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   BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82   

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https://dejure.org/1984,553
BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82 (https://dejure.org/1984,553)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1984 - I ZR 98/82 (https://dejure.org/1984,553)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1984 - I ZR 98/82 (https://dejure.org/1984,553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrige Behinderung eines entgeltlich vertriebenen Ortsnachrichtenblatts durch die kostenlose Verteilung eines Anzeigenblattes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Anzeigenblatts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1624
  • MDR 1985, 996
  • GRUR 1985, 881
  • afp 1985, 163
  • WRP 1985, 330
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82
    Bei dem Blatt der Beklagten handelt es sich nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen um ein Anzeigenblatt, wie solche bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Fällen "Freiburger Wochenbericht" (BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54]) und "Stuttgarter Wochenblatt I und II" (BGHZ 51, 236 und Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 128/69, GRUR 1971, 477 = WRP 1971, 269) waren.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt worden, daß die Gratisverteilung von Anzeigenblättern in dem genannten Sinne im Hinblick auf deren redaktionellen Teil unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstoßen kann (vgl. BGHZ 19, 393 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; BGHZ 51, 236 - Stuttgarter Wochenblatt I).

    Eine Gefährdung solcher Presseerzeugnisse kommt jedoch im Streitfall schon deshalb nicht in Betracht, weil die Ortsnachrichtenblätter des Klägers, deren Bestand nach dem Klagevortrag bedroht sein soll, nach den Feststellungen des Berufungsgerichts auch nicht unter Anlegung der in BGHZ 51, 236, 239 dargelegten Maßstäbe mit Zeitungen im Sinne jener Rechtsprechung vergleichbar sind.

  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82
    Bei dem Blatt der Beklagten handelt es sich nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen um ein Anzeigenblatt, wie solche bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Fällen "Freiburger Wochenbericht" (BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54]) und "Stuttgarter Wochenblatt I und II" (BGHZ 51, 236 und Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 128/69, GRUR 1971, 477 = WRP 1971, 269) waren.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt worden, daß die Gratisverteilung von Anzeigenblättern in dem genannten Sinne im Hinblick auf deren redaktionellen Teil unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstoßen kann (vgl. BGHZ 19, 393 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; BGHZ 51, 236 - Stuttgarter Wochenblatt I).

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82
    Das hat der Bundesgerichtshof insbesondere in den Fällen von teilweise unentgeltlich verteilten Fachzeitschriften ausgesprochen (vgl. zuletzt BGHZ 81, 291 - Bäckerfachzeitschrift).

    Zum anderen hat der Senat in seiner späteren, aber noch vor Erlaß des hier angegriffenen Berufungsurteils veröffentlichten Entscheidung vom 3. Juli 1981 (BGHZ 81, 291 - Bäckerfachzeitschrift) die Sätze des vorgenannten Urteils dahin eingeschränkt, daß auch die ständige Gratisverteilung von Fachzeitschriften mit einem gewissen Eigenwert des redaktionellen Teils nicht ohne weiteres, sondern nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt (a.a.O. S. 294).

  • BGH, 17.12.1976 - I ZR 26/75

    Sittenwidrigkeit des Verschenkens einer journalistischen Leistung -

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82
    Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. Dezember 1976 (GRUR 1977, 608 = WRP 1977, 260 - Feld und Wald II) kann sich das Berufungsgericht für seine abweichende Ansicht nicht berufen.
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69

    Stuttgarter Wochenblatt II

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82
    Bei dem Blatt der Beklagten handelt es sich nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen um ein Anzeigenblatt, wie solche bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Fällen "Freiburger Wochenbericht" (BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54]) und "Stuttgarter Wochenblatt I und II" (BGHZ 51, 236 und Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 128/69, GRUR 1971, 477 = WRP 1971, 269) waren.
  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Auszug aus BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82
    Auch unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbswidrigen gezielten Vernichtungspreiskampfs (vgl. RGZ 134, 343 - Benrather Tankstelle; BGH Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 323 = WRP 1979, 300 - Verkauf unter Einstandspreis I) läßt sich die Gratisverteilung im Streitfall nicht erfassen.
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    bb) Die Klägerin hat nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen keine konkreten Tatsachen wie etwa Einbußen bei ihren eigenen Werbeeinnahmen oder denjenigen ihrer Mitbewerber (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330 - Bliestal-Spiegel) vorgetragen, die auf eine Gefährdung des Bestandes der durch Werbung finanzierten privaten Fernsehsender schließen lassen könnten.
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Denn er läßt sich seine Leistung in diesem Fall bezahlen, wenn auch nicht vom Leser, so doch vom Anzeigenkunden (vgl. Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Bliestal-Spiegel" GRUR 1985, 881, 883; OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 119 f.).

    b) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Gratisverteilung von Anzeigenblättern, die über einen redaktionellen Teil verfügen, unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstoßen kann (vgl. BGHZ 19, 392, 397 f. - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 238 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330 - Bliestal-Spiegel).

