Rechtsprechung
BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte für Vertragstrafeansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Unterlassungsvertrag
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 522 Abs 2 ZPO, § 545 Abs 2 ZPO, § 552a ZPO, § 13 Abs 1 S 1 UWG
Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtungserklärung: Zurückweisungsbeschluss trotz Prozesskostenhilfebewilligung und Terminierung; ausschließliche, streitwertunabhängige erstinstanzliche Zuständigkeit der ... - webshoprecht.de
Zuständigkeit für Vertragstrafenansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtungserklärung
- damm-legal.de
Für wettbewerbsrechtliche Vertragsstrafenansprüche ist unabhängig von der Höhe immer das Landgericht zuständig
- IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, § ... 552a ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO, § 522 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, § 522 Abs. 3 ZPO, § 522 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, § 522 der Zivilprozessordnung, § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 13 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 545 Abs. 2 ZPO, § 13 Abs. 1 UWG, § 3, § 7 UWG, § 8 UWG, § 27 Abs. 1 UWG, § 23 Nr. 1, § 73 Abs. 1 GVG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 140 Abs. 1 MarkenG, § 15 Abs. 1 GeschmMG, § 27 Abs. 1 GebrMG, § 143 Abs. 1 PatG, § 6 Abs. 1 UKlaG, § 52 Abs. 1 DesignG, § 6 UKlaG, § 13 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 140 MarkenG, § 52 DesignG, § 27 GebrMG
- aufrecht.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abmahnung irreführender Werbeaussagen im Internet
- rewis.io
Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverpflichtungserklärung: Zurückweisungsbeschluss trotz Prozesskostenhilfebewilligung und Terminierung; ausschließliche, streitwertunabhängige erstinstanzliche Zuständigkeit der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 13 Abs. 1 S. 1; ZPO § 552a S. 1
Abmahnung irreführender Werbeaussagen im Internet - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- zpoblog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte gem. § 13 UWG auch für Vertragsstrafeklagen
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Gilt der "fliegende Gerichstand" nun auch für Vertragsstrafenansprüche?
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Für wettbewerbsrechtliche Vertragsstrafenansprüche ist unabhängig von der Höhe immer das Landgericht zuständig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zuständigkeit der Landgerichte nach § 13 UWG für Vertragsstrafeklage aus wettbewerbsrechtlicher Unterlassungserklärung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zuständigkeit des LG bei wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafeansprüchen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zurückweisungsbeschluss - trotz vorheriger PKH-Bewilligung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Streit um die sachliche Zuständigkeit - und die endgültige Entscheidung des Berufungsgerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertragsstrafeansprüche - und die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Ansprüche auf Vertragsstrafe sind Ansprüche aus dem UWG
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Für Vertragsstrafe-Regelungen auf Grundlage von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sind stets die Landgerichte zuständig
- verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)
"Fliegender Gerichtsstand" auch für Vertragsstrafe
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Landgerichte in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ausschließlich zuständig
- noerr.com (Kurzinformation)
Zuständigkeit der Landgerichte bei Vertragsstrafen
- tw-law.de (Kurzinformation)
Vertragsstrafe: Zuständigkeit der Landgerichte im Wettbewerbsrecht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Für Vertragsstrafe-Regelungen gilt fliegender Gerichtsstand
- wettbewerb.law (Kurzinformation)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zuständigkeit der Landgerichte bei Vertragsstrafeansprüchen aus UWG
- verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)
"Fliegender Gerichtsstand" auch für Vertragsstrafe
- verweyen.legal (Kurzinformation)
"Fliegender Gerichtsstand" für Vertragsstrafen
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur sachlichen Zuständigkeit bei Ansprüchen aus wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafeversprechen
Verfahrensgang
- LG Kiel, 12.11.2013 - 8 O 183/13
- OLG Schleswig, 09.04.2015 - 6 U 57/13
- BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15
Papierfundstellen
- MMR 2017, 169
- MIR 2016, Dok. 036
- K&R 2017, 180
- WRP 2017, 179
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 09.11.2017 - I ZR 164/16
Parfummarken - Markenverletzungsverfahren nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung: …
Die Bestimmung, durch die eine Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz durch das Revisionsgericht ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - I ZR 93/15, WRP 2017, 179 Rn. 15), gilt nicht für die Frage der internationalen Zuständigkeit (BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 203/02, NJW 2003, 2916; Urteil vom 22. Februar 2005 - KZR 28/03, NJW 2005, 1660, 1661). - BGH, 23.10.2019 - I ZR 46/19
Missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung durch einen …
Bei einer solchen vertraglichen Unterlassungsverpflichtung tritt die vertragliche Verpflichtung in Form eines abstrakten Schuldanerkenntnisses im Wege der Schuldumschaffung an die Stelle des gesetzlichen Anspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - I ZR 93/15, WRP 2017, 179 Rn. 23 mwN). - LG Essen, 03.06.2020 - 44 O 34/19
Fehlende Aufsichtsbehörde im Impressum führt zu Vertragsstrafe von 3.000,00
Nach der Rechtsprechung des BGH ist jedoch auch hier das Landgericht streitwertunabhängig erstinstanzlich zuständig (BGH v. 19.10.2016 - I ZR 93/15 - WRP 2017, 179, Rn. 21 f.).
