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   OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15   

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https://dejure.org/2015,34097
OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15 (https://dejure.org/2015,34097)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2015 - 2 U 88/15 (https://dejure.org/2015,34097)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2015 - 2 U 88/15 (https://dejure.org/2015,34097)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch eine Taxizentrale in der Rechtsform einer Genossenschaft; Streitwert bei Geltendmachung von eigenen und Rechten ihrer Mitglieder; Unterlassungsansprüche gegen den Urheber einer Taxi-App

  • online-und-recht.de

    Rabatt-Aktion von myTaxi doch rechtskonform

  • kanzlei.biz

    Rabattaktion von "myTaxi" ist nicht rechtswidrig

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Rabattaktion von mytaxi, Rabattaktion für Taxidienstleistungen

    § 39 Abs 3 PBefG, § 51 Abs 5 PBefG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Antragsbefugnis einer Taxizentrale bei Verfolgung von Verstößen zum Nachteil ihrer Mitglieder; objektive Klagehäufung; Rabattaktion bei Buchung von Taxifahrten über eine Internet-App; Adressat der Marktverhaltensregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 39 Abs 3; PBefG § 51 Abs 5; UWG § 4 Nr 11
    Zulässigkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch eine Taxizentrale in der Rechtsform einer Genossenschaft

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rabattaktion von mytaxi

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Rabattaktion mit einer Taxi-App

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Streitgegenstand

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Personenbeförderungsrecht: Rabattaktion von Taxifahrten-Vermittler ist zulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Rabatte von "mytaxi" sind doch wettbewerbsrechtlich zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rabatt-Aktion von myTaxi doch rechtskonform

  • heise.de (Pressebericht, 19.11.2015)

    Rabattschlacht von myTaxi geht weiter - Stuttgarter Verfügung gekippt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Rabattangebote bei der Vermittlung von Taxifahrten mittels einer Taxi-App nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rabattangebote bei der Vermittlung von Taxifahrten mittels einer Taxi-App nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rabattaktion mit einer Taxi-App

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung für die Nutzung einer "Taxi-App" bei Gewährung eines Preisvorteils zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für die Nutzung einer "Taxi-App" bei Gewährung eines Preisvorteils zulässig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    MyTaxi Rabattaktion ist nicht wettbewerbswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mytaxi - Rabattaktion des Taxivermittlers erlaubt

  • handelsblatt.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.10.2015)

    MyTaxi in Stuttgart: Rabattstreit der Taxifahrer geht weiter

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rabattaktion mit einer Taxi-App

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 457
  • WRP 2016, 240
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15

    Wettbewerbsverstoß: Rabattangebote bei der Vermittlung von Taxifahrten mittels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15
    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 44. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16. Juni 2015 (Az.: 44 O 23/15 KfH).

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 12. Mai 2015 (Az,: 44 O 23/15 KfH) wird aufgehoben.

    Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil der 44. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16. Juni 2015 (Az.: 44 0 23/15 KfH) Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 ZPO).

    das am 16.06.2015 verkündete Urteil des Landgericht Stuttgart, Az.: 44 0 23/15 KfH sowie die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 12.05.2015, Aktenzeichen: 44 0 23/15 KfH aufzuheben und den diesbezüglichen Antrag der Berufungsbeklagten abzuweisen.

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15
    Bei der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage sieht der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung in Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, in dieser Verletzungsform den Lebenssachverhalt, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (vgl. BGHZ 194, 314, Rn. 24 - Biomineralwasser; BGH, Urteil vom 09. Oktober 2014 - I ZR 167/12, MDR 2014, 1460, bei juris Rz. 26 - Energy & Vodka).

    Macht der Kläger nicht verschiedene lauterkeitsrechtliche Aspekte dadurch zu gesonderten Streitgegenständen, dass er sie mittels gesonderter Anträge verfolgt, so handelt es sich bei den verschiedenen lauterkeitsrechtlichen Aspekten ein- und derselben geschäftlichen Handlung nur um eine bloße Frage der Rechtsanwendung auf den vorgetragenen Sachverhalt, welche dem Gericht von Amts wegen obliegt (vgl. BGHZ 194, 314, Tz. 23 ff.).

  • OLG Stuttgart, 02.07.2015 - 2 U 148/14

    Gutscheineinlösung - Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der Ankündigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15
    Die angegriffene 14-tägige Rabattaktion mag zwar in ihrer konkreten Form eine nach den Maßgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02. Juli 2015 - 2 U 148/14, WRP 2015, 1128, m.w.N.; n. rkr., NZB beim BGH zum Az. I ZR 137/15) nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung gewesen sein und außerdem einen unbenannten Lauterkeitsverstoß im Sinne des § 3 UWG beinhalten, wie es der Senat in der mündlichen Verhandlung ausführlich dargelegt hat.
  • LG Hamburg, 15.09.2015 - 312 O 225/15

