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   OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 U 145/00   

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https://dejure.org/2001,1941
OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 U 145/00 (https://dejure.org/2001,1941)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.07.2001 - 6 U 145/00 (https://dejure.org/2001,1941)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 6 U 145/00 (https://dejure.org/2001,1941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    BGB §§ 823 Abs. 1, 826; UWG § 1
    Headhunting

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Abwerbens von Arbeitnehmern eines anderen Unternehmens durch Anrufe am Arbeitsplatz; Vorliegen eines sittenwidrigen Verhaltens durch die abwerbende Person bei Aufforderung zum Vertragsbruch; Vorliegen eines wettbewerbsrechtlich zu missbilligenden ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 93

  • rechtsanwalt.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; ZPO § 97 Abs. 1 § 93
    Abwerben von Mitarbeitern - Sittenwidrigkeit - persönliche Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz - telefonische Abwerbeversuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schlechthinverbot; Abwerben von Beschäftigten; Sittenwidrigkeit; Verleiten zum Vertragsbruch; Betriebssphäre; Telefonkontakt; Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz ; Interessenbewertung ; Mutmaßliches Einverständnis

  • ius-it.de (Kurzinformation)

    Headhunter darf am Arbeitsplatz anrufen

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Headhunter darf am Arbeitsplatz anrufen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Headhunter dürfen am Arbeitsplatz anrufen // Abwerben ist Teil des Wettbewerbs in Marktwirtschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 397
  • NJW-RR 2004, 1080 (Ls.)
  • MDR 2002, 165
  • DB 2002, 424
  • WRP 2001, 1092
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 U 145/00
    Der durch einen bloßen Telefonanruf verursachte Störfaktor steht daher nicht allgemein einem körperlichen Eindringen in die Betriebssphäre gleich (a.A. OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 320 f).

    Eine erhebliche Störung der Integrität des betrieblichen Organismus oder der Funktionseinheit des Unternehmens kann auch nicht darin liegen, dass der angesprochene Arbeitnehmer von der Erfüllung seiner dienstvertraglichen Verpflichtung abgehalten wird (so OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 321), und zwar zunächst für die Dauer des Telefonats und sodann für eine weitere Zeitspanne, in der er sich gedanklich mit dem Angebot einer neuen Arbeitsstelle beschäftigt.

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2001 - 6 U 167/00

    Zu den Voraussetzungen eines Wettbewerbsverstoßes bei Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 U 145/00
    Von jeher hat die Rechtsprechung als weiteren Grund für die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Wettbewerber auch die Mobilität der Arbeitnehmer selbst herausgestellt, die in ihrer Bewegungsfreiheit nicht übermäßig eingeschränkt werden sollen (vgl. die Nachweise zur Rechtsprechung des Reichsgerichts bei von Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kapitel 33 Rn. 16; ferner OLG Celle GRUR 1962, 366, 367 und Senat, Urteil vom 24.01.2001 - 6 U 167/00).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Begriff der guten kaufmännischen Sitten - Abwerbung eines Stubenhändlers -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 U 145/00
    Revision I ZR 221/01.
  • BGH, 05.10.1966 - Ib ZR 136/64
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 U 145/00
    Selbst bei Beachtung vertraglicher Bindungen können besondere Begleitumstände die Sittenwidrigkeit zum Beispiel dann begründen, wenn die Abwerbung unter Eindringen in die fremde Betriebssphäre des Konkurrenten geschieht (BGH GRUR 1967, 104, 106 - Stubenhändler; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rn. 594).
  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 166/81

    Spritzgußmaschine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 U 145/00
    Nur bei Hinzutreten von besonderen Umständen hat die Rechtsprechung in dem Abwerben von Arbeitnehmern des Mitbewerbers ein sittenwidriges Verhalten angenommen (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB; BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB - Abwerbung; BGH NJW 1961, 1308, 1309; Spritzgussmaschine; BGH GRUR 1984, 129, 130 - shop-in-the-shop I; OLG Frankfurt WRP 1977, 728; Piper GRUR 1990, 643, 647; wegen weiteren Nachweisen Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., 2001, § 1 UWG Rn. 583).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60

    Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 U 145/00
    Nur bei Hinzutreten von besonderen Umständen hat die Rechtsprechung in dem Abwerben von Arbeitnehmern des Mitbewerbers ein sittenwidriges Verhalten angenommen (BGH LM Nr. 26 a zu § 826 BGB; BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB - Abwerbung; BGH NJW 1961, 1308, 1309; Spritzgussmaschine; BGH GRUR 1984, 129, 130 - shop-in-the-shop I; OLG Frankfurt WRP 1977, 728; Piper GRUR 1990, 643, 647; wegen weiteren Nachweisen Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., 2001, § 1 UWG Rn. 583).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Karlsruhe WRP 2001, 1092 = NJW-RR 2002, 397).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 183/04

    Direktansprache am Arbeitsplatz III

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Karlsruhe WRP 2001, 1092).
  • OLG Jena, 23.10.2002 - 2 U 282/02

    Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens von Arbeitnehmern im Bereich der

    Damit liegt ein gewisses mutmaßliches Interesse des Arbeitnehmers vor, zumindest auch soweit ihm ein ansonsten sachliches, nicht aufdringliches oder sonst belästigendes Angebot gemacht wird (vgl. Senat, OLG-NL 2002, 66; OLG Karlsruhe WRP 2001, 1092, 1094).

    Die beantragte Aussetzung des Rechtsstreits kommt nicht in Betracht, da der beim Bundesgerichtshof noch anhängige Rechtsstreit (Az. I ZR 221/01, Revisionsverfahren zu OLG Karlsruhe WRP 2001, 1092) nicht vorgreiflich ist.

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