Rechtsprechung
BVerfG, 03.12.2020 - 1 BvR 2575/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen einstweiligen Verfügung unzulässig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen einstweiligen Verfügung unzulässig - mangelnde Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs bei anhängigem Widerspruchsverfahren und Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung - zudem ...
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen einstweiligen Verfügung unzulässig - mangelnde Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs bei anhängigem Widerspruchsverfahren und Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung - zudem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verschweigen der Reaktion des Antragsgegners auf eine vorgerichtliche Abmahnung als Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen; Unterlassung des unlauteren Anbietens und Vertreibens eines Nahrungsergänzungsmittels (hier: Benfotiamin)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Wahrheitswidriges Verschweigen einer Reaktion auf vorgerichtliche Abmahnung
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen einstweiligen Verfügung unzulässig - mangelnde Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs bei anhängigem Widerspruchsverfahren und Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung - zudem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)
Erschleichen einer einstweiligen Verfügung ist Fall von Rechtsmissbrauch
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.09.2020 - 102 O 79/20
- BVerfG, 03.12.2020 - 1 BvR 2575/20
Papierfundstellen
- WRP 2021, 461
Wird zitiert von ... (8)
- LG Düsseldorf, 26.02.2021 - 38 O 19/21
Zum fliegenden Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht
Die Antragsgegnerin ist hinreichend in das Verfahren einbezogen worden, nachdem ihr die Antragstellerin mit ihrer Abmahnung im Vorfeld des Verfahrens Gelegenheit zur Äußerung gegeben hat, die erhaltene Entgegnung mit dem Verfügungsantrag vollständig vorgelegt worden ist und die den Erlass der einstweiligen Verfügung rechtfertigenden, in der Antragsschrift vorgetragenen Tatsachen und erörterten rechtlichen Gesichtspunkte mit den in der Abmahnung erhobenen Beanstandungen inhaltlich deckungsgleich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2740/20 [unter II 3 a aa bis cc]; Beschluss vom 30. Juli 2020 - 1 BvR 1422/20 [unter II 2 a]; Beschluss vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 1246/20 [unter II 3 a cc und II 3 b aa]; Beschlüsse vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 und 1 BvR 2421/17 [jeweils unter II 2 b cc]; speziell zur notwendigen Deckungsgleichheit zwischen Abmahnung und Verfügungsantrag im Lauterkeitsrecht s. außerdem Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 [unter III 2 b bb]).Für das Lauterkeitsrecht gilt demgegenüber, dass eine Identität der rechtlichen Begründung zwischen Abmahnung und Verfügungsantrag nicht erforderlich und eine Grenze erst dort zu ziehen ist, wo der gerichtliche Verfügungsantrag den im Rahmen der außergerichtlichen Abmahnung geltend gemachten Streitgegenstand verlässt oder weitere Streitgegenstände und Sachverhaltsumstände neu einführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 [unter III 2 b bb]; Beschluss vom 30. Juli 2020 - 1 BvR 1422/20 [unter II 2 b]; s.a. auch OLG Köln, Urteil vom 14. August 2020 - 6 U 4/20, GRUR-RS 2020, 39315 [unter II 1 a]).
- OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
Prozessuale Waffengleichheit im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren
Die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet den Antragsteller zu vollständiger Erklärung über die tatsächlichen Umstände (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 1 W 9/19, BeckRS 2019, 12651 Rn. 10).Kann dem Antragsteller eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf Senat, Urteil vom 8. Juni 2017 - 29 U 1210/17, WRP 2017, 1523).
Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG eine sachgerechte Entscheidung über die etwaige Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eine schriftliche Anhörung des Antragsgegners respektive der Verzicht darauf unter dem Aspekt der Dringlichkeit nach § 937 Abs. 2 ZPO den Gerichten jedoch erst bei Vorliegen der gesamten vorgerichtlichen Korrespondenz möglich ist (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 19), endet die prozessuale Wahrheitspflicht eines Antragstellers in Bezug auf die Existenz und den Inhalt außergerichtlichen Schriftwechsels mit der Gegenseite nicht mit der Antragstellung, sondern besteht jedenfalls solange fort, bis das Gericht entweder den Gegner in das Verfahren förmlich einbezogen hat oder eine Beschlussverfügung ohne Beteiligung des Gegners erlassen hat, im Streitfall also bis zum 21.04.2020.
