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   KG, 21.06.2017 - 5 U 185/16   

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https://dejure.org/2017,23331
KG, 21.06.2017 - 5 U 185/16 (https://dejure.org/2017,23331)
KG, Entscheidung vom 21.06.2017 - 5 U 185/16 (https://dejure.org/2017,23331)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 5 U 185/16 (https://dejure.org/2017,23331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Lieferservice-Portal

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 2 Abs 1 S 1 PAngV, Art 9 Abs 1 Buchst c Anh 2 EUV 1169/2011
    Haftung des Betreibers eines Online-Lieferdienstes für Wettbewerbsverstöße seiner Partnerrestaurants

  • webshoprecht.de

    Grundpreisangabe, Flaschenpfand und lebensmittelrechtliche Hinweispflichten

  • damm-legal.de

    Betreiber einer Online-Lieferdienstplattform haftet für Wettbewerbsverstöße der dort tätigen Partnerrestaurants

  • kanzlei.biz

    Haftung eines Online-Lieferdienstes für Wettbewerbsverstöße seiner Partnerrestaurants

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Lieferservice-Portal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Betreiber einer Online-Lieferdienstplattform haftet für Wettbewerbsverstöße der dort tätigen Partnerrestaurants

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Plattform für Lieferdienste haftet für Wettbewerbsverstöße der teilnehmenden Restaurants wenn Daten durch Plattform eingetragen werden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Online-Plattform haftet für UWG-Verstöße gelisteter Unternehmen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Lieferdienst haftet für Wettbewerbsverstöße als Täter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Lieferdienst haftet für Wettbewerbsverstöße der Partnerrestaurants als Täter

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Lieferportal haftet für Drittanbieter

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Plattform haftet für falsche Angaben der Händler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Lieferdienst haftet für Nichtangabe von Grundpreisen bei Produkten seiner Partnerrestaurants

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Online-Lieferdienst haftet für Wettbewerbsverstöße seiner Restaurants

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Online-Lieferservice haftet für Fehler in Getränkekarte

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 512
  • MMR 2017, 830
  • WRP 2018, 226
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 135/20

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der

    b) Nach einer Auffassung, der sich das Landgericht angeschlossen hat, ist ein Pfandbetrag Teil des Verkaufspreises gemäß Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG (KG, WRP 2018, 226, 229 [juris Rn. 65]; LG Essen, Urteil vom 29. August 2019 - 43 O 145/18, juris Rn. 48 bis 59; LG Berlin, Urteil vom 10. September 2019 - 91 O 127/18, juris Rn. 27; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. November 2019 - 3-10 O 50/19, juris Rn. 35; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 1 PAngV Rn. 28; ders., WRP 2018, Heft Nr. 3, S. 1).

    Die rückerstattbare Sicherheit im Sinne des § 1 Abs. 4 PAngV stelle einen unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteil des Preises dar, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sei und damit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Teil des Verkaufspreises im Sinne des Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG sei (vgl. KG, WRP 2018, 226, 229 [juris Rn. 65]; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 1 PAngV Rn. 28).

    Da dieser Zeitpunkt verstrichen ist, steht nach dieser Ansicht Art. 3 Abs. 5 Satz 1 der Richtlinie 2005/29/EG aF, mithin die Vollharmonisierung der Richtlinie 2005/29/EG der Regelung in § 1 Abs. 4 PAngV entgegen (KG, WRP 2018, 226, 229 [juris Rn. 65]; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 6. Juni 2019 - 19 O 16/19, juris Rn. 38; LG Essen, Urteil vom 29. August 2019 - 43 O 145/18, juris Rn. 66; LG Berlin, Urteil vom 10. September 2019 - 91 O 127/18, juris Rn. 27; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. November 2019 - 3-10 O 50/19, juris Rn. 48; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., Einf.

  • LG Essen, 29.08.2019 - 43 O 145/18

    Unlauterer Wettbewerb, Pfand, Pflichtangaben in der Werbung

    Daraus ergibt sich zugleich, dass der Pfandbetrag der Regelung des § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV unterfällt und daher in die Nennung des Gesamtpreises einzubeziehen ist (KG WRP 2018, 226ff., Rn. 65 - 5 U 185/16).

