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   BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14   

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https://dejure.org/2015,34192
BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14 (https://dejure.org/2015,34192)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2015 - I ZR 39/14 (https://dejure.org/2015,34192)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - I ZR 39/14 (https://dejure.org/2015,34192)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GVR Tageszeitungen II

    § 31 UrhG, § 32 Abs 2 UrhG
    Urheberrecht: Anwendungsbereich der angemessenen Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten; Fahrtkosten eines Journalisten - GVR Tageszeitungen II

  • damm-legal.de

    Fahrtkosten eines Journalisten fallen nicht unter die angemessene Vergütung gemäß § 32 UrhG

  • IWW

    § 36 Abs. 1 UrhG, § ... 670 BGB, § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG, § 32 Abs. 2 UrhG, § 32 Abs. 2 Satz 1 UrhG, § 36 UrhG, § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG, § 32 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 287 Abs. 2 ZPO, § 320 Abs. 1 ZPO, § 314 Abs. 1 ZPO, § 31 Abs. 5 UrhG, § 38 Abs. 3 Satz 1 UrhG, § 38 Abs. 3 Satz 2 UrhG, § 286 ZPO, § 32 UrhG, § 32 Abs. 1 UrhG, § 31 UrhG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung des Urhebers für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung; Angemessene Vergütung eines selbständigen Journalisten für das Verfassen von Zeitungsbeiträgen; Gedruckter Umfang des Beitrags und die Höhe der Auflage als Maßstab für die ...

  • kanzlei.biz

    Journalisten haben keinen urheberrechtlichen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten

  • debier datenbank

    GVR Tageszeitungen II

    § 32 UrhG

  • rewis.io

    Urheberrecht: Anwendungsbereich der angemessenen Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten; Fahrtkosten eines Journalisten - GVR Tageszeitungen II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Urhebers für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung; Angemessene Vergütung eines selbständigen Journalisten für das Verfassen von Zeitungsbeiträgen; Gedruckter Umfang des Beitrags und die Höhe der Auflage als Maßstab für die ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVR Tageszeitungen II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten eines Journalisten fallen nicht unter die angemessene Vergütung gemäß § 32 UrhG

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Angemessene Vergütung nach § 32 UrHG umfasst nur Einräumung der Nutzungsrechte - keine Fahrtkosten für Recherchetätigkeit eines Journalisten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Journalist - und seine Fahrtkosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Journalistenvergütung - und ihre Angemessenheitskontrolle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Journalisten auf Ersatz von Fahrtkosten nach dem Urhebergesetz

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    GVR Tageszeitungen II

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Journalisten auf Ersatz von Fahrtkosten nach dem Urhebergesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 42
  • GRUR 2016, 67
  • K&R 2016, 45
  • afp 2016, 41
  • WRP 2016, 360
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14
    In Betracht zu ziehen sind darüber hinaus neben den Marktverhältnissen, den Investitionen, der Risikotragung und den Kosten auch die Zahl der hergestellten Werkstücke oder öffentlichen Wiedergaben oder die Höhe der zu erzielenden Einnahmen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 Rn. 54 - Talking to Addison) und damit Umstände, die an die tatsächliche Nutzung anknüpfen.

    Dies gilt auch dann, wenn die Bestimmung der Vergütung an der tatsächlichen Werknutzung ausgerichtet ist (vgl. BGHZ 182, 337 Rn. 32 - Talking to Addison).

    Im Revisionsverfahren ist diese Entscheidung nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob das Berufungsgericht bei der Bestimmung der Vergütung von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist und sämtliche für die Bemessung der Vergütung bedeutsamen Tatsachen berücksichtigt hat, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (BGHZ 182, 337 Rn. 31 - Talking to Addison).

  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 62/14

    GVR Tageszeitungen I - Angemessene Urhebervergütung des Journalisten:

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14
    Im Hinblick auf die vor dem Inkrafttreten der GVR Tageszeitungen eingereichten Textbeiträge des Klägers können deren Bestimmungen im Rahmen der gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG vorzunehmenden Prüfung als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen werden, ob eine Vergütung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - I ZR 62/14 Rn. 13 - GVR Tageszeitungen I).