- BVerfG, 22.01.2021 - 1 BvR 2793/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen den Erlass einer …
Vielmehr bedarf es eines hinreichend gewichtigen Feststellungsinteresses (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17 u.a. -, Rn. 11;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 11;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 2421/17 -, Rn. 24;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2019 - 1 BvR 1078/19 u.a. -, Rn. 3;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2020 - 1 BvR 1379/20 -, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2020 - 1 BvR 1422/20 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 20 ff.).Ein auf Wiederholungsgefahr gestütztes Feststellungsinteresse setzt voraus, dass die Zivilgerichte die aus dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit folgenden Anforderungen grundsätzlich verkennen und ihre Praxis hieran unter Missachtung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe nicht ausrichten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2020 - 1 BvR 1422/20 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 20).
Es fehlt auch insoweit jedenfalls an der Darlegung eines hinreichend gewichtigen Feststellungsinteresses (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2020 - 1 BvR 1379/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 20).
b) Eine Verkürzung prozessualer Rechte der Beschwerdeführerin, ihrer Äußerungsmöglichkeiten oder anderweitige Nachteile sind insoweit von ihr nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2020 - 1 BvR 1422/20 -, Rn. 21; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 22).
Eine Grenze ist erst dort zu ziehen, wo der gerichtliche Verfügungsantrag den im Rahmen der außergerichtlichen Abmahnung geltend gemachten Streitgegenstand verlässt oder weitere Streitgegenstände und Sachverhaltsumstände neu einführt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2020 - 1 BvR 1422/20 -, Rn. 21; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 23).
- KG, 15.10.2021 - 5 W 133/21
Investoren-Präsentation - Vortragspflichten des eine einstweilige Verfügung …
Eine sachgerechte Entscheidung über die etwaige Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor Erlass der einstweiligen Verfügung oder eine schriftliche Anhörung des Antragsgegners respektive den Verzicht darauf unter dem Aspekt der Dringlichkeit nach § 937 Abs. 2 ZPO ist dem Gericht regelmäßig erst bei Vorliegen der gesamten vorgerichtlichen Korrespondenz möglich (BVerfG, Beschluss vom 03. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 19, juris).Denn die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet den Antragsteller zu vollständiger Erklärung über die tatsächlichen Umstände (BVerfG, Beschluss vom 03. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 13, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 1 W 9/19 -, BeckRS 2019, 12651.
Kann dem Antragsteller eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein (OLG München…, Urteil vom 05. August 2021 - 29 U 6406/20 -, Rn. 4, juris; BVerfG, Beschluss vom 03. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 13, 19, juris).
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 03.12.2020 (- 1 BvR 2575/20 -, Rn. 19, juris) ausgeführt, dass einer missbräuchlichen Titelerschleichung durch gezielte Gehörsvereitelung gegenüber dem Gegner durch den Einwand des Rechtsmissbrauchs nach - jetzt - § 8c UWG "adäquat zu begegnen" ist.
- OLG Nürnberg, 22.04.2021 - 3 U 700/21
Sekundäre Darlegungslast des Werbenden beim Angebot von Aktivierungsschlüsseln …
Kann dem Antragsteller eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein (BVerfG, Beschluss vom 03.12.2020 - 1 BvR 2575/20, GRUR-RS 2020, 37381, Rn. 13). - LG Köln, 12.05.2022 - 14 O 36/22 Die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet den Antragsteller zu vollständiger Erklärung über die tatsächlichen Umstände (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 1 W 9/19, BeckRS 2019, 12651 Rn. 10).
Kann dem Antragsteller eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf Senat, Urteil vom 8. Juni 2017 - 29 U 1210/17, WRP 2017, 1523).
- LG Köln, 22.10.2021 - 14 O 354/21
- Urheberrecht - Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens - Berichterstattung …
Von einer Anhörung der Antragsgegner vor teilweisem Erlass der einstweiligen Verfügung wurde auch unter Berücksichtigung der Grundsätze aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17 und 1 BvR 1783/17; vom 05.06.2020 - 1 BvR 1246/20; vom 30.07.2020 - 1 BvR 1422/20, vom 03.12.2020, 1 BvR 2575/20, vom 22.01.2021, 1 BvR 2793/20; vom 16.03.2021, 1 BvR 375/21 jeweils juris) abgesehen, da der streitgegenständliche Vorwurf der Rechtsverletzung den Antragsgegnern aus der Abmahnung der Antragstellerin vom 29.09.2021 bekannt ist, so dass sie Gelegenheit hatte, sich zu dem vor Gericht geltend gemachten Vorbringen des Antragstellers zu äußern. - KG, 27.01.2021 - 5 W 18/21
Wettbewerbsverstoß: Nichtangabe des Spermidingehalts auf der Packung eines …
Dass sich der Antragsteller zur Begründung des Verfügungsantrages nicht mehr auf alle noch in der Abmahnung vorgebrachten Gründe stützte, ist unschädlich (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 21, juris).