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   OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94   

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OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94 (https://dejure.org/1996,5454)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.02.1996 - 6 U 158/94 (https://dejure.org/1996,5454)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 6 U 158/94 (https://dejure.org/1996,5454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 1997, 72
  • WRP 1996, 453
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 227/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94
    In diesem Sinne begegnet die bundesweit agierende Beklagte im Wettbewerb allen Brauereien sowie allen Getränke- und sonstigen Händlern, die dem Endverbraucher ebenfalls Bier anbieten; daß dies auf unterschiedlichen Handelsstufen geschehen mag, ist im Rahmen des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG unerheblich (Senat, WRP 1995, 413, 414 - Anonymisierte Mitgliederliste).

    Sinn der gesetzlichen Neuregelung war es, solchen Verbänden die Prozeßführungsbefugnis zu nehmen, deren Mitglieder durch den in Rede stehenden Wettbewerbsverstoß in ihren wirtschaftlichen Belangen nicht oder kaum tangiert wurden (Senat, WRP 1995, 413, 414).

  • OLG Karlsruhe, 30.03.1995 - 6 W 6/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann zwar durch eine rechtskräftige Verurteilung in einem Hauptsacheverfahren die Wiederholungsgefahr ebenso ausgeräumt werden wie durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (Senat WRP 1986, 563, 564; GRUR 1991, 619, 621 - Erbensucher; GRUR 1995, 510, 513 - Ginkgo-biloba-Präparat; WRP 1995, 649, 650 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Urt. v. 21.12.1994 - 6 U 223/94).
  • LG Mannheim, 10.06.1994 - 7 O 229/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der VII. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim vom 10. Juni 1994 - 7 O 229/91 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94
    Zum anderen enthält die Formulierung keinerlei Suggestivkraft in die eine oder in die andere Richtung (vgl. BGH GRUR 1981, 71, 73 - Lübecker Marzipan; GRUR 1991, 852, 855 - Aquavit).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94
    a) Für die Prozeßführungsbefugnis ist es ausreichend, daß dem Kläger Verbände angehören, die ihrerseits prozeßführungsbefugt sind, weil die einzelnen im selben Markt tätigen Gewerbetreibenden zu ihren Mitgliedern zählen (vgl. BGH WRP 1995, 104, 105 - Laienwerbung für Augenoptiker).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1995 - 6 U 250/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann zwar durch eine rechtskräftige Verurteilung in einem Hauptsacheverfahren die Wiederholungsgefahr ebenso ausgeräumt werden wie durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (Senat WRP 1986, 563, 564; GRUR 1991, 619, 621 - Erbensucher; GRUR 1995, 510, 513 - Ginkgo-biloba-Präparat; WRP 1995, 649, 650 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Urt. v. 21.12.1994 - 6 U 223/94).
  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 204/89

    Aquavit - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94
    Zum anderen enthält die Formulierung keinerlei Suggestivkraft in die eine oder in die andere Richtung (vgl. BGH GRUR 1981, 71, 73 - Lübecker Marzipan; GRUR 1991, 852, 855 - Aquavit).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1994 - 6 U 223/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann zwar durch eine rechtskräftige Verurteilung in einem Hauptsacheverfahren die Wiederholungsgefahr ebenso ausgeräumt werden wie durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (Senat WRP 1986, 563, 564; GRUR 1991, 619, 621 - Erbensucher; GRUR 1995, 510, 513 - Ginkgo-biloba-Präparat; WRP 1995, 649, 650 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Urt. v. 21.12.1994 - 6 U 223/94).
  • OLG Hamburg, 03.12.1992 - 3 U 109/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94
    Nach ihrer Erklärung vor dem Landgericht möchte sie sich hiervon möglicherweise auch dadurch nicht abhalten lassen, daß sie in dem von einem anderen Wettbewerbsverein in H angestrengten Hauptsacheverfahren durch das Landgericht Hamburg zur Unterlassung verurteilt worden ist; die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung hat das Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen (Urt. v. 5.12.1992 - 3 U 109/92, MD 1993, 115); dieses Urteil ist durch Nichtannahme der Revision (BGH, Beschl. v. 14.10.1993 - I ZR 12/93) rechtskräftig geworden.
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 135/10

    Unternehmensübergang - Einstweiliger Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstoß:

    Eine andere Beurteilung kann allerdings im Einzelfall angebracht sein, wenn der Vollstreckungsgläubiger an der Durchsetzung des Titels nicht interessiert ist oder wenn das Verhalten des Schuldners Zweifel daran aufkommen lässt, dass er dem ergangenen Urteil eine den Streit regelnde Wirkung beimisst (BGH aaO; Senat, GRUR 1997, 72, 73).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09

    Wettbewerbsverstoß: Arzneimittelwerbung auf Lastkraftwagen; Abgrenzung zur

    Der Anspruch auf Ersatz der Pauschale besteht dabei auch dann, wenn eine Abmahnung nicht in vollem Umfang begründet ist (BGH NJWE-WettbR 1999, 24, 28), so dass es unerheblich ist, ob die Abmahnung hinsichtlich des Produkts "Nasenspray ..." unbegründet war, weil es sich bei diesem nicht um ein Arzneimittel handelt.
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01

    Unterlassungsanspruch; Werbebeilage; Preiswerbung; Unlauterkeitsgrenze;

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Wiederholungsgefahr je nach den Umständen des Einzelfalles grundsätzlich auch durch einen (rechtskräftigen oder als endgültig anerkannten) gerichtlichen Unterlassungstitel beseitigt werden (OLG Karlsruhe, GRUR 1991, 619, 621 = WRP 1991, 595; WRP 1995, 649, 650 sowie WRP 1996, 453, 456; a.A. Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 7 Rdnrn. 14 ff, 16 ff m. w. Nachw. zum Streitstand).
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