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   BGH, 24.11.2016 - I ZR 220/15   

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https://dejure.org/2016,42085
BGH, 24.11.2016 - I ZR 220/15 (https://dejure.org/2016,42085)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2016 - I ZR 220/15 (https://dejure.org/2016,42085)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2016 - I ZR 220/15 (https://dejure.org/2016,42085)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    WLAN-Schlüssel

    § 97 Abs 1 S 1 UrhG, § 97a UrhG vom 07.07.2008
    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion für Urheberrechtsverletzungen Dritter: Pflicht zur Überprüfung der Sicherheit des verwendeten Routers; Anforderungen an die Passwortsicherheit; sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers zu den ...

  • webshoprecht.de

    Pflicht zur Überprüfung der Sicherheit des verwendeten Routers und Anforderungen an die Passwortsicherheit - WLAN-Schlüssel

  • IWW

    § 97a Abs. 1 UrhG, § 97a UrhG, § 97a Abs. 2, 3 Satz 2 und 3 UrhG, § 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG, § 97a Abs. 1 Satz 1 UrhG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    WLAN-Schlüssel

  • Wolters Kluwer

    Prüfungspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion nach den Grundsätzen der Störerhaftung; Verfügen bei der Verwendung eines Routers über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen; Verschlüsselungsstandard im ...

  • kanzlei.biz

    Zur Haftung für Filesharing bei gehacktem W-LAN

  • Betriebs-Berater

    Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN - WLAN-Schlüssel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Störerhaftung für Betreiber von individuell Passwort-geschützten WLAN-Netzen für illegale Downloads

  • rewis.io

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion für Urheberrechtsverletzungen Dritter: Pflicht zur Überprüfung der Sicherheit des verwendeten Routers; Anforderungen an die Passwortsicherheit; sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers zu den ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion nach den Grundsätzen der Störerhaftung; Verfügen bei der Verwendung eines Routers über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen; Verschlüsselungsstandard im ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: WLAN-Schlüssel

  • datenbank.nwb.de

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion für Urheberrechtsverletzungen Dritter: Pflicht zur Überprüfung der Sicherheit des verwendeten Routers; Anforderungen an die Passwortsicherheit; sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers zu den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN ("WLAN-Schlüssel")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (48)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht als Störer für Filesharing bei WPA2-Verschlüsselung des WLAN-Routers auch wenn werkseitiges individuelles Passwort vewendet wird

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Filesharing & Störerhaftung: Werkseitiges WLAN Passwort reicht

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Nutzer haften nicht für Sicherheitslücke im Router

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht als Störer bei voreingestelltem Passwort

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sicherung eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion

  • heise.de (Pressebericht, 24.11.2016)

    WLAN-Nutzer in Schutz in Schutz genommen - Werksschlüssel darf vertraut werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das passwortgesicherte WLAN - und die Störerhaftung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Sicherung eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion

  • lto.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung von Anschlussinhabern: Den Werkseinstellungen darf vertraut werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Störerhaftung bei passwortgesicherten WLAN?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung bei passwortgesichertem WLAN

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof verneint Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei passwortgesichertem WiFi

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Actionfilm ins Internet gestellt - Haftet die Inhaberin des Internetanschlusses für illegales Filesharing, wenn sich jemand unberechtigt Zugang zum WLAN verschafft?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

  • versr.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werkseitig 16-stellige Ziffernfolge als Passwort für Router genügt Anforderungen an Passwortsicherheit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nutzer dürfen voreingestelltem Router-Passwort vertrauen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines WLAN muss vom Hersteller voreingestelltes Passwort des Routers grundsätzlich nicht verändern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WLAN-Anschlussinhaber haftet nicht für Dritte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WLAN gehackt: Störerhaftung eingeschränkt

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Was Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion wissen sollten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung bei passwortgeschütztem WLAN

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung wegen nicht geänderten WLAN-Passworts eingeschränkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Werkeingestellter WLAN-Schlüssel kann reichen

  • loebisch.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Störerhaftung mit 16-stelligem Router-Herstellerpasswort

