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   BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76   

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https://dejure.org/1978,1316
BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76 (https://dejure.org/1978,1316)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1978 - I ZR 169/76 (https://dejure.org/1978,1316)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1978 - I ZR 169/76 (https://dejure.org/1978,1316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbot des Verkaufs eines Weinbrandes unter dem niedrigsten Fabrikabgabepreis - Differenzierung zwischen zulässiger Werbung mit günstigen Preisen und irreführenden Lockvogelangeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 31
  • GRUR 1978, 649
  • DB 1978, 1729
  • WRP 1978, 658
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    Auszug aus BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76
    Das Landgericht beruft sich für seine abweichende Ansicht zu Unrecht auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. Juni 1967 (GRUR 1968, 200 - Acrylglas).
  • BGH, 17.09.1969 - I ZR 35/68

    Lockvogel

    Auszug aus BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76
    Auf das Urteil des Senats vom 17. September 1969 (BGHZ 52, 302, 306 - Lockvogel) kann sich das Landgericht insoweit nicht berufen, weil jener Fall im Tatsächlichen insofern anders lag, als dort die günstige Preisstellung nicht besonders herausgestellt war.
  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 37/73

    Anspruch auf Verbot des Anbietens von Waren zum Verkauf unter Einstandspreis im

    Auszug aus BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76
    Demgegenüber können Sonderangebote sowohl durch dieses Wort als auch durch andere Bezeichnungen (vgl. BGH GRUR 1974, 344 - Intermarkt), zudem in durchaus unterschiedlichen Schriftformen, Schriftgrößen, sowie durch Aufmachungen aller Art bezeichnet werden, ohne daß sich abstrakt bestimmen läßt, wann eine solche Kennzeichnung als eindeutig und unübersehbar anzusehen ist.
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14

    Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel

    Nimmt der Kläger allerdings einen derartigen Zusatz vor, dann kann dessen Unbestimmtheit seinen gesamten Antrag unzulässig machen (BGH GRUR 1975, 75, 76 - Wirtschaftsanzeigen-public relations; BGH GRUR 1978, 649, 650 - Elbe-Markt; BGH GRUR 1978, 652 - mini-Preis).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Aus diesem Grund sind in der Rechtsprechung wiederholt Unterlassungsanträge, die Formulierungen wie "eindeutig" und "unübersehbar" enthielten, für zu unbestimmt und damit als unzulässig erachtet worden (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1978 - I ZR 38/77, GRUR 1978, 652 = WRP 1978, 656 - mini-Preis; Urt. v. 7.7.1978 - I ZR 169/76, GRUR 1978, 649, 650 = WRP 1978, 658 - Elbe-Markt; Urt. v. 29.9.1978 - I ZR 122/76, GRUR 1979, 116, 117 = WRP 1978, 881 - Der Superhit; Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 142/95, NJWE-WettbR 1998, 169, 170).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Wiederholt hat daher die Rechtsprechung in Fällen dieser Art Formulierungen wie "ähnliche Behauptungen" (RG MuW 1939, 137, 141 - Ovalglas), "Eindruck erwecken" (BGH, Urt. v. 22.12.1961 - I ZR 152/59, aaO. - Gründerbildnis) oder "eindeutig" und "unübersehbar" (BGH, Urt. v. 7.7.1978 - I ZR 169/76, GRUR 1978, 649, 650 = WRP 1978, 658, 659 - Elbe-Markt) für zu unbestimmt und damit für unzulässig gehalten.
  • OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Unlauterkeit durch Vorenthalten von

    Aus diesem Grund sind in der Rechtsprechung wiederholt Unterlassungsanträge, die Formulierungen wie "eindeutig" und "unübersehbar" enthielten, für zu unbestimmt und damit als unzulässig erachtet worden (vgl. BGH, GRUR 1978, 652 - mini-Preis; GRUR 1978, 649 - Elbe-Markt; GRUR 1979, 116, 117 - Der Superhit).
  • BGH, 30.01.1986 - I ZR 185/83

    Fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen einer Betriebsumstellung

    Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß es für die Berechtigung einer Kündigung aus wichtigem Grund darauf ankommt, ob dem Unternehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Handelsvertretervertrages bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfristen nicht zugemutet werden kann (BGH, Urt. v. 7.7.1978 - I ZR 169/76, DB 1978, 1882).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Soweit die Revision den Senatsurteilen Elbe-Markt (GRUR 1978, 649) und mini-Preis (GRUR 1978, 652) eine Vorentscheidung dahin entnehmen zu können glaubt, daß, wenn ganz allgemein eine Ruf- und/oder Absatzschädigung dargelegt und bewiesen ist, ein Verstoß gegen § 1 UWG vorliege, dann findet das in jenen Urteilen keine hinreichende Grundlage.
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 122/76

    Verbot des Verkaufs einer Spirituose unterhalb des Einkaufspreises -

    Diese Antragsfassung entspricht, wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 7. Juli 1978 - I ZR 169/76 - ausgesprochen hat, nicht dem Erfordernis der Bestimmtheit im Sinne des § 253 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO.

    Die Revisionsklägerin hat in der mündlichen Verhandlung noch darauf hingewiesen, daß der Bundesgerichtshof in dem am 7. Juli 1978 ergangenen Urteil "Elbe-Markt" (I ZR 169/76 - zur Veröffentlichung bestimmt) das Gericht der Vorinstanz zu einer Entscheidung der Frage der Irreführungsgefahr nicht für hinreichend sachkundig gehalten und die Sache zur Beweiserhebung zurückverwiesen habe.

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79

    Kippdeckeldose

    Zwar läßt der Wortlaut des Antrags allein die in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geforderte Bestimmtheit vermissen, da - würde man ihm entsprechen - eine wesentliche Streitfrage des Prozesses, nämlich ob und wann eine technisch-funktionell nicht gebotene Überdimensionierung vorliegt, in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert würde (vgl. BGH GRUR 1978, 649, 650 - Elbe-Markt; 1979, 116, 117 - Der Superhit -).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 71/81

    Ruf- und Absatzschädigung des Herstellers und seines Markenartikels durch Verkauf

    Soweit die Revision den Senatsurteilen E.-Markt (GRUR 1978, 649) und mini-Preis (GRUR 1978, 652) eine Vorentscheidung dahin entnehmen zu können glaubt, daß, wenn ganz allgemein eine Ruf- und/oder Absatzschädigung dargelegt und bewiesen ist, ein Verstoß gegen § 1 UWG vorliege, dann findet das in jenen Urteilen keine hinreichende Grundlage.
  • BGH, 08.12.1978 - I ZR 57/77

    Verbot einer unzulässigen Ankündigung eines Jubiläumsverkaufs - Werbemäßiges

    Der Urteilstenor war, wie geschehen, der konkreten Verletzungsform anzupassen, und der letzte Halbsatz, beginnend mit "es sei denn" wegen mangelnder Bestimmtheit zu streichen (vgl. BGH GRUR 1978, 649, 650 - Elbemarkt).
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 162/77

    Begriff des genehmigungspflichtigen Fährbetriebes - Wasserrechtlicher Begriff der

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