Rechtsprechung
BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 1 UWG, § 4 Nr 7 UWG vom 22.12.2008
- IWW
- Wolters Kluwer
Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit bzgl. Betroffenheit als Vertreter der berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder; Wahrung des Gebots der Sachlichkeit und Neutralität ...
- Betriebs-Berater
Handwerksinnung kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage, inwieweit sich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (hier eine Handwerksinnung) auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG berufen kann; zu den Geboten der Sachlichkeit und Neutralität, wenn eine Handwerksinnung mit Äußerungen an ...
- BRAK-Mitteilungen
Kritische Äußerung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2018, 216 - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rewis.io
Wettbewerbsverstoß: Meinungsfreiheit für eine Handwerksinnung; Beachtung des Gebots der Sachlichkeit und Neutralität bei kritischen Äußerungen
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit bzgl. Betroffenheit als Vertreter der berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder; Wahrung des Gebots der Sachlichkeit und Neutralität ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Verkürzter Versorgungsweg II
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Handwerksinnung kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Meinungsfreiheit berufen soweit als Vertreterin der Mitgliederinteressen auftritt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Handwerksinnung im politischen Meinungsstreit
- lto.de (Pressebericht, 04.10.2018)
Verstöße gegen das RDG: Rechtsanwaltskammern dürfen über Verfahren informieren
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit und Sachlichkeitsgebot einer Handwerksinnung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Handwerksinnung darf sich kritisch zu umstrittenem Vertriebssystem äußern
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Handwerksinnung kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kritik der Handwerksinnung an "verkürztem Versorgungsweg" im Bereich der Hörgeräteakustik von Meinungsfreiheit gedeckt
Verfahrensgang
- LG Münster, 04.12.2015 - 10 O 63/15
- OLG Hamm, 27.10.2016 - 4 U 22/16
- BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16
Papierfundstellen
- MDR 2018, 1137
- GRUR 2018, 62
- GRUR 2018, 622
- WM 2018, 835
- BB 2018, 962
- afp 2018, 374
- WRP 2018, 682
Wird zitiert von ... (37)
- BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17
Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über …
Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt hat, ist ihre Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 232/16, GRUR 2018, 438 Rn. 9 = WRP 2018, 420 - Energieausweis; Urteil vom 1. März 2018 - I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 11 = WRP 2018, 682 - Verkürzter Versorgungsweg II). - BGH, 07.03.2019 - I ZR 53/18
Störerhaftung bei nicht gesichertem WLAN-Anschluss - Altfälle
aa) Ein auf Wiederholungsgefahr gestützter Unterlassungsantrag ist nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten sowohl zur Zeit seiner Begehung rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. März 2018 - I ZR 264/16, GRUR 2018, 62 Rn. 11 = WRP 2018, 835 - Verkürzter Versorgungsweg II;… Urteil vom 13. Dezember 2018 - I ZR 3/16, GRUR 2019, 298 Rn. 26 = WRP 2019, 327 - Uber Black II). - OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 6 U 36/20
Fact-Check - Wettbewerbsverstoß im Internet: Geschäftliche Handlung und …
Verunglimpfung ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung und besteht in der Verächtlichmachung des Mitbewerbers ohne sachliche Grundlage (BGH, Urteil vom 01.03.2018, I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 15 - Verkürzter Versorgungsweg II; BGH…, Urteil vom 31.03.2016, I ZR 160/14, GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf mwN).Die Unzulässigkeit einer Äußerung darf also nicht aus den gewählten Formulierungen allein gefolgert werden; vielmehr sind sie im Gesamtzusammenhang zu betrachten und es ist eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2018, I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 35, 40 - Verkürzter Versorgungsweg II;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 38. Aufl., § 4 Rn. 1.13).
Im Rahmen der Gesamtwürdigung sind auch die widerstreitenden Interessen und die betroffenen Grundrechte der Beteiligten, nämlich die Meinungsfreiheit des Äußernden (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Schutz des geschäftlichen Rufs des Mitbewerbers nach Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2018, I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 15, 31 - Verkürzter Versorgungsweg II; BGH…, Urteil vom 31.03.2016, I ZR 160/14, GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 38. Aufl. 2020, UWG § 4 Rn. 1.13).
