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   BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75   

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https://dejure.org/1976,1393
BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75 (https://dejure.org/1976,1393)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1976 - I ZR 150/75 (https://dejure.org/1976,1393)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - I ZR 150/75 (https://dejure.org/1976,1393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen und Einordnung kopflastiger Vorspannangebote - Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch übertriebenes Anlocken bei kopflastigen Verspannangeboten - Anforderungen an Alleinstellungswerbung als dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung - Anforderungen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1397 (Ls.)
  • MDR 1976, 1000
  • GRUR 1977, 110
  • WRP 1976, 557
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74

    Vorspannangebot

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75
    Maßgeblich ist die Verkehrsauffassung (Ergänzung zu BGHZ 65, 68 - Vorspannangebot).

    Solche besonderen erschwerenden Umstände liegen jedoch, wie der Senat kürzlich in seinem nach Erlaß des Berufungsurteils in einer anderen Sache ergangenen Urteil vom 4. Juli 1975 (BGHZ 65, 68 - Vorspannangebot) ausgesprochen hat, in aller Regel in den Fällen sogenannter branchenfremder Vorspannangebote vor, weshalb diese grundsätzlich als unzulässig zu behandeln sind.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Juli 1975 (a.a.O. Vorspannangebot) ausgeführt hat, schließt die grundsätzliche Unzulässigkeit von Vorspannangeboten es nicht aus, daß im Einzelfall Tatsachen vorliegen können, die ausnahmsweise solche Angebote noch als zulässig erscheinen lassen.

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn kaufmännisch kalkulierte Waren aus verschiedenen Branchen, die eine gewisse Gebrauchsnähe aufweisen, mit je eigenem Preis in der Weise angeboten werden, daß eine Ware nicht ohne gleichzeitige Abnahme der Anderen erworben werden kann, es sei denn, daß im Einzelfall besondere erschwerende Umstände hinzukommen (BGH GRUR 1962, 415, 417 - Glockenpackung).

    Es ist zwar richtig, daß eine gewisse Gebrauchsnähe, wie sie z.B. beim gekoppelten Verkauf von Tee und einer Japanteetasse angenommen worden ist (GRUR 1962, 415 - Glockenpackung), dem Eindruck entgegenstehen kann, es handele sich um ein Vorspannangebot.

  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75
    Diese Prüfung kann auch im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden, weil es insoweit an tatsächlichen Feststellungen darüber fehlt, ob der Buchpreis von 8, 05 DM, wie die Beklagte behauptet, der Kläger aber bestreitet, den Einstandspreis deckt (vgl. BGHZ 34, 264, 268 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot; GRUR 1967, 530 - Fahrschule).
  • BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63

    Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75
    Diese Prüfung kann auch im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden, weil es insoweit an tatsächlichen Feststellungen darüber fehlt, ob der Buchpreis von 8, 05 DM, wie die Beklagte behauptet, der Kläger aber bestreitet, den Einstandspreis deckt (vgl. BGHZ 34, 264, 268 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot; GRUR 1967, 530 - Fahrschule).
  • BGH, 10.02.1967 - Ib ZR 72/65
    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75
    Diese Prüfung kann auch im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden, weil es insoweit an tatsächlichen Feststellungen darüber fehlt, ob der Buchpreis von 8, 05 DM, wie die Beklagte behauptet, der Kläger aber bestreitet, den Einstandspreis deckt (vgl. BGHZ 34, 264, 268 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot; GRUR 1967, 530 - Fahrschule).
  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80

    Senioren-Paß

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist ein gekoppeltes Vorspannangebot dadurch gekennzeichnet, daß neben einer marktüblich angebotenen Hauptware eine andere Ware, die meist betriebs- oder branchenfremd ist, zu einem besonders günstig erscheinenden Preis angeboten, jedoch nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (BGH 65, 68, 69 - Vorspannangebot - BGH GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; GRUR 1977, 110, 111 - WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

    Dabei hat es nicht hinreichend berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Koppelung einer marktüblichen Ware eines Anbieters mit einer für letzteren betriebs- oder branchenfremden Ware grundsätzlich Wettbewerbswidrig ist und nur ausnahmsweise bei Hinzutreten besonderen Tatsachen zulässig sein kann (BGHZ 65, 68, 71 f - Vorspannangebot - BGH GRUR 1976, 637, 638 f - WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen - GRUR 1977, 110, 111, 112 - WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

