Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,554
BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66 (https://dejure.org/1967,554)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1967 - Ib ZR 54/66 (https://dejure.org/1967,554)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1967 - Ib ZR 54/66 (https://dejure.org/1967,554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der Konkurrenz - Unterlassungsanspruch des Konkurrenten - Maßstab für die Vergleichbarkeit der Produkte - Verwendung ähnlicher Formmuster und Farbmuster - Erlangung eines ungerechtfertigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 27
  • GRUR 1968, 371
  • DB 1967, 1976
  • WRP 1968, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 107/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
    Auch in der von den Parteien zitierten bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist keineswegs ausgesprochen worden, daß der an sich mögliche Schutz von Farbenverbindungen stets auf eine bestimmte graphische Verwendungsart beschränkt sein müsse, vielmehr ist lediglich hervorgehoben worden, daß bei der Feststellung, ob eine Farbverbindung Verkehrsgeltung erworben habe, ein strenger Maßstab anzulegen sei (GRUR 1957, 369, 371 - rosaweiß; vgl. GRUR 1962, 299, 302 - form strip; 1964, 621, 623 - Klemmbausteine m.w.Nachw.).

    Dazu ist folgendes zu bemerken: Es ist heute anerkannt, daß bei Wortbildzeichen sowohl der Wortbestandteil als auch das Farbelement nebeneinander selbständige Kennzeichnungskraft erwerben können, und zwar selbst dann, wenn der Wortbestandteil als charakteristisches Schlagwort herausgestellt worden ist (vgl. BGH GRUR 1957, 369, 371 - rosaweiß; 1966, 30, 32 - Konservenzeichen; Baumbach/Hefermehl, a.a.O. Anm. 57 zu § 25 WZG).

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 92/63

    Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens - Schutzfähigkeit der

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
    Dazu ist folgendes zu bemerken: Es ist heute anerkannt, daß bei Wortbildzeichen sowohl der Wortbestandteil als auch das Farbelement nebeneinander selbständige Kennzeichnungskraft erwerben können, und zwar selbst dann, wenn der Wortbestandteil als charakteristisches Schlagwort herausgestellt worden ist (vgl. BGH GRUR 1957, 369, 371 - rosaweiß; 1966, 30, 32 - Konservenzeichen; Baumbach/Hefermehl, a.a.O. Anm. 57 zu § 25 WZG).

    Der Vorwurf einer wettbewerbswidrigen Annäherung an fremde Kennzeichnungsmittel (vgl. BGH GRUR 1965, 601 - roter Punkt; 1966, 30 - Konservenzeichen; 1966, 38 - Centra) scheidet nach seiner Meinung schon deshalb aus, weil eine etwaige Annäherung allein darin bestehe, daß die Beklagte die Farben Rot und Gelb mitverwende.

  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
    Das ist gerade bei solchen Kennzeichnungen zu beachten, die bereits eine gewisse Verkehrsgeltung besitzen und daher einer Schwächung der Kennzeichnungskraft stärkeren Widerstand entgegensetzen (BGH GRUR 1965, 601, 604 - roter Punkt m.w.Nachw.).

    Der Vorwurf einer wettbewerbswidrigen Annäherung an fremde Kennzeichnungsmittel (vgl. BGH GRUR 1965, 601 - roter Punkt; 1966, 30 - Konservenzeichen; 1966, 38 - Centra) scheidet nach seiner Meinung schon deshalb aus, weil eine etwaige Annäherung allein darin bestehe, daß die Beklagte die Farben Rot und Gelb mitverwende.

