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   OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19   

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https://dejure.org/2019,35473
OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19 (https://dejure.org/2019,35473)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2019 - 29 U 1661/19 (https://dejure.org/2019,35473)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 29 U 1661/19 (https://dejure.org/2019,35473)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1, § 540 Abs. 2; UWG § 12 Abs. 2; MarkenG § 140 Abs. 3; TMG § 7 Abs. 4 S. 2
    Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei laufender Verletzung von Schutzrechten auf Videoportalen

  • JurPC

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei laufender Verletzung von Schutzrechten auf Videoportalen

  • rewis.io

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei laufender Verletzung von Schutzrechten auf Videoportalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 936 ; ZPO § 917
    Zugangssperrung; Videoprtal; Schutzrechtsverletzung; Kenntnis; Verfügungsgrund; dringlichkeitsschädliches Verhalten

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 2 ; MarkenG § 140 Abs. 3
    Voraussetzung eines dringlichkeitsschädlichen Verhaltens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht/Verfahrensrecht: Dringlichkeitsschädliches Verhalten wegen Nichtbeantragung einer einstweiligen Verfügung trotz Kenntnis laufender Urheberrechtsverletzungen auf Videoportalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 35
  • WRP 2020, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18

    Die Widerlegung der Dringlichkeit ist im Urheberrecht nicht auf ein Werk bezogen

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Die Berufungen der Antragstellerinnen zu 1), 2), 3), 5) und 6) gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18, werden zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18, beruht nicht auf einer Rechtsverletzung; die nach § 529 ZPO zu Grunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung.

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Die beantragte und zur Verfügung stehende Sperrmaßnahme ist nicht auf ein bestimmtes Schutzrecht ausgerichtet (vgl. BGH GRUR 2018, 1044 Rn. 27 und Rn. 32 - Dead Island), sondern darauf, dass den Kunden der Zugang zu den Portalen insgesamt nicht mehr vermittelt wird und sie somit auf sämtliche Inhalte der Portale nicht mehr zugreifen können.

    Ist aber die begehrte Sperrmaßnahme nicht schutzrechtsbezogen und ergibt sich der Anspruch auf diese auch nicht (allein) aus der Verletzung eines konkreten Schutzrechts, sondern vielmehr daraus, dass über die Portale eine Vielzahl von Schutzrechten laufend verletzt werden (Verhältnismäßigkeit, vgl. § 7 Abs. 4 Satz 2 TMG), ist auch hinsichtlich der Frage der Dringlichkeit eine auf das einzelne Schutzrecht bezogene Betrachtungsweise nicht angezeigt (vgl. BGH GRUR 2018, 1044 Rn. 27 - Dead Island zu der Frage, ob bei nicht schutzrechtsbezogenen Maßnahmen im Rahmen der Störerhaftung der vorangegangene Hinweis auf eine Rechtsverletzung auf das gleiche Werk bezogen sein muss).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Diese Annahme begründet aber gerade keinen Vertrauensschutz, denn ein solcher würde einseitig die Interessen der Antragstellerinnen zu Lasten derer der Antragsgegnerin berücksichtigen - was nicht zuletzt mit dem vom BVerfG betonten Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit (vgl. hierzu BVerfG, GRUR 2018, 1288 sowie GRUR 2018, 1291) nicht in Einklang zu bringen wäre.
  • OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Zudem darf kein dringlichkeitsschädliches Verhalten vorliegen, wobei ein solches anzunehmen ist, wenn es erkennen lässt, dass es dem Antragsteller mit der Durchsetzung seiner Ansprüche nicht eilig ist (st. Rspr., vgl. die Nachweise bei Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 3.15), so dass die Durchführung eines Eilverfahrens mit all den damit zu Lasten des Antragsgegners verbundenen Einschränkungen gegenüber einem Klageverfahren einerseits und die mit dem Eilverfahren verbundene Bevorzugung der Sachbehandlung gegenüber anderen beim angerufenen Gericht anhängigen Verfahren andererseits nicht mehr gerechtfertigt erscheint (Senat, WRP 2019, 1375 Rn. 15 - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    Diese Annahme begründet aber gerade keinen Vertrauensschutz, denn ein solcher würde einseitig die Interessen der Antragstellerinnen zu Lasten derer der Antragsgegnerin berücksichtigen - was nicht zuletzt mit dem vom BVerfG betonten Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit (vgl. hierzu BVerfG, GRUR 2018, 1288 sowie GRUR 2018, 1291) nicht in Einklang zu bringen wäre.
  • OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18

    Keine Dringlichkeitsvermutung im Urheberrecht

    Auszug aus OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
    aa) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 07.02.2019 (GRUR 2019, 507) entschieden hat, ist bei einem Antrag der hier streitgegenständlichen Art zu berücksichtigen, dass das Begehren der Antragstellerinnen auf die Sperrung des Zugangs zu den antragsgegenständlichen Portalen insgesamt gerichtet ist und die Anträge zwar werksbezogen formuliert sind, die konkret beantragte Maßnahme der DNS-Sperre tatsächlich aber nicht schutzrechtsbezogen wirkt.
  • LG Köln, 30.01.2020 - 14 O 171/19

    Zur Störerhaftung eines Nameserver-Betreibers

    Die Frage der Dringlichkeit ist werkbezogen zu beurteilen (a.A. OLG München (Urteil vom 7. Oktober 19, 29 U 1661/19, BeckRS 2019, 25462), weil jedes Werk ein eigener Streitgegenstand ist.
  • OLG München, 16.09.2021 - 29 U 3437/21

    Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag

    Fehlt dieses besondere Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines Eilverfahrens, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen (Retzer, in: HarteBavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 12 Rn. 299 m. w. N.; Senat, WRP 2020, 109 Rn. 3).
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