Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 22.03.2018

Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47776
BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16 (https://dejure.org/2017,47776)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2017 - I ZR 153/16 (https://dejure.org/2017,47776)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - I ZR 153/16 (https://dejure.org/2017,47776)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    19% MwSt. GESCHENKT

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 4 UWG 2008, § 5a Abs 2 UWG 2015, § 6 Abs 1 Nr 3 TMG
    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium; Bedingungen der Inanspruchnahme von Preisnachlässen als wesentliche Informationen; Erforderlichkeit von Angaben zu den von der Aktion ausgeschlossenen Waren im dem für die Werbung benutzten ...

  • damm-legal.de

    Werbung mit Preisnachlässen muss auf Ausnahmen hinweisen

  • IWW

    § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3, § ... 3 Abs. 1, § 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5a UWG, § 5a Abs. 2, 5 UWG, Richtlinie 2005/29/EG, Art. 7 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG, Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2005/29/EG, Art. 7 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG, § 5a Abs. 5 UWG, Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    19% MWSt. GESCHENKT

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorenthaltens von Informationen durch den Gewerbetreibenden; Einordnung der Ankündigung eines Preisnachlasses von "19% + ZUSÄTZLICH 5% EXTRARABATT" als eine Verkaufsförderungsmaßnahme; Einordnung der Bedingungen der Inanspruchnahme von Preisnachlässen im ...

  • Betriebs-Berater

    Werbung mit Preisnachlässen - 19 % MwSt GESCHENKT

  • online-und-recht.de

    Werbung 19% MwSt. GESCHENKT

  • kanzlei.biz

    Bei Anzeigenwerbung darf hinsichtlich der Werbebedingungen nicht auf eine Internetseite verwiesen werden

  • rewis.io

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Möbelhauses: Vorenthalten wesentlicher Informationen in der Zeitungswerbung für eine Rabattaktion und Verweisung für nähere Bedingungen der Inanspruchnahme von Preisnachlässen auf eine Internet-Seite - 19% MwSt. GESCHENKT

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5a Abs. 2
    Prüfung des Vorenthaltens von Informationen durch den Gewerbetreibenden; Einordnung der Ankündigung eines Preisnachlasses von "19% + ZUSÄTZLICH 5% EXTRARABATT" als eine Verkaufsförderungsmaßnahme; Einordnung der Bedingungen der Inanspruchnahme von Preisnachlässen im ...

  • rechtsportal.de

    Prüfung des Vorenthaltens von Informationen durch den Gewerbetreibenden; Einordnung der Ankündigung eines Preisnachlasses von "19% + ZUSÄTZLICH 5% EXTRARABATT" als eine Verkaufsförderungsmaßnahme; Einordnung der Bedingungen der Inanspruchnahme von Preisnachlässen im ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: 19 % MwSt. GESCHENKT

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Möbelhauses: Vorenthalten wesentlicher Informationen in der Zeitungswerbung für eine Rabattaktion und Verweisung für nähere Bedingungen der Inanspruchnahme von Preisnachlässen auf eine Internet-Seite - 19% MwSt. GESCHENKT

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Preisnachlässen muss auf Ausnahmen hinweisen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung mit "19% MwSt. GESCHENKT" in Prospekt wenn Einschränkungen oder Bedingungen für Inanspruchnahme des Preisnachlasses nicht gut sichtbar vorgehalten werden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf die von Preisnachlässen ausgeschlossenen Waren in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf die von Preisnachlässen ausgeschlossenen Waren in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorenthalten von Informationen bei Verkaufsfördermaßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 354
  • GRUR 2018, 199
  • MMR 2018, 237
  • K&R 2018, 106
  • WRP 2018, 182
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 26.10.2016 - C-611/14

    Canal Digital Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
    Ist es unter Berücksichtigung der dem Produkt innewohnenden Eigenschaften und der Beschränkungen des verwendeten Kommunikationsmediums unmöglich, sämtliche wesentlichen Informationen zu diesem Produkt bereitzustellen, ist es daher zulässig, im Rahmen einer Geschäftspraxis nur bestimmte dieser Informationen anzugeben, wenn der Gewerbetreibende für die übrigen Informationen auf seine Webseite verweist, sofern diese die erforderlichen Informationen enthält (EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - C-611/14, GRUR 2016, 1307 Rn. 61 bis 63 = WRP 2017, 31 - Canal Digital).

