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   BGH, 30.11.1995 - I ZR 194/93   

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https://dejure.org/1995,1101
BGH, 30.11.1995 - I ZR 194/93 (https://dejure.org/1995,1101)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - I ZR 194/93 (https://dejure.org/1995,1101)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - I ZR 194/93 (https://dejure.org/1995,1101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflSchG § 20 Abs. 2 Nr. 2; UWG § 1
    Verkehrsfähigkeit eines importierten Pflanzenschutzmittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 419
  • MDR 1996, 814
  • GRUR 1996, 372
  • WRP 1996, 210
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 73/92

    "Zulassungsnummer"; Anbringung der Gebrauchsanleitung auf der Verpackung eines

    Auszug aus BGH, 30.11.1995 - I ZR 194/93
    a) Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1994 (I ZR 73/92, BGHZ 126, 270 = GRUR 1994, 832 - Zulassungsnummer I) ausgeführt hat, ist den Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes nicht zu entnehmen, daß die Zulassung der Pflanzenschutzmittel nur für den jeweiligen Antragsteller, also personenbezogen, erteilt wird.

    Ergeben sich bei dieser Prüfung keine Bedenken und wird das Mittel deshalb zugelassen und damit für das Inland freigegeben, so läßt sich aus dem Schutzcharakter des Gesetzes nicht begründen, warum der Importeur des im Inland bereits zugelassenen Mittels auch dann eine eigene Zulassung betreiben soll, wenn die Identität beider Mittel feststeht (BGHZ 126, 270, 274 f. - Zulassungsnummer I).

    Dabei erübrigt sich die Durchführung eines eigenen Zulassungsverfahrens nicht erst dann, wenn - so der Sachverhalt in der Entscheidung BGHZ 126, 270 - Zulassungsnummer I - feststeht, daß es sich um ein identisches reimportiertes Pflanzenschutzmittel des gleichen Herstellers handelt.

    c) Wie bereits in der Entscheidung BGHZ 126, 270, 275 - Zulassungsnummer I dargestellt worden ist, geht auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in seiner Bekanntmachung vom 23. Dezember 1993 (BAnz. Nr. 246, 11154 f.) - schon im Hinblick auf die freie Verkehrsfähigkeit der Produkte im europäischen Binnenmarkt gemäß Art. 30 EGV - davon aus, daß Pflanzenschutzmittel, die aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden und mit in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln identisch sind, keiner erneuten Zulassung bedürfen.

  • BayObLG, 16.12.1998 - 3 ObOWi 126/98

    Zulassung eines aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft in die

    Die Regelung in § 15 Abs. 1 PflSchG , wonach die Zulassung dem jeweiligen Antragsteller erteilt wird, bringt nur zum Ausdruck, dass die Zulassung als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der einer Antragstellung bedarf, dem Antragsteller gegenüber zu erklären ist (BGHZ 126, 270/273 f.; BGH NJW-RR 1996, 419 ).

    Ist aber die schon vorliegende Zulassung produktbezogen, so kann von dem Importeur eines identischen Mittels nur dann eine eigene - zusätzliche - Zulassung verlangt werden, wenn die Erforderlichkeit sich zwingend aus dem Sinn und Zweck des Pflanzenschutzgesetzes und der Bedeutung der Zulassung ergibt (BGHZ 126, 270/274; BGH NJW-RR 1996, 419 ).

    Das gilt nicht nur bei reimportierten Pflanzenschutzmitteln desselben Herstellers, bei denen die Identität zweifelsfrei feststeht, sondern auch bei identischen Mitteln anderer Herkunft (BGH NJW-RR 1996, 419/420).

    Durch die dort unter Nr. 3 vorgesehene Ausstellung einer behördlichen Identitätsbescheinigung wird einem Vertriebsunternehmen oder Importeur der Identitätsnachweis erleichtert, aber er wird nicht zur Erholung einer solchen Bescheinigung verpflichtet (BGHZ 126, 270/275 f.; BGH NJW-RR 1996, 419/420).

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 186/07

    Quizalofop

    Das Berufungsgericht hat weiterhin zutreffend angenommen, dass bei einem im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellten Pflanzenschutzmittel - von einem solchen ist das Berufungsgericht zugunsten der Beklagten ausgegangen - die Frage der Identität mit einem zugelassenen Mittel auch noch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung geklärt werden kann, bei der die Parteien um die Frage streiten, ob die - nicht personenbezogene - Zulassung für das importierte Mittel ebenfalls gilt (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.1995 - I ZR 194/93, GRUR 1996, 372 f. = WRP 1996, 210 - Zulassungsnummer II; BGH GRUR 2003, 254, 255 - Zulassungsnummer III).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 134/00

    Zulassungsnummer III

    Es hat sich dabei in Ansehung des Hauptvorbringens der Klägerin zutreffend auf die Senatsentscheidungen "Zulassungsnummer I" (BGHZ 126, 270) und "Zulassungsnummer II" (Urt. v. 30.11.1995 - I ZR 194/93, GRUR 1996, 372 = WRP 1996, 210) gestützt.
  • OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Unterlassung des Inverkehrbringens eines

