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   BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53   

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BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53 (https://dejure.org/1955,1378)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1955 - I ZR 208/53 (https://dejure.org/1955,1378)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1955 - I ZR 208/53 (https://dejure.org/1955,1378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1956, 179
  • DB 1956, 160
  • WRP 1956, 135
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53
    Sind für derartige Erzeugnisse Flaschen verwendet worden, die im Ähnlichkeitsbereich der Ettal-Flasche liegen, so kann dadurch der Verkehr genötigt worden sein, genauer auf die Unterschiede der Flaschen zu achten (BGH GRUR 1955, 415 - Arctuvan - GRUR 1955 484 - Luxor - GRUR 1952, 420 - Gumax -).

    Bei der erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht beachten müssen, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Annahme, ein Kennzeichnungsmittel sei in seiner Kennzeichnungskraft durch ähnliche Kennzeichnungsmittel geschwächt worden, nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Verwendung der ähnlichen Kennzeichnungsmittel einen gewissen Umfang erreicht hat, da der Verkehr nur unter dieser Voraussetzung in rechtlich beachtlichem Maße veranlaßt wird, den Unterschieden der Kennzeichnungsmittel genauere Beachtung zu schenken, und daß überdies Kennzeichnungsmittel, die, wie im vorliegenden Falle möglicherweise die Ettal-Flasche, durch jahrelange intensive Verwendung wenn nicht Verkehrsgeltung, so doch eine gewisse Anerkennung im Verkehr gefunden haben, einer Schwächung ihrer Kennzeichnungskraft auf diesem Wege in geringerem Maße ausgesetzt sind, als dies bei wenig benutzten Kennzeichnungsmitteln der Fall sein wird (Urt des erk Senats vom 10. Mai 1955 - I ZR 91/53 - Luxor - = GRUR 1955, 484; vom 28. Juni 1955 - I ZR 81/54 - Sonne - = GRUR 1955, 579).

  • RG, 28.05.1937 - II 270/36

    1. Kann der Warenzeichenschutz für die körperliche Gestaltung einer eingetragenen

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53
    Ein Bildzeichen kann auch durch die körperliche Wiedergabe des bildlich dargestellten oder eines damit verwechslungsfähigen Gegenstandes verletzt werden, sofern diese körperliche Wiedergabe zeichenmäßig, also in der Weise benutzt wird, daß der Verkehr sie als Hinweis auf einen bestimmten Betrieb ansieht (Bestätigung von RGZ 155, 108 (115), 374 (377)).

    Nach der ständigen, zu billigenden Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 155, 108 [115], 374 [377] mit weiteren Nachweisungen) kann jedoch, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, ein Bildzeichen auch durch die körperliche Wiedergabe des bildlich dargestellten oder eines damit verwechslungsfähigen Gegenstandes verletzt werden, sofern diese körperliche Wiedergabe zeichenmäßig, also in der Weise benutzt wird, daß der Verkehr sie als Hinweis auf einen bestimmten Betrieb ansieht.

  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53
    Bei der erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht beachten müssen, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Annahme, ein Kennzeichnungsmittel sei in seiner Kennzeichnungskraft durch ähnliche Kennzeichnungsmittel geschwächt worden, nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Verwendung der ähnlichen Kennzeichnungsmittel einen gewissen Umfang erreicht hat, da der Verkehr nur unter dieser Voraussetzung in rechtlich beachtlichem Maße veranlaßt wird, den Unterschieden der Kennzeichnungsmittel genauere Beachtung zu schenken, und daß überdies Kennzeichnungsmittel, die, wie im vorliegenden Falle möglicherweise die Ettal-Flasche, durch jahrelange intensive Verwendung wenn nicht Verkehrsgeltung, so doch eine gewisse Anerkennung im Verkehr gefunden haben, einer Schwächung ihrer Kennzeichnungskraft auf diesem Wege in geringerem Maße ausgesetzt sind, als dies bei wenig benutzten Kennzeichnungsmitteln der Fall sein wird (Urt des erk Senats vom 10. Mai 1955 - I ZR 91/53 - Luxor - = GRUR 1955, 484; vom 28. Juni 1955 - I ZR 81/54 - Sonne - = GRUR 1955, 579).
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53
    Sind für derartige Erzeugnisse Flaschen verwendet worden, die im Ähnlichkeitsbereich der Ettal-Flasche liegen, so kann dadurch der Verkehr genötigt worden sein, genauer auf die Unterschiede der Flaschen zu achten (BGH GRUR 1955, 415 - Arctuvan - GRUR 1955 484 - Luxor - GRUR 1952, 420 - Gumax -).
  • RG, 22.11.1935 - II 148/35

