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   BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04   

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https://dejure.org/2005,1492
BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04 (https://dejure.org/2005,1492)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - IX ZR 188/04 (https://dejure.org/2005,1492)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - IX ZR 188/04 (https://dejure.org/2005,1492)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hinweispflicht des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten zur Vermeidung von Kosten bei einer unaufgefordert abgegebenen Abschlusserklärung nur unter bestimmten Umständen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht eines Rechtsanwalts gegenüber den Mandanten bezüglich einer möglichen Kostenbelastung ; Erstattungsanspruch gegen den im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unterlegenen Antragsgegner; Abgabe einer Abschlusserklärung nach Zustellung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 276 Ci; ; BGB § 675

  • ra.de
  • rechtsanwaltmoebius.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 276
    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beratung des Mandanten über die Abgabe einer Abschlußerklärung nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Hinweis auf unaufgeforderte Abgabe einer Abschlusserklärung"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belehrungspflichten des Rechtsanwalts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beratungspflicht bei einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 823 BGB
    Hinweis auf drohende Kosten eines Abschlussschreibens

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 23 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beratung über Kosten einer einstweiligen Verfügung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Beratung über Kosten einer einstweiligen Verfügung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 23 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beratung über Kosten einer einstweiligen Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 557
  • MDR 2006, 478
  • GRUR 2006, 349
  • WM 2006, 1216
  • DB 2006, 333 (Ls.)
  • afp 2006, 501
  • WRP 2006, 352
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04
    b) Die Rechtsprechung zum gewerblichen Rechtschutz billigt dem Verletzten für den Gebührenaufwand seines Abschlussschreibens einen Erstattungsanspruch gegen den im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unterlegenen Antragsgegner seit langem nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu, wenn dadurch - auch im Interesse des Störers - ein Rechtsstreit in der Hauptsache vermieden wird (vgl. BGHZ 52, 393, 399; BGH, Urt. v. 2. März 1973 - I ZR 5/72, NJW 1973, 901, 903 - Goldene Armbänder).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04
    Der Auftraggeber muss imstande sein, nach den bei der Beratung erteilten Hinweisen seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 4. Juni 1996 - IX ZR 246/95, WM 1996, 1841, 1843).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04
    Der Auftraggeber muss imstande sein, nach den bei der Beratung erteilten Hinweisen seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 4. Juni 1996 - IX ZR 246/95, WM 1996, 1841, 1843).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04

    Anforderungen an die steuerliche Beratung bei Auslegung eines unbestimmten

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04
    Kann ein rechtlicher Gesichtspunkt die Entscheidung eines vernünftigen Auftraggebers beeinflussen, so darf er von dem verantwortlichen Berater nicht verschwiegen werden, falls der Auftraggeber über diese Umstände nicht bereits unterrichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, Umdruck Rn. 13, z.V.b.).
  • OLG Bremen, 16.09.2004 - 2 U 15/04

    Umfang der Beratung des Mandanten durch den Rechtsanwalt in einem

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04
    Das Oberlandesgericht hat die Aufrechnung der Beklagten für durchgreifend erachtet und die Klage insoweit abgewiesen (veröffentlicht OLGR Bremen 2005, 123).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04
    b) Die Rechtsprechung zum gewerblichen Rechtschutz billigt dem Verletzten für den Gebührenaufwand seines Abschlussschreibens einen Erstattungsanspruch gegen den im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unterlegenen Antragsgegner seit langem nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu, wenn dadurch - auch im Interesse des Störers - ein Rechtsstreit in der Hauptsache vermieden wird (vgl. BGHZ 52, 393, 399; BGH, Urt. v. 2. März 1973 - I ZR 5/72, NJW 1973, 901, 903 - Goldene Armbänder).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach

    Danach muss dem Schuldner insgesamt ein der Berufungsfrist entsprechender Zeitraum zur Verfügung stehen, um zu entscheiden, ob er den Unterlassungsanspruch endgültig anerkennen will (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2005 - IX ZR 188/04, GRUR 2006, 349 Rn. 19 = WRP 2006, 352; KG, WRP 1978, 451; Fezer/Büscher aaO § 12 Rn. 182).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGHZ 89, 178, 181 ff; BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92, WM 1993, 1376, 1377; v. 4. Juni 1996 - IX ZR 51/95, WM 1996, 1824, 1825; v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 188/04, Umdruck Rn. 7, z.V.b.).
  • OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13

    Standardabschlussschreiben - Einstweiliges Verfügungsverfahren in

    Die Beklagte führt zur Begründung ihrer Berufung weiter aus, dass das Landgericht die mit der Einführung von § 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB veränderte Interessenlage nicht hinreichend berücksichtigt und sich über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR-RR 2008, 368 ff. - Gebühren für Abschlussschreiben; BGH GRUR 2006, 349 ff. - Anwaltshaftung) hinweg gesetzt habe.

