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   OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15   

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https://dejure.org/2016,51687
OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15 (https://dejure.org/2016,51687)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2016 - 6 U 76/15 (https://dejure.org/2016,51687)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 6 U 76/15 (https://dejure.org/2016,51687)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de

    Zur Zulässigkeit kritischer Äußerungen über Mitbewerber

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit kritischer Äußerungen eines Wettbewerbers über ein Unternehmen

  • online-und-recht.de

    Kritische Äußerungen eines Mitbewerbers zulässig, wenn konkreter Anlass und auf sachliche Art und Weise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit kritischer Äußerungen eines Wettbewerbers über ein Unternehmen

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 Abs. 1 ; UWG § 4 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit kritischer Äußerungen eines Wettbewerbers über ein Unternehmen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kritische Äußerungen von Mitbewerbern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Ein Schelm, der Böses dabei denkt" ist nicht verunglimpfend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit kritischer Äußerungen über Mitbewerber

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Äußerung über Mitbewerber zur rechtswidrigen Mitwirkung an Vergabeverfahren nicht zwingend wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sachliche Kritik an Mitbewerber nicht wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sachlich kritische Äußerungen eines Wettbewerbers können hinzunehmen sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kritische Äußerungen über Mitbewerber zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 200
  • BauR 2017, 1250
  • WRP 2017, 469
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Vielmehr sollen die Parteien in einem Gerichtsverfahren sowie außergerichtlichen Schreiben, die dessen konkreter Vorbereitung dienen, alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihre Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt werden sollte (BGH Urt. v. 28.02.2012 - VI ZR 79/11, MDR 2012, 518 Rn 7, zit. nach juris; Urt. v. 11.12.2007 - VI ZR 14/07, NJW 2008, 998 Rn 12, zit. nach juris; OLG Celle Urt. v. 19.04.2012 - 13 U 235/11, NJW-RR 2012, 1189 Rn 4, zit. nach juris ).

    Ausnahmen können lediglich bestehen bei wissentlich unwahren oder leichtfertig unhaltbaren bzw. bewusst unwahren oder auf der Hand liegenden falschen Tatsachenbehauptungen sowie - im Falle von Meinungsäußerungen - bei sog. Schmähkritik (BVerfG, B. v.15.12.2008 - 1 BvR 1404/04 Rn 18, zit. nach juris; B. v. 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03, zit. nach juris; BGH, Urt. v. 11.12.2007 a.a.O).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Es ergibt sich auch keine lauterkeitsrechtliche Unzulässigkeit aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles unter Abwägung der beteiligten Interessen, insbesondere der Belange beider Beteiligten und der Allgemeinheit, des Schutzes des Geschäftsrufs des Klägers sowie des Bedeutungsgehalts der Meinungsfreiheit und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.05.2011 - I ZR 147/09 - Coaching Newsletter, GRUR 2012, 74 Rn 31, 33 zit. nach juris).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Ausnahmen können lediglich bestehen bei wissentlich unwahren oder leichtfertig unhaltbaren bzw. bewusst unwahren oder auf der Hand liegenden falschen Tatsachenbehauptungen sowie - im Falle von Meinungsäußerungen - bei sog. Schmähkritik (BVerfG, B. v.15.12.2008 - 1 BvR 1404/04 Rn 18, zit. nach juris; B. v. 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03, zit. nach juris; BGH, Urt. v. 11.12.2007 a.a.O).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Ausnahmen können lediglich bestehen bei wissentlich unwahren oder leichtfertig unhaltbaren bzw. bewusst unwahren oder auf der Hand liegenden falschen Tatsachenbehauptungen sowie - im Falle von Meinungsäußerungen - bei sog. Schmähkritik (BVerfG, B. v.15.12.2008 - 1 BvR 1404/04 Rn 18, zit. nach juris; B. v. 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03, zit. nach juris; BGH, Urt. v. 11.12.2007 a.a.O).
  • OLG Celle, 19.04.2012 - 13 U 235/11

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Unterlassungsklage gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Vielmehr sollen die Parteien in einem Gerichtsverfahren sowie außergerichtlichen Schreiben, die dessen konkreter Vorbereitung dienen, alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihre Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt werden sollte (BGH Urt. v. 28.02.2012 - VI ZR 79/11, MDR 2012, 518 Rn 7, zit. nach juris; Urt. v. 11.12.2007 - VI ZR 14/07, NJW 2008, 998 Rn 12, zit. nach juris; OLG Celle Urt. v. 19.04.2012 - 13 U 235/11, NJW-RR 2012, 1189 Rn 4, zit. nach juris ).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
    Vielmehr sollen die Parteien in einem Gerichtsverfahren sowie außergerichtlichen Schreiben, die dessen konkreter Vorbereitung dienen, alles vortragen dürfen, was sie zur Wahrung ihre Rechte für erforderlich halten, auch wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt werden sollte (BGH Urt. v. 28.02.2012 - VI ZR 79/11, MDR 2012, 518 Rn 7, zit. nach juris; Urt. v. 11.12.2007 - VI ZR 14/07, NJW 2008, 998 Rn 12, zit. nach juris; OLG Celle Urt. v. 19.04.2012 - 13 U 235/11, NJW-RR 2012, 1189 Rn 4, zit. nach juris ).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 203/18

    Unlauteres Verhalten durch herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber

    In den übrigen Fällen ist eine Abwägung der Güter und Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit vorzunehmen, bei der einerseits dem Schutz des geschäftlichen Rufs des Betroffenen nach Art. 2 1, 12 GG, andererseits dem Bedeutungsgehalt des Art. 5 I GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (BGH GRUR 1997, 916, 919 [BGH 19.06.1997 - I ZR 16/95] - Kaffeebohne; BGH WRP 2018, 682 Rnr. 31, 35 - Verkürzter Versorgungsweg II; BGH GRUR 2012, 74 Rnr. 31, 33 - Coaching-Newsletter; OLG Brandenburg WRP 2017, 469 [OLG Brandenburg 13.12.2016 - 6 U 76/15] Rnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 6 W 26/21

    Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der

    (2) In den übrigen Fällen ist eine Abwägung der Güter und Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit vorzunehmen, bei der einerseits dem Schutz des geschäftlichen Rufs des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 1, 12 GG, andererseits dem Bedeutungsgehalt des Art. 5 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (BGH WRP 2018, 682 Rn 31, 35 - Verkürzter Versorgungsweg II; BGH GRUR 2012, 74 Rn 31, 33 - Coaching-Newsletter; OLG Brandenburg WRP 2017, 469 Rn 18; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2020, 429 Rn 93 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2023 - 6 U 97/21

    Abmahnung wegen Rufschädigung aufgrund einer Annonce; Unterlassungsanspruch

    Die Äußerung bzw. Verbreitung wahrer und zugleich geschäftsschädigender Tatsachen ist demnach zulässig, wenn ein sachlich berechtigtes Informationsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise besteht, der Bewerber hinreichenden Anlass hat, den eigenen Wettbewerb mit der Herabsetzung des Mitbewerbers zu verbinden und sich die Kritik nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält (s. etwa Senat,Urteil vom 13.12.2016 - 6 U 76/15, GRUR-RS 2016, 113278).
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