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   BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74   

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https://dejure.org/1975,1036
BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74 (https://dejure.org/1975,1036)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1975 - I ZR 120/74 (https://dejure.org/1975,1036)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1975 - I ZR 120/74 (https://dejure.org/1975,1036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer Bestellkarte als Teilnahmekarte für Preisausschreiben - Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Preisausschreiben - Möglichkeit der Erhöhung der Gewinnchance durch Bestellung von Waren bei der Teilnahme an Preisausschreiben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 520 (Ls.)
  • MDR 1976, 467
  • DB 1976, 380
  • WRP 1976, 172
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72

    Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an

    Auszug aus BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74
    Preisausschreiben, Gratisverlosungen und dergleichen sind nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar nicht schlechthin als unlauterer Wettbewerb anzusehen, unterliegen jedoch als Mittel der in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Leistungswettbewerb stehenden Wertreklame einer strengeren Beurteilung als die übliche Werbung durch Wort und Bild (vgl. BGH GRUR 1974, 345 - Geballtes Bunt).
  • BGH, 17.11.1972 - I ZR 71/71

    Preisausschreiben

    Auszug aus BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74
    Zutreffend geht das Berufungsgericht zwar davon aus, daß die Zusendung der Teilnahmebedingungen eines Preisausschreibens zusammen mit Bestellformularen jedenfalls dann gegen gute Wettbewerbssitten verstößt, wenn durch diese Verbindung die angesprochenen Personen dazu verleitet werden können, ihre wirtschaftlichen Entschließungen nicht im Hinblick auf die Eigenschaften und den Preis der Ware zu treffen, sondern im Hinblick auf sachfremde Motive, insbesondere in der Hoffnung, einen ausgesetzten Preis zu gewinnen (vgl. BGH GRUR 1973, 474 - Preisausschreiben - dort für eine derartige Werbung des Herstellers gegenüber Einzelhändlern; ferner Urteil des Senats vom 21. Februar 1975 - I ZR 46/75 - Mars).
  • BGH, 19.11.1976 - I ZR 46/75

    Sachliche Rechtfertigung eines Grundes für eine fristlose Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74
    Zutreffend geht das Berufungsgericht zwar davon aus, daß die Zusendung der Teilnahmebedingungen eines Preisausschreibens zusammen mit Bestellformularen jedenfalls dann gegen gute Wettbewerbssitten verstößt, wenn durch diese Verbindung die angesprochenen Personen dazu verleitet werden können, ihre wirtschaftlichen Entschließungen nicht im Hinblick auf die Eigenschaften und den Preis der Ware zu treffen, sondern im Hinblick auf sachfremde Motive, insbesondere in der Hoffnung, einen ausgesetzten Preis zu gewinnen (vgl. BGH GRUR 1973, 474 - Preisausschreiben - dort für eine derartige Werbung des Herstellers gegenüber Einzelhändlern; ferner Urteil des Senats vom 21. Februar 1975 - I ZR 46/75 - Mars).
  • OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01

    Unlauterer Wettbewerb bei Gewinnspiel, welches von Warenbestellung abhängig ist

    Erst bei Hinzutreten besonderer Unlauterkeitsmomente können sie im Einzelfall wettbewerbswidrig sein (BGH GRUR 73, 474, 475 -Preisausschreiben; BaumbachlHefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl. 1998, § 1 UWG Rn. 151 m.w.N.) Dabei unterliegen Preisausschreiben, Gratisverlosungen und dergleichen als Mittel der in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Leistungswettbewerb stehenden Wertreklame einer strengeren Beurteilung als die übliche Werbung durch Wort und Bild (BGH WRP 1976, 172, 173 -Versandhandels-Preisausschreiben).

    Vor diesem Hintergrund verstößt die Zusendung der Teilnahmebedingungen einer Gratisverlosung zusammen mit einem Bestellformular jedenfalls dann gegen gute Wettbewerbssitten, wenn durch diese Verbindung die angesprochenen Personen dazu verleitet werden könnten, ihre wirtschaftliche Entschließung nicht im Hinblick auf Güte und Preiswürdigkeit der Ware zu treffen, sondern im Hinblick auf sachfremde Motive, insbesondere die Hoffnung, einen ausgesetzten Preis zu gewinnen (BGH GRUR 73, 474, 475 - Preisausschreiben; BGH WRP 76, 172, 173 f. Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 89, 434, 436 Gewinnspiel; BGH WRP 76, 100, 101).