Ein beeinträchtigendes Werturteil kann danach umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für den Adressatenkreis ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert bzw. in welchem Maß der Mitbewerber beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2018, I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Umgekehrt ist der Schutz der Pressefreiheit umso geringer, je weniger ein Presseerzeugnis der Befriedigung eines Informationsbedürfnisses von öffentlichem Interesse oder der Einwirkung auf die öffentliche Meinung dient und je mehr es eigennützige Geschäftsinteressen verfolgt (vgl. BGH…, Urteil vom 05.02.2015, I ZR 136/13, GRUR 2015, 906 Rn. 37 - TIP der Woche; BGH, Urteil vom 01.03.2018, I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
- BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16
Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig
Der vom Kläger auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsantrag ist nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zur Zeit der Begehung wettbewerbswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 26/13, GRUR 2015, 504 Rn. 8 = WRP 2015, 565 - Kostenlose Zweitbrille; Urteil vom 1. März 2018 - I ZR 264/16, GRUR 2018, 62 Rn. 11 = WRP 2018, 835 - Verkürzter Versorgungsweg II). - OLG Karlsruhe, 09.09.2020 - 6 U 38/19
Tap-Tags - Unterlassungsanspruch bei fehlender Kenntlichmachung des kommerziellen …
Bei den Regelungen des UWG handelt es sich um "allgemeine Gesetze" i.S.d. Art. 10 Abs. 2 EMRK, 5 Abs. 2 GG, die in der Lage sind, einerseits die Tragweite des Grundrechts zu beschränken, andererseits aber im Lichte des Grundrechts auszulegen sind (…grundlegend BVerfG, Urt. v. 15.01.1958, 1 BvR 400/51 - Lüth, BVerfGE 7, 198; vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2018, I ZR 264/16 - Verkürzter Versorgungsweg II, GRUR 2018, 622 Rn. 15;… BGH, Urt. v. 07.03.2019, I ZR 254/16 - Knochenzement III, GRUR 2019, 644, Rn. 23). - LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19
Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook
Verunglimpfung ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung und besteht in der Verächtlichmachung des Mitbewerbers ohne sachliche Grundlage (BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 15 - Verkürzter Versorgungsweg II;… BGH, GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf mwN).Die Unzulässigkeit einer Äußerung darf also nicht aus den gewählten Formulierungen allein gefolgert werden; vielmehr sind sie im Gesamtzusammenhang zu betrachten und es ist eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 35, 40 - Verkürzter Versorgungsweg II;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 38. Aufl. 2020, UWG § 4 Rn. 1.13).
Im Rahmen der Gesamtwürdigung sind auch die widerstreitenden Interessen und die betroffenen Grundrechte der Beteiligten, nämlich die Meinungsfreiheit des Äußernden (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Schutz des geschäftlichen Rufs des Mitbewerbers nach Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, zu berücksichtigen (vgl. BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 15, 31 - Verkürzter Versorgungsweg II;… BGH, GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 38. Aufl. 2020, UWG § 4 Rn. 1.13).
Ein beeinträchtigendes Werturteil kann danach umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für den Adressatenkreis ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert bzw. in welchem Maß der Mitbewerber beeinträchtigt wird (vgl. BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
dd) Das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG findet nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranke in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen des UWG gehören, die ihrerseits allerdings im Lichte der Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen und daher in ihrer dieses Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst einzuschränken sind (…vgl. BVerfGK 11, 409 = GRUR 2008, 81 [82] - Pharmakartell, BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf; BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 31 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Bei werblichen Äußerungen über Themen von erhöhter gesellschaftlicher, politischer oder sozialer Bedeutung, die zum geistigen Meinungskampf in der Öffentlichkeit anregen sollen, unterliegt der Nachweis einer solchen Gefährdung besonderen, im Rahmen der Gesamtabwägung festzustellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 107, 275 [281] = GRUR 2003, 442 - Benetton-Werbung II), soweit nicht ausnahmsweise bereits der Charakter der herabsetzenden Äußerungen als Formalbeleidigung oder Schmähung zum Überwiegen der Belange des Ehrenschutzes führt (vgl. BVerfGE 93, 266 [294] = NJW 1995, 3303; BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 31 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Medienkritik durch andere Medienunternehmen, bei denen die Absicht, auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken, ganz im Vordergrund steht, ist daher grundsätzlich selbst dann zulässig, wenn sie subjektiv einseitig zum Nachteil eines Mitbewerbers erfolgt (vgl. BGH, GRUR 2000, 703 [706] - Mattscheibe; GRUR 2018, 622 Rn. 42 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Je mehr das Interesse der sich Äußernden auf politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit gerichtet ist, desto eher