    Schon dieser Umstand schließt es aus, die Grundsätze zur Zulässigkeit eines Verweises auf weitere Informationen im Internet (vgl. EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 56, 58 f. - Ving Sverige; GRUR 2016, 1307 Rn. 63 - Canal Digital) auf die beanstandete Werbung anzuwenden.

    d) Die dem Verbraucher im konkreten Fall zu erteilenden wesentlichen Informationen sind grundsätzlich in dem für die Verkaufsförderungsmaßnahme verwendeten ursprünglichen Kommunikationsmittel klar, verständlich und eindeutig bereitzustellen (vgl. Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG; EuGH, GRUR 2016, 1307 Rn. 62 - Canal Digital).

    Ein "Medienbruch", also die Verweisung des Verbrauchers von einer Print-, Audio- oder Fernsehwerbung für weitere Informationen auf die Webseite des werbenden Unternehmens, ist nur zulässig, wenn es unter Berücksichtigung der Eigenart der Verkaufsförderungsmaßnahme und der Beschränkungen des verwendeten Kommunikationsmediums unmöglich ist, sämtliche wesentlichen Informationen zu der in Rede stehenden Aktion in diesem Kommunikationsmedium bereitzustellen (EuGH, GRUR 2016, 1307 Rn. 63 - Canal Digital).

    Die Frage, inwieweit es zulässig ist, im Rahmen einer Geschäftspraxis für wesentliche Informationen auf die Internetseite des Unternehmers zu verweisen, ist für den Streitfall durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "Canal Digital" (GRUR 2016, 1307) geklärt.

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
    Hinsichtlich des bei einer Anzeigenwerbung wie im Streitfall in Rede stehenden nichtelektronischen Geschäftsverkehrs ließ sich die Regelung des § 4 Nr. 4 UWG aF unter Art. 7 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG fassen (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Rn. 14 bis 19 = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 195/07, GRUR 2010, 649 Rn. 15 = WRP 2010, 1017 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Der Kunde muss daher über Beschränkungen einer angekündigten Preisvergünstigung unmissverständlich informiert werden (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 18, 20 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Der mit § 4 Nr. 4 UWG aF verfolgte Schutzzweck gebietet es daher, grundsätzlich auch die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in seinen Anwendungsbereich einzubeziehen (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 21 f. - Preisnachlass nur für Vorratsware; BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 Rn. 16 f. = WRP 2012, 450 - Treppenlift).

    Unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums reicht es in solchen Fällen aus, dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware; GRUR 2012, 402 Rn. 18 - Treppenlift).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
    Hinsichtlich des bei einer Anzeigenwerbung wie im Streitfall in Rede stehenden nichtelektronischen Geschäftsverkehrs ließ sich die Regelung des § 4 Nr. 4 UWG aF unter Art. 7 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG fassen (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Rn. 14 bis 19 = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 195/07, GRUR 2010, 649 Rn. 15 = WRP 2010, 1017 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

    Die für den Ausschluss einer Irreführung erforderliche Aufklärung über die Teilnahmebedingungen muss unmittelbar den blickfangmäßig herausgestellten Angaben zugeordnet sein (BGH, GRUR 2009, 1064 - Geld-zurück-Garantie II).

    Nach wie vor ist ein unterschiedliches Schutzniveau für elektronischen und nichtelektronischen Geschäftsverkehr nicht zu rechtfertigen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 19 - Geld-zurück-Garantie II; OLG Jena, WRP 2016, 1387).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
    Dementsprechend kann es im Zusammenhang mit einer Aufforderung zum Kauf gemäß Art. 7 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG genügen, nur bestimmte der ein Produkt kennzeichnenden Merkmale anzugeben, wenn der Gewerbetreibende für die weiteren wesentlichen Informationen auf seine Webseite verweist (EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, Slg. 2011, I-3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 59 - Ving Sverige).