    Ein solcher Verstoß soll insbesondere dann vorliegen, wenn der redaktionelle Teil des Anzeigenblattes geeignet sei, für einen nicht unerheblichen Teil des Publikums eine Tageszeitung zu ersetzen, und wenn die ernstliche Gefahr bestehe, daß deshalb die Tagespresse als Institution in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Bestand bedroht sei (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel, m.w.N.).

    Dabei hat der Senat jedoch klargestellt, daß auch die ständige Gratisverteilung von Anzeigenblättern und Fachzeitschriften mit einem gewissen Eigenwert des redaktionellen Teils nicht ohne weiteres, sondern nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt (BGHZ 81, 291, 294 - Bäckerfachzeitschrift; BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Nur wenn der Bestand eines meinungsbildenden Blattes - also einer Zeitung, die "sich redaktionell vor allem mit allgemein interessierenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenständen" befaßt und dabei "informierend und kommentierend an der Bildung der öffentlichen Meinung" mitwirkt (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel) - durch ein Konkurrenzprodukt gefährdet würde, das diese Funktionen nicht wahrnehmen könnte, käme ein Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 120; vgl. auch Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Stuttgarter Wochenblatt II" GRUR 1971, 477, 479).

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt worden, daß die unentgeltliche Verteilung von Anzeigenblättern mit einem redaktionellen Teil unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstoßen kann (vgl. BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; BGHZ 51, 236 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330, 331 - Bliestal-Spiegel, m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Denn er läßt sich seine Leistung in diesem Fall bezahlen, wenn auch nicht vom Leser, so doch vom Anzeigenkunden (vgl. Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Bliestal-Spiegel" GRUR 1985, 881, 883; OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 119 f.).

    c) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Gratisverteilung von Anzeigenblättern, die über einen redaktionellen Teil verfügen, unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstoßen kann (vgl. BGHZ 19, 392, 397 f. - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 238 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330 - Bliestal-Spiegel).

    Ein solcher Verstoß soll insbesondere dann vorliegen, wenn der redaktionelle Teil des Anzeigenblattes geeignet sei, für einen nicht unerheblichen Teil des Publikums eine Tageszeitung zu ersetzen, und wenn die ernstliche Gefahr bestehe, daß deshalb die Tagespresse als Institution in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Bestand bedroht sei (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel, m.w.N.).

    Dabei hat der Senat jedoch klargestellt, daß auch die ständige Gratisverteilung von Anzeigenblättern und Fachzeitschriften mit einem gewissen Eigenwert des redaktionellen Teils nicht ohne weiteres, sondern nur unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstößt (BGHZ 81, 291, 294 - Bäckerfachzeitschrift; BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Nur wenn der Bestand eines meinungsbildenden Blattes - also einer Zeitung, die "sich redaktionell vor allem mit allgemein interessierenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenständen" befaßt und dabei "informierend und kommentierend an der Bildung der öffentlichen Meinung" mitwirkt (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel) - durch ein Konkurrenzprodukt gefährdet würde, das diese Funktionen nicht wahrnehmen könnte, käme ein Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 120; vgl. auch Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Stuttgarter Wochenblatt II" GRUR 1971, 477, 479).

  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem

    Das wird von der Rechtsprechung etwa für den Bereich der berichterstattenden Presse auf Grund Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bejaht (BGH GRUR 1982, 53, 55 - Bäckerfachzeitschrift; BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel; BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87

    Annoncen-Avis

    Es müssen vielmehr im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, welche die Unentgeltlichkeit einer Leistung im Anzeigengewerbe als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. BGHZ 81, 291, 293 f. - Bäckerfachzeitschrift; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Eine wirksame Werbemaßnahme ist nicht schon deshalb als ein Verstoß gegen die Lauterkeit im Wettbewerb zu mißbilligen, weil sie Mitbewerbern unangenehm sein kann (vgl. BGHZ 19, 393, 395 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Bei solcher Sachlage liegt es fern, die beanstandete kostenlose Insertion von Kleinanzeigen bei der Beklagten als Ausfluß eines ruinösen, den Bestand des Wettbewerbs im Anzeigenmarkt in Frage stellenden Verhaltens zu qualifizieren (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Es ist zwar davon auszugehen, daß bei einer auf § 1 UWG gegründeten wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Verleger einer Tageszeitung und dem eines reinen Anzeigenblattes ohne redaktionellen Teil in die gebotene Interessenabwägung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Bestand der Presse als Institution zur Bildung der Meinungsvielfalt Berücksichtigung zu finden hat (vgl. Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel, mit Anmerkung Hefermehl a.a.O. 883).

  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

    Die Wettbewerbswidrigkeit liegt nicht schon in der kostenlosen Abgabe selbst (BGH, GRUR 1985, 881, 882).