  • BGH, 16.03.1951 - I ZR 76/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
    Das ist in der Regel auch gar nicht möglich, da die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von den verschiedensten Umständen abhängt, so daß in der Rechtsprechung selbst bei berühmten Kennzeichnungen daran festgehalten werden mußte, daß der Klageantrag auf "konkrete Verletzungsformen" abzustellen ist (BGH GRUR 1951, 410 - Luppy; 1954, 70, 72 - Rohrbogen; 1958, 189, 196 - Zeiss).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
    Das ist in der Regel auch gar nicht möglich, da die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von den verschiedensten Umständen abhängt, so daß in der Rechtsprechung selbst bei berühmten Kennzeichnungen daran festgehalten werden mußte, daß der Klageantrag auf "konkrete Verletzungsformen" abzustellen ist (BGH GRUR 1951, 410 - Luppy; 1954, 70, 72 - Rohrbogen; 1958, 189, 196 - Zeiss).
  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
    Das ist in der Regel auch gar nicht möglich, da die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von den verschiedensten Umständen abhängt, so daß in der Rechtsprechung selbst bei berühmten Kennzeichnungen daran festgehalten werden mußte, daß der Klageantrag auf "konkrete Verletzungsformen" abzustellen ist (BGH GRUR 1951, 410 - Luppy; 1954, 70, 72 - Rohrbogen; 1958, 189, 196 - Zeiss).
  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung wiederholt darauf hingewiesen worden, daß eine Schwächung der Kennzeichnungskraft durch Drittbenutzungen nicht eintreten müsse , sondern eintreten könne und daß es daher gegebenenfalls geboten sein kann, die tatsächliche Auffassung des Verkehrs durch unmittelbar auf ihre Feststellung gerichtete Beweismittel zu ergründen (BGH GRUR 1955, 579, 581 - Sunpearl I; 1966, 259, 261 - Napoleon).
  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 165/55

    Bestimmte Farbe eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
    Auch in dem Tintenkuli-Fall (BGH GRUR 1957, 553, 554) konnte eine verhältnismäßig allgemein gehaltene Fassung des Klagebegehrens hingenommen werden, weil zu übersehen war, daß eine bestimmte Kennzeichnung bei Verwendung anderer als im Klageantrag genannter Farben keinesfalls verwechslungsfähig sein würde.
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
    Auch im Feststellungsverfahren ist der Richter zu einer Entscheidung des begehrten Inhaltes dann nicht berufen, wenn dadurch eine sachgemäße, für das weitere Verhalten der Beteiligten erhebliche Lösung des Streites überhaupt nicht erzielt werden kann (Stein/Jonas, 18. Aufl. Anm. III 3 zu § 256 ZPO), wenn beispielsweise ein künftiges Rechtsverhältnis in allgemein gehaltener Form zum Gegenstand der Klage gemacht wird, dessen Beurteilung von den näheren, gegenwärtig noch nicht zu übersehenden Umständen abhängt (vgl. BGH GRUR 1960, 500 - Plagiatsvorwurf; ferner MDR 1958, 408 für einen Streit über Auslegung und Tragweite einer Konkurrenzklausel).
  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60

    Mampe Halb und Halb II

    Auszug aus BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66
    Zu Unrecht meint demgegenüber die Revisionsbeklagte, aus dem Urteil GRUR 1963, 218, 220 - Mampe halb und halb II - ergebe sich, daß einem Klagebegehren, dessen Fassung sich spiegelbildlich der gegnerischen Berühmung anschliesse, nicht schon Unbestimmtheit des Antrages oder mangelndes Rechtsschutzinteresse entgegengehalten werden könne.
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65

    Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

  • RG, 23.06.1941 - II 9/41

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gattungsbezeichnung die Bedeutung eines

  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
  • BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 46/62
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Es darf sich dabei allerdings nicht nur um die Klärung gedachter Rechtsfragen (BGH, Urteil vom 23. Juni 1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 377 [juris Rn. 55] = WRP 1968, 18 - Maggi) oder eines zukünftigen hypothetischen Schuldverhältnisses (BGH, Urteil vom 20. November 1975 - KZR 1/75, GRUR 1976, 206, 209 [juris Rn. 45] = WRP 1976, 156 - Rossignol) handeln.
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, wird das angesprochene Publikum wegen der Annäherung an die bekannte oder berühmte Marke häufig annehmen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor (vgl. BGH, GRUR 2009, 484 Rn. 80 - METROBUS; zum WZG BGH, Beschluss vom 3. Mai 1963 - Ib ZB 30/62, BGHZ 39, 266, 271 - Sunsweet; Urteil vom 23. Juni 1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 375 - Maggi).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

    Soweit unterschiedliche Aufmachungen gewisse gemeinsame Merkmale aufweisen, kann ihnen Zeichenschutz zukommen, wenn sie auf eine gemeinsame Herkunft der Produkte hinweisen (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 374 - Maggi; BGH GRUR 1982, 672, 674 - Aufmachung von Qualitätsseifen).

    Die übereinstimmenden Merkmale, für die Zeichenschutz beansprucht wird, sind jedoch eindeutig zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 1968, 371, 374 - Maggi).

