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   BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80   

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BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80 (https://dejure.org/1983,212)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1983 - I ZR 194/80 (https://dejure.org/1983,212)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80 (https://dejure.org/1983,212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog. "Kredithaie" - Handlung zu Zwecken des Wettbewerbs durch Telefon-Ansage wegen der Veranlassung von Kreditinteressenten Kreditvermittler zu meiden - Bewusstes Fördern eines fremden Wettbewerbs ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Geldmafiosi

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1559
  • MDR 1983, 819
  • GRUR 1983, 379
  • afp 1983, 434
  • WRP 1983, 395
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79

    Wettbewerbswidrigkeit des Preisvergleichs einer Verbraucherzentrale -

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder den Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde in subjektiver Hinsicht zusätzlich in der Absicht vorgegangen ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil des anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGHZ 3, 270, 277 = GRUR 1952, 410, 413 - Constanze I; BGHZ 19, 299, 303 = GRUR 1956, 216, 217 - Staatliche Kurverwaltung/Bad Ems; BGH GRUR 1981, 658, 659, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

    Das Bewußtsein, fremden Wettbewerb zu fördern, kann zwar regelmäßig als Beweisanzeichen für ein Handeln in Wettbewerbsabsicht gewertet werden, steht aber - wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat - einer Verneinung dieser Absicht nicht notwendigerweise entgegen (BGHZ 3, 270, 277 = GRUR 1952, 410, 413 - Constanze I; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich; st. Rspr.).

    Handelt es sich dagegen nicht um solche höchstpersönlichen Rechte, die ihrem Wesen nach allein von demjenigen, dem sie erwachsen sind, geltend gemacht werden können, sondern um Rechte oder rechtlich geschützte Positionen, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind - wie beispielsweise der Gewerbebetrieb zusammen mit dem Unterlassungsanspruch zum Schutz vor Kreditgefährdung oder vor Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb -, haben Rechtsprechung und Literatur, auch wenn die geltend zu machenden Ansprüche für sich allein nicht übertragbar sind, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung von Rechten zugunsten des materiell Berechtigten stets für zulässig erachtet unter der Voraussetzung, daß der Ermächtigte an der Rechtsverfolgung ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (RGZ 86, 252, 254 = GRUR 1916, 69, 70 - Geschäftsübergang; RG MuW 1940, 32, 33 - Patent-Bremsbelag; BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1978, 364, 366 = WRP 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

    Klagt - wie hier - ein Verband i.S. des § 13 Abs. 1 UWG oder eine vergleichbare Vereinigung, ist nach der Rechtsprechung ein rechtsschutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung anzuerkennen, wenn die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs den satzungsgemäßen Zwecken des Verbandes, die geschäftlichen Belange der Mitglieder zu wahren, entspricht (BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
    Handelt es sich dagegen nicht um solche höchstpersönlichen Rechte, die ihrem Wesen nach allein von demjenigen, dem sie erwachsen sind, geltend gemacht werden können, sondern um Rechte oder rechtlich geschützte Positionen, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind - wie beispielsweise der Gewerbebetrieb zusammen mit dem Unterlassungsanspruch zum Schutz vor Kreditgefährdung oder vor Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb -, haben Rechtsprechung und Literatur, auch wenn die geltend zu machenden Ansprüche für sich allein nicht übertragbar sind, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung von Rechten zugunsten des materiell Berechtigten stets für zulässig erachtet unter der Voraussetzung, daß der Ermächtigte an der Rechtsverfolgung ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (RGZ 86, 252, 254 = GRUR 1916, 69, 70 - Geschäftsübergang; RG MuW 1940, 32, 33 - Patent-Bremsbelag; BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1978, 364, 366 = WRP 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

    Klagt - wie hier - ein Verband i.S. des § 13 Abs. 1 UWG oder eine vergleichbare Vereinigung, ist nach der Rechtsprechung ein rechtsschutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung anzuerkennen, wenn die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs den satzungsgemäßen Zwecken des Verbandes, die geschäftlichen Belange der Mitglieder zu wahren, entspricht (BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder den Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde in subjektiver Hinsicht zusätzlich in der Absicht vorgegangen ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil des anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGHZ 3, 270, 277 = GRUR 1952, 410, 413 - Constanze I; BGHZ 19, 299, 303 = GRUR 1956, 216, 217 - Staatliche Kurverwaltung/Bad Ems; BGH GRUR 1981, 658, 659, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