    1. Kann eine Zeichenverletzung durch die Darstellung eines Werbefilms geschehen?

    Auszug aus BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53
    In aller Regel richtet der Verkehr jedoch erfahrungsgemäß sein Augenmerk mehr auf die übereinstimmenden als auf die abweichenden Merkmale, sodaß für den Gesamteindruck eher die Übereinstimmungen als die Unterschiede maßgebend sind (vgl. RGZ 149, 335 [339]).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Der markenrechtliche Schutz hat zwar von der eingetragenen Gestaltung der Marke auszugehen (vgl. BGH, Beschl. v. 4.2.1999 - I ZB 38/96, GRUR 1999, 583, 584 = WRP 1999, 662 - LORA DI RECOARO), dies schließt aber eine Verwechslungsgefahr zwischen einer (flächenhaften) Wort-/Bildmarke und einer dreidimensionalen Gestaltung nicht aus (vgl. - zum Warenzeichengesetz - BGH, Urt. v. 18.11.1955 - I ZR 208/53, GRUR 1956, 179, 180 = WRP 1956, 135 - Ettaler-Klosterliqueur; Urt. v. 18.9.1981 - I ZR 11/80, GRUR 1982, 111, 112 = WRP 1982, 214 - Original-Maraschino; vgl. weiter Fezer, MarkenR, 2. Aufl., § 14 Rdn. 197; Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl., § 9 Rdn. 107; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 14 Rdn. 72).
  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

    Die von der Anmelderin angezogen Ettal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1956, 179) sei für den vorliegenden Fall ohne Belang, da sie sich mit den Wirkungen des durch die Eintragung begründeten Zeichenschutzes befasse, nicht aber mit den Voraussetzungen, unter denen ein Zeichen vom Patentamt eingetragen werden könne.

    Denn da ein Flächenzeichen auch durch plastische Gebilde, die die Gefahr einer Verwechslung begründen, verletzt werden kann (RGZ 155, 374; BGH GRUR 1956, 179 - Ettal-Flasche), könnte andernfalls durch die Eintragung der normalen, allgemein üblichen bildlichen Wiedergabe einer Warenverpackung in die Zeichenrolle ein Ausschließlichkeitsrecht für die Verpackung als solche bereits in einem Zeitpunkt erworben werden, in dem die Verpackung sich noch nicht im Verkehr als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb durchgesetzt hat.

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Von dem Gehilfen kann deshalb lediglich die Unterlassung seiner Gehilfentätigkeit verlangt werden (BGH GRUR 1956, 179 [180] - Ettaler Klosterlikör -).
  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

    Diese Begriffe sind zwar weit auszulegen; auch kann der Zeicheninhaber unter Umständen gegen denjenigen vorgehen, der die sachlichen Mittel der Warenkennzeichnung an die Hersteller der mit ihnen zu versehenden Waren liefert (vgl. BGH GRUR 1956, 179 - Ettal-Flasche); ferner hat der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung angenommen, die körperliche Wiedergabe eines Bildzeichens (dort einer bestimmten Flaschenform) durch Herstellung eines dem Bilde entsprechenden Gegenstandes verletze das Zeichen dann, wenn die Wiedergabe zeichennäßig, also in einer Weise benutzt werde, daß der Verkehr sie als Hinweis auf einen bestimmten Betrieb ansehe, wozu Verkehrsgeltung nicht erforderlich sei.
  • BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80

    Original-Maraschino

    Ebenso ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Bildzeichen auch durch die körperliche Wiedergabe des bildlich dargestellten oder eines damit verwechslungsfähigen Gegenstandes verletzt werden kann (RGZ 155, 374, 377 - Kaffeekanne; BGH GRUR 1956, 179, 180 - Ettaler-Klosterlikör; GRUR 1966, 681, 685 - Laternenflasche).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Nach allgemeiner Rechtsauffassung kann ein Unternehmer über den Rahmen des § 13 Abs. 3 UWG hinaus auch für rechtswidriges Verhalten selbständiger Dritter in Anspruch genommen werden (Urt. des Senats vom 30. Oktober 1956 - I ZR 199/55 - Underberg; BGH GRUR 1956, 179 [180] - Ettaler Klosterlikör; RGZ 101, 135 ff für Patentverletzungen; RGZ 104, 376 und RG MuW 1929, 378 für das Zeichenrecht; Ernst Reimer, JR 1951, 307 ff; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl. S. 109).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Die Schwächung eines Zeichens durch die Benutzung eines ähnlichen Zeichens wirkt vielmehr je nach dem Ausmaß, in dem dieses Zeichen im Verkehr aufgetreten ist, noch für eine gewisse Zeit fort (BGH GRUR 1956, 179 [182] - Ettaler Kloster Liqueur -).
  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

    Erlangt aber diese Gesamtkombination starke Verkehrsgeltung, dann kann selbst ein ursprünglich schwach Bestandteil für den Verkehr namentlich dann kennzeichnend werden, wenn er blickfangmäßig herausgestellt und durch eine gezielte Begleitwerbung hervorgehoben wird (vgl. auch BGH GRUR 1956, 179, 101 - Ettaler Klosterlikör).
  • BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75

    Unberechtigte Verwarnung wegen der vermeintlichen Verletzung eines

    Dies schließt zwar nicht aus, daß sie in bezug auf die Verletzung des vermeintlichen Ausstattungsrechts selbst Störer sein konnte (vgl. BGH GRUR 1956, 179, 180 - Ettal-Klosterliqueur).
  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

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  • BGH, 05.02.1964 - Ib ZR 70/62

    Motivschutz eines eingetragenen Warenzeichens bei Verwendung von Sagen und

  • BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61

    Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs -

  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien

  • BGH, 08.11.1972 - I ZR 25/71

    Herstellung und Vertrieb von Kosmetika unter der Bezeichnung "TABAC-ORIGINAL" -

  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 16/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 115/66
  • BGH, 25.11.1964 - Ib ZR 176/62

    Rechtsmittel

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