    "Das BerGer. hat weiterhin zutreffend angenommen, dass bei einem im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellten Pflanzenschutzmittel - von einem solchen ist das BerGer. zu Gunsten der Bekl. ausgegangen - die Frage der Identität mit einem zugelassenen Mittel auch noch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung geklärt werden kann, bei der die Parteien um die Frage streiten, ob die - nicht personenbezogene - Zulassung für das importierte Mittel ebenfalls gilt (vgl. BGH GRUR 1996, 372 - Zulassungsnummer II; BGH GRUR 2003, 254 - Zulassungsnummer III).".
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 4 S 1095/02

    Freier Warenverkehr - erneute Zulassung eines bereits in anderem EG-Land

    Der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der den Begriff der Identität eines Pflanzenschutzmittels ausschließlich produktbezogen versteht (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2002, NJW-RR 2003, 327 - Zulassungsnummer III; vgl. zuvor schon Urteil vom 30.11.1995, NJW-RR 1996, 419 - Zulassungsnummer II -), folgt der Senat nicht.
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 8/09

    RC-Netzmittel

    aa) Nach der zur Rechtslage vor Inkrafttreten des 2. Änderungsgesetzes ergangenen Rechtsprechung des Senats wirkt die Erteilung einer Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel im Sinne des § 11 PflSchG nicht nur für den jeweiligen Antragsteller, das heißt personenbezogen, sondern produktbezogen; ein im Inland zugelassenes, aber für den Vertrieb im Ausland hergestelltes Pflanzenschutzmittel ist daher im Falle seiner Wiedereinfuhr ins Inland ohne Weiteres verkehrsfähig, sofern seine Identität mit dem zugelassenen Mittel feststeht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - I ZR 73/92, BGHZ 126, 270, 273 ff. - Zulassungsnummer I; Urteil vom 30. November 1995 - I ZR 194/93, GRUR 1996, 372 f. = WRP 1996, 210 - Zulassungsnummer II; Urteil vom 14. November 2002 - I ZR 134/00, GRUR 2003, 254 f. = WRP 2003, 268 - Zulassungsnummer III; Urteil vom 19. November 2009 - I ZR 186/07, GRUR 2010, 160 Rn. 11 = WRP 2010, 250 - Quizalofop).
  • VG Sigmaringen, 25.02.2002 - 2 K 1153/01

    Einfuhr und Anwendung in Deutschland nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel -

    Die bloße Produktidentität (so BGH, Urteile vom 23.06.1994, BGHZ 126, 270 = NJW  1995, 137 und vom 30.11.1995, NJW-RR 1996, 419 zum Wettbewerbsrecht) reicht hierfür nicht aus.

    Auf die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile v. 23.06.1994, BGHZ 126, 270 = NJW 1995, 137 - Zulassungs-Nr. 1; Urt. v. 30.11.1995, NJW-RR 1996, 419 - Zulassungs-Nr. 11) kann sich der Kläger ebenfalls nicht berufen.

  • LG Bonn, 15.01.2004 - 14 O 120/03
    Dann ist bei fehlender Identität des importierten - nicht zugelassenen - Pflanzenschutzmittels mit dem im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittel der Vertrieb ohne Zulassung rechtswidrig (§ 11 PflSchG; BGH a. a. O.; BGH GRUR 1996, 372, 373 - "Zulassungsnummer II" -).

    In Erfüllung dieses Zweckes ist das in § 11 PflSchG vorgesehene Zulassungsverfahren (auch) geschaffen worden (vgl. BGH GRUR 1996, 372, 373 - "Zulassungs-Nr. 11").

  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 61/15

    Schutzfähigkeit der Verwendung von Fulvestrant bei der Herstellung einer

    Soweit die Verfügungsklägerin weiter darauf verweist, dass Angaben zur Bioverträglichkeit und Toxizität in der D13 nicht gemacht würden, handelt es sich hierbei um in Routineexperimenten abzuklärende Fragestellungen, die keine erfinderische Tätigkeit beinhalten (zu Routineversuchen vgl. BGH, GRUR 1996, 372 - Thrombozyten-Zählung).
  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 62/15

    Schutzfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung

    Soweit die Verfügungsklägerin weiter darauf verweist, dass Angaben zur Bioverträglichkeit und Toxizität in der D13 nicht gemacht würden, handelt es sich hierbei um in Routineexperimenten abzuklärende Fragestellungen, die keine erfinderische Tätigkeit beinhalten (zu Routineversuchen vgl. BGH, GRUR 1996, 372 - Thrombozyten-Zählung).
  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 135/06

    Vertrieb eines Pflanzenschutzmittels ohne entsprechende Zulassung der zuständigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2005 - 8 B 1575/05

    Antrag auf Ausstellung einer Identitätsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel

  • OLG Köln, 09.07.2004 - 6 U 48/04

    Sittenwidriges Inverkehrbringen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel

  • OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 6 U 179/04

    Keine Verkehrsfähigkeit des aus Drittland importierten Pflanzenschutzmittels bei

  • OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 6 U 75/05

    Wettbewerbsrecht: Identität eines Pflanzenschutzmittels in wettbewerbsrechtlicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2006 - 11 S 49.05

    Pflanzenschutzmittel, Verkehrsfähigkeit, Verkaufsverbot, Vertriebsverbot, Import

  • LG Ravensburg, 13.06.2008 - 8 O 114/07

    Zusatzstoffe für Pflanzenschutzmittel dürfen bei fehlender Aufnahme in die Liste

  • BayObLG, 04.09.2000 - 3 ObOWi 80/00

    Identität eines parallelimportierten Pflanzenschutzmittels

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