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   BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59   

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https://dejure.org/1960,637
BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59 (https://dejure.org/1960,637)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1960 - I ZR 14/59 (https://dejure.org/1960,637)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1960 - I ZR 14/59 (https://dejure.org/1960,637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Möglichkeit der rechtlichen Qualifizierung eines Gewerbetreibenden als "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 UWG - Voraussetzungen des Vorliegens eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Zahnbürsten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 295
  • GRUR 1961, 288
  • BB 1961, 268
  • WRP 1961, 113
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
    Zwar ist an der ständigen Rechtsprechung festzuhalten, wonach Gegenstand eines Unterlassungsurteils in der Regel nur diejenigen Zuwiderhandlungen sein können, die tatsächlich stattgefunden haben oder doch zu besorgen sind (BGH in GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen I; GRUR 1954, 331, 333 - Altpa; GRUR 1956, 187 - Englisch Lavendel; GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb).

    Das schließt jedoch nicht aus, daß beim Klageantrag und Urteilsausspruch eine gewisse Verallgemeinerung hingenommen werden kann, wenn nur darin das Charakteristische der festgestellten konkreten Verletzungstatbestände zum Ausdruck kommt (vgl. BGH in GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb).

  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57

    Irreführende Werbung

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
    Es bedarf mithin der Prüfung durch den Tatsachenrichter, ob diese oder etwaige andere Begleitumstände unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BGH in GRUR 1956, 553, 556 - Coswig; BGHZ 28, 1, 11 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II) ausreichend sind, um D. zumindest für den konkreten Kundenbesuch bei Beermann als weisungsgebundenen Verrichtungsgehilfen der Beklagten zu behandeln.

    Ein Verstoß gegen § 3 UWG liegt jedoch, wie etwa in BGHZ 28, 1, 7 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II - ausgeführt worden ist, nur dann vor, "wenn das Unrichtige, das in einer Werbeangabe enthalten ist oder aus ihr zumindest von einem Teil des Publikums entnommen wird, zugleich dasjenige ist, was im Publikum den Eindruck eines besonders günstigen Angebots hervorruft".

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
    Die als Hilfsanspruch zum Schadenersatzanspruch der Beklagten gerechtfertigte Auskunftspflicht der Klägerin zu 2) richtet sich hinsichtlich ihrer Art und ihres Umfanges nach dem Bedürfnis des Verletzten unter schonender Rücksicht auf die Belange des Verletzers (BGHZ 10, 385, 387) [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52] .
  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
    Ob von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht werden soll, ist in das pflichtmäßige Ermessen des Gerichts gestellt, das die Vorteile, welche der einen, und die Nachteile, welche der anderen Partei erwachsen werden, gegeneinander abzuwägen hat (vgl. BGH in GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz).
  • BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
    Insbesondere dürfen daher verbreitete Eigenschaften nicht als Besonderheit der eigenen Ware des Werbungtreibenden herausgestellt werden (vgl. hierzu BGH in GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot).
  • BGH, 30.06.1953 - I ZR 124/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
    Mit Rücksicht auf den Revisionsangriff sind diese rechtsirrtumsfreien Ausführungen der Instanzgerichte nur noch durch die rechtliche Überlegung zu ergänzen, daß die Wiederholungsgefahr nicht etwa dadurch ausgeräumt wird, daß derzeit ein Wiedereintreten völlig gleichgearteter Begleitumstände nicht zu erwarten steht (vgl. BGH Urteil vom 30. Juni 1953 - I ZR 124/52).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
    Zwar ist an der ständigen Rechtsprechung festzuhalten, wonach Gegenstand eines Unterlassungsurteils in der Regel nur diejenigen Zuwiderhandlungen sein können, die tatsächlich stattgefunden haben oder doch zu besorgen sind (BGH in GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen I; GRUR 1954, 331, 333 - Altpa; GRUR 1956, 187 - Englisch Lavendel; GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb).
  • BGH, 26.01.1954 - I ZR 192/52

    Alpah

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
    Zwar ist an der ständigen Rechtsprechung festzuhalten, wonach Gegenstand eines Unterlassungsurteils in der Regel nur diejenigen Zuwiderhandlungen sein können, die tatsächlich stattgefunden haben oder doch zu besorgen sind (BGH in GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen I; GRUR 1954, 331, 333 - Altpa; GRUR 1956, 187 - Englisch Lavendel; GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb).
  • BGH, 31.01.1956 - I ZR 74/55

    English-Lavender

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
    Zwar ist an der ständigen Rechtsprechung festzuhalten, wonach Gegenstand eines Unterlassungsurteils in der Regel nur diejenigen Zuwiderhandlungen sein können, die tatsächlich stattgefunden haben oder doch zu besorgen sind (BGH in GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen I; GRUR 1954, 331, 333 - Altpa; GRUR 1956, 187 - Englisch Lavendel; GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54

    Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter

    Auszug aus BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
    Es bedarf mithin der Prüfung durch den Tatsachenrichter, ob diese oder etwaige andere Begleitumstände unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BGH in GRUR 1956, 553, 556 - Coswig; BGHZ 28, 1, 11 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II) ausreichend sind, um D. zumindest für den konkreten Kundenbesuch bei Beermann als weisungsgebundenen Verrichtungsgehilfen der Beklagten zu behandeln.
  • BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58

    Wichtiger Grund bei belastenden, nicht aufgeklärten Umständen, Verdacht einer

  • RG, 12.02.1930 - I 171/29

    Über die Pflicht des Zwangslizenznehmers zur Rechnungslegung, ihren Umfang und

  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 182/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

    Ein auf die Untersagung eigenen Verhaltens gerichtetes Verbot umfasst ohne weiteres andere Begehungsformen einschließlich eines nach § 8 Abs. 2 UWG zugerechneten Handelns (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1960 - I ZR 14/59 - Zahnbürsten, GRUR 1961, 288 [unter I 4]; s.a. Urteil vom 5. März 2020 - I ZR 32/19 - Internet-Radiorecorder [unter C I 3 d]).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Sofern es bei der danach gebotenen erneuten tatrichterlichen Prüfung auf die materiell-rechtliche Begründetheit des Verbotsbegehrens ankommen sollte, muß das Berufungsgericht beachten, daß die Klage sachlich nur dann Erfolg haben kann, wenn der Antrag nicht zu weit gefaßt ist und der Kläger bei einer abstrahierend-verallgemeinernden Fassung seines Begehrens das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestandes nicht verfehlt (BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 14/59, GRUR 1961, 288, 290 = WRP 1961, 113, 115 - Zahnbürsten; Urt. v. 11.05.1983 - I ZR 64/81, GRUR 1984, 467, 469 = WRP 1984, 62, 64 - Das unmögliche Möbelhaus, st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 4 U 153/06

    Werbung eines Diplom-Wirtschaftsjuristen mit der Pluralform "Betriebswirt" oder

    Sie entfällt nicht schon dann, wenn ein Wiedereintreten völlig gleichartiger Umstände nicht zu erwarten ist (BGH GRUR 1961, 288, 290 - Zahnbürsten; GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung).
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