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   BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92   

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https://dejure.org/1994,1401
BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92 (https://dejure.org/1994,1401)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1994 - I ZR 108/92 (https://dejure.org/1994,1401)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - I ZR 108/92 (https://dejure.org/1994,1401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zeitschriftenbeitrag - Schlankheitsmittel - Wettbewerbsabsicht - Preisangabe - Irreführende Angaben - Sittenwidrigkeit

  • werbung-schenken.de

    Bio-Tabletten

    UWG § 1
    Getarnte Werbung

  • archive.org

    § 1 UWG
    Bio-Tabletten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Bio-Tabletten"; Wettbewerbsabsicht eines redaktionell aufgemachten Zeitschriftenbeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 42
  • MDR 1995, 494
  • afp 1994, 293
  • WRP 1994, 862
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91

    Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit

    Auszug aus BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92
    Es müssen deshalb besondere Umstände gegeben sein, die erkennen lassen, daß neben der Absicht, den Leser über ein bestimmtes Geschehen zu unterrichten, auch die Absicht, fremden oder eigenen Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendig begleitende Rolle gespielt hat (BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 29/88, GRUR 1990, 373, 374 = WRP 1990, 270 - Schönheits-Chirurgie; Urt. v. 25.6.1992 - I ZR 60/91, GRUR 1992, 707, 708 = WRP 1992, 770 - Erdgassteuer; Urt. v. 3.2.1994 - I ZR 321/91, GRUR 1994, 441, 442 = WRP 1994, 398 - Kosmetikstudio).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen

    Auszug aus BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92
    Es müssen deshalb besondere Umstände gegeben sein, die erkennen lassen, daß neben der Absicht, den Leser über ein bestimmtes Geschehen zu unterrichten, auch die Absicht, fremden oder eigenen Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendig begleitende Rolle gespielt hat (BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 29/88, GRUR 1990, 373, 374 = WRP 1990, 270 - Schönheits-Chirurgie; Urt. v. 25.6.1992 - I ZR 60/91, GRUR 1992, 707, 708 = WRP 1992, 770 - Erdgassteuer; Urt. v. 3.2.1994 - I ZR 321/91, GRUR 1994, 441, 442 = WRP 1994, 398 - Kosmetikstudio).
  • BGH, 22.05.1986 - I ZR 72/84

    "Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs

    Auszug aus BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92
    Die Aufgabe der Medien darf nicht durch ein zu weit gestecktes Verständnis des Begriffs der Wettbewerbsabsicht beeinträchtigt werden (BGH, Urt. v. 20.3.1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 = WRP 1986, 547 - Gastro-Kritiker; Urt. v. 22.5.1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - Frank der Tat).
  • BGH, 09.12.1993 - I ZR 276/91

    Zigarettenwerbung in Jugendzeitschriften - Jugendschutz

    Auszug aus BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92
    Ist dies der Fall, setzt die Prozeßführungsbefugnis im Einzelfall nicht voraus, daß durch die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung Interessen einzelner Verbandsmitglieder berührt werden (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 9.12.1993 - I ZR 276/91, GRUR 1994, 304, 305 = WRP 1994, 181 - Zigarettenwerbung in Jugendzeitschriften).
  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91

    Kosmetikstudio - Getarnte Werbung

    Auszug aus BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92
    Es müssen deshalb besondere Umstände gegeben sein, die erkennen lassen, daß neben der Absicht, den Leser über ein bestimmtes Geschehen zu unterrichten, auch die Absicht, fremden oder eigenen Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendig begleitende Rolle gespielt hat (BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 29/88, GRUR 1990, 373, 374 = WRP 1990, 270 - Schönheits-Chirurgie; Urt. v. 25.6.1992 - I ZR 60/91, GRUR 1992, 707, 708 = WRP 1992, 770 - Erdgassteuer; Urt. v. 3.2.1994 - I ZR 321/91, GRUR 1994, 441, 442 = WRP 1994, 398 - Kosmetikstudio).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus BGH, 26.05.1994 - I ZR 108/92
    Die Aufgabe der Medien darf nicht durch ein zu weit gestecktes Verständnis des Begriffs der Wettbewerbsabsicht beeinträchtigt werden (BGH, Urt. v. 20.3.1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 = WRP 1986, 547 - Gastro-Kritiker; Urt. v. 22.5.1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - Frank der Tat).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die erkennen lassen, daß neben der Absicht, die Leser über das Tagesgeschehen zu informieren, auch die Absicht fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH, Urt. v. 03.02.1994 - I ZR 321/91, GRUR 1994, 441, 442 = WRP 1994, 398 - Kosmetikstudio; Urt. v. 26.05.1994 - I ZR 108/92, WRP 1994, 862, 863 - Bio-Tabletten; Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 184/94, GRUR 1997, 473 = WRP 1997, 434 - Versierter Ansprechpartner, jeweils m.w.N.).
  • LG Hamburg, 21.10.2014 - 416 HKO 93/14

    Abnehmen wie die Stars - Wettbewerbsverstoß durch redaktionelle Werbung:

    Der Wert der Information über Diätprogramme wäre für die Leser erheblich gemindert, wenn sie nur erführen, dass es Programme gibt, die eine Gewichtsabnahme ermöglichen, nicht aber auch, welche Programme dies sind und wie sie beschafft werden können (vgl. BGH WRP 1994, 862, 964 - Bio-Tabletten).