    Zwischen Filmen und dem normalen Leistungsangebot eines Verkehrsunternehmens besteht auch keine "Gebrauchsnähe", die der Annahme eines Vorspannangebots entgegenwirken könnte (BGH GRUR 1962, 415 = WRP 1962, 200 - Glockenpackung I - GRUR 1976, 637, 639 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen - 1977, 110, 112 = WRP 1976, 557 - Kochbuch -).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96

    Altkleider-Wertgutscheine - Wertreklame

    Die damit angesprochene Werbemethode besteht darin, daß als Lockmittel für den Kauf einer zu marktüblichen Preisen angebotenen Hauptware eine andere - meist betriebs- oder branchenfremde - Ware zu einem besonders günstig erscheinenden Preis derart angeboten wird, daß die Nebenware nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (vgl. BGHZ 65, 68, 69, 71 f. - Vorspannangebot; BGH, Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 119/74, GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 150/75, GRUR 1977, 110, 111 = WRP 1976, 557 - Kochbuch).

    Das Angebot muß so günstig sein, daß von ihm eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht, die geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich zu beeinflussen, so daß sie ihre Einkaufsentscheidungen nicht in erster Linie nach Preiswürdigkeit und Qualität treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können (vgl. BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot; BGH GRUR 1976, 637, 638 - Rustikale Brettchen; 1977, 110, 111 - Kochbuch).

  • BGH, 14.07.1983 - I ZR 67/81

    Einführungsangebot - Buchclub - Eintritt - Wettbewerbswidriges Vorspannangebot -

    Zutreffend ist das LG davon ausgegangen, daß ein unzulässiges Vorspannangebot in diesem Sinne anzunehmen ist, wenn neben einer marktüblich angebotenen Hauptware eine andere Ware, die meist betriebs- oder branchenfremd ist, zu einem besonders günstig erscheinenden Preis angeboten, jedoch nicht ohne die Hauptware abgegeben wird, und dadurch die Gefahr besteht, daß die angesprochenen Verkehrskreise bei ihren wirtschaftlichen Entschließungen in einer dem Sinn des Leistungswettbewerbs widersprechenden Weise unsachlich beeinflußt werden, insbesondere dazu veranlaßt werden, ihre Wahl nicht in erster Linie unter Berücksichtigung von Preiswürdigkeit und Qualität konkurrierender Angebote zu treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können (BGHZ 65, 68 (69, 72) = NJW 1976, 51 = GRUR 1976, 248 (249) = WRP 1975, 672 (673) - Vorspannangebot; BGH, NJW 1976, 2013 = GRUR 1976, 637 (638) = WRP 1976, 555 (556) - Rustikale Brettchen; BGH, NJW 1977, 1397 = GRUR 1977, 110 (111) = WRP 1976, 557 (559) - Kochbuch).

    Die Betriebs- oder Branchenfremdheit der Vorspannware kann zwar im Einzelfall einer der Umstände sein, die auf eine besonders günstige Einkaufsgelegenheit hinweisen und das Publikum zum Zugreifen verlocken und zugleich davon abhalten, in hinreichendem Maße auf Qualität und Preis des Hauptangebots zu achten (vgl. BGHZ 65, 68 = NJW 1976, 51; BGH, NJW 1976, 2013; 1977, 1397).

    Maßgebend insoweit ist die Verkehrsauffassung, wie sie sich anhand des Gesamteindrucksbildet, den die Werbung vermittelt (BGHZ 65, 68 = NJW 1976, 51; BGH, NJW 1976, 2013; 1977, 1397).

  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Bei einem solchen gekoppelten Warenvertrieb soll die Schallplatte lediglich als Anreiz zum Erwerb der branchenfremden Hauptware dienen; sie wird damit lediglich als Mittel einer besonderen Erscheinungsform der Werbung für eine Ware benutzt (vgl. BGH GRUR 1977, 110 - Kochbuch; 1976, 637 = NJW 1976, 2013 [BGH 30.06.1976 - I ZR 119/74] - Rustikale Brettchen).
  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 151/81

    Anforderungen an Irreführung über die Preiswürdigkeit - Anforderungen an

    Sie meint, der Streitfall weise in den wesentlichen Umständen eine so weitgehende Ähnlichkeit mit den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als wettbewerbswidrig beurteilten Vorspann-Fällen auf (vgl. BGHZ 65, 68 - Vorspann-Angebot; GRUR 1976, 637 - Rustikale Brettchen; GRUR 1977, 110 - Kochbuch), daß hier eine entsprechende Beurteilung geboten sei.
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