Rechtsprechung
LG München I, 24.01.2017 - 33 O 7366/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Titelerschleichung durch Umgehung der prozessualen Wahrheitspflicht - Eine rechtsmissbräuchlich und unter Verstoß gegen Treu und Glauben erwirkte Beschlussverfügung ist aufzuheben
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 242; ZPO § 937 Abs. 2
Rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung im Verfügungsverfahren
- JurPC
Rechtsmissbräuchliche Erwirkung einer einstweiligen Verfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung im Verfügungsverfahren
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozessuale Wahrheitspflicht verletzt: Einstweilige Verfügung ohne Bestand!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Erschlichene einstweilige Verfügung ist rechtsmissbräuchlich und aufzuheben - wahrheitswidrige Angabe wonach Gegner nicht auf Abmahnung reagiert hat
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchlich erwirkte Verfügung ist aufzuheben
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Treu und Glauben führt zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verschweigen der Reaktion des Abgemahnten im Verfügungsverfahren ist rechtsmissbräuchlich
- tw-law.de (Kurzinformation)
Verschweigen der Reaktion eines Abgemahnten vor Gericht ist rechtsmissbräuchlich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Erschlichene einstweilige Verfügung ist wegen Verstoß gegen Treu und Glauben aufzuheben
Papierfundstellen
- MDR 2017, 602
- MMR 2017, 423
- MIR 2017, Dok. 011
- WRP 2017, 496
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
Prozessuale Waffengleichheit im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren
Denn die Beurteilung der Relevanz tatsächlicher und rechtlicher Ausführungen obliegt nicht der Antragstellerin oder den Antragstellervertretern, sondern dem Gericht (LG München I, WRP 2017, 496 Rn. 14), zumal dieses - wie dargestellt - aufgrund dessen in eigener Verantwortung hätte beurteilen können müssen, ob die zu diesem Zeitpunkt ersichtlich beabsichtigte Entscheidung ohne Beteiligung des Antragsgegners noch sachgerecht war oder aber die Grundsätze der prozessualen Waffengleichheit eine förmliche Beteiligung der Gegenseite am Verfahren erforderten bzw. die besondere Dringlichkeit für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung anders beurteilt werden musste. - OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19
Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren
Denn wäre dies der Fall, dann wäre im Hinblick auf die dann bislang nicht erfolgte Vorlage dieser Stellungnahme zu erwägen, ob rechtmissbräuchliches Verhalten der Antragstellerin anzunehmen wäre (vgl. hierzu Senat, WRP 2017, 1523 - Vorenthalten der Abmahnungserwiderung; LG München I, WRP 2017, 496 -Titelerschleichung). - LG München I, 14.03.2017 - 33 O 2806/17
Rechtsmissbräuchlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Bei der Frage, ob die Interessenlage der Parteien eine Entscheidung im Beschlusswege - insbesondere eine solche ohne Anhörung des Antragsgegners - erfordert bzw. sachgerecht erscheinen lässt, ist auch zu berücksichtigen, ob zuvor eine Abmahnung erfolgt ist und der Antragsgegner daher die Möglichkeit hatte, sich gegenüber dem Abmahnenden zu äußern (…vgl. Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer, UWG, 4. Auflage, § 12 Rdnr. 374 ff.; LG München I, Urteil vom 24.01.2017, 33 O 7366/16).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 10.01.2017 - 406 HK O 188/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Optikers für Brillen bei Angabe einer veralteten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers
- webshoprecht.de
Irreführende Werbung eines Optikers für Brillen mit einer veralteten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverbindliche Preisempfehlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Irreführende Werbung für Brillen mit unverbindlicher Preisempfehlung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit altem UVP-Preis nur mit aufklärendem Zusatz erlaubt
- tw-law.de (Kurzinformation)
Werbung mit altem UVP-Preis verstößt gegen Wettbewerbsrecht
- wettbewerb.law (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- WRP 2017, 496