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   OLG Stuttgart, 09.02.1996 - 2 W 57/95   

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OLG Stuttgart, 09.02.1996 - 2 W 57/95 (https://dejure.org/1996,5314)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.1996 - 2 W 57/95 (https://dejure.org/1996,5314)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 1996 - 2 W 57/95 (https://dejure.org/1996,5314)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • WRP 1996, 477
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass der Abmahnende den tatsächlichen Zugang eines vorprozessualen Abmahnschreibens nicht zu beweisen hat, das Risiko des Verlustes eines solchen Schreibens vielmehr vom Verletzer zu tragen ist (vgl. OLG Köln WRP 1985, 360; OLG Hamm WRP 1987, 43; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1996, 62; OLG-Rep 1996, 42; OLG Stuttgart WRP 1996, 477; OLG Jena OLG-NL 1998, 110; OLG Karlsruhe WRP 2003, 1146; OLG Dresden WRP 2004, 970, unter Aufgabe von WRP 1997, 1201; OLG Braunschweig GRUR 2004, 887; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 41 Rdn. 6b; ders., WRP 2005, 654, 655; MünchKomm.UWG/Ottofülling, § 12 Rdn. 25 f.; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 6; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl. Rdn. 793a; Harte/Henning/Brüning, UWG, § 12 Rdn. 24 f.; Ekey in HK-Wettbewerbsrecht, 2. Aufl., § 12 UWG Rdn. 44; Ahrens/Deutsch, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 1 Rdn. 100 ff.; Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 75 Rdn. 30).
  • OLG Braunschweig, 13.08.2004 - 2 W 101/04

    Sortimentsumstellung

    Ihre Wirksamkeit setzt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.5.1998 - 2 W 84/98) und der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl. Kapitel 41 Rn. 1ff, insbesondere 6ff m.w.N.; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477f; OLG Stuttgart WRP 1996, 477ff; OLG Jena OLG-NL 1998, 110f; OLG Frankfurt OLGR 1996, 42ff; a.A.: OLG Düsseldorf 20.ZS OLGR 1996, 279ff; OLG Düsseldorf 2.ZS OLGR 2000, 476f = GRUR-RR 2001, 199f als obiter dictum als Ankündigung einer Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung; OLG Dresden WRP 1997, 1201ff, Rechtsprechung jetzt aufgegeben: vgl. Marx WRP 2004, 971) daher nicht den Nachweis des Zugangs beim Adressaten voraus.

    Zusätzliche Benachteiligungen des Gläubigers zugunsten des Abgemahnten sind nur begrenzt zumutbar (vgl. Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl. Kapitel 41 Rn. 1ff, insbesondere 6ff m.w.N.; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477f; OLG Stuttgart WRP 1996, 477ff; OLG Jena OLG-NL 1998, 110f; OLG Frankfurt OLGR 1996, 42ff).

    Der Beklagte trägt für das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 93 ZPO die Beweislast (vgl. Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl. Kapitel 41 Rn. 1ff, insbesondere 6ff m.w.N.; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477f; OLG Stuttgart WRP 1996, 477ff; OLG Jena OLG-NL 1998, 110f; OLG Frankfurt OLGR 1996, 42ff; so auch für die grundsätzliche Verteilung der Beweislast bei § 93 ZPO, aber anderer Ansicht hinsichtlich des Zugangs der Abmahnung: Zöller/ Herget § 93 ZPO "Beweislast" und "Wettbewerbsstreitigkeiten").

    Wenn man dem Verletzten auch den Nachweis des Zugangs der Abmahnung aufbürdet, würde das zu Verzögerungen führen, die wiederum in zahlreichen Fällen, in denen nach der hier vertretenen Ansicht nur eine kurze Frist zur Beantwortung der Abmahnung gesetzt werden muss, dazu führen würden, von dem Erfordernis einer Abmahnung ganz abzusehen (vgl. OLG Stuttgart WRP 1996, 477ff; so im Ergebnis auch als Folge seiner Ansicht, dass der Zugang bewiesen werden muss, in besonders dringlichen Fällen wie Räumungsverkäufen: Zöller/ Herget § 93 ZPO "Wettbewerbsstreitigkeiten").

  • OLG Naumburg, 13.11.2006 - 10 W 52/05

    Beweislast des Beklagten für sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO

    Während einige Oberlandesgerichte und Teile des Schrifttums meinen, dass der Verletzte im Bestreitensfall den tatsächlichen Zugang nachzuweisen habe, um das Risiko des § 93 ZPO auszuräumen (vgl. OLG Dresden WRP 1997, 1201, 1203; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 199, 200 obiter dictum; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 1997, 23 - 24; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG, Rdn. 1.31 m.w.N.), stehen die Mehrzahl der Oberlandesgerichte und die meisten Stimmen in der Rechtslehre auf dem Standpunkt, nicht der abmahnende Gläubiger, sondern der abgemahnte Schuldner trage das Beweislastrisiko für die streitige Zugangsfrage (vgl. OLG Braunschweig NJW 2005, 372 - 373 zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2004, 648 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2001, 270 - 271 zitiert nach juris; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1996, 42 - 45 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe WRP 1997, 477 - 478 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe WRP 2003, 1146 - 1147; OLG Stuttgart WRP 1996, 477 - 479 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1666 - 1667 zitiert nach juris; Büscher in Fezer, UWG, Bearbeitung 2005, § 12 UWG Rdn. 6; Deutsch in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 1 V., Rdn.101; Teplitzky, Kap. 41 Rdn. 5, 10).