    Schon dieser Umstand schließt es aus, die Grundsätze zur Zulässigkeit eines Verweises auf weitere Informationen im Internet (vgl. EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 56, 58 f. - Ving Sverige; GRUR 2016, 1307 Rn. 63 - Canal Digital) auf die beanstandete Werbung anzuwenden.

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
    Der mit § 4 Nr. 4 UWG aF verfolgte Schutzzweck gebietet es daher, grundsätzlich auch die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in seinen Anwendungsbereich einzubeziehen (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 21 f. - Preisnachlass nur für Vorratsware; BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 Rn. 16 f. = WRP 2012, 450 - Treppenlift).

    Unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums reicht es in solchen Fällen aus, dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware; GRUR 2012, 402 Rn. 18 - Treppenlift).

  • OLG Jena, 17.08.2016 - 2 U 14/16

    Irreführung durch Angaben über den Wert des Gewinnes bei einem

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
    Nach wie vor ist ein unterschiedliches Schutzniveau für elektronischen und nichtelektronischen Geschäftsverkehr nicht zu rechtfertigen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 19 - Geld-zurück-Garantie II; OLG Jena, WRP 2016, 1387).
  • OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15

    Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung des Hinweises auf Risiken und

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
    Zu den Bedingungen der Inanspruchnahme gehört bei Preisnachlässen die Angabe, welche Waren oder Warengruppen mit welchen Preisnachlässen erworben werden können (OLG Jena, WRP 2016, 1388; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 5a Rn. 5.29).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
    Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt oder zweifelsfrei zu beantworten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - AIFA/Doc Generici).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
    Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt oder zweifelsfrei zu beantworten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - AIFA/Doc Generici).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 258/15

    Motivkontaktlinsen - Unlauterer Wettbewerb: Verantwortlichkeit des Händlers für

    Auszug aus BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
    Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt hat, ist ihre Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 151/15, GRUR 2016, 1193 Rn. 13 = WRP 2016, 1354 - Ansprechpartner; Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 23/15, GRUR 2016, 1073 Rn. 16 = WRP 2016, 1228 - Geo-Targeting; Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 258/15, GRUR 2017, 409 Rn. 12 = WRP 2017, 418 - Motivkontaktlinsen).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 151/15

    Ansprechpartner - Wettbewerbsverstoß: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen

  • OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16

    Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme - Sternchenhinweis in Printwerbung

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

  • OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel mit krankheitsbezogenen Aussagen; Begriff

    Die dem Verbraucher zu erteilenden wesentlichen Informationen sind grundsätzlich in dem für die Verkaufsförderungsmaßnahme verwendeten ursprünglichen Kommunikationsmittel klar, verständlich und eindeutig bereitzustellen (BGH GRUR 2018, 199 Rn. 30 - 19% MwSt. GESCHENKT).
  • OLG München, 15.03.2018 - 6 U 1741/17

    Nutzungssperren bei Tauschbörsen

    a) Da die Beklagte den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt hat, ist ihre Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten des Klägers sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig \var als auch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2016, 1193 Tz. .13 - Ansprechpartner; BGH GRUR 2016, 1073 Tz. 16 - Geo-Targeting; BGH GRUR 2017, 409 Tz. 12 - Motivkontaktlinsen; BGH WRP 2018, 182 Tz. 11 - 19% MwSt GESCHENKT).
  • LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19

    Werbung mit Autopilot irreführend für Verbraucher

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beklagte im Rahmen des Bestellprozesses in ausreichender Weise auf den klarstellenden Hinweis aufmerksam macht und ob den angesprochenen Verkehrskreisen hierdurch eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme eingeräumt wird (zu den grundsätzlichen Anforderungen an die Herausstellung aufklärender Hinweise vgl. etwa BGH GRUR 2002, 972 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23-19 % MwSt. GESCHENKT).

