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   OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 20/15   

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https://dejure.org/2016,4824
OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 20/15 (https://dejure.org/2016,4824)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2016 - 3 U 20/15 (https://dejure.org/2016,4824)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 3 U 20/15 (https://dejure.org/2016,4824)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hamburg

    Nivea Vital, Umverpackung mit Podest, Creme-Tiegel

    § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 43 MessEG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Gesichtscremes durch Kartonumverpackung mit großem Hohlraum

  • damm-legal.de

    "Mogelpackung" bei Pflegecremes führt Verbraucher in die Irre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung eines Kosmetikprodukts in einer Umverpackung mit mehr als 40% Hohlraum

  • kanzlei.biz

    Verkauf von Kosmetikprodukten als sogenannte "Mogelpackung" irreführend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung eines Kosmetikprodukts in einer Umverpackung mit mehr als 40% Hohlraum

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung eines Kosmetikprodukts in einer Umverpackung mit mehr als 40% Hohlraum

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umverpackung mit Podest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Mogelpackung" bei Pflegecremes führt Verbraucher in die Irre

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Mogelpackung" bei Kosmetik

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Größe der Produktverpackung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführung der Verbraucher durch Mogelpackungen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Nivea - Mogelpackung untersagt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführung der Verbraucher durch Mogelpackungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mogelpackungen sind irreführend, wenn der Verbraucher über den tatsächlichen Inhalt getäuscht wird

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nivea-Creme als Mogelpackung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beiersdorf darf Nivea-Cremes nicht mehr in irreführender Packungsgröße anbieten - Hohlraum der Packung macht fast 43 % des Volumens der Gesamtverpackung aus

Sonstiges

  • wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 27.04.2016)

    Beiersdorf darf Cremes nicht mehr in irreführender Packungsgröße anbieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 248
  • WRP 2016, 612
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 20/15
    Werden Gegenstände des allgemeinen Bedarfs angeboten oder beworben und zählen die Richter zu den (potenziellen) Nachfragern der Waren/Leistungen, dann bedarf es nach der Rechtsprechung des BGH zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses im allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, und zwar unabhängig davon, ob das Gericht im konkreten Fall eine Irreführung aufgrund eigener Sachkunde bejahen oder verneinen möchte (BGH, GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; GRUR 2013, 401 Rn. 32 - Biomineralwasser; GRUR 2013, 631 Rn. 47 f. - AMARULA/Marulablu; vgl. auch Teplitzky/Schwippert, Kap. 47 Rn. 16; MünchKommUWG/Ehricke, vor § 12 UWG Rn. 97; Köhler/Bornkamm, § 12 Rn. 2.76; Piper/Ohly/Sosnitza, § 5 UWG Rn. 146).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 20/15
    Werden Gegenstände des allgemeinen Bedarfs angeboten oder beworben und zählen die Richter zu den (potenziellen) Nachfragern der Waren/Leistungen, dann bedarf es nach der Rechtsprechung des BGH zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses im allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, und zwar unabhängig davon, ob das Gericht im konkreten Fall eine Irreführung aufgrund eigener Sachkunde bejahen oder verneinen möchte (BGH, GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; GRUR 2013, 401 Rn. 32 - Biomineralwasser; GRUR 2013, 631 Rn. 47 f. - AMARULA/Marulablu; vgl. auch Teplitzky/Schwippert, Kap. 47 Rn. 16; MünchKommUWG/Ehricke, vor § 12 UWG Rn. 97; Köhler/Bornkamm, § 12 Rn. 2.76; Piper/Ohly/Sosnitza, § 5 UWG Rn. 146).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 20/15
    Werden Gegenstände des allgemeinen Bedarfs angeboten oder beworben und zählen die Richter zu den (potenziellen) Nachfragern der Waren/Leistungen, dann bedarf es nach der Rechtsprechung des BGH zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses im allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, und zwar unabhängig davon, ob das Gericht im konkreten Fall eine Irreführung aufgrund eigener Sachkunde bejahen oder verneinen möchte (BGH, GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; GRUR 2013, 401 Rn. 32 - Biomineralwasser; GRUR 2013, 631 Rn. 47 f. - AMARULA/Marulablu; vgl. auch Teplitzky/Schwippert, Kap. 47 Rn. 16; MünchKommUWG/Ehricke, vor § 12 UWG Rn. 97; Köhler/Bornkamm, § 12 Rn. 2.76; Piper/Ohly/Sosnitza, § 5 UWG Rn. 146).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Die dagegen eingelegte Berufung der Klägerin hat zur Stattgabe der Klage geführt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2016, 248 = WRP 2016, 612).
  • OLG Hamburg, 16.05.2019 - 3 U 197/16

    Glastürbeschläge - Irreführung und Herabsetzung eines Wettbewerbers durch Angabe

    Dieses Verständnis kann der Senat aus eigener Anschauung feststellen, da seine Mitglieder zum allgemeinen Verkehr gehören (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 12. April 2006 - 5 U 169/05, GRUR-RR 2006, 285; Senat, Urteil vom 25. Februar 2016 - 3 U 20/15, GRUR-RR 2016, 248, Rn. 17).
  • OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16

    Heilmittelwerbung: Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des

    Die Verkehrsvorstellung kann jedoch je nach der Art des verpackten Produkts divergieren (vgl. Senat, WRP 2016, 612, Rn. 29 - Nivea Vital).

    Mangels einer Fehlvorstellung kommt es auch nicht auf die Frage an, ob die Vorstellung der Erwerberin über die Anzahl der Abstrich-Tupfer durch die Angaben auf der Verpackung korrigiert wird (vgl. dazu Senat, WRP 2016, 612, Rn. 32 - Nivea Vital).

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