    Die an den Verletzten zu stellenden Anforderungen dürfen daher nicht überspannt werden, zusätzliche Benachteiligungen des Gläubigers zugunsten des Abgemahnten erscheinen nur begrenzt zumutbar (vgl. OLG Braunschweig NJW 2005, 372 - 373; OLG Stuttgart WRP 1996, 477 - 479).

    Dies wiederum könnte zur Folge haben, dass im Einzelfall früher als üblich zugunsten des Verletzten von der Unzumutbarkeit einer Abmahnung vor Klageerhebung auszugehen wäre (vgl. OLG Stuttgart WRP 1996, 477 - 479; OLG Braunschweig NJW 2005, 372 - 373).

    Diese Frage stellt sich jedoch nicht im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 93 ZPO (vgl. OLG Stuttgart WRP 1996, 477 - 479).

  • OVG Saarland, 30.08.2016 - 2 B 224/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nachbarschutz gegen Stellplätze

    Vielmehr ist eine Einrichtung von Stellplätzen auch auf rückseitigen Hof- und Gartenflächen durchaus üblich und die hiermit verbundenen Beeinträchtigungen sind - jedenfalls soweit es sich um notwendige Stellplätze einer (reinen) Wohnnutzung handelt - von den Nachbarn ebenfalls in der Regel zu tolerieren.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.2.1996 - 2 W 57/95 -, SKZ 1996, 295, Leitsatz Nr. 18, Urteil vom 26.9.1995 - 2 R 19/94 -, zu der rückläufigen "Neigung" der saarländischen Verwaltungsgerichte, in diesen Fällen regelmäßig auf eine Unzumutbarkeit zu schließen Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI, Rn 111 m.w.N.) Ob hier, abweichend davon, aus den in der erstinstanzlichen Entscheidung genannten Gründen einer "Massierung" in einer "bisher unbelasteten" rückwärtigen Ruhezone ausnahmsweise auf eine Unzumutbarkeit geschlossen werden kann, wird im Rahmen einer Ortseinsicht im Hauptsacheverfahren abschließend zu klären sein.
  • VG Saarlouis, 12.05.2010 - 5 K 1876/09

    Nachbaranfechtung einer im vereinfachen Verfahren erteilten Baugenehmigung für 4

    (OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.03.1995 - 2 W 4/95 -, vom 08.03.1995 - 2 W 2/95- und vom 13.02.1996 - 2 W 57/95 -).
  • VG Saarlouis, 08.03.2010 - 5 L 149/10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarschutz gegen ein Wohnbauvorhaben mit 11

    (OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.03.1995 - 2 W 4/95 -, vom 08.03.1995 - 2 W 2/95- und vom 13.02.1996 - 2 W 57/95 -).
  • VG Saarlouis, 08.10.2014 - 5 K 808/13

    Nachbarabwehranspruch gegen die Nutzung einer alten Feldscheune und einer

    Auch rückwärtige Freiflächen von Wohngrundstücken sind nicht von vornherein wegen einer ihnen zukommenden Funktion als Ruhe- und Erholungszonen jeglicher Verwendung zur Schaffung von Fahrzeugabstellmöglichkeiten einer Wohnnutzung entzogen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.03.1995 - 2 W 4/95 -, vom 08.03.1995 - 2 W 2/95- und vom 13.02.1996 - 2 W 57/95 -) Nachbarrechtliche Abwehrrechte gegen Immissionen von Stellplätzen und Garagen, die der Deckung eines entsprechenden Bedarfs einer zugelassenen Wohnnutzung dienen, kommen nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände - insbesondere die Anordnung der Anlagen - hinzutreten, die dazu führen, dass Nachbarn einem das Maß des regelmäßig hinzunehmenden wesentlich übersteigenden "Mehr" an Belästigungen ausgesetzt sind.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.01.1998 - 2 V 13/97 -) Aus einer Überschreitung der Zahl der notwendigen Stellplätze im Einzelfall lässt sich für sich genommen noch kein nachbarlicher Abwehranspruch herleiten.
  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 333/10

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

    (OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.03.1995 - 2 W 4/95 -, vom 08.03.1995 - 2 W 2/95- und vom 13.02.1996 - 2 W 57/95 -).
  • VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung "zur Bebauung vorwiegend mit

    (OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.03.1995 - 2 W 4/95 -, vom 08.03.1995 2 W 2/95 - und vom 13.02.1996 - 2 W 57/95 -).
  • OLG Zweibrücken, 04.04.2002 - 4 W 23/02

    Wettbewerbsverstoß: Inhalt des Abschlussschreibens nach vorangegangenem

    Das gilt auch dann, wenn eine vor Einreichung des Verfügungsantrags erfolgte Abmahnung fruchtlos geblieben ist (vgl. zu allem OLG Düsseldorf WRP 1983, 568; OLG Stuttgart, WRP 1996, 477).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.1996 - 6 W 123/96
  • VG Saarlouis, 31.05.2011 - 5 L 436/11

    Wohn- und Geschäftshaus für 5 Wohnungen und Fahrradgeschäft mit -verleih und

  • VG Saarlouis, 15.03.2007 - 5 L 336/07

    Zur Beteiligung von Grundstückseigentümern bzw. Nachbarn am Bebauungsplan- und

  • VG Saarlouis, 28.02.2007 - 5 K 20/06

    Zum Nachbarschutz gegen die Zulassung einer weiteren Hinterlandbebauung im

  • OLG Stuttgart, 11.06.1999 - 2 W 24/99

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung ohne

  • OLG Schleswig, 27.12.1995 - 2 W 60/95

    Übergang von Sondernutzungsrechten bei Veräußerung von Wohnungseigentum

  • VG Saarlouis, 06.10.2006 - 5 F 24/06

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen eine von einer Gemeinde erteilte

  • LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 23 S 305/01
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