    Das Bewußtsein, fremden Wettbewerb zu fördern, kann zwar regelmäßig als Beweisanzeichen für ein Handeln in Wettbewerbsabsicht gewertet werden, steht aber - wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat - einer Verneinung dieser Absicht nicht notwendigerweise entgegen (BGHZ 3, 270, 277 = GRUR 1952, 410, 413 - Constanze I; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich; st. Rspr.).

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 94/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
    Handelt es sich dagegen nicht um solche höchstpersönlichen Rechte, die ihrem Wesen nach allein von demjenigen, dem sie erwachsen sind, geltend gemacht werden können, sondern um Rechte oder rechtlich geschützte Positionen, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind - wie beispielsweise der Gewerbebetrieb zusammen mit dem Unterlassungsanspruch zum Schutz vor Kreditgefährdung oder vor Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb -, haben Rechtsprechung und Literatur, auch wenn die geltend zu machenden Ansprüche für sich allein nicht übertragbar sind, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung von Rechten zugunsten des materiell Berechtigten stets für zulässig erachtet unter der Voraussetzung, daß der Ermächtigte an der Rechtsverfolgung ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (RGZ 86, 252, 254 = GRUR 1916, 69, 70 - Geschäftsübergang; RG MuW 1940, 32, 33 - Patent-Bremsbelag; BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1978, 364, 366 = WRP 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

    Klagt - wie hier - ein Verband i.S. des § 13 Abs. 1 UWG oder eine vergleichbare Vereinigung, ist nach der Rechtsprechung ein rechtsschutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung anzuerkennen, wenn die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs den satzungsgemäßen Zwecken des Verbandes, die geschäftlichen Belange der Mitglieder zu wahren, entspricht (BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54

    Bad Ems

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder den Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde in subjektiver Hinsicht zusätzlich in der Absicht vorgegangen ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil des anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGHZ 3, 270, 277 = GRUR 1952, 410, 413 - Constanze I; BGHZ 19, 299, 303 = GRUR 1956, 216, 217 - Staatliche Kurverwaltung/Bad Ems; BGH GRUR 1981, 658, 659, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).
  • BGH, 25.02.1969 - VI ZR 241/67

    Voraussetzungen für die Zubilligung einer Geldentschädigung - Schuldhafte

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Ermächtigung zur Prozeßführung, d.h. die Übertragung der Befugnis, ein fremdes materielles Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (gewillkürte Prozeßstandschaft), für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, daß die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu in Widerspruch stünde (BGH LM BGB § 847 Nr. 3 Bl. 2 - VersR 1953, 497, 498: für Schmerzensgeldanspruch; BGH LM BGB § 1092 Nr. 4 = NJW 1964, 2296, 2297, 2298: für Anspruch aus beschränkter persönlicher Dienstbarkeit; BGH GRUR 1969, 426, 428 - NJW 1969, 1110, 1111 - Detektei: für Anspruch auf Entschädigung in Geld für erlittene ideelle Unbill; BGH GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge: für Anspruch des Erfinders auf Erfinderbenennung).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
    Sie widmet sich damit Aufgaben, die nicht der Erfüllung der erwerbswirtschaftlichen Zielsetzung einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen dienen, sondern im Interesse der Verbraucher und im volkswirtschaftlichen Gesamtinteresse auf die Erreichung allgemeiner wettbewerbspolitischer Zwecke gerichtet sind (vgl. BGHZ 65, 326, 332 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] = GRUR 1976, 268, 270 - WRP 1976, 166 - Stiftung Warentest/Warentest II).
  • BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75