    Soweit älteren Entscheidungen des Senats zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG etwas anderes zu entnehmen sein sollte (vgl. BGH GRUR 1968, 371, 374 - Maggi; GRUR 1982, 672, 674 - Aufmachung von Qualitätsseifen), lässt sich dies auf den Schutz von Marken kraft Verkehrsgeltung i.S. von § 4 Nr. 2 MarkenG nicht übertragen.

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

    Zwar hat der Senat verschiedentlich auf den unter Umständen begrenzten Wert von Verkehrsbefragungen hingewiesen, mit denen der Durchsetzungsgrad eines isolierten Zeichenbestandteils ermittelt werden soll, der bislang nur in Kombination mit anderen Elementen verwendet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 376 - Maggi; Urt. v. 12.7.1967 - Ib ZR 47/65, GRUR 1968, 581, 584 - Blunazit).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Gerade bei Farbkombinationen, denen von Haus aus keine betriebliche Herkunftshinweisfunktion zukommt und die eine solche nur durch Verkehrsdurchsetzung gewinnen können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an den hierfür erforderlichen Bekanntheitsgrad mit Rücksicht auf das Freihaltebedürfnis des Verkehrs strenge Maßstäbe anzulegen (BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 375 = WRP 1968, 18 - Maggi; Urt. v. 31.1.1991 - I ZR 71/89, GRUR 1992, 48, 50 - frei öl).

    Eine Auslegung des § 1 UWG, die daraus hinausliefe, schon Annäherungen und eine damit verbundene Schädigung als wettbewerbsrechtlich unzulässig anzusehen, verstieße gegen die Systematik des Wettbewerbs- und Kennzeichenrechts (Hefermehl, GRUR 1968, 378, 379 in Anm. zu BGH GRUR 1968, 371 - Maggi).

    Im einzelnen ist dies davon abhängig gemacht worden, daß die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und daß ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 376 = WRP 1968, 18 - Maggi; Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 24/66, GRUR 1969, 190, 192 = WRP 1968, 369 - halazon; vgl. auch Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 = WRP 1984, 194 - ARO-STAR).

    Gerade ein wirtschaftlich schwächeres und wenig bekanntes Unternehmen, wie das der Beklagten zu 3, sieht sich angesichts der genannten Übereinstimmungen bei der Wahl der Kennzeichnung, die sich das marktbeherrschende Unternehmen für seine Waren und Dienstleistungen gewählt hat, dem kaum widerlegbaren Vorwurf ausgesetzt, es zumindest auf mittelbare Verwechslungen oder auf die unlautere Ausbeutung des Rufs des bekannten Unternehmens anzulegen (vgl. BGH GRUR 1968, 371, 377 - Maggi).

  • LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12

    Außerordentliche Kündigung einer Abgrenzungsvereinbarung zwischen international

    Der BGH hatte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Rechtsprechung des RG fortgesetzt und anerkannt, dass auch Farben oder Farbzusammenstellungen Ausstattungsschutz genießen können, wenn sie auf eine bestimmte Herkunftsstätte hinweisen, also eine selbständige Kennzeichnungskraft besitzen (BGH GRUR 1957, 369 - rot-weiß-Packung; BGH GRUR 1968, 371 - Maggi).

    Während es für § 25 WZG genügt, dass die Aufmachung bestimmter Waren als Kennzeichen aufgefasst wird, betrifft § 16 UWG a.F. den umfassenderen Fall, dass sich das Klagezeichen darüber hinaus zur Unterscheidung des Geschäfts von anderen Geschäften durchgesetzt hat, und geht dementsprechend in seiner Tragweite insofern weiter, als der Schutz anders als bei § 25 WZG nicht notwendig auf den Bereich gleichartiger Waren beschränkt ist (BGH GRUR 1968, 371 - Maggi).

  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 132/77

    HLA

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1967 ( GRUR 1968, 371, 375 - Maggi) im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung auch für den Farbenschutz ausgeführt hat, gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, daß ein Ausstattungsrecht dann und insoweit nicht in Betracht kommen kann, wie das in ihm liegende Monopol zu einer unbilligen Beschränkung der freien Betätigung der Mitbewerber führen könnte.

    Einer bloßen konturlosen Farbgebung als solcher fehlt jede kennzeichnungsrechtliche Unterscheidungskraft ( BGH GRUR 1969, 345, 346 - red/white; vgl. auch BGHZ 52, 273, 276, 282 - Streifenmuster); dem Kennzeichnungsrecht ist daher ein abstrakter Farbenschutz, den die Klägerin hier im Ergebnis über den Sinngehalt ihres Wortzeichens "Lila" herleiten will, fremd ( BGH GRUR 1968, 371, 374 - Maggi; BGHZ 52, 273, 276 - Streifenmuster).