    Deshalb darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben nicht irgendwie mit dem Warenabsatz verkoppelt werden (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben; BGH WRP 76, 172, 173 f. - Versandhandels-Preisausschreiben; BGH GRUR 89, 434, 436 - Gewinnspiel).

    Zwar ist die Beifügung eines Bestellformulars zu einem Versandprospekt, in dem ein Preisausschreiben angekündigt wird, nicht schlechthin wettbewerbswidrig (BGH WRP 76, 172, 173 - Versandhandels-Preisausschreiben).

    Diese Überlegung wird regelmäßig jedenfalls bei einem Teil der Spielinteressenten zu dem Gedanken führen, dass es wahrscheinlich, jedenfalls aber möglicherweise die Gewinnchance verbessern könne, wenn man zugleich eine Bestellung aufgebe (BGH WRP 76, 172, 174-Versandhandels-Preisausschreiben).

    Denn derartige Erklärungen werden häufig nicht ernst genommen (BGH WRP 76, 172, 174Versandhandels-Preisausschreiben) und können von dem beeinflussenden Gesamteindruck der Werbemaßnahme nicht ablenken (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben; v. Gamm, Kap. 27 Rn. 12, Fn. 46).

    Bei der gebotenen Anlegung eines strengen Maßstabes an Erscheinungsformen der Wertreklame genügt es für die Anwendung des § 1 UWG, wenn nach der Lebenserfahrung ein nicht ganz unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Überlegung anstellen und sich danach verhalten wird, Besteller würden bei der Verlosung möglicherweise bevorzugt (BGH WRP 76, 172, 174 - Versandhandels-Preisausschreiben).

    Insoweit erfüllt sie damit die von der Rechtsprechung (z.B. BGH WRP 76, 172, 173 - Versandhandels-Preisausschreiben) hierfür aufgestellten Bedingungen.

    Soweit der Bundesgerichtshof in der zitierten früheren Rechtsprechung (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben ) weitergehend angenommen hatte, die angesprochenen Verkehrskreis nähmen einen solchen Hinweis häufig nicht ernst und gingen davon aus, dass eine gleichzeitige Bestellung - entgegen dem klaren Wortlaut - die Gewinnchancen doch fördere (BGH WRP 76, 172, 174 - Versandhandels-Preisausschreiben), führt dies nach Auffassung des Senats leicht in einen argumentativen Zirkelschluss, der letztlich zur Folge hat, dass - entgegen der anderslautenden ausdrücklichen Feststellung der Rechtsprechung - Gewinncoupons nie gleichzeitig mit Bestellformularen Verwendung finden können.

    Denn das würde praktisch darauf hinauslaufen, einseitig dem Versandhandel eine Werbung mit Preisausschreiben unmöglich zu machen" (BGH WRP 76, 172, 173 - Versandhandels-Preisausschreiben),.

    Der Senat lässt die Revision gegen dieses Urteil in Anwendung von § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu, weil die Entscheidung zum Teil von den durch den Bundesgerichtshof in den 70er Jahren aufgestellten Rechtsgrundsätzen abweicht, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen "Preisausschreiben" (BGH GRUR 73, 474, 476 - Preisausschreiben ) und "Versandhandelspreisausschreiben" (BGH WRP 76, 172, 173 - Versandhandels-Preisausschreiben).

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 117/02

    Verbindung von Bestellschein und Gewinnspiel-Coupon

    b) Dieser Eindruck einer Verbindung von Warenbestellung und Gewinnspielteilnahme bzw. Gewinnchance kann jedoch aufgrund der Ausgestaltung und des Inhalts des Bestellscheins entfallen (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1975 - I ZR 120/74, WRP 1976, 172, 173 f. - Versandhandels-Preisausschreiben; Fezer/Hecker aaO § 4 Nr. 6 Rdn. 77; Harte/Henning/Bruhn aaO § 4 Nr. 6 Rdn. 18; Gloy/Loschelder/Jaeger-Lenz aaO § 69 Rdn. 8).