    Eine wirksame Werbemaßnahme ist nicht schon deshalb als ein Verstoß gegen die Lauterkeit im Wettbewerb zu missbilligen, weil sie Mitbewerbern unangenehm sein kann (BGH, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal Spiegel; GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann die unentgeltliche Abgabe einer Zeitung, die einen nicht nur nebensächlichen redaktionellen Teil umfasst, wettbewerbswidrig sein, wenn sie die Gefahr begründet, dass der Leistungswettbewerb in diesem Bereich in einem nicht unerheblichen Maße eingeschränkt wird und deshalb die Tagespresse als Institution in ihrem Bestand, der verfassungsrechtlich garantiert ist, bedroht ist (BGHZ 51, 236, 240 - Stuttgarter Wochenblatt I; GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal Spiegel).

    Erforderlich ist vielmehr eine konkret drohende Gefahr (BGH, GRUR 1985, 881 - Bliestal Spiegel - mit Anmerkung Hefermehl).

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99

    Wettbewerbsrecht - unentgeltliche Verteilung anzeigenfinanzierter

    Wie die Entscheidung "Bliestal-Spiegel" des Bundesgerichtshofs - GRUR 1985, 881 ff. - zeige, gehe die höchstrichterliche Rechtsprechung nunmehr allgemein davon aus, daß die ständige Gratisverteilung von Zeitungen nicht ohne weiteres, sondern nur unter bestimmten Umständen gegen § 1 UWG verstoße.

    Dies gilt selbst dann, wenn sie zum Erliegen von Wettbewerbern führt (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Eine individuelle Behinderung der Klägerin könnte nur dann angenommen werden, wenn die Beklagte mit der Gratisverteilung ihrer Zeitung ausschließlich oder zumindest überwiegend das Ziel verfolgen würde, die Klägerin mit ihren Sonntagszeitungen vom Markt zu verdrängen, d.h. eine Existenzvernichtung der Klägerin zu beabsichtigen (BGH GRUR 1991, 616, 617 - Motorboot-Fachzeitschrift; GRUR 1985, 881, 883 - Bliestal-Spiegel).

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

    Ist die nicht kostengerechte Preiskalkulation aber auf Dauer angelegt und ist es ihr Zweck, bestimmte Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, so liegt darin eine gemäß § 1 UWG sittenwidrige Behinderung unter mißbräuchlicher Ausnutzung von Marktmacht und Wettbewerbsfreiheit (BGH, Urt. v. 22.11.1984 I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel; BGH Abwehrblatt II aaO).

    Die von der Klägerin angegriffene nicht kostendeckende Anzeigenpreisgestaltung der Beklagten ist als wettbewerbswidrige Maßnahme aber nur zu beanstanden, wenn sie die konkrete Behinderung des Wettbewerbers oder die Gefährdung des Bestandes des Pressewesens, zu welchem auch ein Anzeigenblatt wie das der Klägerin rechnet, zur Folge hat (BGHZ 51, 236, 244 f. - Stuttgarter Wochenblatt I; BGHZ 81, 291, 296 - Bäckereifachzeitschrift; Urt. v. 22.11.1984 I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

  • LG Hamburg, 03.05.2016 - 308 O 46/16

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch des Betreibers eines online-Angebots

    In einer solchen Situation kann die Garantie der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, anders als bei dem Wettbewerb zweier Presseorgane mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen untereinander (vgl. BGH GRUR 2004, 602, 603 f. - Anzeigenblätter), bereits in einem Stadium einsetzen, in dem eine hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass ein meinungsbildendes Blatt, das sich redaktionell vor allem mit allgemein interessierenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenständen befasst und dabei informierend und kommentierend an der Bildung der öffentlichen Meinung mitwirkt (vgl. BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel) seine Leistung am Markt nicht mehr angemessen erbringen kann (vgl. in diesem Sinne Ladeur in Hamburger Kommentar zum Medienrecht, 3. Aufl., 4 Abschnitt Rn. 56).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.1995 - 6 U 32/95

    Anforderung an die Wettbewerbswidrigkeit bei kostenlosem Verteilen eines

  • OLG Hamburg, 07.12.2000 - 3 U 79/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des kostenlosen Versandes einer

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89

    Motorboot-Fachzeitschrift - Marktbehinderung

  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 40/00

    Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verteilung von Presserzeugnissen;

  • OLG Naumburg, 14.07.1994 - 3 U 54/94

    Wettbewerbswidrigkeit der Herausgabe kostenloser, durch gewerbliche Anzeigen

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94

    Stumme Verkäufer - übertriebenes Anlocken

  • BGH, 10.11.1987 - KVR 7/86

    "Singener Wochenblatt"; Rechtsstellung des Erwerbers bei einem Zusammenschluß;

  • OLG Köln, 05.07.2000 - 6 U 207/99

    Unentgeltliche Abgabe auch entgeltlich vertriebener Presseerzeugnisse -

  • KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99

    Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit durch Ausblendung von Werbung

  • OLG Karlsruhe, 19.02.1998 - 4 U 192/97

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Verteilung einer kostenlosen

  • LG Tübingen, 06.03.1998 - 5 O 19/98

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung; Unlauterkeit des Verdrängungswettbewerbes;

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