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   BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01   

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https://dejure.org/2004,2180
BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01 (https://dejure.org/2004,2180)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - I ZR 244/01 (https://dejure.org/2004,2180)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - I ZR 244/01 (https://dejure.org/2004,2180)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkei einer Ausschlussfrist hinsichtlich einer Meldung von Lizenzeinnahmen eines Vergütungsberechtigten einer Verwertungsgesellschaft - Berechtigung der Verwertungsgesellschaft zur Verlangung eines Nachweises bezüglich der Lizenzeinnahmen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Verteilung des Vergütungsaufkommens

    § 7 WahrnG

  • Judicialis

    UrhWG § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhWG § 7
    "Verteilung des Vergütungsaufkommens"; Rechtstellung einer Verwertungsgesellschaft gegenüber einzelnen Berechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1621
  • MDR 2004, 1193
  • GRUR 2004, 767
  • ZUM 2004, 837
  • WRP 2004, 1184
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.12.1996 - 1 BvR 1858/96

    Verfassungsmäßigkeit eines Abschlags bezüglich des Zweitverwertungshonorars bei

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01
    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG ZUM 1997, 555).

    In Ermangelung einer vertraglich fixierten Aufschlüsselung ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß die Beklagte den Anteil für die künstlerische Darbietung zurückhaltend und typisierend mit 45% bemißt (vgl. zu derartigen Typisierungen und Pauschalierungen BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 - GEMA-Wertungsverfahren; BVerfG ZUM 1997, 555; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, § 7 UrhWG Rdn. 6).

  • OLG München, 15.10.1998 - 6 U 4862/97

    Verfristung des Zahlungsanspruchs eines Urhebers gemäß § 13 Nummer 2

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01
    Unter diesen Umständen ist es nicht zu beanstanden, daß die Beklagte darauf besteht, die Berechtigung einer Meldung in angemessener Frist zu klären (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 1363 zur Meldefrist bei der VG Wort).
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 41/99

    Klausurerfordernis

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01
    Die Beklagte ist vielmehr im Interesse der anderen Berechtigten gehalten, unzureichend belegte Meldungen zurückzuweisen und gegebenenfalls auf einem vollen Nachweis der Lizenzeinnahmen zu bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2001 - I ZR 41/99, GRUR 2002, 332, 334 = WRP 2002, 442 - Klausurerfordernis, zur Meldung von Kompositionen für das Wertungsverfahren der Sparte E der GEMA).
  • BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87

    Anwendung des Kartellrechts auf Verwertungsgesellschaften; Aufstellung eines

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01
    In Ermangelung einer vertraglich fixierten Aufschlüsselung ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß die Beklagte den Anteil für die künstlerische Darbietung zurückhaltend und typisierend mit 45% bemißt (vgl. zu derartigen Typisierungen und Pauschalierungen BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 - GEMA-Wertungsverfahren; BVerfG ZUM 1997, 555; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, § 7 UrhWG Rdn. 6).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 23/11

    Missbrauch des Verteilungsplans

    Satz 1 dieser Bestimmung erschöpft sich in der zutreffenden Feststellung, dass die Beklagte nach der Rechtsprechung als Treuhänderin aller Mitglieder verpflichtet ist, der missbräuchlichen Ausnutzung des Verteilungsplanes entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2003 - I ZR 244/01, GRUR 2004, 767, 768 f. = WRP 2004, 1184 - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

    Sie ist daher im Interesse der anderen Berechtigten gehalten, unzureichend belegte Meldungen zurückzuweisen und gegebenenfalls auf einem vollen Nachweis der Voraussetzungen des Anspruchs auf Beteiligung am Vergütungsaufkommen zu bestehen (vgl. BGH, GRUR 2004, 767, 768 f. - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

  • KG, 03.07.2009 - 5 U 103/06

    Beweislast und Beweismaß beim Ausschüttungsanspruch gegen die

    Die Verwertungsgesellschaft ist im Interesse der anderen Berechtigten gehalten, unzureichend belegte Meldungen zurückzuweisen und gegebenenfalls auf einem vollen Nachweis der jeweiligen Voraussetzungen zu bestehen (Anschluss BGH GRUR 2004, 767, 768 f. - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