    Denn § 1 Abs. 4 PAngV hat keine Grundlage in dem der Preisangabenverordnung zugrunde liegenden, höherrangigen sekundären Gemeinschaftsrecht und ist daher unanwendbar (zum Verhältnis zum Unionsrecht Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 3a UWG, Rn. 1.8ff.; s. auch KG WRP 2018, 226ff., Rn. 65 - 5 U 185/16).

    Überführung ") und daher infolge Zeitablaufs nicht mehr eingreift (s. KG WRP 2018, 226ff., Rn. 65 - 5 U 185/16; Köhler, WRP 2016, 541ff., 544).

    Das gilt sowohl für restriktivere als auch für strengere Regelungen, und zwar auch dann, wenn die Regelung ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen sucht (EuGH GRUR 2010, 244ff., Rn. 41 - C-304/08; KG WRP 2018, 226ff., Rn. 64 a.E.).

  • OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 89/19

    Werbung ohne Flaschenpfand

    Es geht hier nicht um die Frage, ob eine Verletzung des § 1 Abs. 4 PAngV den Rechtsbruchtatbestand des § 3a UWG erfüllt (verneinend z.B. Omsels, WRP 2013, 1286 ff., 1289; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., Einf PAngV Rn. 14; Ernst in Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl., Anh. §§ 1-7 UWG, PAngV Einl. Rn. 8; vgl. insoweit auch das vom Kläger in der Berufungsbegründung angeführte Urteil des KG Berlin vom 21.06.2017, 5 U 185/16, WRP 2018, 226, juris-Tz. 63), sondern um die Frage, ob die Einhaltung der Norm einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch auslösen kann.
  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2019 - 10 O 50/19
    Daraus ergibt sich zugleich, dass der Flaschenpfandbetrag der Regelung des § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV unterfällt und daher in die Nennung eines Gesamtpreises einzubeziehen ist (so auch KG, Urteil v. 21.06.2017 - 5 U 185/16 (MMR 2017, 830 Rn. 37); LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 06.06.2019 - 19 O 16/19 (Anlage K6, Bl. 207ff. d.A.); LG Essen, Urteil v. 29.08.2019 - 43 O 145/18 (Anlage K18, Bl. 294ff. d.A.); LG Kiel, Urteil v. 26.06.2019 - 15 HKO 38/18 (Anlage K9, Bl. 219ff.); Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 37. Aufl. 2019, § 1 PAngV, Rn, 28).

    Denn § 1 Abs. 4 PAngV hat keine Grundlage in dem der Preisangabenverordnung zugrunde liegenden, höherrangigen sekundären Gemeinschaftsrecht und ist daher unanwendbar (zum Verhältnis zum Unionsrecht Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 3a UWG, Rn. 1.8ff.; s. auch KG, MMR 2017, 830 Rn. 35ff.).

    Überführung) und daher infolge Zeitablaufs nicht mehr eingreift (vgl. auch KG, Urteil v. 21.06.2017 - 5 U 185/16 (MMR 2017, 830 Rn. 36, 37); LG Essen, Urteil v. 29.08.2019 - 43 O 145/18 (Anlage K18, Bl. 294ff. d.A.); Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 37. Aufl. 2019, § 1 PAngV, Rn, 28).

    Das gilt sowohl für restriktivere als auch für strengere Regelungen, und zwar auch dann, wenn die Regelung ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen sucht (EuGH GRUR 2010, 244ff., Rn. 41 - C-404/08; KG, MMR 2017, 830, Rn. 36 a.E.; LG Essen a.a.O.).

  • LG Berlin, 27.08.2020 - 16 O 57/20

    Informationspflicht eines Online-Bestellservices bzw. Essen-Lieferdienstes

    Vorschriften der LMIV und § 9 ZZulG, die eine bestimmte Kennzeichnung von Produkten vorsehen, dienen dem Schutz der Verbraucher und stellen insoweit Marktverhaltensregelungen i. S. v. § 3a UWG dar (KG, Urteil vom 30.11.2016, Az. 5 U 185/16 , WRP 2018, 226 , Seite 230, Rz. 39).