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN - unter bestimmten Voraussetzungen verneint

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur Änderung des WLAN-Schlüssels eines neuen Routers

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung bei Passwortschutz

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der Störerhaftung bei passwortgesichertem WLAN

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausreichende Sicherung durch werkseitigen WLAN-Schlüssel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Voreingestelltes Routerpasswort ist ausreichend

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

  • verweyen.legal (Pressemitteilung)

    Keine Haftung bei passwortgesichertem WiFi

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung bei passwortgeschütztem WLAN

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anforderungen an die Verschlüsselung eines WLAN

Besprechungen u.ä.

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Filesharing: Nutzer dürfen voreingestelltem Router-Passwort vertrauen

Sonstiges

  • wbs-law.de (Sonstiges)

    Wie sicher muss ein W-LAN Schlüssel sein?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1965
  • ZIP 2016, 95
  • ZIP 2017, 1438
  • MDR 2016, 13
  • MDR 2017, 716
  • GRUR 2017, 617
  • MMR 2017, 473
  • BB 2017, 1153
  • K&R 2017, 412
  • ZUM 2017, 672
  • WRP 2017, 705
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Hierunter sind der im Kaufzeitpunkt aktuelle Verschlüsselungsstandard sowie die Verwendung eines individuellen, ausreichend langen und sicheren Passworts zu verstehen (BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 220/15, GRUR 2017, 617 Rn. 14 = WRP 2017, 705 - WLAN-Schlüssel).
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16

    Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

    Das richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (vgl. BGHZ 200, 76 Rn. 22 - BearShare; BGH, GRUR 2015, 485 Rn. 49 f. - Kinderhochstühle im Internet III; BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 220/15, GRUR 2017, 617 Rn. 11 = WRP 2017, 705 - WLAN-Schlüssel).
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über

    Die Vorinstanzen haben seine Haftung sowohl als Täter oder Teilnehmer als auch als Störer (zur Störerhaftung unter § 8 TMG aF vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 220/15, GRUR 2017, 617 Rn. 14 = WRP 2017, 705 - WLAN-Schlüssel; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 53/18, GRUR 2019, 947 Rn. 22 = WRP 2019, 1025 - Bring mich nach Hause) ausgeschlossen.
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 53/18

    Störerhaftung bei nicht gesichertem WLAN-Anschluss - Altfälle

    dd) Der Betreiber eines privaten WLAN-Anschlusses haftet unter der Geltung des § 8 TMG aF für über diesen Anschluss von Dritten begangene Rechtsverletzungen, wenn das WLAN ohne die im privaten Gebrauch verkehrsüblichen und zumutbaren Zugangssicherungen - im Kaufzeitpunkt aktueller Verschlüsselungsstandard sowie die Verwendung eines individuellen, ausreichend langen und sicheren Passworts - betrieben wird (vgl. BGHZ 185, 330 Rn. 22 und 23 sowie 32 bis 34 - Sommer unseres Lebens; BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 220/15, GRUR 2017, 617 Rn. 14 = WRP 2017, 705 - WLAN-Schlüssel).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 117/16

    Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers

    Für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten kommt es dagegen allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 220/15, GRUR 2017, 517 Rn. 9 = WRP 2017, 705 - WLAN-Schlüssel).
  • OLG München, 15.03.2018 - 6 U 1741/17

    Nutzungssperren bei Tauschbörsen

    aa) Das Unterlassen jeglicher Maßnahmen zur Verhinderung eines Zugriffs unberechtigter Dritter auf den eigenen WLAN-Anschluss liefe darauf hinaus, dem Grundrecht auf geistiges Eigentum jeden Schutz zu entziehen und liefe dem Gedanken eines angemessenen Gleichgewichts zuwider (EuGH a.a.O. - Mc Fadden/Sony Music Entertainment Germany, Tz. 98; EuGH GRUR 2015, 894 Tz. 37 und 38 - Coty Germany; s.a. BGH GRUR 2010, 633 Tz. 18 ff. - Sommer unseres Lebens; BGH GRUR 2016, 1289 Tz. 17 - Silver Lirnngs Playbook; BGH GRUR 2017, 617 Tz. 14 - WLAN Schlüssel).
  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2020 - 27 O 100/20