ist ihre Äußerung in Abwägung mit anderen Belangen gerechtfertigt (vgl. BVerfGK 11, 409 = GRUR 2008, 81 [83] - Pharmakartell; BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG findet nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranke in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen des UWG gehören, die ihrerseits allerdings im Lichte der Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen und daher in ihrer dieses Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst einzuschränken sind (…vgl. BVerfGK 11, 409 = GRUR 2008, 81 [82] - Pharmakartell, BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf; BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 31 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Medienkritik durch andere Medienunternehmen, bei denen die Absicht, auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken, ganz im Vordergrund steht, ist daher grundsätzlich selbst dann zulässig, wenn sie subjektiv einseitig zum Nachteil eines Mitbewerbers erfolgt (vgl. BGH, GRUR 2000, 703 [706] - Mattscheibe; GRUR 2018, 622 Rn. 42 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Je mehr das Interesse der sich Äußernden auf politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit gerichtet ist, desto eher ist ihre Äußerung - und damit auch die wettbewerbliche Beeinträchtigung - in Abwägung mit anderen Belangen gerechtfertigt (vgl. BVerfGK 11, 409 = GRUR 2008, 81 [83] - Pharmakartell; BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
- OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 U 1/20
Darf eine Stadt auf ihrem Internetportal mit eigenen Angeboten in Wettbewerb zur …
Eine "Person" in diesem Sinne ist jede natürliche und jede juristische Person, sei es des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (BGH, Urteil vom 01.03.2018 - I ZR 264/16 = GRUR 2018, 622 - Verkürzter Versorgungsweg II). - BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20
Vorsicht Falle
"Herabsetzung" im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG ist die sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers durch ein abträgliches Werturteil oder eine abträgliche wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung; "Verunglimpfung" ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung, die darin besteht, den Mitbewerber ohne sachliche Grundlage verächtlich zu machen (…BGH, GRUR-RR 2016, 410 Rn. 19 - Dr. Estrich;… GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf; BGH, Urteil vom 1. März 2018 - I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 15 = WRP 2018, 682 - Verkürzter Versorgungsweg II).Bei der gebotenen Gesamtabwägung sind die Interessen der Parteien und der Allgemeinheit unter Einbeziehung der betroffenen Grundrechtspositionen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzuwägen (…BGH, GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf; GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II;… GRUR 2019, 644 Rn. 23 - Knochenzement III).
In einem solchen Fall bedarf es der Abwägung mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG geschützten geschäftlichen Ruf des Betroffenen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (…BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 31 - Dr. Estrich;… GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf; GRUR 2018, 622 Rn. 31 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Eine beeinträchtigende wahre Tatsachenbehauptung kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (…vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 51 - Im Immobiliensumpf; GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Dabei sind wahre Tatsachenbehauptungen, bei denen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zugleich zu eigennützigen wettbewerblichen Zwecken eingesetzt wird, mit Blick auf das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb allerdings strenger zu bewerten als Äußerungen, die nicht den lauterkeitsrechtlichen Verhaltensanforderungen, sondern lediglich dem allgemeinen Deliktsrecht unterliegen (…vgl. BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 56 - Im Immobiliensumpf;… GRUR-RR 2016, 410 Rn. 35 - Dr. Estrich; GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
- BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17
Erforderlichkeit von über eine fast identische Nachahmung hinausgehenden …
Für den von der Klägerin auf Wiederholungsgefahr gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG gestützten Unterlassungsanspruch muss die beanstandete Handlung sowohl im Zeitpunkt ihrer Vornahme als auch im Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - I ZR 264/16, GRUR 2018, 622 Rn. 11 = WRP 2018, 835 - Verkürzter Versorgungsweg II, mwN). - OLG Karlsruhe, 14.07.2021 - 6 W 8/21
Facebook darf zu Corona-Meldung keinen warnenden "Faktencheck" anbringen
Verunglimpfung ist eine gesteigerte Form der Herabsetzung und besteht in der Verächtlichmachung des Mitbewerbers ohne sachliche Grundlage (BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 15 - Verkürzter Versorgungsweg II;… GRUR 2016, 710 Rn. 38 mwN - Im Immobiliensumpf).Die Unzulässigkeit einer Äußerung darf also nicht aus den gewählten Formulierungen allein gefolgert werden; vielmehr sind sie im Gesamtzusammenhang zu betrachten und es ist eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 35, 40 - Verkürzter Versorgungsweg II;… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 4 Rn. 1.13).
