschriebene Prüfverfahren mit der Ermittlung des arithmetischen Mittels aus zehn Prüfkörpern unter Streichung des höchsten und des niedrigsten Wertes durchgeführt worden sei (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Januar 2015, a. a. O., juris Rn. 17).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 222/11

    Meisterpräsenz

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13
    Anerkannt ist dies bei Vorschriften, die eine bestimmte Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der hergestellten Waren gewährleisten sollen (BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 222/11 - Meisterpräsenz, juris Rn. 15 zur Handwerksordnung).

    Bei einer Bestimmung, die - wie ausgeführt - einen Sicherheits- und Gesundheitsbezug im Sinne von Art. 3 Abs. 3 und Erwägungsgrund 9 Satz 2 und 3 der Richtlinie 2005/29/EG aufweist, bleibt die Anwendung des § 11 Nr. 4 UWG zulässig (BGH, Urteil vom 17. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 15; Köhler in Köhler/Bornkamm a. a. O. § 4 Rn. 11.6a, 11.6h).

  • KG, 20.12.1996 - 5 U 3704/94
    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13
    Soweit vertreten wird, dass es sich bei den sog. "Ausreißer-Fällen" lediglich um eine Bagatelle handeln würde, die einem Unterlassungsanspruch entgegenstehen würden (vgl. KG, Urteil vom 20. Dezember 1996 - 5 U 3704/94, juris Rn. 90; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 3 Rn. 61), bedarf es hierzu keiner Entscheidung des Senats.

    Denn auch nach letztgenannter Ansicht hat der Verletzer darzutun und zu beweisen, dass es sich bei dem Verstoß ausnahmsweise um das Vorliegen eines "Ausreißers" handeln würde (KG, Urteil vom 20. Dezember 1996, a. a. O., juris Rn. 91; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, a. a. O., § 3 Rn. 64).

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 20 W 18/07

    Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG hat Wettbewerbscharakter

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13
    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Entscheidung vom 19. April 2007 (20 W 18/07) in § 6 Abs. 2 ElektroG eine gesetzliche Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG gesehen hat, hat es ausdrücklich offen gelassen, ob dies gleichfalls für § 5 ElektroG gilt.

    Derjenige Marktteilnehmer, der sich dem kostenintensiven Registrierungsverfahren nicht stellt, erlangt einen Vorsprung gegenüber seinen registrierten Mitbewerben, da er keine Gewähr für die Rücknahme der von ihm in Verkehr gebrachten Elektronikgeräten übernimmt und dadurch von der Entsorgungslast befreit ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2007, a. a. O., juris Rn. 6; Köhler in Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 4 Rn. 11.155b).

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13
    Der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag bestimmt, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - I ZR 235/03 - Anschriftenliste, juris Rn. 15).

    Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot gerade der bestimmten - als rechtswidrig angegriffenen - Verhaltensweise (Verletzungsform), die der Kläger in seinem Antrag sowie seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat (BGH, Urteil vom 29. Juni 2006, a. a. O.).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07

    Golly Telly

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2009 (I ZR 189/07 - Golly Telly, juris Rn. 21) darauf abgestellt, dass auch bei Verstößen gegen produktbezogene Absatzverbote, die vor oder bei der Marktentscheidung des Kunden von seiner Seite her bestehende berechtigte und damit schutzwürdige Erwartung enttäuscht wird, ein Produkt (angeboten) zu bekommen, das den im Interesse des Kunden bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13
    Der Schutz der Umwelt allein reiche nicht aus, um eine Bestimmung als Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG anzusehen (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 224/13 - Kopfhörer-Kennzeichnung, juris Rn. 15 zu § 7 Satz 1 ElektroG).
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 4 U 59/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens eines Staubsaugers ohne Registrierung des

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 4. August 2011 (6 U 3128/10) verhält sich ebenso wie das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. August 2012 (4 U 59/12) nur zu § 6 Abs. 2 ElektroG.
  • OLG München, 04.08.2011 - 6 U 3128/10

    Wettbewerbsverstoß: Verletzung der Geräteregistrierungspflicht durch Verkauf

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2015 - 13 U 15/13
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 4. August 2011 (6 U 3128/10) verhält sich ebenso wie das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. August 2012 (4 U 59/12) nur zu § 6 Abs. 2 ElektroG.
  • BGH, 21.09.2016 - I ZR 234/15

    UWG § 3a; ElektroG aF § 5 Abs. 1 und 2; ElektroStoffV § 3 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 3

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es an den vom Landgericht ausgeurteilten und entsprechend dem Antrag, den die Klägerin in zweiter Instanz gestellt hat, geänderten Unterlassungstenor die Wendung ", soweit das in flüssiger oder fester Form in die Leuchtstofflampen eingebrachte Quecksilber oder die Quecksilber-Amalgam-Verbindung (homogener Werkstoff) mehr als 0, 1 Gewichtsprozent Quecksilber enthält" angefügt hat (OLG Celle, GRUR-RR 2016, 245 = WRP 2016, 119).
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