Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03, 6 U 126/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 7 RABerufsO
Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen: Prüfung der Vereinbarkeit von Telefonbucheinträgen von Anwaltskanzleien mit der Rechtsanwaltsberufsordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze für die Haftung von Verlagen für wettbewerbswidrige Inhalte von Anzeigen oder kostenpflichtigen Einträgen; Zumutbarkeit einer Entscheidung über die Vereinbarkeit von Telefonbucheinträgen von Anwaltskanzleien für einen Verlag; Pflicht zur Angabe von ...
- Wolters Kluwer
Grundsätze für die Haftung von Verlagen für wettbewerbswidrige Inhalte von Anzeigen oder kostenpflichtigen Einträgen; Zumutbarkeit einer Entscheidung über die Vereinbarkeit von Telefonbucheinträgen von Anwaltskanzleien für einen Verlag; Pflicht zur Angabe von ...
- Judicialis
- BRAK-Mitteilungen
Hinweis auf Rechtsgebiete ohne erläuternden Zusatz im Branchenbuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Haftung des Verlegers eines Branchentelefonbuchs wegen Unvereinbarkeit von Einträgen von Anwaltskanzleien mit Standesrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.04.2004 - 3 O 113/03
- OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03, 6 U 126/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 157
- MDR 2005, 408
- WRP 2004, 1512
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92
Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
Ungeachtet dessen unterliegt die Beklagte als Verlagsunternehmen jedoch insoweit einem eingeschränkten Haftungsmaßstab, als sie nur für grobe und eindeutige, d.h. für sie ohne Schwierigkeiten erkennbare Wettbewerbsverstöße ihrer Kunden einzustehen hat (vgl. BGH WRP 94, 739, 741 - Suchwort - m.w.N.). - BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
"Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
Zwar erfüllt das Verhalten der Beklagten den Begriff der "Wettbewerbshandlung" im Sinne von § 2 I Nr. 1 UWG n.F., da der Verleger eines Branchentelefonbuchs mit dem Abdruck von kostenpflichtigen Einträgen jedenfalls auch das Ziel erfolgt, zu Gunsten des Inserierenden den Absatz von Waren und Dienstleistungen zu fördern (vgl. BGH GRUR 97, 909, 910 - Branchenbuch-Nomenklatur). - OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00
Kanzleibezogene Anwaltswerbung - Ausrichtung und Betätigungsfelder
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
Im Hinblick auf diese Bedenken wird § 7 BORA vom Bundesgerichthof (WRP 01, 537 - Kanzleibezeichnung) und ihm folgend vom OLG Nürnberg (NJW 01, 2481) sowie vom OLG Stuttgart (NJW 02, 1433) einschränkend dahin ausgelegt, daß die Verwendung sogenannter Kanzleibezeichnungen, mit denen durch schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird, von dieser Vorschrift nicht geregelt werde (…vgl. BGH a.a.O. S. 538).
- BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04
Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
Die Regelung des § 7 BORA enthält eine Beschränkung der beruflichen Selbstdarstellungsmöglichkeiten der Rechtsanwälte, die im Hinblick auf die durch Art. 12 I GG geschützte Berufsausübungsfreiheit jedenfalls verfassungsrechtlich nicht unbedenklich ist (vgl. hierzu Kleine-Cosack, Das Werberecht der rechts- und steuerberatenden Berufe, Rdz. 898 ff. mit umfangreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur, sowie zuletzt BVerfG NJW 04, 2656 ff.; Offermann-Burckart NJW 04, 2617 ff.). - OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01
Rechtsanwaltswerbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
Im Hinblick auf diese Bedenken wird § 7 BORA vom Bundesgerichthof (WRP 01, 537 - Kanzleibezeichnung) und ihm folgend vom OLG Nürnberg (NJW 01, 2481) sowie vom OLG Stuttgart (NJW 02, 1433) einschränkend dahin ausgelegt, daß die Verwendung sogenannter Kanzleibezeichnungen, mit denen durch schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird, von dieser Vorschrift nicht geregelt werde (…vgl. BGH a.a.O. S. 538). - BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00
Verwendung einer Kanzleibezeichnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
Im Hinblick auf diese Bedenken wird § 7 BORA vom Bundesgerichthof (WRP 01, 537 - Kanzleibezeichnung) und ihm folgend vom OLG Nürnberg (NJW 01, 2481) sowie vom OLG Stuttgart (NJW 02, 1433) einschränkend dahin ausgelegt, daß die Verwendung sogenannter Kanzleibezeichnungen, mit denen durch schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird, von dieser Vorschrift nicht geregelt werde (…vgl. BGH a.a.O. S. 538).
- OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Wertgutschein auslobt, verstößt …
Dass der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des § 7 HWG auch auf Rabattankündigungen erweitern wollte, lässt sich gesetzessystematisch bereits daraus ohne Weiteres herleiten, dass er in § 7 Abs. 1 Nr. 2 lit. a HWG n.F. Rabatte nur in bestimmten - hier nicht vorliegenden - Ausnahmefällen gestattet (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2004, 1512 zitiert nach juris).