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   BGH, 23.05.1985 - I ZR 18/83   

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https://dejure.org/1985,1792
BGH, 23.05.1985 - I ZR 18/83 (https://dejure.org/1985,1792)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1985 - I ZR 18/83 (https://dejure.org/1985,1792)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - I ZR 18/83 (https://dejure.org/1985,1792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Persönliche Haftung eines Landesinnungsmeisters für Äußerungen in einem Zeitungsinterview - Rechtsweg bei Klagen mit Beteiligung von Landesinnungsverbänden - Zulässigkeit der Einschaltung einer Innung in den Wettbewerb - Abgrenzung zwischen bürgerlich-rechtlichen und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HdwO § 54, § 81; UWG § 1
    "Landesinnungsmeister"; Haftung für Äußerungen in einem Zeitungsinterview

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 33
  • MDR 1986, 556
  • GRUR 1985, 1063
  • afp 1986, 96
  • WRP 1985, 694
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - I ZR 18/83
    Maßgebend für die Frage, ob eine bürgerlich-rechtliche oder öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt, ist die rechtliche Natur des Klageanspruchs, wie er sich aus den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen ergibt (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, BSGE 37, 292 = NJW 1974, 2087; BGHZ 82, 375, 382 m.w.N. - Brillen-Selbstabgabestellen).

    Dem steht nicht entgegen, daß ein durch die ordentlichen Gerichte erlassenes Verbot von den privaten Wettbewerb berührenden Äußerungen auch den öffentlich-rechtlichen Tätigkeitsbereich eines Verwaltungsträgers betreffen kann (BGHZ 82, 375, 384 - Brillen-Selbstabgabestellen).

  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - I ZR 18/83
    Das Berufungsgericht durfte für diesen Fall die persönliche Haftung des Beklagten für den Unterlassungsanspruch nicht unter Heranziehung der vom Großen Senat für Zivilsachen entwickelten Grundsätze verneinen (BGHZ 34, 99 ff.).
  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - I ZR 18/83
    Wenn der Beklagte in Wettbewerbsförderungsabsicht die Öffentlichkeit über eine Auseinandersetzung zwischen Augenoptikern unterrichtete, wird das Berufungsgericht in seine Betrachtung möglicherweise auch einbeziehen müssen, daß das Amt des Beklagten als Landesinnungsmeister ihn in der Öffentlichkeit mit einer gewissen Autorität ausstattete, unabhängig davon, ob er für eine Körperschaft des öffentlichen oder des privaten Rechts handelte, die ihn zu einer neutralen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet haben könnte, wie das bei einer Teilnahme der öffentlichen Hand am Wettbewerb allgemein gilt (vgl. dazu BGHZ 19, 299, 304; BGH Urt. v. 2.6.1981 - VI ZR 28/80, NJW 1981, 2184, 2186).
  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54

    Bad Ems

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - I ZR 18/83
    Wenn der Beklagte in Wettbewerbsförderungsabsicht die Öffentlichkeit über eine Auseinandersetzung zwischen Augenoptikern unterrichtete, wird das Berufungsgericht in seine Betrachtung möglicherweise auch einbeziehen müssen, daß das Amt des Beklagten als Landesinnungsmeister ihn in der Öffentlichkeit mit einer gewissen Autorität ausstattete, unabhängig davon, ob er für eine Körperschaft des öffentlichen oder des privaten Rechts handelte, die ihn zu einer neutralen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet haben könnte, wie das bei einer Teilnahme der öffentlichen Hand am Wettbewerb allgemein gilt (vgl. dazu BGHZ 19, 299, 304; BGH Urt. v. 2.6.1981 - VI ZR 28/80, NJW 1981, 2184, 2186).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - I ZR 18/83
    Maßgebend für die Frage, ob eine bürgerlich-rechtliche oder öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt, ist die rechtliche Natur des Klageanspruchs, wie er sich aus den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen ergibt (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, BSGE 37, 292 = NJW 1974, 2087; BGHZ 82, 375, 382 m.w.N. - Brillen-Selbstabgabestellen).
  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - I ZR 18/83
    Vielmehr haben nach ständiger Rechtsprechung des Senats die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen des Privatrechts wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens einzustehen, wenn in ihrer Person die Voraussetzungen eines gegen sie gerichteten Anspruchs gegeben sind (BGH, Urt. v. 19.6.1963 - Ib ZR 15/62, GRUR 1964, 88, 89 = WRP 1963, 306 - Verona-Gerät).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    b) Der Geschäftsführer haftet für einen Wettbewerbsverstoß der von ihm vertretenen Gesellschaft, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen oder in Auftrag gegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1963 - Ib ZR 15/62, GRUR 1964, 88, 89 - Verona-Gerät; Urteil vom 23. Mai 1985 - I ZR 18/83, GRUR 1985, 1063, 1064 = WRP 1985, 694 - Landesinnungsmeister).
  • BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16

    Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte zu 1 als Körperschaft des öffentlichen Rechts und der Beklagte zu 2 als deren Organ bei kritischen Äußerungen das Gebot der Sachlichkeit und Neutralität sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch bei den gewählten Formulierungen zu wahren haben (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1985 - I ZR 18/83, GRUR 1985, 1063, 1064 = WRP 1985, 694 - Landesinnungsmeister).
  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Der Geschäftsführer haftet für einen Wettbewerbsverstoß der von ihm vertretenen Gesellschaft, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen oder in Auftrag gegeben hat (vgl. BGH, GRUR 1964, 88 [89] - Verona-Gerät; BGH, GRUR 1985, 1063 [1064] = WRP 1985, 694 - Landesinnungsmeister; BGH GRUR 2014, 883, beck-online; OLG Düsseldorf NJWE-WettbR 1997, 245, beck-online).
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 4 U 22/16

    Geschäftliche Handlung; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Herabsetzung;

    Diesem besonderen Vertrauen der Öffentlichkeit entspricht die Verpflichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts, namentlich bei kritischen Äußerungen das Gebot strenger Sachlichkeit und Neutralität sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die gewählten Formulierungen zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1985 - I ZR 18/83 - [Landesinnungsmeister] ; OLG München, NJW-RR 1995, 1004; Köhler/Bornkamm/ Köhler , a.a.O., § 3a Rdnr. 2.55; vgl. auch: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 14. Aufl. [2016], Art. 5 Rdnr. 14).

    Der entsprechende Haftungsgrundsatz findet auch auf Vertreter von juristischen Personen des öffentlichen Rechts Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1985 - I ZR 18/83 - [Landesinnungsmeister] ).

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 36/90

    Lehrtätigkeit eines beamteten Hochschulprofessors einschließlich der Beschaffung

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Betätigung der öffentlichen Hand je nach der Beziehung, in der sie Wirkungen äußert, einmal als hoheitlich, zum anderen als privatrechtlich zu qualifizieren sein kann (GSZ BGHZ 66, 229, 237 - Studentenversicherung; BGHZ 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen; GmS-OGB BGHZ 102, 280, 285 ff. - Rollstühle; BGHZ 110, 278, 284 - Werbung im Programm; BGHZ 110, 371, 380 f. - Sportübertragungen; BGH, Urt. v. 23.05.1985 - I ZR 18/83, GRUR 1985, 1063 = WRP 1985, 694, 695 - Landesinnungsmeister; Urt. v. 04.06.1987 - I ZR 117/85, GRUR 1988, 206, 208 - Kabelfernsehen II).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    Die Wettbewerbsabsicht braucht nämlich keineswegs die einzige oder wesentliche Zielsetzung des Handelns zu sein; es genügt, wenn mit der in Rede stehenden Handlung auch Wettbewerbszwecke, die nicht als völlig nebensächlich hinter dem eigentlichen Beweggrund zurücktreten, verfolgt werden (BGHZ 19, 299, 303 - Kurverwaltung; BGH, Urt. v. 23.5. 1985 - I ZR 18/83, GRUR 1985, 1063, 1064 - Landesinnungsmeister).
  • BGH, 14.01.1993 - I ZB 24/91

    Privatrechtliche Konkurrentenklage zwischen Vermessungsingenieur und

    Zeitigt das hoheitliche Handeln - hier das des Vermessungsamts bzw. dessen Leiters - wettbewerbsrechtliche Auswirkungen, muß zwischen der öffentlich-rechtlichen Tätigkeit des Hoheitsträgers und dem bürgerlich-rechtlichen Wettbewerbsverhältnis unterschieden werden, in dem der Hoheitsträger zu einem anderen steht und in dessen Rahmen er durch Verletzungshandlungen das privatrechtliche Interesse und Erwerbsstreben des Mitbewerbers berührt (BGHZ 66, 229, 232 - Studenten-Versicherung; 67, 81, 85 - Auto-Analyzer; 82, 375, 383 f. - Brillen-Selbstabgabestellen; BGH, Beschl. v. 25.2.1988 - I ZR 60/85, VersR 1988, 862, 863 f. - AOK-Mitgliederwerbung; GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85] - Orthopädische Hilfsmittel; 102, 280, 283 - Rollstühle; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.5.1985 - I ZR 18/83, GRUR 1985, 1063 - Landesinnungsmeister; Urt. v. 23.2.1988 - KZR 17/86, GRUR 1989, 142, 144 - Sonderungsverfahren).
  • LG Berlin, 05.05.2020 - 15 O 107/18

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Anwendbarkeit deutschen Rechts; irreführende

    "b) Der Geschäftsführer haftet für einen Wettbewerbsverstoß der von ihm vertretenen Gesellschaft, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen oder in Auftrag gegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1963 - Ib ZR 15/62, GRUR 1964, 88, 89 - Verona-Gerät; Urteil vom 23. Mai 1985 - I ZR 18/83, GRUR 1985, 1063, 1064 = WRP 1985, 694 - Landesinnungsmeister).
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