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   BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74   

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BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74 (https://dejure.org/1975,911)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1975 - I ZR 18/74 (https://dejure.org/1975,911)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1975 - I ZR 18/74 (https://dejure.org/1975,911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sicherungsfähigkeit eines Wortzeichens, das nur aus kennzeichnungsschwachen Bestandteilen besteht - Nachträgliche Benutzung eines wegen Nichtbenutzung löschungsreifen Warenzeichens - Verwechslungsgefahr der Zeichen "Protesan" und "Protefix"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 555
  • GRUR 1975, 370
  • DB 1975, 1602
  • DB 1975, 2030
  • WRP 1975, 298
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74
    Etwas Abweichendes läßt sich auch nicht aus der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1965 (GRUR 1965, 665, 666 - Liquiderma) entnehmen, wenn bei der damaligen Zeichengestaltung davon ausgegangen worden war, daß der beschreibende Zeichenbestandteil, aus dem allein eine Verwechslungsgefahr hergeleitet wurde, für den Gesamteindruck des Zeichens ohne Einfluß geblieben war.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann zwar zugunsten der Kennzeichnungskraft und damit des Schutzumfanges eines Klagezeichens eine Verkehrsgeltung nicht berücksichtigt werden, die später als das Zeichenrecht des als Verletzer in Anspruch Genommenen entstanden ist (BGH GRUR 1965, 665, 666 - Liquiderma).

  • BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74
    Durch die nachträgliche Benutzungsaufnahme erhält das Zeichen zwar wieder materiellrechtlichen Gehalt, Jedoch ohne Rückwirkung auf zwischenzeitlich entstandene Rechte (BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister; 1974, 276, 278 - King); für eine Erweiterung des Schutzumfangs bereits bestehender Rechte auf Grund einer zwischenzeitlich erlangten Verkehrsgeltung kann nichts anderes gelten.
  • BGH, 26.10.1973 - I ZR 67/72

    Annahme eines schutzwürdigen Interesses an der Aufrechterhaltung eines

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74
    Durch die nachträgliche Benutzungsaufnahme erhält das Zeichen zwar wieder materiellrechtlichen Gehalt, Jedoch ohne Rückwirkung auf zwischenzeitlich entstandene Rechte (BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister; 1974, 276, 278 - King); für eine Erweiterung des Schutzumfangs bereits bestehender Rechte auf Grund einer zwischenzeitlich erlangten Verkehrsgeltung kann nichts anderes gelten.
  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74
    Die umfangreiche Benutzung des Gesamtzeichens und eine etwa hierfür erlangte Verkehrsgeltung besagt zwar nichts dafür, daß einem Zeichenbestandteil im Rahmen des Gesamtzeichens besondere Bedeutung zukommt (BGH GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin).
  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74
    Das Berufungsgericht hat sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob und welche Bedeutung insoweit dem Umstand zukommt, daß der Zeichenbestandteil "Prote" den Wortanfang bildet, den der Verkehr im allgemeinen stärker beachtet, und zwar insbesondere in solchen Zeichen, die aus kennzeichnungsschwachen Angaben mit häufig gebrauchten Endungen zusammengesetzt sind (BGH GRUR 1957, 435, 436 - Eucerin; 1969, 40 - Pentavenon).
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74
    Das Berufungsgericht hat sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob und welche Bedeutung insoweit dem Umstand zukommt, daß der Zeichenbestandteil "Prote" den Wortanfang bildet, den der Verkehr im allgemeinen stärker beachtet, und zwar insbesondere in solchen Zeichen, die aus kennzeichnungsschwachen Angaben mit häufig gebrauchten Endungen zusammengesetzt sind (BGH GRUR 1957, 435, 436 - Eucerin; 1969, 40 - Pentavenon).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