    Trotz eines publizistischen Anlass kann die Wettbewerbsförderungsabsicht nämlich dann begründet sein, wenn der Artikel anreißerisch übertreibende oder sonstige reklameartige Anpreisungen enthält (vgl. BGH GRUR 90, 610, 614f. - Werbung im Programm; WRP 1994, 862, 864 - Bio-Tabletten).

    Dem sind redaktionelle Berichte gleichzusetzen, die das erwähnte Produkt pauschal aber gezielt loben, zur Inanspruchnahme des Unternehmensangebots auffordern, eine typisch werbende Sprache und Ausdrucksform verwenden oder bewusst falsche Behauptungen aufstellen (vgl. BGH WRP 1994, 862, 864; 1998, 42, 43 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; 1997, 711, 713 - Produktinterview m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 96/04

    "TV Digital"

    Auch die namentliche Nennung des Produktherstellers, des Produkts, des Preises und sonstiger Konditionen des Angebots sowie der Bezugsquellen und -möglichkeiten sind für eine sachgerechte Information des Publikums meist unverzichtbar und daher zulässig, wenn und soweit sich die Berichterstattung im Rahmen einer gewissenhaft recherchierten, sachlich gehaltenen journalistischen Darstellung hält (vgl. BGH NJW-RR 1997, 934 - Produktinterview; NJW-RR 1995, 42 - Bio-Tabletten).
  • OLG Hamm, 18.12.2007 - 4 U 140/07

    Keine Schleichwerbung durch Veröffentlichung einer Tierarzt-Notrufnummer

    ee) Weiß ein Redakteur von der Unrichtigkeit einer Aussage über eine Dienstleistung in seinem Beitrag, kann auch daraus zu folgern sein, dass Grund für eine derartige unwahre oder bewusst unvollständige Berichterstattung nicht nur die Unterrichtung und Aufklärung der Leser sein kann (BGH WRP 1994, 862, 864 -Bio-Tabletten).
  • OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03

    "Babes und Zicken"

    Die von der Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang genannten Entscheidungen BGH WRP 94, 862 und WRP 98, 48 betreffen die Pressehaftung für die Veröffentlichung von Untersuchungen, welche Dritte erstellt haben.
  • OLG Celle, 26.07.2013 - 322 SsBs 167/12

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen das Trennungsgebot bei Senden eines nicht

    Aus diesen Umständen muss erkennbar sein, dass neben der Absicht des Rundfunkveranstalters, den Zuschauer über ein bestimmtes Geschehen zu unterrichten, auch die Absicht, fremden oder eigenen Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (vgl. BGH MDR 1995, 494 f.; BGH NJW 1997, 2679 ff.; OVG Lüneburg a. a. O.).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 4/10
    Obwohl mit Änderungsgesetz 2008 nur noch eine geschäftliche und keine Wettbewerbshandlung mehr Tatbestandsvoraussetzung ist, bleibt die Wettbewerbsförderungsabsicht maßgebliches Kriterium (vgl. zu diesem Merkmal: BGH WRP 1994, 862 - Biotabletten) für die Beurteilung eines redaktionellen Beitrages gem. § 4 Nr. 3 UWG .
  • OLG Hamburg, 06.02.1997 - 3 U 23/96

    Wettbewerbsmäßiges Handeln eines Presseunternehmens hinsichtlich redaktioneller

    Es bedarf näherer konkreter Feststellungen im Einzelfall, ob die Wettbewerbsabsicht des Handelnden eine größere als nur eine zwangsläufig begleitende Rolle gespielt hat (siehe BGH, Urteil vom 03. Februar 1994, GRUR 1994, 441, 442 "Kosmetikstudio"; Urteil vom 26. Mai 1994, WRP 1994, 862, 864 "Bio-Tabletten"; siehe auch Ullmann, Einige Bemerkungen zur Meinungsfreiheit in der Wirtschaftswerbung, GRUR 96, 948, 953 f.).
  • OLG München, 17.09.2009 - 29 U 2945/09

    Wettbewerbsverstoß: Verschleierung des Werbecharakters einer Anzeige in einer

    Voraussetzung ist vielmehr, dass der - mit dem Ziel der Wettbewerbsförderung (dazu BGH WRP 1994, 862, 864 - Bio-Tabletten) - verfasste Beitrag ein Unternehmen oder seine Erzeugnisse über das durch eine sachliche Information bedingte Maß hinaus, d. h. übermäßig oder zu einseitig werbend darstellt (vgl. Köhler aaO m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 175/99

    Rechtsnatur der Äußerung des Chefredakteurs eines politischen Wochenmagazins über

    Bei Äußerungen in der Presse, die ein Thema von öffentlichem Interesse zum Gegenstand haben, ist eine solche Absicht nicht ohne weiteres zu vermuten, sie muss sich vielmehr aus den konkreten Umstände des Einzelfalls ergeben, die erkennen lassen, dass der Zweck, den Wettbewerb zu fördern, mehr als eine nur untergeordnete, weil notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH WRP 1994, 862, 864 - Bio-Tabletten; GRUR 1990, 373 - Schönheits-Chirurgie; GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker; GRUR 1983, 379, 380 - Geldmafiosi).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96

    Beanstandung einer Rundfunksendung als Schleichwerbung:; Kindersendung; Rundfunk;

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