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   BGH, 11.03.1977 - I ZR 101/75   

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https://dejure.org/1977,1741
BGH, 11.03.1977 - I ZR 101/75 (https://dejure.org/1977,1741)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1977 - I ZR 101/75 (https://dejure.org/1977,1741)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1977 - I ZR 101/75 (https://dejure.org/1977,1741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Wettbewerbsverstoß bei Herausgabe von konstenlos verteiltem Zeitungsblatt - Anzeigenblatt als Vorspann und massive Werbung für Tageszeitung - Verfälschung des Leistungswettbewerbs durch übersteigerte Werbung mit leistungsfremden Mitteln - Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 729
  • GRUR 1977, 668
  • DB 1977, 1087
  • WRP 1977, 400
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 11.03.1977 - I ZR 101/75
    Das Berufungsgericht hat das Anzeigenblatt der Beklagten - wie sich auch aus seiner Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt - als ein Blatt angesehen, bei dem der redaktionelle Teil nach Art und Umfang zwar hinter Tageszeitungen zurückbleibt, aber - im Unterschied zu reinen Offertenblättern - immerhin noch so bemessen ist, daß er einen Teil der Empfänger zum Lesen anregt und dadurch das Blatt als Werbeträger interessant macht (vgl. BGHZ 51, 236, 239 - Stuttgarter Wochenblatt I).

    Wie der erkennende Senat (BGHZ 51, 236, 243 - Stuttgarter Wochenblatt I) ausgeführt hat, erscheint zwar die unentgeltliche Verteilung eines Anzeigenblatts im allgemeinen wenig wettbewerbsgerecht, weil die - um die Inserenten im Wettbewerb stehenden - Tageszeitungen sich insoweit im wesentlichen nur durch eine Verbesserung ihrer Leistung um eine Auflagenerhöhung und damit um eine Steigerung ihrer Anziehungskraft als Insertionsorgan bemühen können, während ein Anzeigenblatt aufgrund seiner kostenlosen Verteilung von vornherein alle Haushalte erreicht und dabei durch redaktionelle Beiträge die Gefahr geringer Beachtung abmildert.

    Die in jedem Wettbewerb liegende Beeinträchtigung der Mitbewerber (vgl. BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I) wird erst dann von Bedeutung, wenn dadurch erkennbar wird, daß die unentgeltliche Verteilung des Anzeigenblatts zu einer gemeinschaftsschädlichen Störung der Wirtschaftsordnung führt (oben Ziff. III).

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 11.03.1977 - I ZR 101/75
    Die gegebenenfalls auftretende Notwendigkeit für eine solche Prüfung im Vollstreckungsverfahren beruht darauf, daß sich der Verletzer nicht durch jede Änderung der Verletzungsform dem Verbot entziehen kann (vgl. BGHZ 5, 189, 193 - Fischermännchen).
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69

    Stuttgarter Wochenblatt II

    Auszug aus BGH, 11.03.1977 - I ZR 101/75
    Die unentgeltliche Verteilung solcher Blätter an alle Haushalte in einem bestimmten regionalen Bereich hat der Bundesgerichtshof - trotz des darin liegenden Verschenkens einer geldwerten journalistischen Leistung - u.a. im Hinblick auf ein immerhin nicht ohne weiteres von der Hand zu weisendes Interesse der beteiligten Wirtschaftskreise und auch des Publikums dann nicht für wettbewerbswidrig erachtet, wenn das fragliche Blatt durch (nur einmal wöchentliche) Erscheinungsweise und durch seine Aufmachung, insbesondere durch seine Ausgestaltung in seinem (gegenüber den Tageszeitungen erheblich zurückbleibenden) redaktionellen Teil vom Verkehr nicht als Ersatz für eine Tageszeitung gewertet oder jedenfalls nicht als Informationsquelle nach Art der Tagespresse eingeschätzt wird (vgl. BGH aaO; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Wiederholt hat der Senat ausgesprochen, daß bei der Prüfung des Tuns eines Wettbewerbers der Gesamtcharakter des angegriffenen Verhaltens maßgebend ist, wie er sich bei einer zusammenfassenden Betrachtung von Inhalt, Zweck und Beweggrund des Handelns darstellt, und daß sich die Unlauterkeit des Gesamtverhaltens überhaupt erst aus dem Zusammenwirken der verschiedenen Umstände und Gesichtspunkte ergeben kann (BGHZ 43, 278, 282 = GRUR 1965, 489, 491 - WRP 1965, 223, 225 - Kleenex; BGH GRUR 1975, 264, 265 = WRP 1975, 212, 213 - Werbung am Unfallort I; BGH GRUR 1977, 668, 670 = WRP 1977, 400, 403 - WAZ-Anzeiger I).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

    c) Für die Entscheidung des Streitfalls unbehelflich sind die weiteren, unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats "WAZ-Anzeiger" (Urt. v. 11.3.1977 - I ZR 101/75, GRUR 1977, 668) angestellten Erwägungen der Revision; sie meint, da der Beklagten die Herausgabe ihres in unzulässiger Weise als Vorspann zu ihrer Tageszeitung aufgemachten Anzeigenblattes verboten werden könne, müsse erst recht den weniger weitreichenden Klageanträgen dieses Verfahrens stattgegeben werden.
  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 184/79