    (1) Nach den für den Bereich der Blickfangwerbung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen - die auf den vorliegenden Fall nach Auffassung der Kammer wegen vergleichbarer Interessenlage übertragbar sind - beseitigt ein aufklärender Hinweis eine etwaige Irreführung nach § 5 UWG nur dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise darin in zureichender Weise über den genauen Inhalt des Angebots informiert werden (BGH GRUR 2002, 972 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 29 - 0, 00 Grundgebühr; BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23 - 19 % MwSt. GESCHENKT; BGH GRUR 2016, 207 Rn. 16 f. - All Net Flat; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rn. 1.90).

    Als nicht ausreichend wird demgegenüber ein nur pauschaler Hinweis auf an anderer Stelle verfügbare Informationen angesehen (BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23 - 19 % MwSt. GESCHENKT).

  • OLG Hamm, 05.11.2019 - 4 U 11/19

    Anspruch auf Unterlassung einer Printwerbung

    Zu den Bedingungen der Inanspruchnahme gehört bei Preisnachlässen die Angabe, welche Waren oder Warengruppen mit welchen Preisnachlässen erworben werden können (BGH Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 153/16 - 19% MwSt. geschenkt m.w.N.).

    Bestehen für ein Kommunikationsmittel dagegen keine ins Gewicht fallenden räumlichen oder zeitlichen Beschränkungen, kann der Unternehmer nicht mit Erfolg geltend machen, er habe die Informationen an anderer Stelle zur Verfügung gestellt (vgl. BGH Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 153/16 - 19% MwSt. geschenkt; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl. 2019, § 5a Rn. 6.11).

    Im hiesigen Fall ist dies aufgrund der Gesamtgröße des Flyers im Hinblick auf die Angaben über die ausgenommenen Waren, die für die Verbraucher von zentraler Bedeutung sind, jedenfalls nicht zu befürchten (vgl. BGH Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 153/16 - 19% MwSt. geschenkt).

    Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Aufklärung über die von der Aktion ausgeschlossenen Waren erforderlich ist, um eine Irreführung durch den im Blickfang hervorgerufenen Eindruck einer das Gesamtsortiment der Beklagten erfassenden Aktion auszuräumen (vgl. BGH Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 153/16 - 19% MwSt. geschenkt, Rn. 25).

    Vielmehr liegt es nahe, dass ein erheblicher Teil der Durchschnittsverbraucher durch die Anzeige in das Einrichtungshaus gelockt und dort durch das Ausmaß der für die Aktion geltenden Einschränkungen überrascht wird (BGH Urteil vom 27.07.2019 - I ZR 153/16 - 19% MwSt. geschenkt).

  • OLG München, 22.03.2018 - 6 U 3026/17

    Irreführung durch Eindruck einer nicht erfolgten Preisreduzierung in

    Bei einer blickfangmäßig herausgestellten Werbung mit einem Preisnachlass - hier 25% auf alle Möbel, Küchen, Matratzen und Teppiche - setzt die klare und eindeutige Angabe der Bedingungen für die Inanspruchnahme grundsätzlich voraus, dass auch die Einschränkungen für die Gewährung des Preisnachlasses am Blickfang teilhaben (BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23 - 19% MWSt. GESCHENKT; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; BGH GRUR 2007, 981 Rn. 23 - 150% Zinsbonus).

    Dazu zählen grundsätzlich auch die Bedingungen der Inanspruchnahme bei Preisnachlässen, also insbesondere die Angabe, welche Waren oder Warengruppen mit welchen Preisnachlässen erworben werden können (s. a. § 5 a Abs. 4 UWG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG, der auch für den Bereich des nicht-elektronischen Geschäftsverkehrs Maßstäbe setzt, vgl. BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23 Rn. 30 - 19% MWSt. GESCHENKT; Senat, Urteil vom 08.02.2018, Az.: 6 U 403/17).

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21

    Unlautere Rabatt-Werbung eines Möbelhauses

    Aktuelle Prospekte sind auf der jeweiligen Standortseite Ihres ...-Einrichtungshauses unter ... einzusehen" solle dem Verkehr aufzeigen, welche Artikel von der Rabattaktion ausgenommen sind, und schränke die Rabattaktion nicht ein, sondern weise nur darauf hin, dass die in den Prospekten angegebenen Preise bereits den Rabatt beinhalten und dass die Prospekte unter dem angegebenen Link abrufbar sind; die BGH-Entscheidung vom 27.07.2017, Az.: I ZR 153/16, sei nicht anwendbar.