    Nicht notwendigerweise Schadenersatz nach DSGVO bei Datenklau

    Dass es durch ein anderes Auswahlverfahren, andere Sicherheitsvorkehrungen oder andere Überwachungen verhindert hätte werden können, bleibt danach Spekulation, Hinzu kommt, dass ein werkseitig individuell voreingestelltes Passwort im Ausgangspunkt nicht weniger sicher als ein vom Nutzer persönlich eingestelltes Passwort sein muss (BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 220/15 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    a) Eine Abmahnung ist berechtigt im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, wenn sie begründet ist, ihr also ein materiellrechtlicher Unterlassungsanspruch zugrunde liegt, und sie außerdem wirksam sowie erforderlich ist, um dem Unterlassungsschuldner einen Weg zu weisen, den Unterlassungsgläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354 Rn. 8 = WRP 2010, 525 - Kräutertee; Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 140/08, GRUR 2010, 1120 Rn. 16 = WRP 2010, 1495 - Vollmachtnachweis; Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 199/10, GRUR 2013, 307 Rn. 28 = WRP 2013, 329 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung; vgl. weiter - zu § 97a Abs. 1 UrhG aF - BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 220/15, GRUR 2017, 617 Rn. 10 = WRP 2017, 705 - WLAN-Schlüssel, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16

    Sorgfaltspflichten des Betreibers von WLAN-Hotspots

    Die Frage, wie § 8 Abs. 3 TMG anzuwenden ist, beantwortet auch nicht die jüngst ergangene, noch nicht mit Gründen bekannt gemachte Entscheidung "WLAN-Schlüssel" des BGH vom 24.11.2016 - I ZR 220/15 -.
  • OLG Hamburg, 18.06.2020 - 5 U 33/19

    Hacker-Angriff - Urheberrechtsverletzung: Haftung des Internetseiten-Betreibers

    Als Störer kann auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten (absoluten) Rechts beiträgt (vgl. BGH, GRUR 2017, 617 Rn. 11 - WLAN-Schlüssel; Wandtke/Bullinger/v. Wolff, 5. Aufl., UrhG § 97 Rn. 15).

    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH, GRUR 2017, 617 Rn. 11 - WLAN-Schlüssel).

    Da die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die weder als Täter noch als Teilnehmer für die begangene Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden können, setzt die Haftung als Störer die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfpflichten voraus (BGH, GRUR 2017, 617 Rn. 11 - WLAN-Schlüssel; Nordemann in Fromm/Nordemann, UrhG, 12. Aufl., § 97 Rn. 157).

    Weiter bestimmt sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2017, 617 Rn. 11 - WLAN-Schlüssel).

    Eine urheberrechtliche Störerhaftung aus Gründen der Anforderungen an die IT-Sicherheit steht unter einem zweifachen Zumutbarkeitsvorbehalt: Die Haftung Dritter aus § 97 Abs. 1 UrhG, die nicht Täter oder Teilnehmer sind, für eine begangene Urheberrechtsverletzung kommt nur in Betracht, wenn zumutbare Verhaltenspflichten verletzt worden sind (BGH, GRUR 2017, 617 Rn. 11 - WLAN-Schlüssel).

  • BGH, 17.02.2021 - I ZR 228/19

    Öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne

  • LG Köln, 14.12.2017 - 14 S 1/17

    Lizenzschadenersatz wegen Verletzung ausschließlicher Nutzungsrechte an einem

  • LG Köln, 14.06.2017 - 14 S 94/15

    Sekundäre Darlegungslast und Vortrag zum Nutzungsverhalten von Hausgenossen

  • LG Köln, 30.11.2017 - 14 S 45/16

    Lizenzschadenersatz wegen Verletzung ausschließlicher Nutzungsrechte an einem

  • LG Köln, 18.06.2020 - 14 O 36/18
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