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   OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19   

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https://dejure.org/2019,25537
OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19 (https://dejure.org/2019,25537)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2019 - 29 W 940/19 (https://dejure.org/2019,25537)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 2019 - 29 W 940/19 (https://dejure.org/2019,25537)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 12 Abs. 2, § 17, § 18, § 19; ZPO § 922 Abs. 3; GeschGehG § 6, § 15
    Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Keine Dringlichkeitsvermutung in Verfügungsverfahren wegen Ansprüchen nach dem GeschGehG?

  • rewis.io

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch; Dringlichkeitsvermutung; Vermittlung; medizinisches Fachpersonal; Adressverzeichnis

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 2 analog
    Unterlassungsanspruch wegen der Nutzung eines rechtswidrig kopierten Adressverzeichnisses

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung aus UWG wohl nicht auf Ansprüche aus GeschGehG übertragbar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung nach § 12 Abs. 2 UWG gilt wohl analog für Unterlassungsansprüche nach § 6 GeschGehG - Vermutung widerlegt wenn Frist zur Antragskonkretisierung nicht eingehal

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung nach § 12 Abs. 2 UWG gilt wohl nicht analog für Unterlassungsansprüche nach § 6 GeschGehG - Vermutung widerlegt wenn Frist zur Antragskonkretisierung nicht ei

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung aus UWG gilt nicht für Ansprüche aus GeschGehG

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Gilt für Ansprüche nach dem GeschGehG Vermutungsregelung des § 12 UWG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsschädigende Auswirkungen auf den Verfügungsgrund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG (voraussichtlich) nicht auf Verfahren nach dem GeschGehG anwendbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Ansprüche nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz gilt (vermutlich) nicht UWG-Vermutungsregelung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Ansprüche nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz gilt (vermutlich) nicht UWG-Vermutungsregelung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1258
  • GRUR 2019, 1067
  • GRUR-RR 2019, 443
  • MMR 2019, 776
  • BB 2019, 2515
  • WRP 2019, 1375
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20

    Prozessuale Waffengleichheit im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren

    Entsprechendes kann auch in Betracht kommen, wenn eine vor Antragstellung lediglich vom Antragsgegner angekündigte außergerichtliche Stellungnahme dem Antragsteller erst nach Einreichung des Antrags zugeht, der Antragsteller diese dem Gericht aber gleichwohl nicht unaufgefordert zur Kenntnis bringt (vgl. Senat, WRP 2019, 1375, 3. Leitsatz - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).
  • OLG München, 16.09.2021 - 29 U 3437/21

    Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag

    (i) Als dringlichkeitsschädliches Verhalten ist ein solches anzusehen, das erkennen lässt, dass es dem Antragsteller mit der Durchsetzung seiner Ansprüche nicht eilig ist (st. Rspr., vgl. die Nachweise bei Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 12 Rn. 2.15), so dass die Durchführung eines Eilverfahrens mit all den damit zu Lasten des Antragsgegners verbundenen Einschränkungen gegenüber einem Klageverfahren einerseits und die mit dem Eilverfahren verbundene Bevorzugung der Sachbehandlung gegenüber anderen beim angerufenen Gericht anhängigen Verfahren andererseits nicht mehr gerechtfertigt erscheint (Senat, WRP 2019, 1375 Rn. 15 - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).

    Dieser hat die Verfügungssache vorrangig zu erledigen und kann sich grundsätzlich weder auf eine eigene starke berufliche Beanspruchung noch auf Urlaub berufen (Senat, WRP 2019, 1375 Rn. 15 - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Aufl., Rn. 203; einschränkend Singer, in: Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 9. Aufl., Kap. 47 Rn. 52 a. E., 54).

  • OLG Frankfurt, 27.11.2020 - 6 W 113/20

    Unterlassungsansprüche nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) im

    Ob angesichts des Umstands, dass durch das am 26.4.2019 in Kraft getretene GeschGehG die bis dahin geltenden §§ 17-19 UWG ersetzt wurden, für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach § 6 GeschGehG im einstweiligen Rechtsschutz die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG analog anzuwenden ist, ist umstritten (verneinend: OLG München GRUR-RR 2019, 443 Rn 13; Löffel WRP 2019, 1378, 1379; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Alexander, 38. Auflage 2020, GeschGehG § 15 Rn 16; bejahend: BeckOK GeschGehG/Spieker, 5. Ed. 15.3.2020, GeschGehG § 6 Rn 42-56).
  • OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei laufender Verletzung von Schutzrechten

    Zudem darf kein dringlichkeitsschädliches Verhalten vorliegen, wobei ein solches anzunehmen ist, wenn es erkennen lässt, dass es dem Antragsteller mit der Durchsetzung seiner Ansprüche nicht eilig ist (st. Rspr., vgl. die Nachweise bei Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 3.15), so dass die Durchführung eines Eilverfahrens mit all den damit zu Lasten des Antragsgegners verbundenen Einschränkungen gegenüber einem Klageverfahren einerseits und die mit dem Eilverfahren verbundene Bevorzugung der Sachbehandlung gegenüber anderen beim angerufenen Gericht anhängigen Verfahren andererseits nicht mehr gerechtfertigt erscheint (Senat, WRP 2019, 1375 Rn. 15 - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).
  • LG Köln, 12.05.2022 - 14 O 36/22
    Entsprechendes kann auch in Betracht kommen, wenn eine vor Antragstellung lediglich vom Antragsgegner angekündigte außergerichtliche Stellungnahme dem Antragsteller erst nach Einreichung des Antrags zugeht, der Antragsteller diese dem Gericht aber gleichwohl nicht unaufgefordert zur Kenntnis bringt (vgl. OLG München, WRP 2019, 1375, 3. Leitsatz - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).
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