    Das Berufungsgericht ist ferner - von der Revision als ihr günstig hingenommen - davon ausgegangen, dass der Kläger durch die Vorlage eines Presseausweises seine Eigenschaft als freier hauptberuflicher Journalist an Tageszeitungen nachgewiesen hat und damit die in § 1 Abs. 1 der GVR Tageszeitungen aufgestellten persönlichen Anwendungsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - I ZR 62/14 Rn. 19 f. - GVR Tageszeitungen I).

  • BGH, 15.11.1984 - I ZR 79/82

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellen-Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14
    Aussagekräftige Stichproben können vielmehr gerade dann hinreichende Schätzungsgrundlagen sein, wenn eine vollständige Aufklärung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1984 - I ZR 79/82, NJW 1985, 860, 861).
  • LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 695/11

    Mehr Geld für freie Journalisten

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14
    Das Landgericht hat dem Antrag teilweise stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von insgesamt 10.599,21 EUR verurteilt (LG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 28 O 695/11, juris).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 145/13

    Berechnung des Honorars eines Journalisten nach den gemeinsamen Vergütungsregeln

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14
    Die auf Zahlung eines weiteren Honorars in Höhe von 3.917,80 EUR gerichtete Anschlussberufung des Klägers hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 321).
  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 9/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Im Revisionsverfahren ist diese Entscheidung nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob das Berufungsgericht bei der Bestimmung der Vergütung von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist und sämtliche für die Bemessung der Vergütung bedeutsamen Tatsachen berücksichtigt hat, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (BGHZ 182, 337 Rn. 31 - Talking to Addison; BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - I ZR 39/14, GRUR 2016, 67 Rn. 23 = WRP 2016, 360 - GVR Tageszeitungen II; BGH, GRUR 2020, 611 Rn. 121 - Das Boot II).
  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 176/18

    Vergütung des Chefkameramanns des Filmwerks "Das Boot"

    Im Revisionsverfahren ist diese Entscheidung nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob das Berufungsgericht bei der Bestimmung der Vergütung von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist und sämtliche für die Bemessung der Vergütung bedeutsamen Tatsachen berücksichtigt hat, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (BGHZ 182, 337 Rn. 31 - Talking to Addison; BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - I ZR 39/14, GRUR 2016, 67 Rn. 23 = WRP 2016, 360 - GVR Tageszeitungen II).

    Bei der Festsetzung einer angemessenen Vergütung nach billigem Ermessen können sowohl gemeinsame Vergütungsregeln als auch tarifvertragliche Regelungen als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen und die darin geregelten Bemessungsgrundlagen maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. BGH, GRUR 2016, 62 Rn. 17 - GVR Tageszeitungen I; GRUR 2016, 67 Rn. 16 - GVR Tageszeitungen II).

    Dies gilt auch dann, wenn die Bestimmung der Vergütung an der tatsächlichen Werknutzung ausgerichtet ist (vgl. BGHZ 182, 337 Rn. 32 - Talking to Addison; BGH, GRUR 2016, 67 Rn. 16 - GVR Tageszeitungen II).

  • BGH, 06.02.2020 - I ZR 93/18

    SEPA-Lastschrift - Verletzung der SEPA-Verordnung durch Zwang zur Verwendung

    Die Feststellungen des Landgerichts, auf die das Berufungsgericht Bezug genommen hat (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO), stehen somit im Revisionsverfahren nach § 314 Satz 1 ZPO beweiskräftig fest (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08, GRUR 2011, 459 Rn. 12 = WRP 2011, 467 - Satan der Rache; Urteil vom 21. Mai 2015 - I ZR 39/14, GRUR 2016, 67 Rn. 28 = WRP 2016, 360 - GVR Tageszeitungen II).
  • OLG Celle, 27.04.2016 - 13 W 27/16

    Gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung für die

    Gibt es keine solche von Vereinigungen von Urhebern und Werknutzern aufgestellten gemeinsamen Vergütungsregeln, ist eine Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände, üblicher- und redlicherweise zu leisten ist (§ 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG; BGH, Urteil vom 21. Mai 2015, a. a. O., juris Rn. 10).

    Die angemessene Vergütung ist dann nach § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG nach einer Abwägung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (BGH, Urteil vom 21. Mai 2015, a. a. O., juris Rn. 13).

