Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 27.06.2013 | BGH, 08.05.2003

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,797
BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00 (https://dejure.org/2003,797)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2003 - I ZR 41/00 (https://dejure.org/2003,797)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - I ZR 41/00 (https://dejure.org/2003,797)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Zur irreführenden vergleichenden Werbung - Schachcomputerkatalog

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weigerung eines Schachweltmeisters, gegen ein bestimmtes Schachprogramm anzutreten; Verbot der irreführenden vergleichenden Werbung; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Aussagen in einem vom Beklagten herausgegebenen Schachcomputerkatalog

  • Judicialis

    UWG § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    "Schachcomputerkatalog"; Irreführende Werbung in einem Katalog

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Katalog ist Werbung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3775 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1267
  • GRUR 2003, 800
  • WRP 2003, 1111
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
    Denn auch wenn die Klägerin grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, daß die beanstandeten Angaben geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise irrezuführen, können ihr doch Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugute kommen, wenn es um die Aufklärung von Tatsachen geht, die in den Verantwortungsbereich des Beklagten fallen und diesen deshalb nach dem Gebot redlicher Prozeßführung (§ 242 BGB) eine prozessuale Erklärungspflicht trifft (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 19.9.1996 - I ZR 124/94, GRUR 1997, 229, 230 = WRP 1997, 183 - Beratungskompetenz, m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
    Denn die auf Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs gerichtete Absicht braucht nicht der alleinige und auch nicht der wesentliche Beweggrund der Handlung zu sein, solange sie nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 15.5.1997 - I ZR 10/95, GRUR 1997, 761, 763 = WRP 1997, 940 = NJW 1998, 604 - Politikerschelte; Urt. v. 6.12.2001 - I ZR 14/99, GRUR 2002, 987, 993 = WRP 2002, 956 - Wir Schuldenmacher, m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
    Eine solche Behauptung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der anderenfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung nur zulässig, wenn die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.2001 - I ZR 318/98, GRUR 2002, 182, 184 = WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen, m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1997 - I ZR 10/95

    Politikerschelte - Gefühlsbetonte Werbung; Pflichtangaben

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
    Denn die auf Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs gerichtete Absicht braucht nicht der alleinige und auch nicht der wesentliche Beweggrund der Handlung zu sein, solange sie nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktritt (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 15.5.1997 - I ZR 10/95, GRUR 1997, 761, 763 = WRP 1997, 940 = NJW 1998, 604 - Politikerschelte; Urt. v. 6.12.2001 - I ZR 14/99, GRUR 2002, 987, 993 = WRP 2002, 956 - Wir Schuldenmacher, m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

    Auszug aus BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00
    Es spricht daher eine Vermutung für eine entsprechende Absicht des Beklagten (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft, m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines

    Eine solche Werbung kann ausnahmsweise irreführend sein, wenn dem Testsiegel aufgrund besonderer Umstände - etwa wegen des Fehlens von objektiven Kriterien für die Prüfung der untersuchten Dienstleistung - nur eine begrenzte Aussagekraft zukommt (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - I ZR 41/00, GRUR 2003, 800, 802 [juris Rn. 38] = WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog - und BGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - I ZR 253/02, GRUR 2005, 877, 879 f. [juris Rn. 35 ff.] = WRP 2005, 1242 - Werbung mit Testergebnis).

    Die Werbung mit aktuellen Testergebnissen für Produkte, die den getesteten entsprechen und die auch nicht technisch überholt sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Mai 1985 - I ZR 200/83 - Veralteter Test; Beschluss vom 15. August 2013 - I ZR 197/12, WRP 2014, 67 Rn. 8), ist grundsätzlich nicht irreführend, wenn die von einem Dritten vergebene Auszeichnung in einem seriösen Verfahren vergeben und nicht erschlichen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - I ZR 41/00, GRUR 2003, 800, 802 [juris Rn. 38] = WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog).

    Der Werbende darf sich in diesen Fällen mit der Auszeichnung schmücken und braucht keinen eigenen Qualitätsnachweis zu führen; insbesondere unterliegt er nicht den Zulässigkeitsanforderungen der Alleinstellungs- oder Spitzengruppenwerbung (BGH, GRUR 2003, 800, 802 [juris Rn. 38] - Schachcomputerkatalog).