    Unter einer geschäftlichen Entscheidung ist nicht nur eine Kaufentscheidung zu verstehen, sondern auch die vor der endgültigen Entscheidung zum Kauf einer bestimmten Küche vom Verbraucher zu treffenden, unmittelbar mit der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts zusammenhängenden Entscheidungen wie insbesondere die Entscheidung zum Betreten eines Geschäfts (EuGH, GRUR 2014, 196 - Trento Sviluppo; BGH, Versäumnisurteil vom 21.09.2017 - I ZR 53/16 -, juris Festzins Plus; BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 - Komplettküchen; BGH GRUR 2018, 199 - 19% MwSt. GESCHENKT)).

    § 5a Abs. 2 UWG handelt unlauter, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte; das Fehlen von Angaben zur gegenständlichen Beschränkung der Verkaufsförderungsmaßnahme stellt ein Vorenthalten wesentlicher Informationen i. S. v. § 5a Abs. 2 UWG dar (BGH GRUR 2018, 199 - 19% MwSt. GESCHENKT; OLG München, Urteil vom 17.01.2019 - 29 U 3848/17 -, juris).

  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 4 U 4/18

    Wettbewerbswidrigkeit einer Preiswerbung mit dem Versprechen eines Rabatts von

    Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers, mit der er sei erstinstanzliches Vorbringen u. a. unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 27.07.2017 (I ZR 153/16 - 19 % MwSt. geschenkt) wiederholt und vertieft.

    aa) Der BGH hat im Falle einer Preiswerbung, mit der dem Verbraucher versprochen wurde, ihm "19 % Mehrwertsteuer" zu schenken und in welcher ein Sternchenhinweis in der Anzeige dahingehend aufgelöst wurde, dass hiervon "die Angebote in unseren aktuellen Prospekten" ausgenommen waren, einen relevanten Verstoß gegen § 5 a Abs. 2 UWG bejaht (BGH, Urt. v. 27.07.2017, I ZR 153/16, GRUR 2018, 199).

  • OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17

    Anspruch auf Unterlassung der unlauteren Bewerbung eines Rabattangebotes

    Nach Maßgabe des (für den Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Werbung im Internet, vgl. Ricke, in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl., § 1 TMG Rn. 4 und 5, § 2 Rn. 2, unmittelbar, entgegen der Auffassung der Beklagten aber auch im nichtelektronischen Geschäftsverkehr entsprechend anwendbaren, vgl. BGH WRP 2018, 182 = GRUR 2018, 199 -19% MwSt. GESCHENKT, Tz. 30) § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke als solche klar erkennbar und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 2/21

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer 0 %-Finanzierung ohne Angaben der

    Zwar ist dieser nicht über § 5 Abs. 4 UWG unmittelbar anwendbar, da die streitgegenständliche Werbung nicht im elektronischen Rechtsverkehr erfolgt ist, entgegen der Auffassung der Beklagten sind die Bedingungen der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen aber auch im nichtelektronischen Geschäftsverkehr als wesentliche Information im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG zu qualifizieren (BGH, GRUR 2018, 199 - 19% MwSt GESCHENKT).

    Der mit § 5a Abs. 2 UWG verfolgte Schutzzweck gebietet es daher, grundsätzlich auch die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in den Anwendungsbereich einzubeziehen (für § 4 Nr. 4 UWG a.F.: BGH, GRUR 2018, 199 - 19 % MwSt GESCHENKT).

    Selbst wenn man - wovon allerdings bei einem 12seitigen Prospekt in DIN A4-Größe kaum auszugehen sein dürfte - annehmen wollte, dass es den Beklagten aufgrund der durch das verwendete Kommunikationsmittel bedingten räumlichen Beschränkungen unmöglich oder jedenfalls unzumutbar war, bereits im Prospekt selbst sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der beworbenen 0%-Finanzierung aufzuführen, und es in der Folge für zulässig erachten würde, diesbezüglich auf die Internetseiten der A. Gruppe zu verweisen, so müssten jedenfalls diese die erforderlichen Informationen für den Verbraucher in leicht zugänglicher und verständlicher Weise bereitstellen (vgl. hierzu: BGH, GRUR 2018, 199 - 19% MwSt GESCHENKT).

