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   BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96   

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https://dejure.org/1998,3385
BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96 (https://dejure.org/1998,3385)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1998 - I ZB 11/96 (https://dejure.org/1998,3385)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - I ZB 11/96 (https://dejure.org/1998,3385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Übersetzung einer anderen Marke in die englische Sprache - Stamm einer Zeichenserie

  • Judicialis

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    "STEPHANSKRONE II"; Übersetzung einer Marke in die englische Sprache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 114
  • GRUR 1999, 241
  • WRP 1998, 1179
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96
    Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Beurteilung der markenrechtlichen (unmittelbaren) Verwechslungsgefahr (vgl. § 158 Abs. 2, § 42 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG) auf den Gesamteindruck des jeweiligen Zeichens ankommt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 = WRP 1998, 39 - Sabel/Puma; BGH, Beschl. v. 28.5.1998 - I ZB 33/95, WRP 1998, 752, 754 - Fläminger, m.w.N.).

    Die Bestimmung enthält keinen eigenen, über die Verwechslungsgefahr hinausgehenden Markenverletzungstatbestand (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 18 = WRP 1998, 39 - Sabel/Puma).

  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96
    Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Beurteilung der markenrechtlichen (unmittelbaren) Verwechslungsgefahr (vgl. § 158 Abs. 2, § 42 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG) auf den Gesamteindruck des jeweiligen Zeichens ankommt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 = WRP 1998, 39 - Sabel/Puma; BGH, Beschl. v. 28.5.1998 - I ZB 33/95, WRP 1998, 752, 754 - Fläminger, m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96

    "STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96
    In Anbetracht des Umstandes, daß der dem Verkehr als männlicher Vorname erkennbare Markenbestandteil "STEPHAN" als Stamm einer Zeichenserie ausscheidet (BGH, Beschl. v. 25.6.1998 - I ZB 10/96, Umdr. S. 8 - STEPHANSKRONE I), kommt es auf die von der Rechtsbeschwerde erhobene Rüge, das Bundespatentgericht habe nicht beachtet, daß die Benutzung der von der Anmelderin angegebenen Drittzeichen von der Widersprechenden bestritten worden sei, nicht an.
  • BGH, 01.10.1969 - I ZB 10/68

    Gefahr unmittelbarer Verwechslung bei Markenzeichen - Rechtsprechung zur

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96
    Denn die Frage, ob ein Hinweischarakter als Stammbestandteil aus der Sicht des Verkehrs ausscheidet, weil eingetragene Drittzeichen mit einem entsprechenden Bestandteil benutzt werden (BGH, Beschl. v. 1.10.1969 - I ZB 10/68, GRUR 1970, 85, 86 = WRP 1970, 111 - Herba), setzt die im Streitfall nicht gegebene grundsätzliche Eignung eines Markenbestandteils als Stamm einer Serie voraus.
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91

    Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96
    Deshalb ist die Folgerung des Bundespatentgerichts zutreffend, daß auch die jedermann erkennbare unterschiedliche Bedeutung der verwendeten Begriffe der Umgangssprache eine Verwechslungsgefahr des angemeldeten Zeichens mit der Widerspruchsmarke ausschließt (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 136/89, GRUR 1992, 130, 132 = WRP 1992, 96 - Bally/BALL; Urt. v. 10.12.1992 - I ZR 19/91, WRP 1993, 694, 696 - apetito/apitta).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96
    Deshalb ist die Folgerung des Bundespatentgerichts zutreffend, daß auch die jedermann erkennbare unterschiedliche Bedeutung der verwendeten Begriffe der Umgangssprache eine Verwechslungsgefahr des angemeldeten Zeichens mit der Widerspruchsmarke ausschließt (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 136/89, GRUR 1992, 130, 132 = WRP 1992, 96 - Bally/BALL; Urt. v. 10.12.1992 - I ZR 19/91, WRP 1993, 694, 696 - apetito/apitta).
  • BPatG, 10.04.2019 - 28 W (pat) 589/17
    Zusammenfassend ist die Zeichenkomponente "easy" bzw. "EASY" somit nicht geeignet, nur auf die Beschwerdegegnerin hinzuweisen (vgl. auch BGH WRP 1998, 1179 - STEPHANSKRONE II; BPatG GRUR 2002, 345 - ASTRO BOY/Boy).
  • BPatG, 12.12.2018 - 28 W (pat) 536/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "GLOBAL MEAT GmbH & Co. KG

    Zum anderen handelt es sich bei den Markenbestandteilen "FLEISCH" und "MEAT" nicht um wesensgleiche Komponenten, so dass der Gedanke an Serienzeichen fernliegt (vgl. BGH WRP 1998, 1179, 1180 - STEPHANSKRONE II).
  • BPatG, 07.06.2006 - 29 W (pat) 35/04
    Ebenso wenig wie bei einer erkennbaren Übersetzung einer Marke in die englische Sprache (BGH GRUR 1999, 241 - STEPHANSKRONE II) liegt für den Verkehr dann nämlich die Annahme nahe, es handele sich um eine Serie, wenn dreimal dieselbe Marke - mit diversifiziertem Verzeichnis - eingetragen ist.
  • BPatG, 25.03.2003 - 24 W (pat) 118/02
    Selbst wenn daraus eine gewisse Originalitätsschwäche der Endung "-nix" als Markenbestandteil resultiert (vgl BGH WRP 1998, 1179, 1180 "STEPHANSKRONE II") und demzufolge dem Anfangsbestandteil "AIXO-" eine im Gesamteindruck der angegriffenen Marke stärker prägende Bedeutung zukommt als dem Endbestandteil "-NIX", ist es nicht gerechtfertigt, das Wortelement "-NIX" bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ganz außer acht zu lassen oder ihm lediglich eine im Gesamteindruck der jüngeren Marke völlig untergeordnete, praktisch zu vernachlässigende Bedeutung beizumessen.
  • BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 121/99
    Unabhängig davon kann auch nicht jegliche, wie auch immer geartete gedankliche Assoziation zur Bejahung einer entsprechenden Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG führen (vgl BGH GRUR 1996, 200, 202 "Innovadiclophlont" sowie WRP 1998, 1177 "STEPHANSKRONE I" und WRP 1998, 1179 "STEPHANSKRONE II"; EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl), dh, die Möglichkeit, daß eine gedankliche Verbindung hergestellt werden kann, begründet noch nicht ohne weiteres eine Verwechslungsgefahr (vgl BGH MarkenR 1999, 199, 201 reSp - MONOFLAM/POLYFLAM).
  • BPatG, 28.06.2006 - 25 W (pat) 32/04
    Soweit die Zahl 7 in der angegriffenen Marke in eine andere Sprache übersetzt worden ist, liegt der Gedanke an ein Serienzeichen zudem grundsätzlich fern (vgl. BGH WRP 1998, 1179 - STEPHANSKRONE II; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 9 Rdnr. 336).
  • BPatG, 30.06.2004 - 32 W (pat) 92/03
    Der Annahme assoziativer Verwechslungsgefahr stehe entgegen, dass Vornamen zur Serienzeichenbildung generell nicht geeignet seien (unter Hinweis auf BGH WRP 1998, 1179 - Stephanskrone II).
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