  • OLG Braunschweig, 13.05.2020 - 2 U 78/19

    Die Werbung einer Influencerin

    (1) Sind die beanstandeten Handlungen objektiv zur Förderung des Wettbewerbs geeignet, spricht nach der zum früheren Recht und der dort erforderlichen Wettbewerbsförderungsabsicht ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Vermutung für eine entsprechende Absicht des Handelnden (BGH, Urteil v. 13.02.2003 - I ZR 41/00, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog; vgl. auch Ernst, a. a. O., § 2 Rn. 21; Mallick/Weller, WRP 2018, 155 (156)).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04

    Irreführender Kontoauszug

    Bei der Handlung eines Wirtschaftsunternehmens, die objektiv geeignet ist, seinen Absatz oder Bezug zu fördern, besteht eine tatsächliche Vermutung für eine entsprechende Absicht (BGH GRUR 2002, 1093, 1094 - Kontostandsauskunft; BGH, Urt. v. 13.2.2003 - I ZR 41/00, GRUR 2003, 800, 801 = WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15711
OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12 (https://dejure.org/2013,15711)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2013 - 3 U 142/12 (https://dejure.org/2013,15711)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 3 U 142/12 (https://dejure.org/2013,15711)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Spitzentrio

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 3 HeilMWerbG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung mit der Angabe "Testsieger"

  • webshoprecht.de

    Zur Irreführung bei Werbung mit der Angabe "Testsieger" - Spitzentrio -

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    "Testsieger" darf sich nur nennen, wer alleine oben auf dem Treppchen steht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit Testergebnissen

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit dem Begriff "Testsieger"

  • Betriebs-Berater

    Werbung mit der Angabe "Testsieger" als unzulässige Alleinstellungsbehauptung

  • online-und-recht.de

    "Testsieger" muss stets alleine gewonnen haben

  • rechtsportal.de

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit Testergebnissen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Testsieger"-Werbung bei mehreren gleich gut bewerteten Produkten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: Keine Werbung als "Testsieger” wenn es mehrere "Sieger” gab

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Es kann nur einen (Testsieger) geben!

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Testsieger” nur bei alleinigem Sieg erlaubt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit Testsieger

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Testsieger" - Reklame mit diesem Etikett ist unzulässig, wenn im Test mehrere Produkte gleich gut abschnitten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbung mit der Angabe "Testsieger" als unzulässige Alleinstellungsbehauptung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewerbung eines Produkts mit der Angabe "Testsieger" kann irreführend sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Testsieger" nur bei alleinigem Test-Gewinn zulässig

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung Testsieger der Stiftung Warentest nur bei alleiniger Bestbewertung erlaubt

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Online-Shops: Wann darf ein Produkt als Testsieger bezeichnet werden?

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Mit "Testsieger" darf nur bei alleinigem Test-Gewinn geworben werden

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Testsieger ist nur, wer alleine siegt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Testsieger" nur bei alleinigem Test-Gewinn zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1456
  • MDR 2013, 993
  • GRUR-RR 2013, 437
  • WM 2013, 1771
  • BB 2013, 1922
  • WRP 2003, 1111
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12
    Die Entscheidung "Schachcomputerkatalog" des BGH (GRUR 2003, 800) steht dieser Annahme nicht entgegen, weil sie den Werbenden nur in solchen Fällen von der Pflicht zum Nachweis seiner Alleinstellung ausnimmt, in denen das in der Werbung verwendete Prädikat - wie vorliegend nicht - tatsächlich vergeben wurde.

    Der BGH habe in der Entscheidung "Schachcomputerkatalog" (WRP 2003, 1111) entschieden, dass die Werbung mit einem Testergebnis keine Alleinstellungswerbung sei und der Werbende nicht darüber informieren müsse, ob er sich das Prädikat mit Wettbewerbern teilen müsse oder wie groß der Abstand zu den Produkten der Wettbewerber sei.

    Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene "Schachcomputerkatalog"-Entscheidung des BGH (WRP 2003, 1111) trägt zur Frage des Verkehrsverständnisses der vorliegend verwendeten Begriffe nichts bei, denn sie befasst sich mit dem im dortigen Fall verliehenen Prädikat "ICCA-Weltmeister".