  • OLG Schleswig, 15.06.2023 - 6 W 9/23

    Bei Google Shopping Anzeigen muss der Preis einschließlich Umsatzsteuer eindeutig

    Gleiches gilt bei der blickfangmäßigen Werbung mit lnklusivangeboten für etwaige Einschränkungen bei der Gewährung des lnklusivangebots (Bornkamm/Feddersen, a. a. O., Rn. 1.90 mit Hinweis auf BGH, GRUR 2018, 199, Rn 23 - 19 % MwSt. GESCHENKT; BGH, GRUR 2016, 207, Rn. 16 f - All Net Flat).
  • LG Frankfurt/Main, 27.05.2020 - 8 O 46/19

    Wettbewerbswidriges Nutzen eines nicht konzessionierten Taxis. Ersatzwagennutzung

  • LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20

    Werbung, Gewinnspiel

  • OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22

    Vermeintliches Lockvogelangebot einer Discounter-Kette mittels Handzettelwerbung

  • LG Arnsberg, 06.12.2018 - 8 O 73/18

    Vorenthalten von wesentlichen Informationen gegenüber dem Verbraucher im Prospekt

  • OLG München, 13.12.2018 - 6 U 886/18

    Unlautere Prospektwerbung mit Preisnachlässen im Möbelhandel

  • LG Essen, 20.09.2018 - 43 O 9/18

    Unterlassungsanspruch der Werbung im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem

  • OLG Dresden, 08.01.2019 - 14 U 179/18
  • LG Essen, 11.05.2018 - 45 O 80/17

    Unlauterer Wettbewerb

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.2018 - 4 U 4/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13755
OLG Hamm, 22.03.2018 - 4 U 4/18 (https://dejure.org/2018,13755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2018 - 4 U 4/18 (https://dejure.org/2018,13755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2018 - 4 U 4/18 (https://dejure.org/2018,13755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,13755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Werbung "15 % Rabatt auf alle Artikel" mit Sternchenhinweis ist wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Werbung durch Werbeanzeige mit "15 % Rabatt auf alle Artikel" wenn per Sternchenhinweis Angebote aus dem aktuellen Prospekt ausgenommen sind

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rabattankündigung muss eindeutig auf Ausnahmen hinweisen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Rabatt "auf alle Artikel" muss auch wirklich für alles gelten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Rabattwerbung auf alles - nur zulässig mit konkreten Ausnahmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Print-Werbung "15 % Rabatt auf alle Artikel" ohne Nennung der Ausnahmen wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2018, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2018 - 4 U 4/18
    Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers, mit der er sei erstinstanzliches Vorbringen u. a. unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 27.07.2017 (I ZR 153/16 - 19 % MwSt. geschenkt) wiederholt und vertieft.

    aa) Der BGH hat im Falle einer Preiswerbung, mit der dem Verbraucher versprochen wurde, ihm "19 % Mehrwertsteuer" zu schenken und in welcher ein Sternchenhinweis in der Anzeige dahingehend aufgelöst wurde, dass hiervon "die Angebote in unseren aktuellen Prospekten" ausgenommen waren, einen relevanten Verstoß gegen § 5 a Abs. 2 UWG bejaht (BGH, Urt. v. 27.07.2017, I ZR 153/16, GRUR 2018, 199).

  • OLG Hamm, 05.11.2019 - 4 U 11/19

    Anspruch auf Unterlassung einer Printwerbung

    Gegenteiliges hat die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte jedenfalls nicht aufgezeigt (im Ergebnis ebenso Entscheidung des Senats vom 22.03.2018 - I-4 U 4/18, 4 U 4/18 - 15% Rabatt auf alle Artikel und OLG München Urteil vom 17.01.2019 - 29 U 3848/17 - Werbepreise Rn. 78ff.).
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