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   EuGH, 21.12.2016 - C-618/15   

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https://dejure.org/2016,47045
EuGH, 21.12.2016 - C-618/15 (https://dejure.org/2016,47045)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - C-618/15 (https://dejure.org/2016,47045)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - C-618/15 (https://dejure.org/2016,47045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Concurrence

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit - Unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Selektives Vertriebsnetz - Wiederverkauf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Concurrence

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit - Unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Selektives Vertriebsnetz - Wiederverkauf ...

  • ra.de

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Concurrence

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit - Unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Selektives Vertriebsnetz - Wiederverkauf ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2017, 173
  • EuZW 2017, 99
  • GRUR-RR 2017, 206
  • K&R 2017, 177
  • WRP 2017, 416
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23

    Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter von unerlaubten

    Außerdem hat sich bei einem behaupteten Verstoß gegen ein deutsches Schutzgesetz der Schadenserfolg deshalb in Deutschland verwirklicht, weil dies der Ort ist, an dem der Erfolg (hier das unerlaubte Anbieten von Glücksspielen in Deutschland) verhindert werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1986 - VIII ZR 320/85, NJW 1987, 592 unter III. 3b zur Verletzung weinrechtlicher Vorschriften; für einen Verstoß gegen das Glücksspielrecht von Österreich ebenso OGH, Beschluss vom 22.06.2023, 10 Ob 56/22s; Gebauer/Wiedmann EurZivilR/Geimer, 4. Aufl. 2020, EuGVVO Art. 7 Rn. 214; s. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-618/15, wonach bei einem Verkaufsverbot als Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats anzusehen ist, der dieses Verkaufsverbot durch die in Rede stehende Klage schützt und in dessen Hoheitsgebiet der Kläger einen Schaden erlitten zu haben behauptet).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorabentscheidungsersuchen - Zusammenarbeit in

    24 Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 30) (Hervorhebung nur hier).

    30 Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976).

    31 Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 35 und Tenor) (Hervorhebung nur hier).

    35 Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 33 und 35 und Tenor).

    39 Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976).

  • EuGH, 05.07.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Der Gerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit einem behaupteten Verstoß gegen Verbote des Wiederverkaufs außerhalb eines selektiven Vertriebsnetzes durch Online-Verkaufsangebote von Produkten, die Gegenstand dieses Netzes sind, entschieden, dass der Rückgang des Absatzvolumens und der dadurch entgangene Gewinn eines Vertragshändlers einen Schaden darstellt, der zur Anwendbarkeit von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence, C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 33 und 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    68 Vgl. u. a. Urteil vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976), und Art. 6 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung.
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2020 - 6 U 127/19

    Warehouse-Deals - Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung von Amazon für

    Der Kläger hat die Wahl, den Beklagten vor dem Gericht eines der beiden Orte zu verklagen (st. Rechtsprechung EuGH WRP 2014, 1047 Rn. 46 - Coty Germany / First Perfume Notes; BGH WRP 2017, 416 Rn. 26 - Concurrence / Samsung; WRP 2015, 735 Rn. 26 - Parfumflakon III).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-343/19

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Ein Unternehmen kann von Käufern der von

    37 Urteil in der Rechtssache C-618/15 (EU:C:2016:976, Rn. 33): "Bei einem Verstoß - über eine Website - gegen die Bedingungen eines selektiven Vertriebsnetzes besteht also der Schaden, den ein Händler geltend machen kann, im Rückgang seines Absatzvolumens infolge der unter Verstoß gegen die Bedingungen des Vertriebsnetzes vorgenommenen Verkäufe und den ihm dadurch entgangenen Gewinn.".
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-194/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann eine Gesellschaft, die eine Verletzung

    Vgl. auch Urteile vom 7. März 1995, Shevill u. a. (C-68/93, EU:C:1995:61, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 22. Januar 2015, Hejduk (C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 19, und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-421/20

    Acacia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    28 Vgl. u. a. die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 55), und vom 21. Dezember 2016, Concurrence (C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 31), angesprochenen Fallgestaltungen.
  • KG, 25.02.2022 - 5 U 1027/20

    Lauterkeitsrecht: Preisangabe bei der Buchung eines Flugtickets im Internet

    Der Kläger hat die Wahl, den Beklagten vor dem Gericht eines der beiden Orte zu verklagen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - C-618/15 -, Rn. 25; Urteil vom 05. Juni 2014 - C-360/12 -, Rn. 46; BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 65/14 -, Rn. 15, juris - Freunde finden).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-1/17

    Petronas Lubricants - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit

    Wie bereits im Urteil vom 21. Dezember 2016, Wettbewerb (C-618/15, EU:C:2016:976, Rn. 9), erwähnt, wurde die Verordnung Nr. 44/2001 durch Art. 80 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1) aufgehoben, welche gemäß ihrem Art. 66 Abs. 1 nur auf gerichtliche Verfahren anzuwenden ist, die am 10. Januar 2015 oder danach eingeleitet worden sind.
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