- OLG Zweibrücken, 16.11.2018 - 2 U 68/17
Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung durch Insolvenzverwalter
- OLG Köln, 30.11.2018 - 3 U 53/18
Kölns bekannteste Baulücke - Eigentümer muss 710.000 Euro Vertragsstrafe an die …
Von einer Offensichtlichkeit war auszugehen, da der Senat die von der Berufung aufgeworfenen Tat- und Rechtsfragen nicht nur einstimmig, sondern auch - nach gründlicher Prüfung - zweifelsfrei beantworten konnte (vgl. insoweit BGH, Beschl. v. 19.10.2016, Az. I ZR 93/15 zitiert nach juris). - BGH, 22.02.2018 - IX ZR 170/17
Vermeidung von Rechtsmittelstreitigkeiten betreffend die Frage der Zuständigkeit …
Die Regelung des § 545 Abs. 2 ZPO schließt deshalb die Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges durch das Revisionsgericht schlechthin aus (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, WM 2003, 2251;… vom 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930 Rn. 11;… vom 16. März 2010 - VIII ZR 341/09, NJW-RR 2011, 72 Rn. 1; vom 19. Oktober 2016 - I ZR 93/15, nv Rn. 15; jeweils mwN).Dieser hat vielmehr die vom Berufungsgericht angenommene Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ungeprüft zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016, aaO Rn. 17 mwN).
- BGH, 31.10.2018 - I ZR 224/17
Ausschließliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts München für die Frage nach …
Die Vorschrift des § 545 Abs. 2 ZPO gilt - mit Ausnahme der internationalen Zuständigkeit - für alle Fragen der Zuständigkeit, also auch für die Frage der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit nach § 129 Abs. 1 VGG (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - I ZR 93/15, WRP 2017, 179 Rn. 14 mwN). - KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
Notarielle Unterlassungserklärung, Vollstreckung der notariellen …
Zum anderen ist besagte Zuständigkeitskontroverse zu lauterkeitsrechtlich determinierten Vertragsstrafenklagen ohnehin jüngst höchstrichterlich (zugunsten einer Anwendung von § 13 UWG) geklärt worden (vgl. BGH WRP 2017, 179). - OLG Hamm, 28.03.2017 - 4 U 148/16
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe …
Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 13 UWG (Beschluss vom 19.10.2016 - I ZR 93/15, nach Verkündung des Urteils des Landgerichts ergangen) wird durch § 13 Abs. 1 Satz 1 UWG unabhängig von der Höhe des geltend gemachten Anspruchs die erstinstanzliche landgerichtliche Zuständigkeit auch bei Vertragsstrafeansprüchen begründet, die ihren Ursprung in einem auf einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung beruhenden Unterlassungsvertrag haben. - LG Düsseldorf, 02.11.2018 - 38 O 74/17 Ungeachtet des geringfügig abweichenden Wortlauts ist § 13 Abs. 1 UWG - ebenso wie § 6 UKlaG - im Gleichklang mit § 140 Abs. 1 MarkenG, § 52 Abs. 1 DesignG, § 27 Abs. 1 GebrMG und § 143 Abs. 1 PatG - übereinstimmend dahin (weit) auszulegen, dass die Vorschriften jeweils eine einheitliche Zuständigkeit für Streitigkeiten schaffen, die ihren Ursprung in einem dem jeweiligen Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugehörigen Rechtsverhältnis haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - I ZR 93/15 [unter II 3 b bb (3) und (4)]).