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   OLG Frankfurt, 13.02.1997 - 6 W 5/97   

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https://dejure.org/1997,754
OLG Frankfurt, 13.02.1997 - 6 W 5/97 (https://dejure.org/1997,754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.1997 - 6 W 5/97 (https://dejure.org/1997,754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 6 W 5/97 (https://dejure.org/1997,754)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiligen Verfügung; Beschwerde; Eilverfahren; Unterlassungsansprüche; Marken- und Kennzeichenschutz; Markengesetz; Kennung; Domain name; Registrierung; Elektronische Medien; Online-Adressen

  • Kanzlei Flick

    Wirtschaft-Online

  • online-und-recht.de

    Allgemeinbegriff als Second-Level-Domain

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2; UWG §§ 1, 3

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 8, Absatz 2. Nr. 1, 2 MarkenG, §§ 1, 3 UWG
    Auch rein beschreibende Begriffe (z.B. "wirtschaft.de") sind als Internet-Adressen frei wählbar

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 165
  • GRUR 1997, 481
  • BB 1997, 545
  • afp 1997, 650
  • WRP 1997, 341
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94

    PVC-frei - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.1997 - 6 W 5/97
    Bei derartigen lediglich mißverständlichen Angaben kann ein Verstoß gegen § 3 UWG nur bei Vorliegen einer erhöhten Irreführungsquote angenommen werden; dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Werbenden ein schützenswertes Interesse zugebilligt werden muß, in der beanstandeten Art zu werben (vgl. BGH WRP 96, 1102 - Großimporteur; WRP 96, 1156 - PVC-frei).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.1997 - 6 W 5/97
    Bei derartigen lediglich mißverständlichen Angaben kann ein Verstoß gegen § 3 UWG nur bei Vorliegen einer erhöhten Irreführungsquote angenommen werden; dies gilt jedenfalls dann, wenn dem Werbenden ein schützenswertes Interesse zugebilligt werden muß, in der beanstandeten Art zu werben (vgl. BGH WRP 96, 1102 - Großimporteur; WRP 96, 1156 - PVC-frei).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    (4) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts läßt sich die Unlauterkeit im Streitfall auch nicht mit einem Freihaltebedürfnis an der Gattungsbezeichnung "Mitwohnzentrale" begründen (vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 1997, 481 = WRP 1997, 341 - wirtschaft-online.de; Bettinger, CR 1997, 273, 274; Ernst, BB 1997, 1057, 1061; anders Kur, CR 1996, 325, 328).
  • OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97

    Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens;

    Die Unlauterkeit im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG kann auch nicht daraus hergeleitet werden, daß die Beklagte einen beschreibenden Begriff gewählt hat, denn im Rahmen dieses Tatbestandes geht es nicht um die Frage eines etwaigen Freihaltebedürfnisses an Gattungsbezeichnungen etc. (vgl. hierzu OLG Frankfurt WRP 1997, 341 = NJW-CoR 1997, 173 f.).
  • OLG Hamburg, 13.07.1999 - 3 U 58/98

    Verwendung nicht unterscheidungskräftiger Internet-Domain-Bezeichnungen

    Denn die insbesondere bei der elektronischer Informationserschließung hiermit verbundene erhebliche Kanalisierungsfunktion der Kundenströme in Richtung auf die Homepage der Beklagten kann eine nachhaltige Beeinträchtigung des Wettbewerbs zur Folge haben (vgl. Kur CR 1196, 325, 328, 330; im Ergebnis ebenso: Völker/Weidert WRP 1997, 652, 660, bei Fn. 80 bis 83; mangels hinreichender tatsächlicher Feststellungen im Verfügungsverfahren offengelassen: OLG Frankfurt GRUR 1997, 481, 482 - Wirtschaft-Online).
  • LG Darmstadt, 17.04.2001 - 16 O 501/00

    Kueche.de

    Die Klägerin stützt ihr Unterlassungsbegehren nicht auf die -keinen Erfolg versprechende-direkte oder analoge Anwendung markenrechtlicher Bestimmungen (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, WRP 1997, 341; LG Hamburg MMR 2000, 763, 765).

    Vielmehr erschließt sich dem durchschnittlich erfahrenen, aufgeklärten Verbraucher und Internetbenutzer, der sich in das Internet-Portal der Beklagten zu 1) einklickt, daß es sich bei den Anbietern nur um einen Teil der Wettbewerber auf dem Küchenmarkt handelt, denn es wird deutlich auf einzelne Firmen mit ihren Markenbezeichnungen hingewiesen (im Ergebnis ebenso: OLG Frankfurt am Main, WRP 1997, 341, 342).

    Teilweise werden derartige Domains als wettbewerbswidrig angesehen (OLG Hamburg MD 2000, 32- Mitwohnzentrale-; LG München 1 BB 2001, 488 - Rechtsanwaelte-), teilweise als zulässig (OLG Frankfurt am Main WRP 1997, 341 - wirtschaft-online-; LG Hamburg MMR 2000, 763 - lastminute.com -), teilweise wird die Rechtswidrigkeit von besonderen Umständen abhängig gemacht, etwa davon, ob die Nutzung der jeweiligen Domain auch anderen Marktbewerbern offen steht (OLG Braunschweig MMR 2000, 610).

