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   BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02   

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BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02 (https://dejure.org/2003,216)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02 (https://dejure.org/2003,216)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 2003 - 1 BvR 1003/02 (https://dejure.org/2003,216)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Zahnärzte im Internet

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Geldbuße wegen unzulässiger Werbung von Zahnärzten; Grenzen zulässiger Werbung eines Arztes oder Zahnarztes im Internet; Verbot berufswidriger Werbung; Homepage als passive Darstellungsplattform; Erfordernis der Auseinandersetzung mit berufsrechtlichem Verbot; Werbung ...

  • online-und-recht.de
  • bzaek.de

    Produktwerbung von/für Dritte

  • Judicialis

    BO § 12 Abs. 3; ; BO § 17; ; BO § 17 Abs. 1; ; BO § 18; ; BO § 18 Abs. 1; ; BO § 18 Abs. 3; ; BO § 19; ; BO § 20; ; BO § 20 Abs. 1 Satz 2; ; BO § 20 Abs. 3; ; BVerfGG § ... 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 113 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsanwaltmoebius.de PDF

    Zahnarzt-Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkt (Implantologie) und persönlichen Angaben im Internet zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BO Landeszahnärztekammer BW; GG Art. 12 Abs. 1
    Zulässigkeit der Werbung von Zahnärzten im Internet und in den gelben Seiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Werbung von Zahnärzten im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung von Zahnärzten im Internet

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.9.2003)

    Internetwerbung für Zahnärzte erlaubt // Auch Angaben zur Person kein Verstoß gegen Berufsgrundsätze

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesverfassungsgericht lockert das Werbeverbot weiter

Verfahrensgang

  • LBerG Zahnärzte Baden-Württemberg, 09.03.2002 - LNs 15/01
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3470
  • GRUR 2003, 966
  • NZS 2004, 31
  • DVBl 2003, 1398
  • WRP 2003, 1209
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
    Diese Regelung ist nur dann verfassungskonform, wenn das Werbeverbot - entsprechend dem Wortlaut von § 18 Abs. 1 BO und im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - dahingehend ausgelegt wird, dass lediglich die berufswidrige Werbung unzulässig ist (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 85, 248 ).

    Der Patient soll darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 76, 196 ; 85, 248 ; 94, 372 ; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).

    Nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zum ärztlichen Werberecht ist sie damit als berufswidrig zu qualifizieren (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass dem Arzt nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfGE 71, 162 ).

    Diese Regelung ist nur dann verfassungskonform, wenn das Werbeverbot - entsprechend dem Wortlaut von § 18 Abs. 1 BO und im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - dahingehend ausgelegt wird, dass lediglich die berufswidrige Werbung unzulässig ist (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 85, 248 ).

    Der Patient soll darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 76, 196 ; 85, 248 ; 94, 372 ; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
    Der Patient soll darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 76, 196 ; 85, 248 ; 94, 372 ; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).

    Rechtsgüter wie die Gesundheit der Bevölkerung und die Vermeidung von Irreführung rechtfertigen es nicht, alle Angaben und Zusätze, die nach der Berufsordnung (noch) nicht als förmliche Berufsqualifikation anerkannt sind, ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck zu verbieten (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.).

    Eine Auseinandersetzung mit den Grenzen eines berufsrechtlichen Verbots von Berufsfeldangaben (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.) und der dafür geltenden Maßstäbe lässt die angegriffene Entscheidung vermissen.

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
    Rechtsgüter wie die Gesundheit der Bevölkerung und die Vermeidung von Irreführung rechtfertigen es nicht, alle Angaben und Zusätze, die nach der Berufsordnung (noch) nicht als förmliche Berufsqualifikation anerkannt sind, ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck zu verbieten (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.).

    Eine Auseinandersetzung mit den Grenzen eines berufsrechtlichen Verbots von Berufsfeldangaben (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.) und der dafür geltenden Maßstäbe lässt die angegriffene Entscheidung vermissen.

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass ein zur Selbstdarstellung gewähltes Medium für sich betrachtet nicht die Unzulässigkeit der Werbung begründen kann (vgl. BVerfGE 94, 372 ).

    Der Patient soll darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 76, 196 ; 85, 248 ; 94, 372 ; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).

  • AG Stuttgart, 04.06.2002 - 1 C 2871/02

    Tätigkeitsfelder auf einer Anwalts-Homepage

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
    Dies gilt für die Werbung im Internet umso mehr, als eine Homepage eine passive Darstellungsplattform ist, die sich nicht unaufgefordert potentiellen Patienten aufdrängt, sondern im Gegenteil von diesen erst aktiv aufgerufen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 2003 - 1 BvR 2115/02 - ; Steinbeck, Werbung von Rechtsanwälten im Internet, NJW 2003, S. 1481 ; vgl. zu den Besonderheiten der Internetwerbung auch OLG München, NJW 2002, S. 760 ; LG Berlin, BB 2001, S. 1434 ; AG Stuttgart, NJW 2002, S. 2572).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung folgt aus § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswerts aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
    Für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 ).
  • VG Münster, 20.05.1998 - 6 K 3821/97
    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
    Er erweckt den Anschein, zugunsten der durch ihn beworbenen Fremdfirma zu handeln, also gewerbliche Interessen zu fördern (vgl. VG Münster, MedR 1999, S. 146 ); es besteht sogar die erhebliche und begründete Gefahr, dass der Bevölkerung der Eindruck vermittelt wird, der Arzt verbinde mit diesem Verhalten finanzielle Interessen.
  • BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02

    Zur Klinikwerbung im Internet

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
    Dies gilt für die Werbung im Internet umso mehr, als eine Homepage eine passive Darstellungsplattform ist, die sich nicht unaufgefordert potentiellen Patienten aufdrängt, sondern im Gegenteil von diesen erst aktiv aufgerufen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 2003 - 1 BvR 2115/02 - ; Steinbeck, Werbung von Rechtsanwälten im Internet, NJW 2003, S. 1481 ; vgl. zu den Besonderheiten der Internetwerbung auch OLG München, NJW 2002, S. 760 ; LG Berlin, BB 2001, S. 1434 ; AG Stuttgart, NJW 2002, S. 2572).
  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

  • LG Berlin, 24.04.2001 - 15 O 391/00

    Internet-Werbung eines Rechtsanwalts als "Die Kanzlei zum Schutz des

  • OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01

    "Interessentenschreiben" auf Internet-Homepage einer Anwaltskanzlei als

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes

    Auf diese Weise kann der Eindruck erweckt werden, die Gesundheitsinteressen der Patienten seien für den Arzt nur von zweitrangiger Bedeutung, was geeignet ist, langfristig das Vertrauen in den Arztberuf zu untergraben (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2003 - 1 BvR 1003/02 -, juris, Rn. 19).
  • BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen,

    Ein vom Rechtsanwalt zur Selbstdarstellung gewähltes Medium kann daher für sich betrachtet nicht die Unzulässigkeit der Werbung begründen (BVerfG, NJW 2003, 3470 mwN; Prütting aaO Rn. 31).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 75/05

    Ernährungsberatung

    Der Patient soll darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen, sondern ausschließlich von medizinischen Notwendigkeiten leiten lässt (vgl. BVerfG GRUR 2003, 966, 967 = WRP 2003, 1209 zur Werbung eines Zahnarztes im Internet; BGH GRUR 2005, 875, 876 - Diabetesteststreifen; Ratzel in Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte, 4. Aufl., § 3 Rdn. 2).
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