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   LG Dresden, 10.01.2006 - 42 O 332/05   

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https://dejure.org/2006,24514
LG Dresden, 10.01.2006 - 42 O 332/05 (https://dejure.org/2006,24514)
LG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2006 - 42 O 332/05 (https://dejure.org/2006,24514)
LG Dresden, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 42 O 332/05 (https://dejure.org/2006,24514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2006, 1043
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94

    Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz -

    Auszug aus LG Dresden, 10.01.2006 - 42 O 332/05
    Damit wird nicht jede Bereitstellung jedes Automaten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen verboten, sondern nur eine solche, die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu stören (vergleiche BVerwG, 16. Mai 1995, 1 B 241/94, GewArch 1995, 373) .

    Da das Gesetz nicht lediglich den Arbeitnehmerschutz bezweckt, sondern auch der seelischen Erhebung aller Menschen dient und insbesondere aufgrund der verfassungsrechtlichen Zweckbestimmung an Sonn- und Feiertagen das öffentliche Leben, soweit möglich, seiner werktäglichen Elemente entkleidet und dadurch die Begehung dieser Tage als Nichtwerktage ermöglicht werden soll (BVerwG, GewArch 1995, 373), muss unter dem Begriff der sonstigen Handlung in § 4 Nr. 2 SächsSFG auch das "Arbeitenlassen von Maschinen und Automaten" erfasst sein.

    Der die Differenzierung auch aus verfassungsrechtlicher Sicht rechtfertigende Unterschied liegt darin, dass es sich bei Kino- und Theaterbesuchen um zeitgebundene Freizeitbedürfnisse handelt, deren Bedarf nicht im Voraus eingedeckt werden kann, während die Videofilme, um sie an Sonn- und Feiertagen zu nutzen, nicht notwendigerweise auch an diesen Tagen entliehen werden müssen (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, GewArch 1995, 373).

  • BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86

    Verstoß gegen das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit durch den Betrieb von

    Auszug aus LG Dresden, 10.01.2006 - 42 O 332/05
    Der Betrieb einer Automatenvideothek ohne Bedienungspersonal an einer stark frequentierten Straße an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen stellt eine nach außen erkennbare, auf die Erzeugung eines Kundenstroms gerichtete gewerbliche Tätigkeit dar, die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu stören (vergleiche BVerfG, 24. November 1986, 1 BvR 317/86) .

    Ein besonderer Aspekt der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung ist das Zurückdrängen typisch werktäglicher Geschäftigkeit, wobei der Verhinderung eines Konkurrenzkampfes besondere Bedeutung zukommt (BverfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86).

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus LG Dresden, 10.01.2006 - 42 O 332/05
    Ein Verband ist, wenn ihm IHK angehören, stets anspruchsberechtigt (vergl. zum Kläger: BGH GRUR 1997, 758, 759).
  • BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 119/63

    Selbstbedienungs-Großhandlung. Ladenschlußgesetz

    Auszug aus LG Dresden, 10.01.2006 - 42 O 332/05
    Das Gesetz enthält jedenfalls wegen des damit auch verfolgten Zieles der Verhinderung eines Konkurrenzkampfes an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen - wie alle Gesetze zur Regelung von Geschäftszeiten - Marktverhaltensregelungen im Interesse der Mitbewerber (vgl. etwa zum Ladenschlussgesetz: BGHZ 45, 1 und GRUR 1996, 786 - Blumenverkauf an Tankstellen; Köhler, a.a.O., Rdn. 11.144 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 1 C 50.86

    Videothek - Art. 140 GG, Art. 139 WRV, Feiertagsschutz

    Auszug aus LG Dresden, 10.01.2006 - 42 O 332/05
    Denn es handelt sich insoweit um eine nach außen erkennbare, gewerbliche Tätigkeit, die auf Erzeugung eines Kundenstromes gerichtet ist (vgl. zum Betreiben einer Videothek: BVerwG, a.a.O. sowie BVerwGE 79, 236) und das Gefühl des Einzelnen, dass es sich bei Sonn- und Feiertagen um einen für alle verbindlichen Ruhetag handelt, beeinträchtigt (vgl. zum Betrieb einer Videothek: BVerfG, a.a.O.).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZR 114/94

    Blumenverkauf an Tankstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LG Dresden, 10.01.2006 - 42 O 332/05
    Das Gesetz enthält jedenfalls wegen des damit auch verfolgten Zieles der Verhinderung eines Konkurrenzkampfes an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen - wie alle Gesetze zur Regelung von Geschäftszeiten - Marktverhaltensregelungen im Interesse der Mitbewerber (vgl. etwa zum Ladenschlussgesetz: BGHZ 45, 1 und GRUR 1996, 786 - Blumenverkauf an Tankstellen; Köhler, a.a.O., Rdn. 11.144 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LG Dresden, 10.01.2006 - 42 O 332/05
    Nach neuerer höchst richterlicher Rechtsprechung (BGHZ 146, 341), der die Literatur überwiegend gefolgt ist (vgl. Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 50, Rdn. 18) und der sich das Gericht anschließt, besitzt eine BGB-Außengesellschaft Rechts- und Parteifähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2007 - 4 U 58/07

    Wettbewerbsverstoß: Betrieb einer Automatenvideothek in Baden-Württemberg an

    bb) Ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 FTG liegt jedoch nicht vor, weil die Öffnung der Automaten-Videothek der Beklagten an Sonn- und Feiertagen nicht geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen (im Ergebnis ebenso Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 27.06.2005 - 24 CS 05.493; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26.04.2007 - 24 BV 06.324 - OLG Bamberg, Beschluss vom 07.08.2006 - 3 Ss OWi 964/05, 3 - OLG Bamberg, Beschluss vom 08.09.2006 - 3 Ss OWi 800/05 - LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.02.2007 - 38 O 81/06 - anders LG Dresden, WRP 2006, 1043; OLG Dresden, WRP 2006, 1539; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.2007 - 9 S 594/07 -).
  • OLG Dresden, 11.04.2006 - 14 U 288/06

    Störung der Sonntagsruhe durch Verleihung von Videofilmen mittels eines Automaten

    das Urteil des Landgerichts Dresden, verkündet am 10.01.2006, Az.: 42 O 332/05, wird aufgehoben.
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