    Golfrasenmäher

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
    Handelt es sich dagegen nicht um solche höchstpersönlichen Rechte, die ihrem Wesen nach allein von demjenigen, dem sie erwachsen sind, geltend gemacht werden können, sondern um Rechte oder rechtlich geschützte Positionen, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind - wie beispielsweise der Gewerbebetrieb zusammen mit dem Unterlassungsanspruch zum Schutz vor Kreditgefährdung oder vor Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb -, haben Rechtsprechung und Literatur, auch wenn die geltend zu machenden Ansprüche für sich allein nicht übertragbar sind, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung von Rechten zugunsten des materiell Berechtigten stets für zulässig erachtet unter der Voraussetzung, daß der Ermächtigte an der Rechtsverfolgung ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (RGZ 86, 252, 254 = GRUR 1916, 69, 70 - Geschäftsübergang; RG MuW 1940, 32, 33 - Patent-Bremsbelag; BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1978, 364, 366 = WRP 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).
  • BGH, 20.06.1978 - X ZR 49/75

    Antrag auf Feststellung der Alleinerfindereigenschaft für Motorkettensägengriffe

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Ermächtigung zur Prozeßführung, d.h. die Übertragung der Befugnis, ein fremdes materielles Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (gewillkürte Prozeßstandschaft), für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, daß die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu in Widerspruch stünde (BGH LM BGB § 847 Nr. 3 Bl. 2 - VersR 1953, 497, 498: für Schmerzensgeldanspruch; BGH LM BGB § 1092 Nr. 4 = NJW 1964, 2296, 2297, 2298: für Anspruch aus beschränkter persönlicher Dienstbarkeit; BGH GRUR 1969, 426, 428 - NJW 1969, 1110, 1111 - Detektei: für Anspruch auf Entschädigung in Geld für erlittene ideelle Unbill; BGH GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge: für Anspruch des Erfinders auf Erfinderbenennung).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
    Insoweit wird das Berufungsgericht bei der Abwägung der Umstände des Einzelfalls auch die Geschäftstätigkeit des Mitglieds des Klägers im Blick auf die von der Beklagten in ihrer Telefon-Ansage erhobenen Vorwürfe zu berücksichtigen haben, ferner das Interesse der Beklagten und der Öffentlichkeit an einer zutreffenden Unterrichtung der Verbraucher über die Geschäftspraktiken des Kreditgewerbes und in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung, die dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung zukommt (Art. 5 Abs. 1 GG; BVerfGE 60, 234 = GRUR 1982, 498 - Kredithaie).
  • RG, 23.02.1915 - II 498/14

    Wettbewerbsgesetz; Übertragbarkeit des Unterlassungsanspruchs

  • BGH, 16.09.1964 - V ZR 132/62
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 28/12

    Beuys-Aktion - Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst:

    Entgegen der Ansicht der Revision kann der Urheber eine Verwertungsgesellschaft, die er zur Wahrnehmung urheberrechtlicher Nutzungsrechte ermächtigt hat, auch zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Urheberpersönlichkeitsrechte ermächtigen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 = WRP 1983, 395 - Geldmafiosi; Urteil vom 1. Oktober 1998 - I ZR 104/96, GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung; Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 18/08, GRUR 2010, 920 Rn. 26 = WRP 2010, 1268 - Klingeltöne für Mobiltelefone II).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87

    Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen

    Allerdings ist die Ermächtigung zur Prozeßführung, das heißt die Übertragung der Befugnis, ein fremdes materielles Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (gewillkürte Prozeßstandschaft), für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, daß die Möglichkeit, eine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu in Widerspruch stünde (BGH Urt. vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381, - Geldmafiosi m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Insbesondere steht ihr - entgegen der Auffassung der Revision - nicht entgegen, daß der in Prozeßstandschaft geltend zu machende Anspruch nicht abtretbar ist (BGH, Urt. v. 17.2.1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 = WRP 1983, 395 - Geldmafiosi).

    Zwar ist die gewillkürte Prozeßstandschaft in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, daß die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu in Widerspruch stünde (BGH GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi, m.w.N.).

    Handelt es sich aber um Rechte oder rechtlich geschützte Positionen, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind, hat die Rechtsprechung, auch wenn die geltend zu machenden Ansprüche für sich allein nicht übertragbar sind, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung von Rechten zugunsten des materiell Berechtigten stets für zulässig erachtet, wenn der Ermächtigte an der Rechtsverfolgung ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (BGH GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi, m.w.N.).