    Unterlassung von Äußerungen - Ehrenkränkende Vorbringen eines Sachverständigen

    Diese wirtschaftliche Ausweitung hat zudem im Zeichen von stark aggressiven Wettbewerbsstrategien u.a. im Anzeigengeschäft gestanden, die der Bundesgerichtshof als grobe Verfälschung des Leistungswettbewerbs verurteilt hat (BGH Urteil vom 11. März 1977 - I ZR 101/75 = GRUR 1977, 668 - WAZ Anzeiger; vgl. dazu ferner Ulmer AfP 1975, 870 ff m.w.Nachw.; Wenzel AfP 1975, 887 ff).
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Die Wettbewerbswidrigkeit ist abhängig von der individuellen Gestaltung, von Umfang, Intensität und Wirkung der Werbemaßnahme; dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in ihren vielgestaltigen Fällen und Ergebnissen: z.B. Anzeigenblätter und Tageszeitungen = Senatsurteile v. 27.01.1956 - I ZR 146/54; BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; v. 18.12.1968 - I ZR 113/66; BGHZ 51, 236, 242 m.w.N. - Stuttgarter Wochenblatt I; v. 26.03.1971 - I ZR 128/69 GRUR 1971, 477 - Stuttgarter Wochenblatt II; Verbindung von Geschäftsanzeigen und Tageszeitungen = Senatsurteil v. 11.03.1977 - I ZR 101/75 GRUR 1977, 668 - WAZ-Anzeiger; Gratisverteilung eines Teils der Auflage einer Fachzeitschrift = Senatsurteil vom 17.12.1976 - I ZR 26/75 GRUR 1977, 608 - Feld und Wald II; Ausstattung einer Zeitung mit doppeltem Lokalteil = Senatsurteil v. 15.12.1978 - I ZR 40/77 GRUR 1979, 409 - Lippische Rundschau; Strukturen der Herausgabe von Zeitungen = Kartellsenat v. 18.12.1979 - KVR 2/79 BGHZ 76, 55, 74 - E. Markt.
  • BGH, 19.12.1980 - I ZR 187/78

    Zulässigkeit einer Verknüpfung zwischen Anzeigenblatt und Tageszeitung zur

    Die gegen diese Entscheidungen gerichtete Revision ist vom erkennenden Senat durch Urteile vom 11. März 1977 (GRUR 1977, 668 ff - WAZ Anzeiger - und I ZR 100/75 -) zurückgewiesen worden.

    Der Beklagte hat durch sein Verhalten im Prozeß Anlaß zu der Befürchtung gegeben, daß er auch in Zukunft die angegriffenen objektiv unrichtigen Behauptungen aufstellen werde, da er sich in beiden Instanzen (GA Bl. 55 und 105) - ungeachtet der inzwischen spätestens durch das Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1977 (GRUR 1977, 668 ff - WAZ Anzeiger -) erfolgten Klarstellung der Rechtslage - auf die sachliche Richtigkeit seiner Behauptung und auf sein Recht, ja sogar seine Bürgerpflicht (GA Bl. 109) zu derartigen "politisch" motivierten Darstellungen (GA Bl. 108) berufen hat.

  • BGH, 16.02.1982 - KVR 1/81

    Kartellrecht - Fusionskontrolle - Anzeigenblätter - Zeitungen -

    Auf diesen Gesichtspunkt, auf den bei der Frage, ob das Gratisverteilen von Anzeigenblättern gegen § 1 UWG verstößt, abzustellen ist (vgl. BGHZ 51, 236 = GRUR 1969, 287 "Stuttgarter Wochenblatt I" und BGH GRUR 1977, 668 "WAZ-Anzeiger"), kommt es im Rahmen der Fusionskontrolle nicht an.
  • BGH, 28.02.1985 - I ZR 174/82

    "Abwehrblatt"; Preisunterbietungen im Wettbewerb zwischen Anzeigenblättern

    Auch den Verlegern von Tageszeitungen ist es grundsätzlich nicht verwehrt, mit besonderen Anzeigenblättern auf dem Markt zu erscheinen (vgl. BGH GRUR 1977, 668, 669 WAZ-Anzeiger).
  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

    Dass alle diese Maßnahmen, die einzeln betrachtet legitime Mittel des Leistungswettbewerbs sind, in ihrer Kumulierung zu einer unzulässigen Behinderung der Mitbewerber führen, ist nicht zu erkennen (a.A. BGH, GRUR 1977, 668, 670 - WAZ-Anzeiger).
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