    Dessen allen ungeachtet stellt es keine unterschiedliche Behandlung "ohne sachlich gerechtfertigten Grund" i.S. des § 21 Abs. 2 GWB dar, das Klagevorbringen aufgrund konkreter Umstände in Frage zu stellen und es auf eine gerichtliche Klärung ankommen zu lassen, denn die Beklagte ist im Interesse der anderen Berechtigten gehalten, unzureichend belegte Meldungen zurückzuweisen (BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

    Ein solcher Missbrauch ist vor allem dann in Erwägung zu ziehen, wenn zwischen dem Berechtigten und weiteren, am Verwirklichen der jeweiligen Voraussetzungen beteiligten Personen, eine enge Verbindung oder gar eine wirtschaftliche Einheit besteht (vgl. zu allem Vorstehenden [hinsichtlich einer gemäß "GVL-Wahrnehmungsvertrag für ausübende Künstler" nach den Lizenzeinnahmen des Künstlers zu berechnenden Ausschüttung] BGH GRUR 2004, 767, 768 f. - Verteilung des Vergütungsaufkommens).

    Der dem Kläger mithin zur Frage der Öffentlichkeit abzuverlangende "volle Nachweis" (BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens), resp.

    Die Frage, ob an dieser zitierten Rechtsprechung zum "Maßstab des Nachweises" mit Blick auf BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens ("voller Nachweis") festgehalten werden kann, muss der Senat im Streitfall schlussendlich nicht entscheiden.

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 187/12

    Urheberrechtswahrnehmung: Verschuldeter Rechtsirrtum einer

    Die Beklagte muss daher beim Aufstellen der Regeln für die Verteilung der Erlöse in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 = WRP 1989, 85 - GEMA-Wertungsverfahren; Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 41/99, GRUR 2002, 332, 333 = WRP 2002, 442 - Klausurerfordernis; Urteil vom 4. März 2004 - I ZR 244/01, GRUR 2004, 767, 769 = WRP 2004, 1184 - Verteilung des Vergütungsaufkommens; BGHZ 163, 119, 130 - PRO-Verfahren; vgl. auch BVerfG, ZUM 1997, 555 f.).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Der damit verbundenen Verpflichtung, ihren Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen zu halten, entspricht es, daß die Beklagte bei der Verteilung der Einnahmen in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren muß (vgl. BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 = WRP 1989, 85 - GEMA-Wertungsverfahren; BGH GRUR 2002, 332, 335 - Klausurerfordernis; BGH, Urt. v. 4.3.2004 - I ZR 244/01, GRUR 2004, 767, 769 = WRP 2004, 1184 - Verteilung des Vergütungsaufkommens; vgl. dazu auch BVerfG ZUM 1997, 555; Schricker/Reinbothe, Urheberrecht, 2. Aufl., § 7 WahrnG Rdn. 6; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, § 7 UrhWG Rdn. 6; Zeisberg aaO § 7 WahrnG Rdn. 9; Vogel, GRUR 1993, 513, 522).
  • KG, 15.05.2013 - 24 U 127/12

    Urkundenprozess: Statthaftigkeit des Urkundenprozesses; rechtliche Einordnung

    Sie ist daher im Interesse der anderen Berechtigten gehalten, unzureichend belegte Meldungen zurückzuweisen und gegebenenfalls auf einem vollen Nachweis der Voraussetzungen des Anspruchs auf Beteiligung am Vergütungsaufkommen zu bestehen (BGH - Missbrauch des Verteilungsplans - a. a. O., Rdnr. 22 nach juris; BGH Urteil vom 04.03.2004 - I ZR 244/01 - "Verteilung des Vergütungsaufkommens", GRUR 2004, 767, Rdnr. 21 nach juris).
  • OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3700/09

    Urheberrecht: Schadensersatzanspruch einer Verwertungsgesellschaft bei Aufführung

    Im Interesse aller Berechtigten muss die Ausschüttung daher auch regelmäßig vom Einhalten der Meldefristen und der hinreichend belegten Meldungen abhängig gemacht werden (BGH GRUR 2004, 767, 768 - Verteilung des Vergütungsaufkommens ).
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