  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 225/06

    Gerichtliche Geltendmachung des Umgangsrechts eines Kindes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Durchsetzung eines fremden materiellen Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) stets für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, dass die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu im Widerspruch stünde (BGH Urteil vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80 - NJW 1983, 1559, 1561).
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/21 R

    Kostenübernahme einer Krankenhausbehandlung gemäß dem SGB XII Nothelferansprüche

    Jedenfalls dann, wenn ein Abtretungsverbot dahin auszulegen ist, dass ein Anspruch nicht durch einen Dritten geltend gemacht werden kann, ist eine diesen Anspruch betreffende Prozessführungsermächtigung unwirksam, weil ansonsten das Abtretungsverbot durch sie unterlaufen werden könnte (vgl BGH vom 2.12.2003 - VI ZR 243/02 - RdNr 21; BGH vom 21.9.2011 - VIII ZR 118/10 - RdNr 18; BGH vom 14.5.2008 - XII ZB 225/06 - BGHZ 176, 337 RdNr 13; BGH vom 3.7.1996 - XII ZR 99/95 - NJW 1996, 3273, 3275; BGH vom 17.2.1983 - I ZR 194/80 - RdNr 20; BGH vom 27.5.1971 - VII ZR 85/69 - BGHZ 56, 228 = juris RdNr 31; Straßfeld in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 70 RdNr 57; Groß in Berchtold, SGG, 6. Aufl 2021, § 54 RdNr 58; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 54 RdNr 11a unter Verweis auf BVerwG vom 29.11.1982 - 7 C 34.80 - BVerwGE 66, 266 = NJW 1983, 1133; Czybulka/Siegel in NK-VwGO, 5. Aufl 2018, § 62 RdNr 20; Bieresborn in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 3. Aufl 2023, § 54 RdNr 125 hingegen für die Geltendmachung unterhaltsrechtlicher Ansprüche durch den Sozialhilfeträger BGH, Zwischenurteil vom 29.8.2012 - XII ZR 154/09 - NJW 2012, 3642) .
  • BGH, 12.04.2011 - II ZR 197/09

    Geschäftsmäßige Forderungseinziehung: Ermächtigung einer BGB-Gesellschaft zur

    b) Entgegen der von der Revisionserwiderung unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379 - Geldmafiosi; Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165; Urteil vom 11. Mai 2004 - KZR 37/02, GRUR 2004, 763 - Nachbauvergütung; Urteil vom 30. März 2005 - X ZR 191/03, GRUR 2005, 668 - Aufbereiter) geäußerten Ansicht ist die Klägerin auch nicht gemäß Art. 1 § 7 RBerG zur erlaubnisfreien Forderungseinziehung befugt und damit im Sinne einer gewillkürten Prozessstandschaft wirksam ermächtigt.
  • OLG Jena, 22.04.2015 - 2 U 738/14

    Verletzung des Urheberrechts durch Wiedergabe von Liedern auf

    Der Möglichkeit zur Prozessstandschaft bei der Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten steht deshalb nicht entgegen, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht grundsätzlich nicht übertragbar oder abtretbar ist (vgl. dazu BGH GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi), solange - wie hier - die Befugnis zur Geltendmachung von urheberpersönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen erteilt wurde (so auch BGH GRUR 2010, 220 Rn. 26 - Klingeltöne für Mobilfunktelefone II; BGH GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung).
  • OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen; eigener Anspruch eines einzelnen

    Die gewillkürte, also vom Inhaber der materiellen Berechtigung abgeleitete Prozessstandschaft setzt eine Übertragbarkeit der Prozessführungsbefugnis voraus.(vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 17.2.1983 - I ZR 194/80 -, NJW 1983, 1559, ("Geldmafiosi") wonach die Übertragung der Befugnis, ein fremdes materielles Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (gewillkürte Prozessstandschaft), unzulässig ist, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, dass die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu übertragen, dazu in Widerspruch stünde) Da eine solche bei höchstpersönlichen Rechtsgütern, zu denen unter anderem Ansprüche aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehören, nicht besteht, scheidet eine Berechtigung der Klägerin zur (eigenen) gerichtlichen Geltendmachung des im vorliegenden Verfahren reklamierten Unterlassungsanspruchs wegen Ehrverletzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon von daher aus.(vgl. etwa BGH, Urteil vom 25.2.1969 - VI ZR 241/67 -, MDR 1969, 652, wonach der Anspruch auf Entschädigung in Geld für "ideelle Unbill" infolge einer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts grundsätzlich unabtretbar ist, was einer Geltendmachung auf Grund gewillkürter Prozessstandschaft entgegensteht).
  • BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 118/10

