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   BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95   

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https://dejure.org/1998,173
BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95 (https://dejure.org/1998,173)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1998 - I ZB 28/95 (https://dejure.org/1998,173)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1998 - I ZB 28/95 (https://dejure.org/1998,173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ein-Wort-Marke - Gesamtbegriff mit eigenständigem Bedeutungsgehalt - Zerlegung in Bestandteile

  • Judicialis

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1416
  • GRUR 1998, 932
  • WRP 1998, 868
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95
    a) Nach der Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urt. v. 11.11.1997 - Rs. C-251/95, GRUR Int. 1998, 56, 57 = WRP 1998, 39 - Sabel/Puma), die für die Auslegung der in Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung erlassenen Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von maßgeblicher Bedeutung ist, ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.

    Bereits nach ihrem Wortlaut sei diese Bestimmung daher nicht anwendbar, wenn für das Publikum keine Verwechslungsgefahr bestehe (EuGH GRUR Int. 1998, 56, 57 Tz 18 = WRP 1998, 39 - Sabel/Puma).

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95
    e) Das Bundespatentgericht hat Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen sowohl in bildlicher als auch in klanglicher Hinsicht verneint, weil diese in Schreibweise und Klang hinreichend voneinander abgesetzt seien, zumal die Gefahr einer klanglichen oder schriftbildlichen Verwechslung noch zusätzlich dadurch gemindert werde, daß die angesprochenen Kreise zugleich mit dem Hören oder Sehen ihnen bekannte Sinnbedeutungen der Marke aufnähmen (vgl. BGHZ 28, 320, 324 - Quick/Glück; BGH, Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 136/89, GRUR 1992, 130, 132 = WRP 1992, 96 - Bally/BALL).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95
    Diese Auslegung entspricht der Rechtsprechung des Senats zum Markengesetz, nach der darüber hinaus bei der Anwendung dieser Rechtsgrundsätze auch weiterhin die schon in der bisherigen Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz anerkannten Erfahrungssätze Bedeutung haben (BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; BGHZ 131, 122, 124 f. - Innovadiclophlont).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95
    e) Das Bundespatentgericht hat Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen sowohl in bildlicher als auch in klanglicher Hinsicht verneint, weil diese in Schreibweise und Klang hinreichend voneinander abgesetzt seien, zumal die Gefahr einer klanglichen oder schriftbildlichen Verwechslung noch zusätzlich dadurch gemindert werde, daß die angesprochenen Kreise zugleich mit dem Hören oder Sehen ihnen bekannte Sinnbedeutungen der Marke aufnähmen (vgl. BGHZ 28, 320, 324 - Quick/Glück; BGH, Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 136/89, GRUR 1992, 130, 132 = WRP 1992, 96 - Bally/BALL).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95
    Diese Auslegung entspricht der Rechtsprechung des Senats zum Markengesetz, nach der darüber hinaus bei der Anwendung dieser Rechtsgrundsätze auch weiterhin die schon in der bisherigen Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz anerkannten Erfahrungssätze Bedeutung haben (BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; BGHZ 131, 122, 124 f. - Innovadiclophlont).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Ein für sich genommen beschreibender Bestandteil kann aber zum Gesamteindruck der Marke beitragen und diese mitprägen, wenn er - wie hier - Teil eines Gesamtbegriffs mit eigenständigem Bedeutungsgehalt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5.3.1998 - I ZB 28/95, GRUR 1998, 932, 933 = WRP 1998, 868 - MEISTERBRAND; Beschl. v. 25.3.1999 - I ZB 32/96, GRUR 1999, 735, 736 = WRP 1999, 855 - MONOFLAM/POLYFLAM).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    a) Bei der Beurteilung des Gesamteindrucks der Klagemarke II ist der Erfahrungssatz zu berücksichtigen, daß der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 25 - Lloyd; BGH, Beschl. v. 5.3.1998 - I ZB 28/95, GRUR 1998, 932, 933 = WRP 1998, 868 - MEISTERBRAND; Beschl. v. 2.4.1998 - I ZB 25/96, GRUR 1998, 927, 929 = WRP 1998, 872 - COMPO-SANA).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Zutreffend - und von den Revisionen nicht angegriffen - ist das Berufungsgericht zwar bei der Beurteilung der Marke "comtes" davon ausgegangen, daß derartige Bezeichnungen vom Verkehr in der Regel in ihrem Gesamt(klang)bild aufgenommen und nicht einer analysierenden Betrachtungsweise unterzogen werden (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.3.1998 - I ZB 28/95, GRUR 1998, 932, 933 = WRP 1998, 868 - MEISTERBRAND).
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