    Die Entscheidung "Schachcomputerkatalog" des BGH (GRUR 2003, 800) steht dieser Annahme nicht entgegen.

  • LG Hamburg, 27.08.2012 - 408 HKO 103/12
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 8 für Handelssachen, vom 27.8.2012, Geschäfts-Nr. 408 HKO 103/12, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 27.8.2012, Az. 408 HKO 103/12, die einstweilige Verfügung vom 17.7.2012 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.

  • OLG Köln, 28.05.2008 - 6 U 19/08

    Werbung eines Kreditinstituts mit Testergebnis - "Gehört zu den Testsiegern"

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12
    Vorliegend verhält es sich auch anders als in dem durch das OLG Köln entschiedenen Fall, in welchem mit der Behauptung "In einem Test erhielt Institut X das Urteil GUT und gehört damit zu den Testsiegern" geworben worden war (GRUR-RR 2009, 73).
  • OLG München, 20.04.1989 - 29 U 2356/89

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbebehauptung; Werbung für einen Ski mit dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12
    In diesem Sinne hat auch das OLG München (GRUR 1990, 134) ausgeführt, dass von einem "Testsieger" (dort: aus der Sportgeräte-Branche) erwartet werde, dass er im Test in der Rangfolge als Bester abgeschnitten, also die relativ beste Note unter den am Test Beteiligten erreicht habe.
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines

    Eine Werbung, mit der der Werbende das Testergebnis nicht in der wörtlich verliehenen Form nutzt, sondern mit eigenen Worten umschreibt, ist (nur) irreführend, wenn der Werbende die Aussage des Testergebnisses zu seinen Gunsten verändert (Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 5 Rn. 2.281; Peifer/Obergfell in Fezer/Büscher/Obergfell aaO § 5 Rn. 323; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 5 Rn. 420; Weidert in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., § 5 Rn. 268; vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 437, 438).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 15 U 24/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Ultra-Mini-Energiesparlampe mit der

    Das bereits zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs "Schachcomputerkatalog" ist dabei nach Ansicht des Senats so zu verstehen, dass dazu die Werbung mit Testergebnissen als eigenständige Alternative zur Vergabe von Prädikaten und Auszeichnungen durch Dritte gehört (a. A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 437 - Spitzentrio).

    Denn diese Ansicht beruht auf der Prämisse, dass nach der Verkehrsauffassung Sieger stets nur der Bestplatzierte ist (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 437 - Spitzentrio).

    Dem Urteil des OLG Hamburg (GRUR-RR 2013, 437) lässt sich nicht entnehmen, dass dies bei dem dort entschiedenen Sachverhalt ebenso war und gleichwohl eine Irreführung bejaht worden ist.

  • OLG Brandenburg, 10.10.2023 - 6 U 91/22
    Zwar bezeichnet dieser seiner ursprünglichen Bedeutung nach in Zusammenhang mit der Positionierung in einem (Wett-)Kampf denjenigen, der alle anderen im Feld ausgestochen hat, der also der Beste von mehreren ist (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013 - 3 U 142/12; juris Rn. 34 - Spitzentrio).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 6 W 81/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Telekommunkationsdienstleisters mit der

    Diese Privilegierung gilt allerdings grundsätzlich nur für Titel oder Qualitätsurteile, die tatsächlich vergeben worden sind und in gleicher Weise werblich verwendet werden (vgl. OLG Hamburg, WRP 2013, 1206 Rn. 38).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2003 - I ZR 287/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4582
BGH, 08.05.2003 - I ZR 287/02 (https://dejure.org/2003,4582)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - I ZR 287/02 (https://dejure.org/2003,4582)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - I ZR 287/02 (https://dejure.org/2003,4582)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; StBerG § 8 Abs. 1; ; StBerG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; StBerG § 14 Abs. 1 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StBerG § 8 Abs. 1; UWG § 1
    Wettbewerbsrechtliche Relevanz eines Verstoßes gegen die Satzung eines Berufsverbandes

  • ibr-online

    Satzungsregeln eines Vereins haben keinen Wettbewerbsbezug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1687 (Ls.)
  • GRUR 2003, 973 (Ls.)
  • WRP 2003, 1111
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