    Gewillkürte Prozessstandschaft eines Interessenverbands von Kfz-Vertragshändlern

    Ein eigenes schutzwürdiges Interesse eines Verbandes an der Durchsetzung eines fremden Rechts ist grundsätzlich dann anzuerkennen, wenn die Rechtsverfolgung der satzungsgemäßen Wahrnehmung der geschäftlichen Belange seiner Mitglieder entspricht (im Anschluss an BGH, Urteile vom 5. Oktober 1955, IV ZR 302/54, MDR 1956, 154; vom 17. Februar 1983, I ZR 194/80, NJW 1983, 1559 mwN).

    a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei verbandsmäßigen Zusammenschlüssen ein solches Interesse grundsätzlich dann anzuerkennen, wenn die in Frage stehende Rechtsverfolgung der satzungsgemäßen Wahrnehmung der geschäftlichen Belange der Verbandsmitglieder entspricht (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1955 - IV ZR 302/54, MDR 1956, 154 unter I; vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, NJW 1983, 1559 unter II 2 b mwN; vom 19. Dezember 1975 - V ZR 230/73, MDR 1976, 652; ebenso MünchKommZPO/Lindacher, 3. Aufl., vor §§ 50 ff. Rn. 60 mwN; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., vor § 50 Rn. 58 mwN; differenzierend BGH, Urteil vom 9. Mai 1967 - Ib ZR 59/65, BGHZ 48, 12, 15 f.).

    Entscheidend für ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an einer gewillkürten Prozessstandschaft ist daher nicht die Anzahl der Mitglieder, für welche er einen Zivilprozess führt, sondern ob das Klageziel auch die geschäftlichen Interessen der übrigen Mitglieder berührt und sich nicht in der - vom Satzungszweck nicht gedeckten - Durchsetzung von Individualinteressen erschöpft (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, aaO; vom 14. November 2006 - XI ZR 294/05, BGHZ 170, 18 Rn. 29).

  • LG Köln, 04.05.2023 - 14 O 297/22

    Qualifizierte elektronische Signatur eines gerichtlichen Beschlusses

    Insbesondere steht ihr - entgegen der Auffassung der Revision - nicht entgegen, dass der in Prozessstandschaft geltend zu machende Anspruch nicht abtretbar ist (BGH, GRUR 1983, 379 [381] = NJW 1983, 1559 - Geldmafiosi).

    Zwar ist die gewillkürte Prozessstandschaft in der Rechtsprechung des BGH für unzulässig gehalten worden, wenn das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, dass die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu in Widerspruch stünde (BGH, GRUR 1983, 379 [381] = NJW 1983, 1559 - Geldmafiosi, m.w. Nachw.).

    Handelt es sich aber um Rechte oder rechtlich geschützte Positionen, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind, hat die Rechtsprechung, auch wenn die geltend zu machenden Ansprüche für sich allein nicht übertragbar sind, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung von Rechten zu Gunsten des materiell Berechtigten stets für zulässig erachtet, wenn der Ermächtigte an der Rechtsverfolgung ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (BGH, GRUR 1983, 379 [381] = NJW 1983, 1559 - Geldmafiosi, m.w. Nachw.).

  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08

    Klingeltöne für Mobiltelefone II

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

  • LG Potsdam, 08.01.2015 - 2 O 252/14

    Urheberrechtsverletzung über familiären Internetanschluss: Widerlegung der

  • BPatG, 17.02.2009 - 30 W (pat) 22/06

    Münchner Weißwurst

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21

    Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von

  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 420/83
  • BGH, 22.05.1986 - I ZR 72/84