    Auszug aus BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74
    Besteht jedoch das gesamte Zeichen nur aus kennzeichnungsschwachen Bestandteilen, so kann gleichwohl ein solcher Zeichenbestandteil durch seine Betonung und Herausstellung in der Wortfolge, im Wortsinn oder in der Gesamtzeichengestaltung charakteristisch für das Gesamtzeichen werden (vgl. BGH GRUR 1966, 436, 437, 438 - Vita-Malz).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Für die Feststellung der Kennzeichnungskraft der Klagemarke kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, zu dem das Kollisionszeichen kennzeichenrechtlichen Schutz erlangt hat (6. Oktober 1998), wobei allerdings eine etwaige Schwächung der Kennzeichnungskraft bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu beachten ist (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 21.2.1975 - I ZR 18/74, GRUR 1975, 370, 371 = WRP 1975, 298 - Protesan; vgl. auch BGH GRUR 2003, 428, 433 - BIG BERTHA).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Außerdem stimmen die jeweils letzten Buchstaben (-al) sowie die Wortanfänge, die durch den hellen Vokal "i" einen besonderen Akzent und Aufmerksamkeitswert erlangen (vgl. BGH aaO., GRUR 1992, 110, 112 - dipa/dib), ebenfalls völlig überein, wobei besonders letzteres deshalb bedeutsam ist, weil der Verkehr erfahrungsgemäß Wortanfänge stärker zu beachten pflegt als nachfolgende Wortteile (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1975 - I ZR 18/74, GRUR 1975, 370, 371 - Protesan; BGH aaO. GRUR 1993, 118, 120 - Corvaton/Corvasal, jeweils m.w.N.) und weil dies in besonderem Maße dann gilt, wenn dieser Wortanfang klanglich durch einen hellen Vokal gegenüber dunkler klingenden Nachsilben hervorgehoben und besser erkennbar gemacht wird (vgl. BGH aaO. - dipa/dib).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Besteht das Zeichen aus kennzeichnungsschwachen Bestandteilen, so ist es der tatrichterlichen Feststellung nicht verwehrt, den prägenden Gesamteindruck einer beschreibenden Angabe zu entnehmen, wenn diese durch die Betonung und die Herausstellung charakteristisch für das Gesamtzeichen ist (BGH, Urt. v. 21.2.1975 - I ZR 18/74, GRUR 1975, 370, 371 - Protesan; Beschl. v. 9.3.1966 - Ib ZB 2/65, GRUR 1966, 436, 437 f. - Vita-Malz).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Dies gilt erst recht, wenn die Übereinstimmungen - wie vorliegend - quantitativ deutlich überwiegen und außerdem den Wortanfang bilden; denn letzterem pflegt der Verkehr regelmäßig jedenfalls dann stärkere Beachtung zu schenken, wenn die Wortendung ihrerseits - etwa wegen ihres häufigen Vorkommens oder aus anderen Gründen - für den Verkehr wenig einprägsam ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 171/54, GRUR 1957, 339, 341 f. - Venostasin/Topostasin; BGH, Urt. v. 21.2. 1975 - I ZR 18/74, GRUR 1975, 370, 371 - Protesan m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für die Frage, welcher von mehreren Bestandteilen einer Bezeichnung deren Gesamteindruck zu prägen geeignet ist, auch der Art und Weise Bedeutung zukommen, in der die Bestandteile innerhalb der Gesamtbezeichnung verwendet werden; denn auch als Folge bestimmter Anordnungen bzw. Hervorhebungen kann sich im Verkehr die Vorstellung entwickeln, daß ein bestimmter Bestandteil einer zusammengesetzten Bezeichnung als Herkunftshinweis charakteristisch sei (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 297 f - Reiherstieg; BGH, Urt. v. 21.2.1975 - I ZR 18/74, GRUR 1975, 370, 371 - Protesan; BGH, Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 174/78, GRUR 1981, 277, 278 - Biene Maja).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

    Diesen Abweichungen durfte das Berufungsgericht in Anbetracht der weitgehenden Übereinstimmung im übrigen (klangliche Identität der Gesamtkennzeichnung "dib" mit drei von vier Buchstaben der Kennzeichnung "dipa") keine entscheidende Bedeutung beimessen denn im allgemeinen beachtet der Verkehr stärker den Wortanfang (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1975 - I ZR 18/74, GRUR 1975, 370, 371 - Protesan), zumal dann, wenn er wie vorliegend durch den hellen Vokal "i" gegenüber dem dunkleren und leichter überhörbaren Endvokal "a" hervorgehoben und besser erinnerbar wird.
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 110/90

