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OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 6 W 119/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 3 ZPO, § 68 GKG, § 32 Abs 2 Nr 1 RVG
Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 20.11.2019 - 16 O 52/19
- OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 6 W 119/19
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 512
- WRP 2020, 632
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 30.03.2020 - 11 W 8/20
Streitwert bei Verletzung von Bildrechten eines Berufsfotografen
Da der Anspruchsteller zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Antragsschrift nicht sicher abschätzen kann, ob sein Antrag Erfolg haben wird, ist er von sich aus gehalten, sein wirtschaftliches Interesse an der Verfolgung des Wettbewerbsverstoßes realistisch einzuschätzen ( OLG Frankfurt, 6. Zivilsenat, Beschluss vom 03. November 2011 - 6 W 65/10 -, juris; OLG Frankfurt am Main, 6. Zivilsenat, Beschluss vom 15.1.2020, 6 W 119/19 ). - OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 6 W 77/22
Streitwert für Verstoß gegen Informationspflichten des § 87 Abs. 1 GEG
Eine Abweichung von der Streitwertangabe kommt daher im Regelfall nur in Betracht, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass diese Angabe erheblich über- oder untersetzt ist (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.1.2020 - 6 W 119/19 = GRUR-RS 2020, 390). - OLG Frankfurt, 07.01.2021 - 6 W 131/20
Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag wegen Verstoßes gegen …
Dieses Interesse kann erheblich höher liegen als das eines einzelnen Mitbewerbers (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.1.2020 - 6 W 119/19 = WRP 2020, 632 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 6 W 56/20
Faktoren für die Streitwertbemessung bei auf UWG und PAngV gestützem …
Bei Verbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG - wie dem Kläger - ist das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher maßgebend (BGH GRUR-RR 2013, 528 Rn 2; BGH GRUR 2017, 212 Rn 9; OLG Frankfurt am Main WRP 2020, 632).Eine Abweichung von der Streitwertangabe kommt daher im Regelfall nur in Betracht, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass diese Angabe erheblich über- oder untersetzt ist ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.1.2020 - 6 W 119/19 = GRUR-RS 2020, 390 Rn 4-6).