    "Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95

    "Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 136/83

    Unterbrechung der Verjährung durch klageweise Geltendmachung einer gepfändeten

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 11/99

    Grundsatzentscheidungen zur Vereinbarkeit von Verbraucher- und Ratgebersendungen

  • OLG Frankfurt, 22.10.2019 - 11 U 95/18

    Schadensschätzung bei Verletzung einer Creative-Commons-Lizenz

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2005 - 4 U 146/04

    Bemessung des Rückkaufswerts bei vorzeitiger Kündigung eines

  • OLG Hamburg, 24.10.1991 - 3 U 250/90

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche eines Arzneimittelherstellers gegen die

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 4/93

    "Legehennen"; Wettbewerbswidrigkeit der Haltung von Legehennen

  • OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 3 U 22/21

    Gewillkürte Prozessstandschaft der Eltern für ein minderjähriges Kind

  • OLG Hamburg, 02.02.1989 - 3 U 114/88

    Wettbewerbswidrigkeit von Äußerungen in einer Expertenrunde im Fernsehen

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 296/83
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85

    "Leichenaufbewahrung"; Förderung des Wettbewerbs durch ein Altenheim

  • OLG Celle, 21.03.2012 - 4 U 103/11

    Voraussetzungen der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den

  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 4/82

    Kundenboykott

  • OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07

    Wettbewerbsabsicht durch Presseartikel

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 59/84

    "Innungskrankenkassenwesen"; Rechtsweg für Klage auf Unterlassung der Werbung

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 122/92

    Betonerhaltung - Irreführung/Beschaffenheit

  • BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 45/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "KNUT - DER EISBÄR/Knud" - zur Geltendmachung von

  • OLG Köln, 08.11.1996 - 6 U 30/95

    Glücksratgeber

  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U (Hs) 62/02

    Zur Frage des Handelns in Wettbewerbsabsicht bei Meinungsäußerungen im Rahmen von

  • LG Aachen, 19.05.1992 - 41 O 30/92
  • OLG Naumburg, 23.07.1998 - 7 U (Hs) 4/98

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches;

  • KG, 07.11.2000 - 5 U 6923/99

    Internationale Zuständigkeit Deutschlands - markenrechtliche Ansprüche von

  • LAG Köln, 21.08.2012 - 11 Sa 482/12

    Entwicklungshelfer, Nebenpflicht

  • LG Köln, 23.12.2009 - 28 O (Kart) 479/08

    Berechtigung von Mitgliedsunternehmen zur Nutzung von Informationen und

  • KG, 04.09.2001 - 5 U 124/01

    Hyperlinks und Wettbewerbsförderungsabsicht

  • OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92

    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe "Wohn-/Nutzfläche" in Immobilienanzeigen

  • OLG Stuttgart, 11.01.1991 - 2 U 238/90

    Diskriminierung eines Spezialbetriebes für den Elektronotdienst durch

  • OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 91/83

    Einstweilige Verfügung gegen die Behauptung über die Umgehung von Gesetzen im

  • OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 175/99

    Rechtsnatur der Äußerung des Chefredakteurs eines politischen Wochenmagazins über

  • KG, 12.12.1994 - 25 W 7370/94

    Anspruch auf Unterlassung einer bundesweiten Werbung für ein das Wachstum von

  • KG, 06.11.1987 - 16 WF 6026/87

    Prozeßstandschaft; Unterhalt; Unterhaltsklage; Übergang; Anspruch;

  • OLG Naumburg, 16.10.1997 - 7 U (HS) 77/97

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Durchführung von

  • OLG Stuttgart, 13.12.1988 - 12 U 359/87

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 15 A 2104/11

    Klagebefugnis einer Fraktion bei Ungültigerklärung der Wahl eines direkt

  • OLG Nürnberg, 14.11.1995 - 3 U 1991/95
  • OLG Hamburg, 07.05.1992 - 3 U 273/91

    Wettbewerbswidrigkeit der Nennung eines Serviceunternehmens in einer

  • KG, 10.07.1990 - 5 U 4356/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LG Hamburg, 29.01.1992 - 315 O 65/90

    Markenverordnungsverbot für Sprechstundenbedarf der Kassenärzte; Verordnung von

  • OLG München, 08.03.1990 - 29 U 4414/89
  • LG Bonn, 30.09.1998 - 16 O 50/98

    Stellungnahme zur Anwendbarkeit des "Kodex der Mitglieder des Vereins

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