Im Rahmen der Gesamtwürdigung sind auch die widerstreitenden Interessen und die betroffenen Grundrechte der Beteiligten, nämlich die Meinungsfreiheit des Äußernden (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Schutz des geschäftlichen Rufs des Mitbewerbers nach Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, zu berücksichtigen (vgl. BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 15, 31 - Verkürzter Versorgungsweg II;… GRUR 2016, 710 Rn. 38 - Im Immobiliensumpf;… Köhler, aaO § 4 Rn. 1.13).
Von Bedeutung ist weiter das Maß an Herabsetzung, das mit der Äußerung einhergeht, bzw. in welchem Maß der Mitbewerber beeinträchtigt wird (BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 35 mwN - Verkürzter Versorgungsweg II).
Umgekehrt ist der Schutz der Pressefreiheit umso geringer, je weniger ein Presseerzeugnis der Befriedigung eines Informationsbedürfnisses von öffentlichem Interesse oder der Einwirkung auf die öffentliche Meinung dient und je mehr es eigennützige Geschäftsinteressen verfolgt (…vgl. BGH, GRUR 2015, 906 Rn. 37 mwN - TIP der Woche; GRUR 2018, 622 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
Dabei kommt es maßgeblich auf die Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten der Äußerung an (vgl. BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 15, 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).
- BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
Flying V
- BGH, 19.07.2018 - I ZR 268/14
Ausnutzen des Ansehens der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagne" bei der …
- OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
Umfang des Grundrechts auf Waffengleichheit im Prozess
- OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
- OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 203/18
Unlauteres Verhalten durch herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - 15 A 873/18
Amtliche Information Vorhandensein Löschungsanspruch Herausgabeanspruch …
- LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19
Zugespitzte und plakative Äußerungen in politischer Diskussion zulässig
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 254/16
Knochenzement III
- OLG Frankfurt, 11.03.2022 - 6 W 14/22
Negative Äußerungen eines Autors über Bücher von Wettbewerbern ("Schrottbücher")
- LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
Unlautere Herabsetzung durch pauschalen Vorwurf des Angebots von Fälschungen
- OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 6 W 26/21
Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der …
- LG Düsseldorf, 13.03.2019 - 34 O 1/19
Unterlassungsanspruch einer wettbewerbswidrigen Schmähkritik von Aussagen in dem …
- LG Karlsruhe, 19.01.2022 - 13 O 3/22
paternalistische Anmaßung - Einblendung eines Hinweises beim Teilen eines …
- OLG Brandenburg, 17.04.2020 - 6 W 31/20
Wettbewerbswidrigkeit der Darstellung einer Fluglinie als "Lügenairlines"
- OLG Stuttgart, 02.05.2019 - 2 U 263/18
Wettbewerbsverstoß: Herabsetzende Meinungsäußerung bei Unterstellung der …
- LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 410/19
Zur Grenzziehung zwischen journalistischer und wettbewerblicher Tätigkeit
- LG Mannheim, 22.09.2020 - 14 O 148/20
Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoßes in Form eines sogenannten …
- OLG Hamburg, 16.05.2019 - 3 U 197/16
Glastürbeschläge - Irreführung und Herabsetzung eines Wettbewerbers durch Angabe …
- OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 6 W 40/21
Verunglimpfende Äußerungen über Finanzdienstleister im Kundenschreiben einer Bank
- LG Köln, 17.09.2019 - 31 O 19/19
Fitnessbranche, Rocka
- OLG München, 19.07.2018 - 29 U 3493/17
Unionsmarke; Erschöpfung
- LG Düsseldorf, 14.01.2020 - 4a O 71/19
Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch
- LG Düsseldorf, 04.12.2019 - 34 O 33/19
Wie könne Sie sich als Arzt gegen falsche Behandlungen eines Konkurrenten wehren?
- OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 49/20
- OLG München, 28.06.2018 - 29 U 3493/17
Abmahnkosten - JOOP
- VG Köln, 27.06.2018 - 1 L 641/18
Rechtmäßigkeit von Äußerungen über die Vergütungspraxis in einer Kanzlei von …
- LG Düsseldorf, 21.10.2021 - 37 O 137/19