    Auch die weitere BGH-Entscheidung "Anwaltshaftung" (GRUR 2006, 349 ff.) spricht nicht dafür, dass eine Wartefrist von 17 Tagen unangemessen kurz wäre.

    Zwar hat der BGH dort ausgeführt, dass für die Ansicht eines Teils des Schrifttums, dass dann, wenn die einstweilige Verfügung durch Urteil ergangen sei, vom Verfügungskläger vor Ablauf der Berufungsfrist keine Erklärung dazu verlangt werden könne, ob er den Unterlassungsanspruch endgültig anerkennen wolle, "gute Gründe sprechen" könnten (BGH, GRUR 2006, 349, 351 Rn. 19 - Anwaltshaftung).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2018 - 9 U 179/16

    Cum-Ex: Beraterhaftung rückt in den Fokus

    Kann ein rechtlicher Gesichtspunkt die Entscheidung eines vernünftigen Auftraggebers beeinflussen, so darf er von dem verantwortlichen Berater nicht verschwiegen werden (BGH, NJW-RR 2006, 557 Rn. 7).
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZR 10/08

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf jeweils eine Geschäftsgebühr für eine

    Sie lag schon dem Senatsurteil vom 8. Dezember 2005 (IX ZR 188/04, WM 2006, 1216) zugrunde.
  • LG Karlsruhe, 03.07.2014 - 15 O 19/14

    Kosten eines anwaltlichen Abschlussschreibens in Wettbewerbssachen:

    b) Allerdings fallen dem Antragsgegner dann keine Kosten eines Abschlussschreibens zur Last, wenn er bereits vor dessen Absendung unaufgefordert die Abschlusserklärung abgegeben hat (BGH, Urteil vom 08. Dezember 2005 - IX ZR 188/04 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

    Es hätte dem Beklagten oblegen, aufgrund entsprechender Beratung seines Prozessbevollmächtigten (dazu BGH, Urteil vom 08. Dezember 2005, a.a.O.) die Abschlusserklärung von sich aus abzugeben (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 13 "Abschlussschreiben"; Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 58 Rn. 35 ff.; Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rn. 3.73, alle m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 22.02.2007 - 2 U 173/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an den Inhalt einer Abschlusserklärung;

    aa) Ein Abschlussschreiben ist aber auch dann nicht erforderlich, wenn der Schuldner sich bereits vor Absendung des Abschlussschreibens unterworfen hat (Köhler a.a.O. § 12 UWG 3.73) oder wenn es zeitlich der Abgabe der Abschlusserklärung nachfolgt (BGH WRP 2006, 352, 353 [Tz. 8]; Teplitzky a.a.O. Kap. 43, 33; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 58, 42; Retzer in Harte/Henning, UWG [2004], § 12, 664).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2019 - 7 U 15/18

    Ansprüche nach einer Insolvenzanfechtung

    Die Zahlungseinstellung kann aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer darauf hindeutender Beweisanzeichen gefolgert werden (BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 118/04, WM 2006, 1216 Rn. 14; Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 238/05, WM 2006, 1631 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 19.11.2009 - 4 U 136/09

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs im Anschluss an ein

    Von daher ist die Frist richtigerweise auch bei Urteilsverfügungen nicht, wie die Klägerin meint, von dem Ablauf der noch nicht verstrichenen Berufungsfrist abhängig (vgl. Ahrens, a.a.O., Kap. 58 Rn. 52, wonach die Frist nicht mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft der Urteilsverfügung zu verknüpfen ist; dahingestellt von BGH, IX. ZS., NJW-RR 2006, 557, wonach aber für eine Anknüpfung an die Berufungsbegründungsfrist "gute Gründe" sprechen könnten, die indes dort auch näher nicht dargelegt sind; str.).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2020 - 7 U 119/19

    Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen an eine gesetzliche Krankenversicherung

    Die Zahlungseinstellung kann aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer darauf hindeutender Beweisanzeichen gefolgert werden (BGH, Beschluss vom 13.04.2006 - IX ZB 118/04, WM 2006, 1216 Rn. 14; Beschluss vom 13.06.2006, IX ZB 238/05, WM 2006, 1631 Rn. 6).
  • LG Hamburg, 18.07.2013 - 327 O 173/13

    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Brandenburg, 18.10.2022 - 7 U 23/21

    Insolvenzanfechtung innerhalb 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag ausgeführter

  • OLG Frankfurt, 30.09.2010 - 6 U 199/09

    Wartefrist vor Abschlussschreiben; Abschlussschreiben als einfaches Schreiben

  • LG Düsseldorf, 01.10.2019 - 7 O 118/18
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