    Verwechselungsgefahr bei Branchenidentität - "ac-pharma"

    Der Verkehr schenkt im allgemeinen dem Wortanfang stärkere Beachtung (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1975 - I ZR 18/74, GRUR 1975, 370, 371 - Protesan).
  • OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Verwechselungsgefahr im Zusammenhang mit Marke

    Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Übereinstimmungen im maßgeblichen Gesamteindruck regelmäßig stärker im Erinnerungsbild haften bleiben, und dass deshalb bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Kennzeichnungen abzuheben ist, als auf die Abweichungen (BGH, a.a.O., "Monoflam/Polyflam" und BGH GRUR 1998, 924, 925 = WRP 1998, 875 "salvent/salventerol", jeweils m.w.N.), und zwar auch dann, wenn - was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs notwendig ist (siehe etwa BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand") - bei der Beurteilung des Gesamteindrucks einer Marke als Voraussetzung für die Prüfung einer Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht auf einen flüchtigen, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Art von Waren abgestellt wird, der im übrigen im allgemeinen stärker den Wortanfang als das Wortende beachtet (siehe etwa BGH WRP 1999, 530, 532 "Cefallone"; BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam"; BGH WRP 1998, 875, 876 "Salvent/salventerol"; BGH GRUR 1975, 370, 371 "Protesan" und - bezogen auf eine Firmenbezeichnung - BGH NJW 1992, 695, 696 "dipa-dib").
  • BGH, 13.06.1980 - I ZR 96/78

    Erstattung vorprozessualer Kosten - Eingetragenes Warenzeichen - Androhung von

    Das folgt auch daraus, daß es durch eine spätere (erstmalige oder erneute) Benutzungsaufnahme wieder zum Vollrecht erstarken kann, womit die Löschungsreife entfällt und das Zeichenrecht, wenn auch gegebenenfalls unter einem relativen Prioritätsverlust gegenüber zwischenzeitlich erwachsenen Rechten, seinen vollen Rechtsschutz wieder erlangt (vgl. BGH GRUR 1975, 370, 371 - Protesan).
  • OLG Köln, 19.01.2001 - 6 U 119/00

    Verwechslungsfähigkeit von Arzneimittelmarken - rechtserhaltende Nutzung

    Auch das hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, teilweise im Zusammenhang mit der Prüfung der Verwechslungsgefahr von Firmenbezeichnungen (siehe etwa BGH WRP 1999, 530, 532 "Cefallone"; BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam"; BGH WRP 1998, 875, 876 "Salvent/Salventerol"; BGH GRUR 1975, 370, 371 "Protesan" und - bezogen auf eine Firmenbezeichnung - BGH NJW 1992, 695, 696 "dipa-dib").
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

  • OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 216/01

    UWG -Recht; Verbraucherrecht - Bezeichnung (Marke) "red bat" für so genannte

  • OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 126/99

    Markenrecht - "AXON/AXUS" als Firmenbestandteil

  • BGH, 09.06.1978 - I ZR 67/76

    Eintragung einen neuen Warenzeichens - Zeitlich begrenzte Benutzung eines

  • BPatG, 15.06.2011 - 26 W (pat) 92/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "TERRAZZA BLU/Blû (Gemeinschaftsmarke)" - entfernte

  • BGH, 19.09.1975 - I ZB 3/74

    Zeichenschutz - Anmeldung des Wortzeichens "BIO-ACTIVINE" - Verwechslungsgefahr

  • KG, 10.11.1987 - 5 U 5388/86

    Firmenschutz eines während des zweiten Weltkrieges zerstörten Hotels;

  • BPatG, 06.11.2003 - 25 W (pat) 112/02
  • BPatG, 17.12.2001 - 30 W (pat) 175/00
  • BPatG, 03.02.1989 - 29 W (pat) 6/88
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