    bb) Soweit der Senat in der Entscheidung "Versandhandels-Preisausschreiben" (WRP 1976, 172, 174) angenommen hat, ein nicht ganz unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise ginge schon aufgrund der Verbindung von Bestell- und Gewinnspielschein davon aus, durch eine Warenbestellung könne die Gewinnchance verbessert werden, kommt es nach dem gewandelten Verbraucherleitbild auf eine damit umschriebene geringe Quote, wie sie die frühere Rechtsprechung als ausreichend erachtet hat, nicht mehr an (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 193/99, GRUR 2002, 550, 552 = WRP 2002, 527 - Elternbriefe; Urt. v. 2.10.2003 - I ZR 252/01, GRUR 2004, 162, 163 = WRP 2004, 225 - Mindestverzinsung; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm aaO § 5 UWG Rdn. 2.104; Harte/Henning/Bruhn aaO § 4 Nr. 6 Rdn. 19; vgl. auch Fezer/Hecker aaO § 4 Nr. 6 Rdn. 69).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    Weiterhin ist die Kopplung der Teilnahme am Gewinnspiel mit einer Warenbestellung nach § 1 UWG wettbewerbswidrig (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1975 - I ZR 46/74, WRP 1976, 100, 101 - MARS; Urt. v. 19.12.1975 - I ZR 120/74, WRP 1976, 172, 173 f. - Versandhandels-Preisausschreiben).
  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 36/87

    Verkaufsfahrten II

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, sind nach dieser Vorschrift auch Auswirkungen vorangegangener wettbewerbswidriger Verhaltensweisen zu unterbinden, von denen unmittelbar Störungen des lauteren Wettbewerbs ausgehen (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1975 - I ZR 120/74, WRP 1976, 172, 174 - Versandhandelspreisausschreiben; Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 138/78, GRUR 1981, 286, 287 f = WRP 1981, 265 - Goldene Karte I).
  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86

    Gewinnspiel I

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht mit dem Warenabsatz verkoppelt werden, wenn durch diese Koppelung die angesprochenen Personen dazu verleitet werden können, ihre wirtschaftlichen Entschließungen nicht im Hinblick auf die Eigenschaften und Preise der Waren, sondern im Hinblick auf sachfremde Motive zu treffen (BGH, Urt. v. 19.12.1975 - I ZR 120/74, WRP 1976, 172, 173 - Versandhandelspreisausschreiben).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

    Wird durch diese Handlungen und durch die fortdauernde Bereitschaft der Beklagten dazu weiter die Wirkung der unlauteren Beeinflussung der Kunden erzeugt, so sind - was das Berufungsgericht verkannt hat - auch diese den lauteren Wettbewerb somit selbst unmittelbar beeinträchtigenden Handlungen zu untersagen (BGH v. 19.12.1975, WRP 1976, 172, 174 - Versandhandels-Preisausschreiben; vgl. auch BGH GRUR 1980, 724, 726, 727 - Grand Prix.
  • OLG Hamburg, 28.03.2002 - 3 U 228/01

    Rechtlichen Beurteilung von Gewinnspielen nach § 1 des Gesetzes gegen den

    Soweit es um die allgemeinen Grundlagen der rechtlichen Beurteilung von Gewinnspielen nach § 1 UWG, insbesondere auch im Versandhandel, geht ( BGH GRUR 1973, 474, 475f. "Preisausschreiben"; WRP 1976, 100, 101 "Mars"; WRP 1976, 172, 173f. "Versandhandels-Preisausschreiben"; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Rdnr. 155f. zu § 1 UWG ), wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Bezug genommen.
  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen;

    Die Wertreklame entspricht allerdings nicht dem Leitbild des Leistungswettbewerbs und ist deshalb strenger zu beurteilen als die übliche Werbung ohne Geschenke (BGH, GRUR 1974, 345 - Geballtes Bunt; WRP 1976, 172 - Versandhandelspreisausschreiben).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.1990 - 4 U 156/90

    Zum wettbewerbsrechtlichen Verbot der Koppelung eines Gewinnspiels mit einem

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  • OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84

    Dringlichkeit eines Gewinnspielverbotes; Wettbewerbswidrigkeit eines Glücksspiels

    Der Bundesgerichtshof hat die Durchführung von Gewinnspielen immer dann mitverboten, wenn sie "nach der Klagbegründung nicht gesondert, sondern als ein Teil des Verletzungstatbestandes angegriffen worden war" (vgl. WRP 76, 100, 101 Mars-Riegel; WRP 76, 172, 174 Versandhandelspreisausschreiben; aber auch GRUR 73, 418 goldenes A; GRUR 74, 591 Schatzjagd).
  • OLG Stuttgart, 27.11.1998 - 2 U 111/98
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