    Wettbewerbsrecht: Bindung eines Online-Portals zur Vermittlung von Taxifahrten an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15
    Mittlerweile habe das Landgericht Hamburg (Az.: 312 0 225/15; AG 16) die Rechtsauffassung der Verfügungsbeklagten gestützt.
  • BGH, 09.10.2014 - I ZR 167/12

    ENERGY & VODKA - Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15
    Bei der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage sieht der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung in Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, in dieser Verletzungsform den Lebenssachverhalt, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (vgl. BGHZ 194, 314, Rn. 24 - Biomineralwasser; BGH, Urteil vom 09. Oktober 2014 - I ZR 167/12, MDR 2014, 1460, bei juris Rz. 26 - Energy & Vodka).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 60/11, GRUR 2013, 397, Rn. 13 = WRP 2013, 499 - Peek & Cloppenburg III).
  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15

    Zur Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15
    Die angegriffene 14-tägige Rabattaktion mag zwar in ihrer konkreten Form eine nach den Maßgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02. Juli 2015 - 2 U 148/14, WRP 2015, 1128, m.w.N.; n. rkr., NZB beim BGH zum Az. I ZR 137/15) nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung gewesen sein und außerdem einen unbenannten Lauterkeitsverstoß im Sinne des § 3 UWG beinhalten, wie es der Senat in der mündlichen Verhandlung ausführlich dargelegt hat.
  • BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17

    Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

    b) Die Tätigkeit der Beklagten geht nicht über eine Vermittlung hinaus (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243; LG Hamburg, Urteil vom 15. September 2015 - 312 O 225/15, juris Rn. 43 f.; Ingold, NJW 2014, 3334, 3335).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kommt es nicht darauf an, ob die Fahrgäste das Beförderungsentgelt ausschließlich aus eigenen Mitteln bezahlen oder dafür von gegenüber dem Taxiunternehmen unabhängigen Dritten Zuwendungen erhalten, die weder unmittelbar noch mittelbar aus dem Vermögen des Taxiunternehmers stammen (ebenso OLG Stuttgart, WRP 2016, 240 ff.).

    a) Eine gezielte Behinderung der Klägerin durch die Beklagte (§ 4 Nr. 4 UWG, § 4 Nr. 10 UWG aF) liegt nicht vor (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243; LG Hamburg, Urteil vom 15. September 2015 - 312 O 225/15, juris Rn. 51 ff.).

    Damit erfolgte die nicht kostendeckende Werbung der Beklagten nur vorübergehend und gelegentlich, so dass sie die - jedenfalls nach ihrem eigenen Vortrag bundesweit tätige - Klägerin nicht auf Dauer schädigen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 = WRP 1979, 300 - Verkauf unter Einstandspreis I, mwN; OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243).

  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 6 U 29/16

    Wettbewerbsverstoß: Verletzung der Tarifpflicht für Taxis durch Taxivermittler

    Der Senat will deswegen der in dieser Frage abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (WRP 2016, 240 [OLG Stuttgart 19.11.2015 - 2 U 88/15] ) und der 12. und 15. Kammer für Handelssachen Landgerichts Großstadt3 (Urteil vom 15.9. 2015 - Az.: 2 = Anlage B9 und Urteil vom 23.12.2016 - Az.: 3 = Anlage B 26) nicht folgen.
  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 95/16

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Gewährung von

    Die Bestimmung des Streitgegenstandes obliegt allein den Parteien (Parteimaxime; vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 - 2 U 88/15).
  • OLG Bamberg, 01.07.2020 - 3 U 54/20

    Ausgabe von Gutscheinen im Wert von 35 Euro für Durchführung einer

    Nach der Rechtsprechung werden lediglich Erstattungen durch einen gegenüber dem Unternehmer unabhängigen Dritten als zulässig erachtet (BGH a.a.O. Rn. 23f. 37; ähnlich auch OLG Stuttgart MMR 2016, 457 Rn. 70ff.).
  • LG Hamburg, 23.12.2016 - 315 O 423/15

    Wettbewerbsverstoß: Rabattaktion einer Taxivermittlungszentrale für Taxifahrgäste

    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte Normadressatin der Marktverhaltensregelung der §§ 39 III S. 1, 51 V PBefG ist (Dies annehmend: LG Frankfurt , Urteil vom 19.01.2016, Az.: 3/6 O 72/15; LG Stuttgart , Urteil vom 16.06.2015, Az.: 44 O 2/15. Ablehnend: OLG Stuttgart , Urteil vom 19.11.2015, Az.: 2 U 88/15).
  • LG Würzburg, 24.01.2020 - 1 HKO 936/19

    Zulässige Gutscheinaktionen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeughauptuntersuchungen

    Es kommt nicht darauf an, ob die Fahrzeughalter das Entgelt ausschließlich aus eigenen Mitteln bezahlen oder dafür von gegenüber dem Prüfinstitut unabhängigen Dritten Zuwendungen erhalten, die weder unmittelbar noch mittelbar aus dem Vermögen des Prüfintituts stammen (ebenso für Taxiunternehmer OLG Stuttgart, MMR 2016, 457 = WRP 2016, 240).
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