    Sie betreibt mithin in den Begrifflichkeiten der LMIV ein Lebensmittelunternehmen (KG, Urteil vom 30.11.2016, Az. 5 U 185/16 , WRP 2018, 226 , Seite 230, Rz. 44).

  • LG Berlin, 17.01.2019 - 16 O 304/17

    Deliveroo muss auf Allergene und Zusatzstoffe hinweisen

    Damit führte die Beklagte zumindest eine mit dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit aus, betrieb daher ein Lebensmittelunternehmen und war - als verantwortliche Betreiberin dieses Lebensmittelunternehmens - eine Lebensmittelunternehmerin im Sinne der LMIV, unter deren Namen bzw. Firma Lebensmittel vermarktet wurden (vgl. auch KG, Urteil vom 21.06.2017 - 5 U 185/16 - Lieferservice-Portal).
  • LG Berlin, 10.09.2019 - 91 O 127/18

    Gesamtpreisangabe bei Flaschenpfand

    Daraus ergibt sich zugleich, dass der Pfandbetrag der Regelung des §§ 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO unterfällt und daher in die Nennung des Gesamtpreises einzubeziehen ist (Kammergericht WRP 2018, 226 ff).

    Dies kann jedoch offenbleiben, da Art. 10 der Richtlinie 98/6/EG unter Art. 3 Abs. 5 Satz 1 der UGP-Richtlinie 2005/29/EG fällt (soa uch BGH GRUR 2014, 1208 - EuGH-Vorlage Preis zuzüglich Überführung) und daher infolge Zeitablaufs nicht mehr eingreift (Kammergericht WRP 2018, 226ff; Köhler WRP 2016, 541 ff).

    Das gilt sowohl für restriktivere als auch für strengere Regelungen und zwar auch dann, wenn die Regelung ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen sucht ( Kammergericht WRP 2018, 226 ff).

  • OLG München, 20.02.2020 - 29 U 876/19

    Keine Haftung von Amazon für Marketplaceangebote vor Kenntnis der

    Die Beklagte tritt als Marketplacebetreiberin vorliegend auch nicht als Miterbringerin der Leistung auf (vgl. dazu KG MMR 2017, 830 Rn. 28).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte vor Zugang der Abmahnung von dem Wettbewerbsverstoß Kenntnis hatte, bestehen hier - anders als im vom KG entschiedenen Fall, auf den der Kläger Bezug genommen hat und in dem ein Online-Lieferdienst die Angaben seiner Lieferanten abgeschrieben hatte (vgl. KG MMR 2017, 830 Rn. 29) - nicht.

  • OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 90/19

    Werbung ohne Flaschenpfand

    Es geht hier nicht um die Frage, ob eine Verletzung des § 1 Abs. 4 PAngV den Rechtsbruchtatbestand des § 3a UWG erfüllt (verneinend z.B. Omsels, WRP 2013, 1286 ff., 1289; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., Einf PAngV Rn. 14; Ernst in Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl., Anh. §§ 1-7 UWG, PAngV Einl. Rn. 8; vgl. insoweit auch das vom Kläger in der Berufungsbegründung angeführte Urteil des KG Berlin vom 21.06.2017, 5 U 185/16, WRP 2018, 226, juris-Tz. 63), sondern um die Frage, ob die Einhaltung der Norm einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch auslösen kann.
  • LG Köln, 06.11.2019 - 31 O 266/19
    Ebenso gehen wir davon aus, dass Sie das Angebot nicht selbst auf Ihrem Marktplatz eingestellt haben und sie dementsprechend für diesen Content nicht täterschaftlich haften (vgl. KG Berlin, Urteil vorn 21.06.2017, Az. 5 U 185/16).

    Ebenso gehen wir davon aus, dass Sie das Angebot nicht selbst auf Ihrem Marktplatz eingestellt haben und sie dementsprechend für diesen Content nicht täterschaftlich haften (vgl. KG Berlin, Urteil vorn 21.06.2017, Az. 5 U 185/16).

  • LG Bonn, 03.07.2019 - 12 O 85/18
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