    Die Beklagten verschaffen sich schließlich auch keinen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch, solange keine die Registrierung und den Gebrauch von Online-Adressen regelnden gesetzlichen Vorschriften bestehen, über die sich die Beklagten hinwegsetzen könnten (OLG Frankfurt am Main WRP 1997, 341, 342).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2001 - 6 U 72/00

    Sittenwidrige Schädigung: Behinderung berechtigter Kennzeicheninhaber durch den

    Grundsätzlich gilt, dass es anders als im Markenrecht (§ 8 Abs. 2 MarkenG) bei Internet-Domains mangels Rechtsgrundlage kein Freihaltebedürfnis im Hinblick auf generische Begriffe gibt (vgl. Senat, WRP 1997, 341 - wirtschaft-online.de).
  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber -

    Die Parteien gehen - unausgesprochen - zu Recht davon aus, daß es sich bei der hier in Rede stehenden Second-level-domain als Bestandteil des Domain-Namens um eine Angabe im Sinne von § 3 UWG handelt, da diese dazu geeignet ist, beim Verkehr bestimmte Vorstellungen über den Inhalt der Domain oder den Inhaber hervorzurufen (allgemeine Meinung, vgl. OLG Frankfurt CR 1997, 271 = GRUB 1997, 481 - wirtschaft-online.de; Kur, CR 1996.325, 329 f; Biermann, WRP 1999, 997, 1003 re. Sp. unten f m.w.N.; Thiele/Rohlfing a.a.O. S. 596; Ubber a.a.O. S. 510).

    Vor diesem Hintergrund ist bisher - soweit für den Senat ersichtlich - auch noch in keinem Fall eine relevante Irreführung bejaht worden (vorn OLG Hamburg a.a.O. - mitwohnzentrale.de offengelassen aber mit der Bemerkung, "daß kaum ein Verbraucher mit dem Aufruf unter einer Bezeichnung wie z.B. "anwalt.de" bzw. "reise.de" berechtigterweise die Erwartung verbinden wird, sich bundesweit eine vollständige Übersicht über alle Angebote dieser bekanntermaßen sehr inhomogenen Bereiche bzw. Branchen verschaffen zu können"; OLG Frankfurt a.a.O. - wirschafts-online.de; Bettenger, CR 1997, 271, 274; Hartmann, CR 1999, 782 re. Sp. unter 2.; vgl. auch Kur CR 1996, 325, 329 re. Sp.).

  • OLG Braunschweig, 20.07.2000 - 2 U 26/00

    Umfang des markenrechtlichen Schutzes von Internet-Domains

    Denn die Analogiefähigkeit der Vorschriften über die markenrechtliche Löschungsklage zur Beseitigung von beschreibenden Kennzeichnungen aus dem Markenregister wird für Internet-Domains mit Recht verneint, weil eine solche Adresse in ihrem rechtlichen Gehalt und in ihrer Sperrwirkung mit Markenrechten nicht vergleichbar ist (OLG Frankfurt/Main 13.2.1997 CR 1997, 271, 272; Renck WRP 2000, 264f ).

    Insoweit wird vielmehr mit Recht angenommen, dass eine mit den Suchgewohnheiten der Internet-Nutzer einhergehende Kanalisierung durch Registrierung rein beschreibender freihaltebedürftiger Domainnamen für sich allein nicht wettbewerbswidrig, sondern hinzunehmen ist (OLG Frankfurt/Main 13.2.1997, CR 1997, 271, 273).

  • OLG Hamm, 02.11.2000 - 4 U 95/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Internet-Domain "Sauna.de"

    Bei einem Gattungsbegriff ohne weitere Zusätze, wie er hier verwendet wird, erwartet der Internet-Nutzer eine Präsentation aus diesem Bereich, nicht aber einen übergeordneten Informationsdienst (so auch OLG Frankfurt, WRP 1997, 341, 342 zu "wirtschaft-online.de").
  • KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02

    Kennzeichenschutz der Internet-Domain "arena-berlin.de"

    Bestehen sie aus beschreibenden Angaben, können sie inhaltsbeschreibende Funktion nach Art eines inhaltsbeschreibenden Werktitels haben (Beispiel: "wirtschaft-online.de" im Fall OLG Frankfurt am Main, WRP 1997, 341).
  • LG Berlin, 09.06.1998 - 15 O 79/98

    d-tel.de - §§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG

    Unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt CR 1997, 271, 272 (= NJW 1998, 165) hält er eine analoge Anwendung des Markengesetzes auf Domain-Namen für nicht möglich.

    Ein wettbewerbswidriger Vorsprung durch Rechtsbruch besteht mangels gesetzlicher Vorschriften über Registrierung und Gebrauch von Online-Adressen nicht (OLG Frankfurt NJW 1998, 165, 166 a.E.; Kur CR 1996; 330).

  • LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96

    Freundin.de

  • LG Frankfurt/Main, 23.03.2001 - 12 O 4/01

    Drogerie.de

  • OLG Dresden, 29.09.1998 - 14 U 433/98

    Dringlichkeit im gewerblichen Rechtsschutz; Voraussetzungen der Vorverlagerung

  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00

    Internet-Adresse - Zulässigkeit allgemeiner Begriffe wie Gattungs- und

  • LG Hamburg, 13.08.1997 - 315 O 120/97

    "bike.de"

  • LG Hamburg, 21.01.1998 - 315 O 531/97

    "mitwohnzentrale.de"

  • LG Mannheim, 24.08.2001 - 7 O 189/01

    Rechtsanwalt.com

  • LG München I, 10.04.1997 - 17 HKO 3447/97

    Unterscheidungskraft der Bezeichnung "Sat-Shop"

  • OLG Celle, 21.03.1997 - 13 U 202/96

    Celle.de/celle.com

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