    Bei der gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG vorzunehmenden Prüfung, ob eine Vergütung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist, können auch solche gemeinsamen Vergütungsregeln als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen werden, deren Anwendungsvoraussetzungen nicht (vollständig) erfüllt sind und die deshalb keine unwiderlegliche Vermutungswirkung im Sinne von § 32 Abs. 2 Satz 1 UrhG entfalten (BGH, Urteil vom 21. Mai 2015, a. a. O., juris Rn. 16; Urteil vom 7. Okt. 2009 - I ZR 38/07 - Talking to Addison, juris Rn. 32).

    Durch die Vorlage der Presseausweise für die Jahre 2011 bis 2015 (Bl. 58 d. A.) hat der Antragsteller seine Eigenschaft als freier hauptberuflicher Journalist nachgewiesen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - I ZR 39/14 - GVR Tageszeitungen II, juris Rn. 10; OLG Hamm, Urteil vom 15. September 2015, a. a. O., juris Rn. 101).

  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 20/15

    GVR Tageszeitungen III - Gemeinsame Vergütungsregeln für die Einräumung von

    Bei der gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG vorzunehmenden Prüfung, ob eine Vergütung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist, können auch solche gemeinsamen Vergütungsregelungen als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen werden, deren Anwendungsvoraussetzungen - wie vom Berufungsgericht im Streitfall angenommen - nicht (vollständig) erfüllt sind und die deshalb keine unwiderlegliche Vermutungswirkung im Sinne von § 32 Abs. 2 Satz 1 UrhG entfalten (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 Rn. 32 ff. - Talking to Addison; BGH, GRUR 2016, 62 Rn. 16 - GVR Tageszeitungen I, mwN; GRUR 2016, 67 Rn. 9 - GVR Tageszeitungen II).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 114/19

    Fotopool

    Im Revisionsverfahren ist diese Entscheidung nur darauf überprüfbar, ob das Berufungsgericht bei der Bestimmung der Angemessenheit der Vergütung von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist und sämtliche für die Bemessung der Vergütung bedeutsamen Tatsachen berücksichtigt hat, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 Rn. 31 - Talking to Addison; Urteil vom 21. Mai 2015 - I ZR 39/14, GRUR 2016, 67 Rn. 23 = WRP 2016, 360 - GVR Tageszeitungen II; Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 176/18, GRUR 2020, 611 Rn. 121 = WRP 2020, 591 - Das Boot II).
  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 761/20

    Nachvergütungspflicht für bildbeschreibende Kurztexte

    Die angemessene Vergütung ist erforderlichenfalls gem. § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung und billigem Ermessen zu bestimmen (BGH, Urt. v. 23. Juli 2020 - I ZR 114/19, GRUR 2020, 1191, Rn. 34; BGHZ 182, 337 = GRUR 2009, 1148 Rn. 31 - Talking to Addison; BGH, Urteil v. 21. Mai 2015, I ZR 39/14, GRUR 2016, 67 Rn. 23 - GVR Tageszeitungen II; BGH, Urteil v. 20. Februar 2020 - I ZR 176/18, GRUR 2020, 611 Rn. 121 - Das Boot II).
  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 4 U 3/18

    Anspruch auf Auskunfterteilung über Zweitverwertung von Fotos; Angemessenheit

    Dementsprechend ist die angemessene Vergütung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung und billigem Ermessen zu bestimmen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07- Talking to Addison; Urteil vom 21. Mai 2015 - I ZR 39/14 - GVR Tageszeitungen II; Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 176/18 - Das Boot II; Urteil vom 23.07.2020 - I ZR 114/19 - Fotopool).
  • LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11

    Angemessene Beteiligung des Urhebers eines geschützten Werkes (hier: Verfasser

    Bei der gemäß § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG vorzunehmenden Prüfung, ob eine Vergütung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist, können auch solche gemeinsamen Vergütungsregelungen als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen werden, deren Anwendungsvoraussetzungen - wie hiernicht vorliegen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1148 - Talking to Addison; BGH, GRUR 2016, 62, Rn. 16 - GVR Tageszeitungen I; BGH, GRUR 2016, 67, Rn. 9 - GVR Tageszeitungen II; BGH, GRUR 2016, 1296 - GVR Tageszeitungen III).
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