  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    Dabei hat es vernachlässigt, daß Farbkombinationen, denen von Haus aus keine betriebliche Herkunftshinweisfunktion zukommt, eine solche nur kraft Verkehrsdurchsetzung gewinnen können und daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an den hierfür erforderlichen Bekanntheitsgrad mit Rücksicht auf das Freihaltebedürfnis des Verkehrs strenge Maßstäbe anzulegen sind (vgl. BGH, Urt. v. 29.3.1957 I ZR 107/55, GRUR 1957, 369, 371 - Rosa-Weiß-Packung; BGH, Urt. v. 9.1.1962 - I ZR 142/60, GRUR 1962, 299, 302 - formstrip durch Bezugnahme auf BGHZ 30, 357, 371 f. - Nährbier; BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 374 Maggi; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 31 Rdn. 63 m.w.N.).
  • BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 187/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit einer Farbkombination

    Nach der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Ausstattungsschutz (BGH GRUR 1968, 371 - Maggi -) beruhe nämlich dieser bei Farbkombinationen stets auf der bestimmten Aufmachung, in der die Ware für das kaufende Publikum in Erscheinung trete.

    Träger der Ausstattung kann nur die in ihrer konkreten Individualität kennzeichnende Einheit von Farbe und Form sein (BGH GRUR 68, 371, 374 - MAGGI -).

  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
    Das ist davon abhängig gemacht worden, dass die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Kennzeichen zu wirken, und dass ferner die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund nur in der verwerflichen Absicht vorgenommen worden ist, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen (BGH -grau/magenta, a.a.O. S. 755; BGH GRUR 1968, 371, 376 -Maggi; GRUR 1969, 190, 192 -halazon; GRUR 1984, 210, 211 -AROSTAR).

    Durch die aus dem Vergleich aus Mai 2001 ablesbare, der Lastminute.com GmbH erteilten Teilgestattung, die Farbe Pink auch zur Kennzeichnung des Internetauftritts und der Werbung einzusetzen, und zwar in dem im Vergleich vorgegebenen nicht unbeträchtlichen Rahmen, ist die Kennzeichnungskraft und damit auch die Eigenart der Farbkennzeichnung dauerhaft geschwächt worden (vgl. BGH GRUR 1968, 371, 377 -Maggi).

  • BPatG, 22.01.2002 - 33 W (pat) 133/00
  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung

  • BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66

    Klage gegen warenzeichenmäßigen Gebrauch der Bezeichnungen "Rudolf F." und

  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

  • LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
  • OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 3 U 3358/21

    Wettbewerbs- und markenrechtliche Ansprüche aufgrund einer bestimmten farblichen

  • BGH, 08.11.1968 - I ZR 104/66

    Verwechselungsgefahr allein auf Grund gemeinsamer Verwendung schutzunfähiger

  • BGH, 01.02.1990 - I ZR 108/88

    Dresdner Stollen II - Irreführung/Herkunft

  • LG Köln, 29.03.2022 - 31 O 31/21
  • BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03

    Die Farbe "Gelb" als Marke

  • BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80

    Warenzeichen - Ausstattung - Verkehrskreise - Aussstattungsrecht - Seife - Serie

  • BGH, 12.02.1971 - I ZR 53/69

    Warengleichartigkeit von Rasier- und Handspiegeln mit Wandspiegeln - Beurteilung

  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 62/65

    Klageanträge auf Löschung des Teekannenzeichens Nr. 711 013 und auf Unterlassung

  • BGH, 10.07.1981 - I ZR 124/79

    Unterlassungsanspruch wegen einer Verletzung von Warenzeichenrechten und

  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 17/69

    Materiell-rechtliche Schutzfähigkeit von Farbzusammenstellungen auf

  • BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 200/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit einer Farbkombination

  • BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72

    Werben für Leistungen unter einer abgekürzten Bezeichnung - Verwendung einer

  • BGH, 15.12.1972 - I ZR 131/70

    Bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs als

  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67
  • BGH, 14.06.1968 - I ZR 88/66

    Schadensersatzanspruch wegen der eine verwechslungsfähige Bezeichnung tragenden

  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 2/69

    Schutz eines zusätzlichen Kennzeichnungsmittels - Kennzeichnungsmittel im Sinne

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht